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Biene2603
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Hallo liebe Community,
Ich habe ein Jobrad seit Mai 2022 und werde den AG wechseln.
Nun habe ich in meinen Unterlagen nachgelesen da steht folgendes :
„In den Sonderfällen der Anlage 1, Punkt 2, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung führen, ist die Mitarbeiterin verpflichtet, der Dienstgeberin den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt (Zahlung des abgezinsten Rest Nut ungsentgelts in einer Summe). Trilt dieser Fall nach einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten und innerhalb der ersten 12 Monate ein, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kaufpreises fällig, welche die Mitarbeiterin trägt. Die Dienstgeberin informiert den Dienstleister (JobRad GmbH) des Leasinggebers über die vorzeitige Beendigung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung.“
Kündigung / Aufhebungsvertrag:
Das Rad kann an JobRad zurückgegeben werden. Auf Wunsch kann auch der Kauf des Rades durch die Mitarbeiterin erfolgen.“
Der Mitarbeiter von jobrad sagte , wenn ich es abkaufen möchte sind es für beide Fahrräder fast der komplette Neupreis ca. 6000€ insgesamt.
Ich kann das Rad aber wohl zurückgeben und der Leasingvertrag endet und ich muss nichts zahlen außer die Speditionskosten. In meinen Unterlagen steht doch aber was anderes oder? Ich finde es sehr kompliziert geschrieben…
Nicht jeder hat mal einfach 6000€ zu Hause rumzuliegen … und manchmal weiß man doch vorher nicht, dass einem ein besseres Jobangebot entgegen kommt
Im Anhang habe ich auch noch einen Überlassungsvertrag. Da steht auch dass ich das Fahrrad zurückgeben kann. Ich kann das Fahrrad doch aber nicht zurückgeben, die restlichen Raten + Bearbeitungsgebühr zahlen. Das ist ja teurer als alles andere
Ich habe ein Jobrad seit Mai 2022 und werde den AG wechseln.
Nun habe ich in meinen Unterlagen nachgelesen da steht folgendes :
„In den Sonderfällen der Anlage 1, Punkt 2, die zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung führen, ist die Mitarbeiterin verpflichtet, der Dienstgeberin den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt (Zahlung des abgezinsten Rest Nut ungsentgelts in einer Summe). Trilt dieser Fall nach einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten und innerhalb der ersten 12 Monate ein, wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kaufpreises fällig, welche die Mitarbeiterin trägt. Die Dienstgeberin informiert den Dienstleister (JobRad GmbH) des Leasinggebers über die vorzeitige Beendigung des Vertrags und der Nutzungsüberlassung.“
Kündigung / Aufhebungsvertrag:
Das Rad kann an JobRad zurückgegeben werden. Auf Wunsch kann auch der Kauf des Rades durch die Mitarbeiterin erfolgen.“
Der Mitarbeiter von jobrad sagte , wenn ich es abkaufen möchte sind es für beide Fahrräder fast der komplette Neupreis ca. 6000€ insgesamt.
Ich kann das Rad aber wohl zurückgeben und der Leasingvertrag endet und ich muss nichts zahlen außer die Speditionskosten. In meinen Unterlagen steht doch aber was anderes oder? Ich finde es sehr kompliziert geschrieben…
Nicht jeder hat mal einfach 6000€ zu Hause rumzuliegen … und manchmal weiß man doch vorher nicht, dass einem ein besseres Jobangebot entgegen kommt
Im Anhang habe ich auch noch einen Überlassungsvertrag. Da steht auch dass ich das Fahrrad zurückgeben kann. Ich kann das Fahrrad doch aber nicht zurückgeben, die restlichen Raten + Bearbeitungsgebühr zahlen. Das ist ja teurer als alles andere