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Ravenous
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Eben, das Urteil kommt soweit ich mich erinnere auch von einem Fall hier aus dem Forum.
Trotzdem wundere ich mich immer wieder, wenn ich sowas lese:
Aber viele scheinen Leasing mit Ratenkauf zu verwechseln. Man bezahlt eine Leasinggebühr dafür, ein Dienstrad oder Dienstwagen zur Nutzung überlassen zu bekommen. Man erwirbt durch seine Leasingraten gar keinen Anspruch auf Besitz des Gegenstandes. Im Falle z.B. eines Diebstahles oder Totalschadens wäre das Geld auch weg, denn der Untergang der Sache beendet i.d.R. den Leasingvertrag. Alle bis dahin bezahlten Leasingraten sind dann "weg". So ist das nunmal, wenn man eine Dienstleistung bezahlt.
Wer das alles nicht will, darf nicht leasen, sondern muss KAUFEN
Trotzdem wundere ich mich immer wieder, wenn ich sowas lese:
Ob die Summe an sich gerechtfertigt ist, darüber kann man sicherlich streiten.Das Kaufangebot von Jobrad kam prompt: Zu genau den 9000€, für die im Mai bezahlt wurde -> Der Jobrad-Support meinte das ist korrekt, weil die ersten Monate von den 36 man ja nur die Leasinggebühren zahlt. Was meint ihr? Immerhin sind das 1400€ die einfach für mich verpuffen und "zuviel" bezahlt habe.
Aber viele scheinen Leasing mit Ratenkauf zu verwechseln. Man bezahlt eine Leasinggebühr dafür, ein Dienstrad oder Dienstwagen zur Nutzung überlassen zu bekommen. Man erwirbt durch seine Leasingraten gar keinen Anspruch auf Besitz des Gegenstandes. Im Falle z.B. eines Diebstahles oder Totalschadens wäre das Geld auch weg, denn der Untergang der Sache beendet i.d.R. den Leasingvertrag. Alle bis dahin bezahlten Leasingraten sind dann "weg". So ist das nunmal, wenn man eine Dienstleistung bezahlt.
Wer das alles nicht will, darf nicht leasen, sondern muss KAUFEN