Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet

Diskutiere Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet im Plauderecke Forum im Bereich Community; Wenn ich mir die Umgebung so anschaue, kommt das Filmchen aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Von dort kommen viele solcher Unmöglichkeiten.
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #461
Begonia

Begonia

Dabei seit
04.03.2022
Beiträge
859
Reaktionspunkte
716
Ort
77694
Wie der Radfahrer hier den Fußgänger übersehen konnte, ist mir schleierhaft.
Wenn ich mir die Umgebung so anschaue, kommt das Filmchen aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Von dort kommen viele solcher Unmöglichkeiten.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #462
E

Eicher

Dabei seit
19.07.2022
Beiträge
1.087
Reaktionspunkte
675
Wenn ich mir die Umgebung so anschaue, kommt das Filmchen aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Von dort kommen viele solcher Unmöglichkeiten.
Kennst Du die USA Gerichtsbarkeit..... Ich würd mich dort nicht erwischen lassen wollen.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #463
Begonia

Begonia

Dabei seit
04.03.2022
Beiträge
859
Reaktionspunkte
716
Ort
77694
Kennst Du die USA Gerichtsbarkeit..... Ich würd mich dort nicht erwischen lassen wollen.
Nein, ich meinte das in der Richtung, daß dort viele solche Filmchen gedreht werden, wo man unwillkürlich denkt "Gibt es denn sowas, das ist getürkt".
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #464
E

Eicher

Dabei seit
19.07.2022
Beiträge
1.087
Reaktionspunkte
675
daß dort viele solche Filmchen gedreht werden, wo man unwillkürlich denkt "Gibt es denn sowas, das ist getürkt".
Wie viele solche Kreuzungen gibt es in USA im Vergleich zu BRD?
Entsprechen gibt es dann hallt auch mehr solcher Situationen.
Auch die Anzahl der Smartphone Filmer ist entscheidend dafür,
dass da mehr so Filmchen gedreht werden.
USA ca. 334 Millionen Menschen.
BRD ca. 83 Millionen Menschen.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #465
Trekker

Trekker

Dabei seit
08.06.2021
Beiträge
1.066
Reaktionspunkte
1.949
Ort
DD
Details E-Antrieb
fazua ride 50 evation
Wenn ich mir die Umgebung so anschaue, kommt das Filmchen aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Von dort kommen viele solcher Unmöglichkeiten.

Dass das Video ein Fake sein könnte, wollte ich mit meiner Anmerkung eigentlich nicht zum Ausdruck bringen, auch wenn ich ein Fake natürlich nicht ausschließen kann.

Der im Video zu beobachtende Unfall stellt so oder mit ähnlichen Geschehensabläufen sicherlich alles andere als eine Rarität dar. Der Klassiker ist in dieser Hinsicht immer noch die Kollision von Radfahrenden und eine plötzliche Bewegung machenden zu Fuß gehende auf Gehwegen oder in Fußgängerbereichen, gleich ob mit Zusatzzeichen "Radfahren erlaubt" oder ohne. In dieser Hinsicht zeigt - jedenfalls - meine berufliche Erfahrung, dass eine erstaunlich hohe Anzahl nach einer solchen Kollision geschädigter Radfahrender der irrigen Ansicht ist, zu Fuß gehende hätten die Verpflichtung, sich vor jeder Drehung, jedem Schritt zurück, Richtungswechsel etc. umzuschauen, ob sich ein Radfahrender von hinten nähert. Rechtsschutzversicherungen machen es möglich.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #466
NevoradlerS-H

NevoradlerS-H

Dabei seit
08.11.2022
Beiträge
40
Reaktionspunkte
60
Ort
Rendsburg
Details E-Antrieb
Nevo Touring GX Dual Battery
dass eine erstaunlich hohe Anzahl nach einer solchen Kollision geschädigter Radfahrender der irrigen Ansicht ist, zu Fuß gehende hätten die Verpflichtung, sich vor jeder Drehung, jedem Schritt zurück, Richtungswechsel etc. umzuschauen, ob sich ein Radfahrender von hinten nähert. Rechtsschutzversicherungen machen es möglich.
Das ist ja furchtbar, dass es solche irrigen Radfahrer gibt........

Ich stelle mir gerade den irrigen Autofahrenden vor, wenn ein Radfahrender, womöglich noch mit Musik in den Ohren, plötzlich die Fahrbahn wechseln will. Was denkt Der denn?

Die Autofahrer schimpfen auf die Radfahrer und die Radfahrer schimpfen auf die Autofahrer und die Fußgänger.

Wir sollten mal drüber nachdenken, wie oft wir Radelnde die STVO "umgehen"

Als ich 2020 mit dem E-Biken anfing, hatte ich diese aus dem Weg ihr Looser Mentalität. Ich kann und ich will 25km/H fahren.
Meine Erfahrung sagt mir heute, dass diese Arroganz blödsinnig war.

Ich beobachte unterwegs genug Situationen, wo E-Biker im gesetzten Alter so durch die Gegend fahren.
An einer Fußgängerampel wollte ich gerade bei Grün die Fahrbahn queren, als ein solcher angerauscht kam,
eine Vollbremsung machen musste und als ich ihm sagte, es wäre Rot für Ihn, fragte er mich tatsächlich, wo denn hier Rot wäre.

Also, immer schön locker bleiben :cool:
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #467
Ringeling

Ringeling

Dabei seit
24.04.2022
Beiträge
158
Reaktionspunkte
160
Ort
Ruhrgebiet
Details E-Antrieb
PW-X2
Der Klassiker ist in dieser Hinsicht immer noch die Kollision von Radfahrenden und eine plötzliche Bewegung machenden zu Fuß gehende auf Gehwegen oder in Fußgängerbereichen, gleich ob mit Zusatzzeichen "Radfahren erlaubt" oder ohne. In dieser Hinsicht zeigt - jedenfalls - meine berufliche Erfahrung, dass eine erstaunlich hohe Anzahl nach einer solchen Kollision geschädigter Radfahrender der irrigen Ansicht ist, zu Fuß gehende hätten die Verpflichtung, sich vor jeder Drehung, jedem Schritt zurück, Richtungswechsel etc. umzuschauen, ob sich ein Radfahrender von hinten nähert.
Ist es richtig, dass bei dem völlig rechtskonformen Verhalten eines Verkehrsteilnehmers trotzdem eine Teilschuld im Raum steht?
Beispiel: Kfz. mit vorgeschriebener Geschwindigkeit unterwegs, verletzt ein zwischen parkenden Kfz. nicht sichtbaren,
auf die Fahrbahn tretenden Fußgänger, räumt bei dem Versuch die Kollision noch zu verhindern noch ein paar parkende Autos ab,
und verletzt sich selbst schwer. Wie gehen Gerichte damit um?
Wenn es so ist, wird da unterstellt, dass der Kfz.-Betreiber immer mit dieser Situation rechnen muß, und gegebenenfalls langsamer
als vorgeschrieben fahren muß, und mindert das diese angenommene Teilschuld?
Wenn ich richtig liege, wird bei dieser Betrachtung dem Umstand "Starker/schwacher Verkehrsteilnehmer" Rechnung getragen?
Gilt das auch im Verhältnis Autofahrer/Fahrradfahrer?
Ersetze in Deinem Erfahrungsbericht Radfahrende durch Autofahrende, und zu Fuß gehende durch Radfahrende.
Interressiert mich jetzt sehr und bedanke mich schon mal für eine Antwort.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #468
Tomfred

Tomfred

Dabei seit
13.11.2022
Beiträge
905
Reaktionspunkte
865
Ort
99
"Starker/schwacher Verkehrsteilnehmer" Rechnung getragen?
Eigentlich ja. Ist bei LKW-PKW auch so.
Deswegen sind die Strafen im LKW Bereich auch wesentlich höher.
Vom größeren Fzg. geht eine größere Gefahr aus, was bedeutet, dass der Fahrer erhöhte Vorsicht walten lassen muß.
Kommt natürlich auch auf die Situation an und wird nur wirksam, wenn es Unklarheiten gibt.
Aber ganz am Ende liegt's, wie immer, am Richter.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #469
Trekker

Trekker

Dabei seit
08.06.2021
Beiträge
1.066
Reaktionspunkte
1.949
Ort
DD
Details E-Antrieb
fazua ride 50 evation
Ist es richtig, dass bei dem völlig rechtskonformen Verhalten eines Verkehrsteilnehmers trotzdem eine Teilschuld im Raum steht?
Beispiel: Kfz. mit vorgeschriebener Geschwindigkeit unterwegs, verletzt ein zwischen parkenden Kfz. nicht sichtbaren,
auf die Fahrbahn tretenden Fußgänger, räumt bei dem Versuch die Kollision noch zu verhindern noch ein paar parkende Autos ab,
und verletzt sich selbst schwer. Wie gehen Gerichte damit um?
Wenn es so ist, wird da unterstellt, dass der Kfz.-Betreiber immer mit dieser Situation rechnen muß, und gegebenenfalls langsamer
als vorgeschrieben fahren muß, und mindert das diese angenommene Teilschuld?
Wenn ich richtig liege, wird bei dieser Betrachtung dem Umstand "Starker/schwacher Verkehrsteilnehmer" Rechnung getragen?
Gilt das auch im Verhältnis Autofahrer/Fahrradfahrer?
Ersetze in Deinem Erfahrungsbericht Radfahrende durch Autofahrende, und zu Fuß gehende durch Radfahrende.
Interressiert mich jetzt sehr und bedanke mich schon mal für eine Antwort.
Pauschal lässt sich das nicht beantworten, es kommt immer auf die konkrete Verkehrssituation an (z.B. Breite der Straße, Einsehbarkeit der Verkehrssituation u.v.m.). Bei Pkw hast du grundsätzlich erst einmal die Haftung aus der Betriebsgefahr, die nicht auf ein Verschulden des Pkw-Fahrenden abstellt. Die Haftung aus der Betriebsgefahr beruht auf dem Gedanken, dass ein Kraftfahrzeug ein grundsätzlich gefährlicher Gegenstand ist, von dem unabhängig vom Verhalten des Fahrenden immer die Gefahr, andere Rechtsgüter zu schädigen, ausgeht.

Um der Haftung aus der Betriebsgefahr ganz zu entgehen, muss der Pkw-Fahrende beweisen, dass der Verkehrsunfall für ihn unabwendbar war. An diesen Unabwendbarkeitsnachweis stellt die Rechtsprechung sehr strenge Anforderungen. Da stört schon der Hauch eines eigenen Fehlverhaltens.

Auch zu Fuß gehende dürfen natürlich nicht einfach so die Fahrbahn betreten und überqueren, egal ob zwischen parkenden Pkw oder nicht. Auch zu Fuß gehende müssen natürlich darauf achten, dass dies gefahrlos möglich ist.

Leitsätze OLG Dresden, Urteil vom 8. März 2022 – 14 U 1267/21

1. Ein Fußgänger darf gemäß § 25 Abs. 3 StVO die Fahrbahn nur unter Beachtung des Vorrangs des Fahrzeugverkehrs überqueren. Dabei hat er den fließenden Verkehr vor dem Betreten und auch beim Überqueren der Fahrbahn genau zu beobachten. Dabei darf er auch zunächst nur bis zur Mitte gehen und dort den von rechts kommenden Verkehr abwarten. Verstößt der Fußgänger gegen seine Verpflichtung aus § 25 Abs. 3 StVO, so handelt er in der Regel grob fahrlässig.
2. Bei einem Verschulden des beklagten Fahrers wegen Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot, einer Berücksichtigung der Betriebsgefahr des Fahrzeugs und einem erheblichen Mitverschulden des geschädigten Fußgängers wegen Verstoßes gegen § 25 Abs. 3 StVO kann die Annahme einer Haftungsquote von 50:50 angemessen sein.​
Soweit das OLG Dresden ein Verschulden des beklagten Fahrers wegen Verstoßes gegen das Sichtfahrgebot erwähnt, kommt damit zum Ausdruck, dass er den Unabwendbarkeitsnachweis nicht geführt hat, im Gegenteil, die Betriebsgefahr des Pkw ist dadurch sogar erhöht.

Wenn der Pkw-Fahrende in einem solchen Fall ausweichen muss, um eine Kollision mit dem zu Fuß gehenden zu vermeiden und dabei auch sich selbst verletzt und noch Rechtsgüter Dritter beschädigt, verändert sich die Beurteilung erst einmal nicht. Gegenüber Dritten, z.B. Eigentümer der beschädigten parkenden Pkw, wird sich der Pkw-Fahrende aber nicht darauf berufen können, er habe einem grob fahrlässig die Fahrbahn überquerenden zu Fuß gehenden ausweichen müssen, wenn der Verkehrsunfall für ihn nicht unvermeidbar war. Was die eigenen Verletzungen und Schäden an seinem Pkw betrifft, würde die Mithaftung des zu Fuß gehenden greifen. Der Dritte könnte sowohl den Pkw-Fahrenden als auch den zu Fuß gehenden als Gesamtschuldner in Haftung nehmen.

Leitsätze eines Urteils des LG Hamburg, Urteil vom 27. Juli 2018 – 323 O 55/18

1. Bei einer Fahrbahn ohne Überquerungshilfe muss ein Fußgänger den fließenden Verkehr nicht nur bei der Einleitung der Überquerung beachten, sondern sich spätestens ab der Straßenmitte noch einmal vergewissern, ob ein gefahrloses Weitergehen möglich ist.
2. Dunkelheit, am Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge oder das Vorhandensein von Garageneinfahrten haben grundsätzlich nicht zur Folge, dass die zugelassene Geschwindigkeit von Kfz nicht mehr erreicht werden darf.
3. Die Betriebsgefahr des Kfz kann hinter einem erheblichen Verschuldensbeitrag des Fußgängers vollständig zurücktreten. Beachtet ein Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn ohne nachvollziehbaren Grund sich nähernde Fahrzeuge nicht, handelt er in der Regel grob fahrlässig.

Auch hier würde der Pkw-Fahrende gegenüber den Eigentümern der parkenden Pkw aus der Betriebsgefahr haften. Dass diese im Verhältnis zum zu Fuß gehenden wegen dessen groben Verschuldens zurücktritt, bedeutet nicht gleichzeitig, dass dem Pkw-Fahrenden der Unabwendbarkeitsnachweis gelungen sein muss.

Auch im Verhältnis Pkw <=> Radfahrender stehen sich Haftung aus der Betriebsgefahr und (Mit)verschuldenshaftung gegenüber. Bei grob fahrlässigem Verhalten des Radfahrenden kann auch die vom Pkw ausgehende Betriebsgefahr unter Umständen ganz zurücktreten und ein Radfahrender allein haften. Beispiel: überfährt der Radfahrende eine Straßenkreuzung bei rot und kollidiert mit einem bei grün fahrenden und deshalb bevorrechtigen Pkw ist klar, dass die Betriebsgefahr des Pkw hinter die "Straßenverkehrstodsünde" des Radfahrenden selbst dann zurücktreten muss, wenn ein quasi über dem Verkehrsgeschehen schwebender und objektiv beobachtender Dritter den Rotlichtverstoß des Radfahrenden vorausgesehen und deshalb vermieden hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #470
Begonia

Begonia

Dabei seit
04.03.2022
Beiträge
859
Reaktionspunkte
716
Ort
77694
... Radfahrender der irrigen Ansicht ist, zu Fuß gehende ...
Du hast wahrscheinlich recht - nur, warum brichst du dir so einen ab?

Übrigens kam heute nachmittag in den Radionachrichten, daß erstmals mehr Radfahrer (wahrscheinlich auch :innen) tödlich verunglückt wären als Motorradfahrer. Rüpel, diese! Wieviel davon eRadler waren, hat die Statistik scheinbar nicht erfaßt oder dem SWR war die Nachricht zu lang geworden.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #471
Tomfred

Tomfred

Dabei seit
13.11.2022
Beiträge
905
Reaktionspunkte
865
Ort
99
Zu E-Bike Fahrenden, konnte der SWR Mitarbeitende nichts sagen ! 🤔😉
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #473
SeppJosef

SeppJosef

Dabei seit
18.09.2022
Beiträge
24
Reaktionspunkte
27
Ort
5020 Salzburg
Details E-Antrieb
Shimano E-8000 (70Nm) Akku Bt-E8010 504 WhBj 2020
Genau so ist es - der Radfahrer brettert den Fußgänger voll nieder und fährt einfach weiter - schade, daß da gerade kein Polizist zur Stelle war !
.
Ich denke es spielt hier keine Rolle, ob dieses Filmchen Fake oder Echt ist, es ist ein gutes Beispiel aus dem rücksichtslosen Alltag.

Vor einigen Jahren sah ich durch mein Wohnungsfenster einen jungen Radfahrer, der volle Pulle auf dem Gehsteig fuhr, um kurz vor der uneinsehbaren Kreuzung mit dem Fuß am Boden zu bremsen...

Am nächsten Tag gab es dann ein Stück hinter dieser Kreuzung eine Groß-Razzia für Radfahrer ! * Der Grund: Ein Schüler wurde am Gehsteig von einem Radfahrer brutal Niedergefahren ! Ich habe auch Strafe bezahlt weil ich in der Früh auf dem Weg zur Arbeit hier immer aus Sicherheitsgründen am breiten Gehsteig fuhr der meistens frei war.


** Nur wenige Tage davor habe ich mich mit dem zuständigen Fahrradkoordinator der Stadt getroffen, um ihm mehrere sehr kritische Straßenabschnitte für Radfahrer zu zeigen... dann meinte er, ich soll hier auf dem Gehsteig fahren ! ** Ich hätte mir das für die Polizei schriftlich geben lassen sollen.

Die Strafe habe ich dann in der Polizeidirektion beim zuständigen Chef für Razzien persönlich bezahlt... und ich sage euch - dieser Polizeichef war sowas von Aufgebracht - der hat nur noch laut gerum geschrien und über Radfahrer geschimpft... er wollte mir gar nicht mehr zuhören, als ich ihm meine Sicht als Radfahrer und dem Treffen mit dem Fahrradkoordinator vermitteln wollte !

Eine stark befahrene Hauptstraße wo du als Radfahrer Zwischen LKW u. hoher Bordsteinkannte regelrecht Eingeklemmt wurdest, und dieser schmale, sehr gefährliche Radstreifen voller Löcher, zu niedriger Gulli's u. anderen Hindernissen war. (Inzwischen gibt es hier einen neuen, breiten Rad u. Fußweg).


💥 Da es zu einem Zusammenstoß, also Unfall gekommen ist, bei dem der Fußgänger auf den Boden geschleudert wurde, hätte der Radfahrer Anhalten, und sich davon überzeugen müssen, daß der Fußgänger nicht verletzt wurde ! ** Meiner Meinung nach hat der Radfahrer hier Fahrerflucht begangen !


Josef
Genau so ist es - der Radfahrer brettert den Fußgänger voll nieder und fährt einfach weiter - schade, daß da gerade kein Polizist zur Stelle war !
.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #474
O

Omarad

Dabei seit
18.07.2015
Beiträge
3.404
Reaktionspunkte
2.979
übrigens kam heute nachmittag in den Radionachrichten, daß erstmals mehr Radfahrer (wahrscheinlich auch :innen) tödlich verunglückt wären als Motorradfahrer. Rüpel, diese! Wieviel davon eRadler waren, hat die Statistik scheinbar nicht erfaßt
In meiner Zeitung stand, bezogen auf BW: 75 getötete Radler in 2022, 57 in2021.
66 getötete Motorradfahrer, Vorjahr 71.
45 der getöteten Radler trugen keinen Helm, etwa zwei Drittel der Getöteten waren mit einem Pedelec unterwegs.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #475
T

TBS

Dabei seit
30.04.2022
Beiträge
187
Reaktionspunkte
170
Wer erkennt den Fehler bei solchen Zahlen? :unsure:
:rolleyes:
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #477
Trekker

Trekker

Dabei seit
08.06.2021
Beiträge
1.066
Reaktionspunkte
1.949
Ort
DD
Details E-Antrieb
fazua ride 50 evation
Ich denke es spielt hier keine Rolle, ob dieses Filmchen Fake oder Echt ist, es ist ein gutes Beispiel aus dem rücksichtslosen Alltag.

Sehe ich genauso.

Vor einigen Jahren sah ich durch mein Wohnungsfenster einen jungen Radfahrer, der volle Pulle auf dem Gehsteig fuhr, um kurz vor der uneinsehbaren Kreuzung mit dem Fuß am Boden zu bremsen...

Wenn ich mich bei der Aktenbearbeitung einmal kurz entspannen möchte, lehne ich mich in meinem Bürostuhl zurück, lege die Füße auf das Fensterbrett und schaue aus dem Fenster auf die gegenüberliegende Straßenseite mit einem vor ein paar Jahren neu angelegten Straßenbereich, breitem Gehweg und einem Radweg auf Fahrbahnebene. Von 10 in dieser Zeit vorbeifahrenden Radfahrenden nutzen 5 den Radweg, der Rest fährt auf dem Gehweg, mit teils beträchtlicher Geschwindigkeit und teils auch in verkehrter Richtung.

** Nur wenige Tage davor habe ich mich mit dem zuständigen Fahrradkoordinator der Stadt getroffen, um ihm mehrere sehr kritische Straßenabschnitte für Radfahrer zu zeigen... dann meinte er, ich soll hier auf dem Gehsteig fahren ! ** Ich hätte mir das für die Polizei schriftlich geben lassen sollen.

Hätte dir auch ned gehofen, wäre ein vermeidbarer Verbotsirrtum gewesen. Ist für einen Fahrradkoordinator einfach nur peinlich. Wie können wir aber erwarten, dass die Verkehrsplanung Konfliktsituationen im Straßenverkehr vermeidet, wenn die kommunalen Verkehrsplaner bzw. deren Berater selbst nicht einmal die StVO kennen bzw. sogar dazu anstiften, diese zu missachten? Derartiges lässt mich immer ein wenig sprachlos zurück.


💥 Da es zu einem Zusammenstoß, also Unfall gekommen ist, bei dem der Fußgänger auf den Boden geschleudert wurde, hätte der Radfahrer Anhalten, und sich davon überzeugen müssen, daß der Fußgänger nicht verletzt wurde ! ** Meiner Meinung nach hat der Radfahrer hier Fahrerflucht begangen !

Hätte er, wenn er tatsächlich weiter gefahren wäre. Aber nicht nur deshalb, weil er sich hätte vergewissern müssen, dass der Fußgänger nicht verletzt wurde. Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort soll nur die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche, gleich ob immaterieller Ansprüche wie Schmerzensgeld oder materieller Schadenersatzansprüche - z.B. wg. beschädigter Kleidung, Rucksackinhalt etc. - schützen. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort setzt nicht voraus, dass eine Person körperlich geschädigt worden sein könnte. Alles andere schützen die Tatbestände der fahrlässigen Körperverletzung und unterlassenen Hilfeleistung.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #478
A

Alphubel

Themenstarter
Dabei seit
18.09.2021
Beiträge
260
Reaktionspunkte
174
Ort
Marxen
Details E-Antrieb
Bosch CX
Nach meiner Lebenserfahrung hilft nur Rücksicht und Vernunft. Gegenseitige Fehlerzuweisungen zeigen nur die Begrenztheit menschlichen Denkens. Es wird zunehmend enger auf den Strassen. Bei zunehmenden Temperaturen nimmt die Aufmerksamkeit ab. Es ist also an der Zeit, die Städte für mehr Rad- und Fussgängerverkehr zu gestalten, Beispiele gibts .
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #479
S

schmadde

Dabei seit
21.04.2013
Beiträge
8.190
Reaktionspunkte
11.991
Ort
Lkr. München
Details E-Antrieb
BionX MTB, Dail-E Grinder S, Bosch Lastenrad
Hätte dir auch ned gehofen, wäre ein vermeidbarer Verbotsirrtum gewesen. Ist für einen Fahrradkoordinator einfach nur peinlich. Wie können wir aber erwarten, dass die Verkehrsplanung Konfliktsituationen im Straßenverkehr vermeidet, wenn die kommunalen Verkehrsplaner bzw. deren Berater selbst nicht einmal die StVO kennen bzw. sogar dazu anstiften, diese zu missachten? Derartiges lässt mich immer ein wenig sprachlos zurück.
Die gesetzlichen Regelungen bzgl. der Fahrradverkehrs sind derart komplex, häufig widersinnig und werden auch so oft geändert, dass sie die meisten Polizisten nicht verstehen und auch >90% der Juristen die nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert sind.

Da frage ich mich, wie man von ganz gewöhnlichen Radfahrern erwarten kann, dass sie die kennen, obwohl sie keinerlei Ausbildung dafür absolvieren müssen. Eingedenk auch der Tatsache, dass sie ja ständig sehen, dass auch andere Verkehrsteilnehmer massenhaft Regeln ignorieren. Die fahren dann halt so wie sie es für am sichersten und bequemsten halten.
 
  • Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet Beitrag #480
E

Eicher

Dabei seit
19.07.2022
Beiträge
1.087
Reaktionspunkte
675
Da frage ich mich, wie man von ganz gewöhnlichen Radfahrern erwarten kann, dass sie die kennen, obwohl sie keinerlei Ausbildung dafür absolvieren müssen. Eingedenk auch der Tatsache, dass sie ja ständig sehen, dass auch andere Verkehrsteilnehmer massenhaft Regeln ignorieren. Die fahren dann halt so wie sie es für am sichersten und bequemsten halten.
Wia da Herr, so Sei Gscherr;):ROFLMAO:
 
Thema:

Jeder 2. Radunfall ist selbst verschuldet

Oben