Also,...
Ich habe gelesen dass bei s-pedelects und e-bikes eine Helmpflicht besteht. Muss das ein Motorradhelm sein oder reicht auch ein Fahradhelm?
Oder muss bei einem s-e-bike (45 km/h) und s-pedelec (45 km/h) ein Mottoradhelm getragen werden muss und bei einem e-bike (25 km/h) ein normaler Fahrradhelm reicht?.
1.) Zum S-Pedelec:
Es gibt bei S-Pedelecs zwei Zulassungstypen:
a.) den "alten" Typ (L1e-A, bis 2017, das bezieht sich aber nicht auf das Baujahr des Bikes, sondern auf das Jahr in dem das entsprechende Modell, der "Typ" zugelassen wurde, daher gibt es auch heute noch L1e-A-S-Pedelecs, allerdings i.d.R. gebraucht), also: das L1e-A-S-Pedelec hat eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von bis zu 20 km/h (steht in der CoC). Deshalb greift der entsprechende Paragraph der StVO (
§21a Abs. 2), der die Helmpflicht regelt,
nicht.
Formal gibt es also für L1e-A keine Helmpflicht.
b.) den "neuen" Typ (ab 2017, L1e-B). Hier wird eine bbH von 45 km/h angenommen, deshalb gilt für diese der § 21 Abs. 2 StVO.
Dort steht, dass ein "geeigneter Helm" zu tragen sei, es ist in D aber noch nicht definiert, was in diesem Fall "geeignet" heißt. Die NTA 8776 schickt sich an, hier zur Norm zu werden. Cratoni hat z.B. mit dem
Vigor aber auch einen S-Pedelec-Helm im Programm, der die Motorrad-Norm erfüllt (und damit auch die NTA 8776).
In der Praxis reicht der Rennleitung in der Regel aber, wenn man überhaupt einen Helm trägt.
Es ist mir hier im Forum nur ein Fall bekannt, in dem ein S-Pedelec-Pilot mit Fahrradhelm von der Polizei angezeigt worden war. Weil er aber ein L1e-A fuhr, wurde das Verfahren auf seinen Widerspruch hin eingestellt. Mit einem L1e-B-S-Pedelec wäre es vermutlich anders ausgegangen.
Aber wie gesagt, das war bisher ein Einzelfall und in der Regel reicht es der Rennleitung auch, wenn man einen Fahrradhelm trägt. Nach dem Prinzip "Hauptsache was Schützendes auf dem Kopf".
2.) zum "E-Bike" allgemein:
Dieser Begriff wird unterschiedlich verwendet.
Im "weiten Sinn" meint er jedes Zweirad mit Elektromotor (Erklärung
z.B. hier), in den allermeisten Artikeln steht allerdings, dass bei S-Pedelecs eine Helmpflicht bestehe, aber sie unterscheiden nicht zwischen L1e-A und L1e-B.
Im "engeren Sinne" sind damit aber keine (S-)Pedelecs gemeint, sondern zweirädrige Elektrofahrzeuge, die
ohne Pedalieren, also
nur vom Elektromotor angetrieben werden.
Bei diesen dürfte ausnahmslos eine Helmpflicht bestehen, sofern deren bbH >20 km/h ist, also bei den von Dir genannten
e-bike, also eines was auf Knopfdruck fahren kann ohne dass ich treten muss.
Da isses dann egal, ob 25 km/h oder 45 km/h.
Ein
Pedelec wird hingegen rechtlich als Fahrrad betrachtet (obwohl es nach neuerer Lesart des Bundesverkehrsministeriums eine bbH von 25 km/h hat, aber diese Diskussion beginnen wir hier bitte nicht erneut


).
Hier reicht dann ein Fahrradhelm.
Auf einem E-Mofa mit 25 km/h bbH,
die es durchaus gibt (die haben allerdings hier im Pedelecforum nix verloren

) musst Du also einen Motorradhelm tragen, während auf einem Pedelec ein Fahrradhelm reicht...
Du findest noch viele weitere Infos dazu im
Forumswiki unter "rechtliches", zur Helmpflicht siehe dort insbesondere Punkt 2.3.2.