Also, das Radfahrverbot auf Gehwegen ist nun wirklich nicht komplex.
Doch, die Frage wo ich als Radfahrer fahren darf ist tatsächlich extrem komplex. Da gibt es benutzungspflichtige Radwege, nicht benutzungspflichtige Radwege (deren Aussehen und Beschaffenheit komplett undefiniert ist, die man also gar nicht wirklich erkennen kann), gemeinsame Fuß- und Radwege (wo implizit aber nirgendwo für den Laien nachvollziehbar Schrittgeschwindigkeit gilt), Fußwege mit "Radfahrer frei", wo ebenfalls Schrittgeschwindigkeit gilt, was aber irgendwie anders ist als bei den benutzungspflichtigen Mischwegen, dann gibt es linksseitige Radwege, die man verpflichtend benutzen muss, obwohl sie gefährlich sind und die selben Wege ohne Schild, die man gar nicht benutzen darf, obwohl sie sich ansonsten durch nichts, aber auch gar nichts von den benutzungspflichtigen unterscheiden, dann gibt es kreative, aber illegale Beschilderung wie z.B. hier in München, wo man Radwege entgegen der Fahrtrichtung mit Z. 254 beschildert, obwohl das dann eigentlich lt. STVO für die gesamte Straße gelten würde, man also in die andere Richtung auch nicht fahren dürfte, dann gibts Z.250 auf Straßen, die als Radrouten ausgeschildert sind, Radwege enden plötzlich und ohne Vorwarnung, auf der anderen Seite geht es vielleicht irgendwann weiter aber ohne Verkehrsführung und ohne dass man das in voller Fahrt rechtzeitig erkennen kann. On top dazu noch: was gilt, wenn der Radweg zu schmal ist für den Anhänger oder wie so häufig von Falschparkern, Mülltonnen oder Schneehaufen komplett zugestellt ist - wohin darf man ausweichen?
Von der Frage welches Ampellicht gerade gilt, abhängig davon ob man grade auf der Fahrbahn oder dem "anderen Radweg" fährt, welche Furt an welche grenzt, welche Streuscheibe in der Ampel montiert ist und welche Gesetzesänderung man zuletzt mitbekommen hat fange ich erstmal gar nicht an.
Ich finde, es ist überhaupt kein Wunder wenn jeder da fährt wo es grade für ihn passt, weil die richtige Antwort auf die Frage "wo darf ich fahren?" kann sowieso niemand sicher beantworten, selbst Verkehrsrechtsexperten tun sich da schwer und auch die brauchen länger als die paar Sekunden, die man vor jeder Kreuzung hat zu entscheiden.
Um nochmal auf Deine o.g. Aussage zurückzukommen: das Radfahrverbote auf Gehwegen ist durchaus auch komplex weil es das so ohne Ausnahmen gar nicht gibt und darüberhinaus "andere Radwege" praktisch nicht von Gehwegen unterscheidbar sind.
Es sollte eigentlich reichen, dass man so fährt, dass man andere nicht gefährdet, was das rasen auf Gehwegen natürlich implizit verbietet. Aber mit dem "gesunden Menschenverstand" ist das so ne Sache, der sieht bei jedem etwas anders aus.