Ich verstehe es nicht, wenn ein anderer Bewohner eventuell den Haus-und Kellerschlüssel weitergibt, ist doch nicht deine Schuld.
Richtig, es ist aber auch nicht die Schuld der Versicherung oder des Leasinganbieters und genau deswegen muss das Rad eben eventuell auch in Gemeinschaftsräumen verankert werden. Ich sehe das bei uns im Haus, aus der Tiefgarage geht es in den verschlossenen Fahrradkeller, dessen Tür einen Türschließer hat. Es ist eine Brandschutztür und die ist normalerweise nur durch Hausbewohner zu öffnen. Leider haben die so gar kein Auge für nicht funktionierende Technik, da der Türschließer hydraulisch über Öl funktioniert ist er auch in gewissem Sinne temperaturanfällig. Also fällt die Tür ab und an mal nicht richtig ins Schloss, die Tür ist also nicht verriegelt. Ich stelle den dann nach, ansonsten macht das niemand. Ich habe auch schon mehrfach gesehen das jemand die Tür verkeilt hatte, weil das Auto durch den Fahrradkeller beladen wurde, oder das Fahrrad so natürlich besser rauszuholen ist. Danach wurde einfach vergessen die Tür wieder zu schließen. Genau aus dem Grund steht mein Pedelec (kein Leasingrad) nicht im Fahrradkeller, da steht das 20 jähre alte, rostige Baumarktrad meiner Frau. Mein Rad steht in der Tiefgarage mit einer Kette an einem Wandanker angeschlossen. Um den da anzubringen war eine Genehmigung erforderlich. Wenn jemand wirklich will kann der jetzt natürlich viel einfacher Teile, oder das ganze Rad klauen, aber nach meiner Ansicht ist das dann alles von der Versicherung abgedeckt. Die hatte ich auch per Mail dazu befragt und habe jetzt eine Antwortmail von denen, für den Fall der Fälle. Ob das wirklich so ist kann dann natürlich auch nur der Fall zeigen, wie man in diesem Thread lernt.
Die Kellertür für die alle einen Schlüssel haben hilft dir hier also wahrscheinlich nicht weiter, du kannst nicht nachweisen das sie verschlossen war. Hattest du jetzt eine Rechtsschutzversicherung, oder nicht? Wenn ja, dann solltest du ohne Rücksprache mit denen, bzw. einem Anwalt gar nichts machen. Der Anwalt wird dir sicher erklären können ob dein mit Schloss gesichertes Kellerabteil ein abgeschlossener Raum ist, oder nicht und was die Fahrradversicherung in ihrem Kleingedruckten dazu sagt, wie das Rad gesichert sein muss. Sollte der Raum als abgeschlossen gelten und das Rad darin laut Versicherungsbedingungen nicht verankert sein müssen, dann helfen vielleicht Zeugen, die bestätigen das an dem Abteil immer ein Schloss war und es vielleicht sogar am Vorabend des Diebstahls noch dran war, aber genau das muss dir dann der Anwalt sagen. Mit einer Zeugenaussage kann dann eventuell das Polizeiprotokoll nachträglich geändert werden, macht aber eben nur dann Sinn, wenn das Rad nicht hätte verankert sein müssen. Wird dein Fall nämlich zu einem Einbruchdiebstahl, was er aktuell nicht ist, dann hättest du vielleicht noch eine Chance. Allerdings hatte ganz am Anfang schon jemand Versicherungsbedingungen zitiert (die mit der Laterne und dem Baum), in denen die Verankerung auch bei Einbruchdiebstahl gegeben sein muss. Falls die Bedingungen für dich zutreffen, dann hast du kaum Chancen.
Wir alle hier sind vermutlich keine Rechtsexperten und selbst wenn welche dabei sein sollten, wird dir auch keiner davon Recht zusprechen, weil Recht haben und Recht bekommen verschiedene Dinge sind.