Jobrad vorzeitige Kündigung

Diskutiere Jobrad vorzeitige Kündigung im Plauderecke Forum im Bereich Community; Hallo liebe Community, Ich habe ein Jobrad seit Mai 2022 und werde den AG wechseln. Nun habe ich in meinen Unterlagen nachgelesen da steht...
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #1
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Biene2603

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Hallo liebe Community,
Ich habe ein Jobrad seit Mai 2022 und werde den AG wechseln.
Nun habe ich in meinen Unterlagen nachgelesen da steht folgendes :

„In den Sonderfällen der Anlage 1, Punkt 2, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung führen, ist die Mitarbeiterin verpflichtet, der Dienstgeberin den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt (Zahlung des abgezinsten Rest Nut ungsentgelts in einer Summe). Trilt dieser Fall nach einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten und innerhalb der ersten 12 Monate ein, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kaufpreises fällig, welche die Mitarbeiterin trägt. Die Dienstgeberin informiert den Dienstleister (JobRad GmbH) des Leasinggebers über die vorzeitige Beendigung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung.“

Kündigung / Aufhebungsvertrag:

Das Rad kann an JobRad zurückgegeben werden. Auf Wunsch kann auch der Kauf des Rades durch die Mitarbeiterin erfolgen.“

Der Mitarbeiter von jobrad sagte , wenn ich es abkaufen möchte sind es für beide Fahrräder fast der komplette Neupreis ca. 6000€ insgesamt.
Ich kann das Rad aber wohl zurückgeben und der Leasingvertrag endet und ich muss nichts zahlen außer die Speditionskosten. In meinen Unterlagen steht doch aber was anderes oder? Ich finde es sehr kompliziert geschrieben…
Nicht jeder hat mal einfach 6000€ zu Hause rumzuliegen … und manchmal weiß man doch vorher nicht, dass einem ein besseres Jobangebot entgegen kommt

Im Anhang habe ich auch noch einen Überlassungsvertrag. Da steht auch dass ich das Fahrrad zurückgeben kann. Ich kann das Fahrrad doch aber nicht zurückgeben, die restlichen Raten + Bearbeitungsgebühr zahlen. Das ist ja teurer als alles andere
 

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  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #61
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IceIce

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Ich beziehe mich auf die Aussage von @mb67 . Ob der Bienchen heißt weis ich nicht @Begonia .Und wenn Ihm nach 28 Jahren gekündigt wird zahlt er garantiert vor keinem Arbeitsgericht „entgangenen Gewinn“ für sein von ihm unverschuldet gekündigtem Vertrag fürs Rad.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #62
Begonia

Begonia

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Ich beziehe mich auf die Aussage von @mb67 . Ob der Bienchen heißt weis ich nicht @Begonia .Und wenn der nach 28 Jahren gekündigt wird zahlt der garantiert vor keinem Arbeitsgericht „entgangenen Gewinn“ für sein von ihm unverschuldet gekündigtem Vertrag fürs Rad.
Wenn du alles gelesen hast, dann bemerkst du, daß der TE die @Biene2603 ist und der @mb67 sich nur reingedrängt hat. Ist aber auch egal. Ich bezog mich auf den Gesprächsersteller.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #63
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IceIce

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Und ich hab mich auf @mb67 bezogen, und das auch genau so geschrieben. Zudem ich Deine Aussage „reingedrängt“ in diesem Faden unangebracht finde.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #64
Tomfred

Tomfred

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Wir brauchen ja nur abwarten, dann hat das spekulieren ein Ende.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #65
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Ravenous

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Wenn du alles gelesen hast, dann bemerkst du, daß der TE die @Biene2603 ist und der @mb67 sich nur reingedrängt hat. Ist aber auch egal. Ich bezog mich auf den Gesprächsersteller.
Genau so ist es.

Hier wäre es von @mb67 hilfreich gewesen, ggf einen eigenen Beitrag zu eröffnen "Bikeleasing - vorzeitige Kündigung durch den AG"

Bei @Biene2603 geht es aber um "Bikeleasing - vorzeitige Kündigung durch den AN"

Beide Sachverhalte haben komplett unterschiedliche Abläufe und Konsequenzen.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #66
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IceIce

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Und Euch fällt es schwer dies in den Antworten zu berücksichtigen,.…?!
Die Überschrift heißt: Jobrad vorzeitige Kündigung. Wo liegt da das Problem beide Seiten zu beleuchten und darauf einzugehen?
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #67
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Zwetschge

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Versuch doch eher das Leasing jetzt schon abzugeben.
Ich sehe es anders, das man mit einem Ausstieg nach kurzer Zeit besser gestellt ist als nach längerer Zeit.
Das ist das schlechteste was man jetzt machen könnte. Denn dann ist der Grund des Leasingendes vom Arbeitnehmer zu verantworten und zu entschädigen. Das folgende
Du gibst das Rad zurück und der Fall, sowie die weiteren Kosten, haben sich für Dich erledigt.
kommt genau dann nicht mehr zur Anwendung. Das zurückgeben ohne weitere kosten für den AN gilt nur, wenn er das vorzeitige Leasingende NICHT selbst zu verantworten hat, z.B. weil ihm gekündigt wurde. Dann fällt jedoch das Leasingende zeitlich zusammen mit dem Zeitpunkt der Anwendung der Kündigung. Alle bis dahin geleisteten Nutzungsentgelte sind natürlich "futsch",die Leistung wurde ja auch in Anspruch genommen (Leasing ist eben KEIN Ratenkauf)
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #68
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IceIce

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Das ist das schlechteste was man jetzt machen könnte. Denn dann ist der Grund des Leasingendes vom Arbeitnehmer zu verantworten und zu entschädigen. Das folgende

kommt genau dann nicht mehr zur Anwendung. Das zurückgeben ohne weitere kosten für den AN gilt nur, wenn er das vorzeitige Leasingende NICHT selbst zu verantworten hat, z.B. weil ihm gekündigt wurde. Dann fällt jedoch das Leasingende zeitlich zusammen mit dem Zeitpunkt der Anwendung der Kündigung. Alle bis dahin geleisteten Nutzungsentgelte sind natürlich "futsch",die Leistung wurde ja auch in Anspruch genommen (Leasing ist eben KEIN Ratenkauf)
nochmal für Dich extra da Du ja nicht gewillt bist alle Beträge zu lesen und zu differenzieren: ich hab auf @mb67 geantwortet. Und er wurde sehr wohl nach nur bis jetzt 5 Monaten Laufzeit gekündigt.
Wird der Thread eigentlich verfolgt von allen?
Letztendlich gibst Du doch genau die Antwort @Zwetschge die ich auch gegeben habe. Nur hab ich nicht einzig die erste Seite gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #69
UR-MIFA

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Bei meinem AG muss man das geleaste Fahrrad/ Pedelec in folgenden Fällen zurückgeben:
  • Kündigung durch den AG
  • Kündigung durch den AN
  • Aufhebungsvertrag
  • Tod des Leasingnehmers
In diesen Fällen ist der AN verpflichtet, dem AG den Schaden zu ersetzen, welcher sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrags und der
Nutzungsüberlassung ergibt.

Man kann den Leasinggeber um ein Angebot für den Herauskauf des Fahrrades/ Pedelecs bitten. Verpflichtet ist er dazu nicht.


Weitere Sonderfälle sind dann noch folgende:
  • Längere Krankheit, ohne Lohnfortzahlung durch den AG.
  • Erwerbsminderung mit Rentenbezug
  • Elternzeit in Abhängigkeit von der Dauer


Ich hätte die Möglichkeit zwei Fahrräder/ Pedelecs bis zu 10.000,-€ zu leasen. Schon wenn alles gut läuft, finde ich die Vertragsbedingungen für mich unattraktiv. Aber das kommt aber immer auf den individuellen Einzelfall an.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #70
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Newlevosluser

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Warum denn die Bissigkeit? Alles was irgendwie zum Thema beiträgt kann hilfreich sein - ja, es hilft bei Threads mit dem 1. post zu beginnen und alles zu lesen bevor man kommentiert, macht aber nunmal nicht jeder.
Wer in der Situation der vorzeitigen Beendigung des Leasings ist sollte vermutlich in den sauren Apfel beissen und nen Anwalt für ne Beratungsstunde bezahlen.
Die Jobradgeschichte mag für einige Fälle sinnvoll und lohnend sein, man darf aber nie vergessen dass das ein Geschäftsmodell ist mit dem Geld verdient wird und dass es sich eben nicht um einen Kauf handelt.

edit
Anwalt lässt sich vermutlich durch einen genauen Blick in die Vertragsbedingungen sparen - diejenigen die daran Geld verdienen wollen haben sich garantiert abgesichert und lassen sich ihren Gewinn nicht nehmen
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #71
mb67

mb67

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Da habe ich ja was angerichtet....:X3:... ich alter "Reindränger".

Ich hatte natürlich überlegt einen eigenen Thread aufzumachen, bin aber davon abgekommen, weil die Überschrift ja auch bei mir passt.
Sicher wäre von irgend jemandem der Verweis gekommen ob ich das Forum überhaupt lese und das es dazu schon ein Thema gibt.;)
Wie man es macht macht man es verkehrt, bzw. allen kann man es nie recht machen.:confused:

Aber wie @IceIce schon schrieb... Es sollte eigentlich kein Problem sein im Beitrag anzuzeigen worauf sich die Antwort bezieht.🤷‍♂️

Also: nicht streiten .... und danke für die bisherigen Tips.

Ich werde ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber suchen und hoffentlich eine für beide Seiten sinnvolle Einigung finden.
Ansonsten stelle ich die Räder am letzten Arbeitstag frisch geputzt in der Firma ab.🚲

Viele Grüße
Matthias
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #72
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IceIce

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@mb67 mich beschleicht sogar ein wenig das Gefühl das Deine Firma Dich ins Messer hat laufen lassen. Glaube nicht das es im September noch nicht fest stand das zum Jahresende Leute entlassen werden müssen.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #73
Wolfgang42

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Bei meinem AG muss man das geleaste Fahrrad/ Pedelec in folgenden Fällen zurückgeben:
  • Kündigung durch den AG
  • Kündigung durch den AN
  • Aufhebungsvertrag
  • Tod des Leasingnehmers
In diesen Fällen ist der AN verpflichtet, dem AG den Schaden zu ersetzen, welcher sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrags und der
Nutzungsüberlassung ergibt.
Fall 1: Der Arbeitgeber kündigt mir und ich muss auch noch zusätzlich zahlen? So etwas wird sicher nicht durchgehen, denn es ist sittenwidrig
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #74
UR-MIFA

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Fall 1: Der Arbeitgeber kündigt mir und ich muss auch noch zusätzlich zahlen? So etwas wird sicher nicht durchgehen, denn es ist sittenwidrig

So sind eben die Vertragsbedingungen. Man wird ja nicht gezwungen einen Leasingvertrag abzuschließen.
Für ein böses Erwachen, gibt es aber noch weitere Fallstricke. Man muss sich die Vertragsbedingungen halt vor Abschluss genau durchlesen und kann sich ja auch unabhängigen Rat einholen, wenn man sich unklar darüber ist.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #75
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Newlevosluser

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Fall 1: Der Arbeitgeber kündigt mir und ich muss auch noch zusätzlich zahlen? So etwas wird sicher nicht durchgehen, denn es ist sittenwidrig
Mag sein, einfacher ist sowas gar nicht erst zu unterschreiben.
Ehrlich gesagt hoffe ich dass der Gesetzgeber bei der ganzen Geschichte mal konsequent dazwischengrätscht und den Heuschreckenbusiness verbietet. Dann würden sich u.U. auch die Preise beruhigen und mehr Händler auf Ratenzahlung/kostenlose Finanzierung setzen, da weiss man wenigstens genau worauf man sich einlässt.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #76
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IceIce

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So sind eben die Vertragsbedingungen. Man wird ja nicht gezwungen einen Leasingvertrag abzuschließen.
Für ein böses Erwachen, gibt es aber noch weitere Fallstricke. Man muss sich die Vertragsbedingungen halt vor Abschluss genau durchlesen und kann sich ja auch unabhängigen Rat einholen, wenn man sich unklar darüber ist.
Hast Du das Thema eigentlich verfolgt? Hier gibt es sogar AN die einen für Sie positiven Vergleich vor Gericht erreichen konnten und das bei eigener Kündigung.
Was Du schreibst ist im Bezug Kündigung durch AG nicht richtig.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #77
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Newlevosluser

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Alleine vor Gericht ziehen zu müssen aufgrund von dubiosen AGB's die man freiwillig unterschrieben hat ist schon absurd, wegen eines Rades, im blödesten Fall gibts noch während der Laufzeit Gewährleistungsprobleme weil sich der Händler/Hersteller querstellt bei nem Schaden, wer zieht dann eigentl. vor Gericht? Der AN ist ja nicht der Eigentümer, der Chef/die Firma?
Viel Spass, da werden die richtig Bock drauf haben.
Sorry wenn ich nerve aber das ganze Modell stinkt zum Himmel, von der Steuerminderung für die letztlich alle bluten gar nicht zu reden.
 
  • Jobrad vorzeitige Kündigung Beitrag #79
Begonia

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Bei meinem AG muss man das geleaste Fahrrad/ Pedelec in folgenden Fällen zurückgeben:
  • Kündigung durch den AG
  • Kündigung durch den AN
  • Aufhebungsvertrag
  • Tod des Leasingnehmers
In diesen Fällen ist der AN verpflichtet, dem AG den Schaden zu ersetzen, welcher sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrags und der
Nutzungsüberlassung ergibt.

Man kann den Leasinggeber um ein Angebot für den Herauskauf des Fahrrades/ Pedelecs bitten. Verpflichtet ist er dazu nicht.


Weitere Sonderfälle sind dann noch folgende:
  • Längere Krankheit, ohne Lohnfortzahlung durch den AG.
  • Erwerbsminderung mit Rentenbezug
  • Elternzeit in Abhängigkeit von der Dauer
Ein guter Arbeitgeber ist das vielleicht nicht - trotzdem gehe ich davon aus, daß die obigen Punkte im Vertrag nochmals gesondert beschrieben / erklärt sind?
 
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Jobrad vorzeitige Kündigung

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