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Moneypenny
Themenstarter
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- 04.09.2019
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Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe seit 02/2019 ein E-Bike über Jobrad.
Nun habe ich ein wesentlich besseres Arbeitsangebot erhalten und zum 30.09.2019 gekündigt.
Ich weiss nicht so recht wie es mit dem E-Bike weitergeht. Mitanhme zum neuen AG geht nicht.
Im Überlassungsvertrag steht:
" Scheidet der MA vor Ablauf des vereinbarten Überlassungszetraumes aus dem Arbeitsverhältnis aus, endet die Überlassung. Er verpflichtet sich, dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrages ergibt, sofern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus von ihm zu vertretenden Gründen erfolgt."
Wie berechnet sich der entstandene Schaden?
Ich gebe das E-Bike zurück und zahle dann trotzdem die restlichen Raten? Das macht doch keinen Sinn...
Ich möchte es in keinem Fall ablösen. Parallel bin ich auch auf der Suche nache einem MA der evtl. mein Fahrrad übernehmen möchte.
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank im voraus
ich habe seit 02/2019 ein E-Bike über Jobrad.
Nun habe ich ein wesentlich besseres Arbeitsangebot erhalten und zum 30.09.2019 gekündigt.
Ich weiss nicht so recht wie es mit dem E-Bike weitergeht. Mitanhme zum neuen AG geht nicht.
Im Überlassungsvertrag steht:
" Scheidet der MA vor Ablauf des vereinbarten Überlassungszetraumes aus dem Arbeitsverhältnis aus, endet die Überlassung. Er verpflichtet sich, dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Vertrages ergibt, sofern die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus von ihm zu vertretenden Gründen erfolgt."
Wie berechnet sich der entstandene Schaden?
Ich gebe das E-Bike zurück und zahle dann trotzdem die restlichen Raten? Das macht doch keinen Sinn...
Ich möchte es in keinem Fall ablösen. Parallel bin ich auch auf der Suche nache einem MA der evtl. mein Fahrrad übernehmen möchte.
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit?
Vielen Dank im voraus