Jobrad vorzeitige Kündigung

Diskutiere Jobrad vorzeitige Kündigung im Plauderecke Forum im Bereich Community; Hallo liebe Community, Ich habe ein Jobrad seit Mai 2022 und werde den AG wechseln. Nun habe ich in meinen Unterlagen nachgelesen da steht...
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Biene2603

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Hallo liebe Community,
Ich habe ein Jobrad seit Mai 2022 und werde den AG wechseln.
Nun habe ich in meinen Unterlagen nachgelesen da steht folgendes :

„In den Sonderfällen der Anlage 1, Punkt 2, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung führen, ist die Mitarbeiterin verpflichtet, der Dienstgeberin den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt (Zahlung des abgezinsten Rest Nut ungsentgelts in einer Summe). Trilt dieser Fall nach einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten und innerhalb der ersten 12 Monate ein, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kaufpreises fällig, welche die Mitarbeiterin trägt. Die Dienstgeberin informiert den Dienstleister (JobRad GmbH) des Leasinggebers über die vorzeitige Beendigung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung.“

Kündigung / Aufhebungsvertrag:

Das Rad kann an JobRad zurückgegeben werden. Auf Wunsch kann auch der Kauf des Rades durch die Mitarbeiterin erfolgen.“

Der Mitarbeiter von jobrad sagte , wenn ich es abkaufen möchte sind es für beide Fahrräder fast der komplette Neupreis ca. 6000€ insgesamt.
Ich kann das Rad aber wohl zurückgeben und der Leasingvertrag endet und ich muss nichts zahlen außer die Speditionskosten. In meinen Unterlagen steht doch aber was anderes oder? Ich finde es sehr kompliziert geschrieben…
Nicht jeder hat mal einfach 6000€ zu Hause rumzuliegen … und manchmal weiß man doch vorher nicht, dass einem ein besseres Jobangebot entgegen kommt

Im Anhang habe ich auch noch einen Überlassungsvertrag. Da steht auch dass ich das Fahrrad zurückgeben kann. Ich kann das Fahrrad doch aber nicht zurückgeben, die restlichen Raten + Bearbeitungsgebühr zahlen. Das ist ja teurer als alles andere
 

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  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #101
Tomfred

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Solange alles zum eigenen Vorteil läuft, brüstet sich jeder damit was er "gespart" hat. Läuft's dann anders ist das Geschrei groß.
Jetzt ist die Leasingfirma wieder der Böse, weil sie mit ihrer Firma Geld verdienen wollen.
Jedes Unternehmen möchte und sollte das auch.
Andererseits unterstützt Leasing den Kauf eines Fahrzeugs, was sich manche sonst garnicht leisten können. Ist das dann ein Leben über die eigenen Verhältnisse ?
Allgemeinheit belastet, weniger Rentenbeitrag ??
Das sind alles sicher keine Argumente.
Eine neue gesetzliche Regelung " alle geleasten Fahrzeuge von der Straße"
würde den Verkehr immens entlasten. Das wollen doch auch viele !?
Ich bin dafür.😉
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #102
Ein_Feini

Ein_Feini

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Jetzt ist die Leasingfirma wieder der Böse, weil sie mit ihrer Firma Geld verdienen wollen.
Jedes Unternehmen möchte und sollte das auch.
Also entweder seh ich etwas gar nicht oder aber Du machst es Dir gerade etwas zu einfach. Es ging ja darum, dass der neue AG durchaus den Vertrag fortgeführt hätte, hätte die Leasingfirma gewollt. Das wollte sie aber gar nicht sondern eher zusätzlich Geld "aus der Tasche ziehen". Ihr wäre kein finanzieller Nachteil entstanden, unterstell ich jetzt zumindest mal. Stattdessen hat man es drauf ankommen lassen und vor Gericht zwei Schlappen kassiert.

Ist bei Mietverträgen ja auch nix anderes, da stehen die meisten ja auch nicht hin und sagen "och ja, hab ich damals halt so unterschrieben, passt schon so. Dann bin ich eben für die Schönheitsreparaturen verantwortlich". Nein, wenn es wieder ein Urteil gibt, worauf man sich berufen kann dann tut man das auch. Im Fall Jobrad war der Kläger eben der Meinung, dass das eben nicht ganz so richtig abläuft wenn er kündigt/gekündigt wird und wollte es juristisch klären lassen, was auch zu seinem Vorteil geklappt hat.

Wenn das Geld verdienen (was ein Unternehmen durchaus darf und soll, don't get me wrong) aber dann eher auf diese Art und Weise laufen soll dann sind die Methoden doch eher fragwürdig.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #103
Tomfred

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Also entweder seh ich etwas gar nicht oder aber Du machst es Dir gerade etwas zu einfach. Es ging ja darum, dass der neue AG durchaus den Vertrag fortgeführt hätte, hätte die Leasingfirma gewollt.
Was denkst du, weswegen es die Leasingfirma nicht wollte?
Doch sicher, weil sie andersrum mehr Geld verdienen kann.
Das sie verliert ist ihr Geschäftsrisiko.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #104
Ein_Feini

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Was denkst du, weswegen es die Leasingfirma nicht wollte?
Doch sicher, weil sie andersrum mehr Geld verdienen kann.
Das sie verliert ist ihr Geschäftsrisiko.
Naja und das ist für mich eben ein paar Schritte von seriös entfernt, weswegen ich den Leuten auch absolut nicht vorwerfen würde, dass sie sich wehren. Letztlich wollte der Kläger ja nicht besser gestellt sein als während der Leasingzeit sondern einfach nur seinen Leasingvertrag an anderer Stelle fortsetzen. Gefühlt stellst Du es aber so hin als wären die Leasingkunden ja alle selbst schuld und eigentlich ist die Leasingfirma ja der Gute hier. Und genau das ist eben nicht der Fall. Sehen ja auch zwei Richter ganz offensichtlich so.

Also warum dann das Getrommel, dass "das Geschrei" groß sei wenn es anders läuft? Zu Recht ist das Geschrei danach groß und Gott sei Dank gibt es Leute, die sich dagegen wehren.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #105
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drug

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Wenn ich die Zusammenfassung des Gerichtsverfahrens richtig verstanden habe, war Jobrad doch gar nicht am Gerichtsverfahren beteiligt. Es ging in dem Verfahren doch nur darum, ob der Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer rechtens ist oder den Arbeitnehmer in unzulässiger Weise benachteiligt. Das Gericht hat hier nach Aussage des Arbeitnehmers 2 x zu seinen Gunsten entschieden.

Warum genau das Gericht so entschieden hat, werden wir sehen, wenn das Urteil hier veröffentlicht wird. Ob es sich um einen Standardvertrag zur Überlassung handelt oder ein individueller oder firmenspezifischer Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wurde, wird dann darüber entscheiden, ob sich das Urteil auf andere Fälle übertragen lässt.

Auch bei uns in der Firma liegen bestimmte Risiken des Radleasings beim Arbeitnehmer. Bei uns wird aber jeder vor Vertragsabschluss sehr deutlich darauf hingewiesen. Insofern weiß man, welche kalkulierbaren und unkalkulierbaren Risiken drohen, und kann für sich selbst entscheiden, ob man sie eingehen möchte.

Grundsätzlich würde ich mich darüber freuen, wenn man einige dieser Risiken in zukünftigen Leasingmodellen reduzieren könnte. Entweder in Form einer Versicherung, oder in Form der Übernahmemöglichkeit des Vertrags zu einem neuen Arbeitgeber (z.B. gegen eine angemessene einmalige Umschreibegebühr), oder durch Umwandlung des gewerblichen Leasings in ein Privatleasing beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (mit erhöhten monatlichen Raten, da ohne Steuervorteil). Einige Wettbewerber von Jobrad gehen ja bereits in diese Richtung.

Der Arbeitgeber hat aus meiner Sicht auch kein Interesse daran, im Falle einer Eigenkündigung des Mitarbeiters in einen Rechtsstreit mit dem Mitarbeiter zu geraten. Der Arbeitgeber kann in der Regel nichts mit dem geleasten Rad anfangen (ein sehr individuelles Konsumgut, das sich schwer anderweitig nutzen lässt) und möchte nicht auf den Leasinggebühren sitzen bleiben. Andererseits möchte man sich aber auch im Guten und ohne Rechtsstreit / -kosten trennen. Insofern sind aus meiner Sicht auch die Arbeitgeber an einer Lösung interessiert.

Dass das Dienstradleasing im Idealfall ein Steuersparmodell auf Kosten der Allgemeinheit ist, finde ich nicht verwerflich. Ganz im Gegenteil: Es ist vom Gesetzgeber bewusst so angelegt worden. Es erhöht den Anteil der Radfahrer und führt in Summe zu einer Reduktion des Pkw-Verkehrs und zu einer sportlichen Betätigung. Es senkt damit unseren CO2-Verbrauch und reduziert Kosten im Gesundheitswesen. Auch wenn das eine oder andere Dienstrad nur im Keller steht oder selten bewegt wird. In der Summe halte ich das Dienstradleasing für eine gesamtwirtschaftlich gute Maßnahme.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #106
Tomfred

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Dass das Dienstradleasing im Idealfall ein Steuersparmodell auf Kosten der Allgemeinheit ist, finde ich nicht verwerflich.
Richtig. Ganz einfach weil das "Peanuts" sind.
Da bezahlt die Allgemeinheit für viele Sinnlosigkeiten wesentlich mehr.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #107
M

mumpel

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Viele denken beim Unterschreiben auch gar nicht daran, daß man dadurch weniger Beiträge in die Rentenkasse einzahlt.
Das ist aber so marginal, dass man nicht unbedingt darüber nachdenken muss. Bei 2,- Euro weniger Rente im Monat ist es immernoch günstiger. Es ist ja nicht so, dass bei nur einem Jobrad die Rente gleich dermaßen sinkt, dass man später als Renter den geringeren Beitrag merklich spürt. Wer natürlich "ein Arbeitsleben lang" alle drei Jahre ein neues Radl least, wird es bei der Rente natürlich merken.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #108
Begonia

Begonia

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Dass das Dienstradleasing im Idealfall ein Steuersparmodell auf Kosten der Allgemeinheit ist, finde ich nicht verwerflich.
Von Tomfred: Richtig. Ganz einfach weil das "Peanuts" sind.

Von mir: Viele "Erdnüsse" ergeben aber auch einen Schuldenberg ....
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #109
Tomfred

Tomfred

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Der Begriff war eher auf die früher üblichen Begriffe bei Bankenverlusten bezogen und daß das nie jemanden interessiert hat. Da ging es um ganz andere Beträge.😉
Die Kosten für die Allgemeinheit pro Jahr, beim E-Bike Leasing waren damals die Bankverluste pro Tag.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #110
J

JobRadNutzer

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Hallo, wir haben aktuell genau das selbe Thema - wir wollen jetzt zum Anwalt gehen. Da wir, wenn wir die Bikes rauskaufen würden bei rund 14000€ sind und bei Rückgabe bei mindestens den ausstehenden Leasingraten (rund 24 Monate).
Würdest du mir vielleicht verraten, welcher Anwalt euch vertreten hat?
Gerald Gorbach, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #111
J

JobRadNutzer

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Hallo liebe Community,
Ich habe ein Jobrad seit Mai 2022 und werde den AG wechseln.
Nun habe ich in meinen Unterlagen nachgelesen da steht folgendes :

„In den Sonderfällen der Anlage 1, Punkt 2, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung führen, ist die Mitarbeiterin verpflichtet, der Dienstgeberin den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt (Zahlung des abgezinsten Rest Nut ungsentgelts in einer Summe). Trilt dieser Fall nach einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten und innerhalb der ersten 12 Monate ein, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kaufpreises fällig, welche die Mitarbeiterin trägt. Die Dienstgeberin informiert den Dienstleister (JobRad GmbH) des Leasinggebers über die vorzeitige Beendigung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung.“

Kündigung / Aufhebungsvertrag:

Das Rad kann an JobRad zurückgegeben werden. Auf Wunsch kann auch der Kauf des Rades durch die Mitarbeiterin erfolgen.“

Der Mitarbeiter von jobrad sagte , wenn ich es abkaufen möchte sind es für beide Fahrräder fast der komplette Neupreis ca. 6000€ insgesamt.
Ich kann das Rad aber wohl zurückgeben und der Leasingvertrag endet und ich muss nichts zahlen außer die Speditionskosten. In meinen Unterlagen steht doch aber was anderes oder? Ich finde es sehr kompliziert geschrieben…
Nicht jeder hat mal einfach 6000€ zu Hause rumzuliegen … und manchmal weiß man doch vorher nicht, dass einem ein besseres Jobangebot entgegen kommt

Im Anhang habe ich auch noch einen Überlassungsvertrag. Da steht auch dass ich das Fahrrad zurückgeben kann. Ich kann das Fahrrad doch aber nicht zurückgeben, die restlichen Raten + Bearbeitungsgebühr zahlen. Das ist ja teurer als alles andere
O-Ton des Richters am Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main vom 7.3.23- 'es kann nicht sein, dass man für etwas zahlen soll, was man gar nicht mehr nutzen darf.' Gewonnen in der zweiten Instanz, Urteilsbegründung folgt, ich stelle die hier ein, wenn das Dokument da ist. Unser Rechtsanwalt #unbezahlte Werbung: Gerald Gorbach Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main - Wir haben die Rückführung in Höhe von 60 Euro zu zahlen.
 
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Jobrad vorzeitige Kündigung

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