K
KonseKonse
Themenstarter
- Dabei seit
- 29.06.2022
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- 4
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- 2
Guten Tag miteinander 
Wie eigentlich immer beginnt eine Foren-Mitgliedschaft bei mir immer mit einem neuen Hobby und den dazugehörigen Fragen, die sich ergeben
Ich bitte um Verzeihung und Berichtigung, wenn ich den falschen Bereich für diesen Thread ausgewählt oder eine andere Gepflogenheit verletzt habe.
Zum Thema:
Ich würde mir gerne eine Grace One zulegen. Der Besichtigungstermin ist bereits vereinbart (kommendes Wochenende) und ich habe einige Fragen, bei denen ich kaum weiß, wie ich mithilfe von Eigenrecherche auf die Antworten kommen soll.
Es geht wie gesagt um ein Grace One mit einigen vom freundlichen Vorbesitzer erneuerten Bauteilen.
Aber woher weiß ich, ob das "zweirädrige Kleinkraftrad" (L1e-B, mit Gasgriff bis 45 km/h, 1300 bis 2000 Watt) überhaupt legal auf der Straße bewegt werden kann?
Welche Veränderungen dürfen durchgeführt worden sein, damit es noch gesetzeskonform ist?
Es ist mindestens folgendes geändert worden:
- Motor getauscht, anscheinend durch einen entsprechenden Motor der Marke GRACE
- Akkus getauscht
- Doppelbrückenfedergabel, vermutlich kein original-Grace-Bauteil
- Keine Reflektoren an der Federgabel
- Kein Spiegel
- Keine Reflektoren an den Rädern
- Neuer Lack (in einer Firma aufgetragen)
- Neue Magura MT4e
- Neuer Controller
- Neues Display
- Apple Airtag integriert
- Sonstige neue Teile: Shimano Pedale, Vorderes Kettenblatt, Tretlager, Kettenschutzring, Hinteres Ritzel (Originalübersetzung), Kette (Wippermann Connex 9SB 9-Fach), Schaltwerk XT5, Ergon Doppelständer, Hupe 12V
CoC-Papier ist vorhanden, habe aber keinen Zugriff darauf (kann ich mir aber bei Bedarf zuschicken lassen per Mail).
Welche Sachen darf ich ändern und in welchem Maße? Dürfte ich bspw. einfach einen neuen Sattel anbringen oder muss es dann ein bestimmter Typ sein? Wie sieht es aus mit einer anderen Federgabel? Andere Reifen? LEDs statt Halogen-Leuchtmittel? Woher weiß ich, dass der Vorbesitzer die richtigen Bremssysteme verbaut hat und nicht welche, die eben zum Erlöschen der Zulassungsvoraussetzungen führen?
Ich habe einfach große Angst davor, dass ich das Rad am Wochenende kaufe und danach feststelle, dass ich eine Straftat begehe, wenn ich das Radl auf der Straße bewege.
Weniger schlimm wäre es, eine dauerhafte Ordnungswidrigkeit mit mir herumzufahren, aber am schönsten wäre es einfach mit weißer Weste.
Ich hänge noch vier Fotos an - vielleicht fällt jemand noch ein mögliches Problem auf.
Hat jemand Rat?
Wie eigentlich immer beginnt eine Foren-Mitgliedschaft bei mir immer mit einem neuen Hobby und den dazugehörigen Fragen, die sich ergeben
Ich bitte um Verzeihung und Berichtigung, wenn ich den falschen Bereich für diesen Thread ausgewählt oder eine andere Gepflogenheit verletzt habe.
Zum Thema:
Ich würde mir gerne eine Grace One zulegen. Der Besichtigungstermin ist bereits vereinbart (kommendes Wochenende) und ich habe einige Fragen, bei denen ich kaum weiß, wie ich mithilfe von Eigenrecherche auf die Antworten kommen soll.
Es geht wie gesagt um ein Grace One mit einigen vom freundlichen Vorbesitzer erneuerten Bauteilen.
Aber woher weiß ich, ob das "zweirädrige Kleinkraftrad" (L1e-B, mit Gasgriff bis 45 km/h, 1300 bis 2000 Watt) überhaupt legal auf der Straße bewegt werden kann?
Welche Veränderungen dürfen durchgeführt worden sein, damit es noch gesetzeskonform ist?
Es ist mindestens folgendes geändert worden:
- Motor getauscht, anscheinend durch einen entsprechenden Motor der Marke GRACE
- Akkus getauscht
- Doppelbrückenfedergabel, vermutlich kein original-Grace-Bauteil
- Keine Reflektoren an der Federgabel
- Kein Spiegel
- Keine Reflektoren an den Rädern
- Neuer Lack (in einer Firma aufgetragen)
- Neue Magura MT4e
- Neuer Controller
- Neues Display
- Apple Airtag integriert
- Sonstige neue Teile: Shimano Pedale, Vorderes Kettenblatt, Tretlager, Kettenschutzring, Hinteres Ritzel (Originalübersetzung), Kette (Wippermann Connex 9SB 9-Fach), Schaltwerk XT5, Ergon Doppelständer, Hupe 12V
CoC-Papier ist vorhanden, habe aber keinen Zugriff darauf (kann ich mir aber bei Bedarf zuschicken lassen per Mail).
Welche Sachen darf ich ändern und in welchem Maße? Dürfte ich bspw. einfach einen neuen Sattel anbringen oder muss es dann ein bestimmter Typ sein? Wie sieht es aus mit einer anderen Federgabel? Andere Reifen? LEDs statt Halogen-Leuchtmittel? Woher weiß ich, dass der Vorbesitzer die richtigen Bremssysteme verbaut hat und nicht welche, die eben zum Erlöschen der Zulassungsvoraussetzungen führen?
Ich habe einfach große Angst davor, dass ich das Rad am Wochenende kaufe und danach feststelle, dass ich eine Straftat begehe, wenn ich das Radl auf der Straße bewege.
Weniger schlimm wäre es, eine dauerhafte Ordnungswidrigkeit mit mir herumzufahren, aber am schönsten wäre es einfach mit weißer Weste.
Ich hänge noch vier Fotos an - vielleicht fällt jemand noch ein mögliches Problem auf.
Hat jemand Rat?