
Vito
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Gewährleistung - in der Juristerei spricht man auch von "Sachmängelhaftung" - bedeutet, daß der Verkäufer oder Hersteller einer Sache dafür gerade zu stehen hat, daß die Sache für einen bestimmten Zeitraum ihre ursprünglichen Eigenschaften behält und keine Mängel auftauchen.
Garantie ist juristisch dagegen etwas ganz anders: der "Garant" begründet in einem Garantievertrag seine Haftung dafür, daß ein bestimmter Zustand sich nicht verändert oder umgekehrt: sich in einem dem Garantievertrag entsprechender Weise verändern wird. Auf dem Finanzmarkt gibt es zB Garantien dafür, daß sich eine bestimmte Anlage in einem bestimmten Zeitraum um einen bestimmten Prozentsatz rentieren wird.
Beim Kauf von höherwertigen Sachen gibt es häufig Garantieverträge, in denen der Garant, meist eine Versicherung, eine Sachmängelhaftung übernimmt, die von der gesetzlichen Gewährleistung des Verkäufers unabhängig ist. Beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler zB ist das ziemlich üblich geworden: es wird für einen kleinen Aufpreis eine "Garantie" einer Versicherung angeboten. Jener Aufpreis ist wirtschaftlich die Versicherungsprämie für die Übernahme dieser Garantie.
Umgangssprachlich werden Garantie und Gewährleistung jedoch meist synonym verwandt, was zu juristischen Problemen führen kann.
Aber diese Subtilitäten spielen beim Kauf von gebrauchten Fahrrädern wahrscheinlich nur selten eine Rolle in der Praxis.
Dass irgendwelche Versicherungen eine "Garantie" übernehmen, ist aber ein Sonderfall und das hat weder mit der Gewährleistung (die meines Wissens nur für den Erstkäufer gelten kann) noch mit der Herstellergarantie zu tun. Diese Versicherungen können durchaus übertragbar sein.
Die Herstellergarantie ist i.d.R. eine freiwillige Leistung des Herstellers. Dadurch kann er auch die Garantiebedingungen recht frei festlegen. Eine Bedingung (und das ist gerade bei Fahrrädern häufig so) kann sein, dass die Herstellergarantie an den Erstkäufer gebunden und nicht übertragbar ist. Da kannst Du dann beim Gebraucht(Ver)Kauf vereinbaren was Du willst.
Es wurde hier schon von Fällen berichtet, wo ein Hersteller nicht einmal Ersatzteile an den Zweitbesitzer verkauft hat (Canyon).