
Wolfgang42
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- Kalkhoff Image 7.B Excite+
Abstand der Leuchten zueinander
§ 54 (4) Nr. 2 StVZO
Laut StVZo sind es 240 mm Abstand
§ 54 (4) Nr. 2 StVZO
an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen
Laut StVZo sind es 240 mm Abstand
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