Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf

Diskutiere Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf im Plauderecke Forum im Bereich Community; Nachfolgende Beiträge wurden wunschgemäß aus dem Fotografie-Thema ausgegliedert: Hier geht es nun darum, was man hier im Forum und allgemein im...
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Manfred

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Nachfolgende Beiträge wurden wunschgemäß aus dem Fotografie-Thema ausgegliedert:

Hier geht es nun darum, was man hier im Forum und allgemein im Web an fremden Inhalten gem. Urheberrechtsgesetz und KunstUrhG (Bilder von Personen) einstellen darf.

Das nennt sich "öffentliche Zugänglichmachung", § 19a UrhG

Hierzu gibt es hier die Forenregeln 12, 13 und 18,
Dass es drei Regeln gibt, die sich um das Urheberrecht drehen, zeigt schon wie wichtig die sind und daher bitte besonders beachten!

Fremde Bilder und Texte von anderen Webseiten verlinkt man idealerweise einfach nur, stellt sie nicht hier ein.

Das Einstellen per Hochladen (Screenshot/Kopie davon auf den eigenen PC, dann über Strg+V oder "Datei hochladen" in den eigenen Forenbeitrag einfügen = auf den Server des Forums hochladen) fremder Texte und Bilder verletzt meistens das Urheberrecht des Erstellers vgl. EuGH 07.08.2018 (Schule).
Legal ist es z.B., wenn ein Inhalt mit CC-Lizenz* freigegeben wurde. Die Quelle ist dann als Link zu der Webseite (nicht zu dem Bild)*² anzufügen und der Verfasser zu benennen.
Wenn der Urheber den illegal eingestellten Inhalt hier findet und bemängelt, muss das vom Forum gelöscht werden und falls gefordert, auch die Mailadresse und IP des Störers (der gegen die Forenregeln 12 und 13 verstoßen hat) mitgeteilt werden. Denn eine Urheberrechtsverletzung ist strafbar und für die Dauer der unberechtigten Veröffentlichung könnte der Urheber Lizenzgebühren fordern.

Etwas toleranter wird es hier (noch) bei Produktfotos (vom Bikehersteller o.ä.) gesehen, wenn ein vernünftiger Link zur Webseite*² darunter eingefügt wird und der Forenbeitrag als kostenlose Werbung für den Hersteller verstanden werden kann. Die werden sich dann kaum darüber beschweren. Die Moderation kann auch nicht aberhunderte Beiträge täglich überwachen. Wenn so ein Inhalt gemeldet/bemängelt wird, wird er natürlich auch gelöscht.

Update 10.05.2019:

Das Einbetten (Framing) fremder Inhalte ist erlaubt, wenn diese nicht auf den eigenen Servern (des Forums; einer Webseite) abgespeichert werden.

Hier im Pedelecforum ist das mit folgenden Funktionen möglich:

- Videos mit der Funktion "Medien"
247745


- Bilder mit der Funktion "Bild einfügen (Ctrl/Strg+P)":
247746


Denn damit erfolgt gem. EuGH Beschluss 21.10.2014 C-348/13 (BestWater) keine neue "öffentliche Zugänglichmachung", es wurde auf der Ursprungsseite ja schon öffentlich gemacht.
Das Framing wird in Rz 17 des Urteils näher erklärt:
.. mittels eines „eingebetteten“ Internetlinks (Inline Linking) (wird) ein einer anderen Website entstammender Bestandteil angezeigt
Das per Frame eingestellte Medium muss aber wieder verschwinden, wenn es vom Urheber auf der Ursprungsseite gelöscht wird! Denn nur dadurch verbleibt die volle Kontrolle der "öffentl. Zugänglichmachung" beim Urheber.
Ist ein Forum so eingestellt, dass es Bilder aus Hyperlinks selbst auch noch dauerhaft auf einem eigenen Server vorhält, ist das Einbetten urheberr. geschützter Inhalte damit nicht möglich. Beim Pedelecforum war das so bis April 2019 der Fall, dann wurde der Proxyserver abgeschaltet. Daher ist das Einbetten urheberr. geschützer Bilder hier nun mit der Funktion "Bild einfügen (Ctrl/Strg+P)" erlaubt/rechtlich unbedenklich.
Mit Rechtsklick auf ein eingebettetes Bild, dann "Grafik anzeigen" wird dieses z.B. im Firefox separat angezeigt und in der Adresszeile des Browsers sieht man die Bildadresse.
Beispiel aus dem Forum:
- Vorher auf dem Proxy des Forums, nicht zulässig wegen Urheberrecht von R&M:
248292

- Nun unbedenklich, nur noch ein direkter Hyperlink zur Ursprungsadresse bei R&M:
248293


Wichtig ist auch hier, dass für die Nutzer direkt ersichtlich ist, dass der konkrete Inhalt von einer anderen Internetseite stammt.
Also ist auch hier die Quelle per Link zur Ursprungswebseite unter dem Inhalt anzugeben.
Siehe Anmerkung *² und das Beispiel
Hintergrundinfos:
Medienrechtler zum Framing
Google Bildersuche

Zum korrekten (legalen) Zitieren von Texten hatte ich hier was geschrieben: Zitieren - Tz 5

Anmerkungen:
* Bei CC-Lizenzen sind auch die unterschiedlichen Arten zu beachten.
Beispiel: Ein Webshop ist kommerziell. Da darf dann ein Text unter CC BY-NC (die hat z.B. unser Wiki) nicht eingestellt/reinkopiert werden.
Auch ein Forum, das Werbung schaltet, ist kommerziell. Der Forenbetreiber darf damit auch keine NC-Texte einstellen. (Die Forenmitglieder schon, die laden das ja privat hoch - bin mir da aber nicht sicher.)


Richtig: Quelle: Specialized (Link zur Webseite mit dem Bild)
Falsch: Quelle: Specialized (Link führt nur zum Bild selbst und nicht zur Webseite, auf der das Bild steht)
 
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  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #2
mawadre

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sinnlosen Link, der nur zum Bild selbst und nicht zur Webseite führt, auf der das Bild steht:
Damit kann man nicht prüfen, ob auf der Seite was von CC-Lizenz erwähnt ist!
Wir sehen alle Dein Problem
irre EU-Urheberrechtsänderung
Und versuchen, sowohl Deine berechtigten Interessen als auch das Internet in Takt zu halten (zitieren, Remixen etc.)
Und es ist sicher vielen klar, dass ein Link nichts sagt. Die wenigsten klicken den im Text an. Ein Bild oder Zitat sagt mehr als...

Die EU ist wirklich irre, die laufen sehenden Auges auf ein China-intranet zu:
irre EU-Urheberrechtsänderung
 
Ein Beispiel für einen (als Quellenangabe) sinnlosen Link, der nur zum Bild selbst und nicht zur Webseite führt, auf der das Bild steht:
Wäre die richtige Seite als Quelle ok:
Quelle: https://www.cultofmac.com/602082/shot-on-iphone-contest/
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #3
R

RTausB

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Die Funde von RTausB machen mich nun aber etwas nachdenklich

Ist doch ganz einfach das zu finden wenn man den Browser Chrome mal richtig nutzt.

2019-03-02 21.06.10.png

Und aus welchem Kinderbuch stammt dein Avartar?
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #4
Manfred

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Und es ist sicher vielen klar, dass ein Link nichts sagt. Die wenigsten klicken den im Text an. Ein Bild oder Zitat sagt mehr als...
Ist schon klar, aber eben keine Rechtfertigung für eine Urheberrechtsverletzung.
Wäre die richtige Seite als Quelle ok:
Ja. Aber da es ohne CC-Lizenz ist, darfst Du das hier nicht per Hochladen einstellen (entfernt). Alleiniger Link zum Bild würde reichen, auch auf die Gefahr, dass keiner drauf Klickt. Einbinden statt Hochladen ginge aber.

Eines sollte einleuchten:
Wenn eine Urheberrechtsverletzung in einem Thema geschieht, in dem kein Mod aktiv ist, hat der Betreiber keine Kenntnis davon und erst mal kein Problem damit. Wenn er vom Urheber darauf aufmerksam gemacht wird, muss er dann kurzfristig reagieren. Derzeitige Rechtslage, etwas vereinfacht.
Wenn ein Mod aber offensichtlich in einem Thema mitliest/beteiligt ist, hat er ja Kenntnis davon (wobei man sicher auch mal eine übersehen kann) und sollte auch darauf reagieren, sonst macht er (und damit auch der Forenbetreiber) sich diese zu eigen. Ich handhabe das jedenfalls so, denn warum sollte das Forum die Haftung für das Fehlverhalten der Mitglieder übernehmen.

Ist doch ganz einfach das zu finden wenn man den Browser Chrome mal richtig nutzt.
Das geht ja in Chrome richtig einfach, aber mit meinem Firefox deutlich mühsamer, daher prüfe ich auch nicht jedes Bild. Wobei das zitierte natürlich sarkastisch gemeint war.

Und aus welchem Kinderbuch stammt dein Avartar?
Na so was, nicht mit der Google-Bildersuche gefunden? :ROFLMAO:
Einzelstück einer in meinem Besitz befindlichen Grafik, selbst fotografiert und nachbearbeitet. Wer´s klaut, verletzt mein Urheberrecht :p
 
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  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #5
Vito

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Einzelstück einer in meinem Besitz befindlichen Grafik, selbst fotografiert und nachbearbeitet. Wer´s klaut, verletzt mein Urheberrecht :p

Nun, wenn Du die ursprüngliche Grafik nicht selbst erstellt hast, so verletzt Du auch das Urheberrecht des Künstlers. Das ist schließlich nicht übertragbar...

:p
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #6
systemgewicht

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@RTausB
1) Schon etwas über Copyright gelesen, zum Beispiel hier in diesem Thread? Von wegen Bilder ohne Copyright-Verweis einfügen...
Nur mal so am Rande:
Copyright ist ein Begriff aus dem US-amerikanischen Recht. Im deutschen Recht gibt es kein Copyright.
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #7
mawadre

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Im deutschen Recht gibt es kein Copyright
Tree ist ein Wort aus dem Englischen. In der Deutschen Sprache gibt es kein Tree.
:whistle::D

Aber im Ernst, wenn sich diese nicht näher erläuterte Aussage auf den Unterschied zwischen einem auf "Kopien" abzielenden Rechts (Copyright) und ein auf den Urheber (Urheberrecht) abzielen soll - wo ist der praktische Unterschied?

Auf beiden Seiten des großen Teichs sind es ein paar sehr große Firmen (z.B. Random House, Axel Springer) die mit Inhalten (Content) das große Geld machen. Die meisten Urheber gehen hüben wie drüben leer aus und machen das als Hobby. Letztens gelesen - in CH können ganze 20 Musiker von ihrer Musik leben. Aber wenn es darum geht, die Pfründe noch mehr abzusichern - wie gerade die beschlossenen Uploadfilter, dann wird auf beiden Seiten mit den "Millionen Kreativen" bei der Politik geworben.
Wo also liegt der Unterschied?
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #8
Vito

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  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #9
mawadre

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Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Es sichert sozusagen die schöpferischen Werte des Künstlers.
Das scheint ja ein sehr starkes Recht zugunsten der Urheber (Künstler, Journalisten, Autoren, Musiker) zu sein. Da sind die Urheber ja in einer Monopolstellung und können verlangen was sie wollen- sollte man meinen?
Und wegen diesen starken, unveräußerlichen Rechts für die Kreativen bekommt also z.B. ein Buchautor in Praxis 95% des Buchverkaufspreises? Na gut, 80%?

Nein, in der Realiät sind es zwischen 5-10%. Wen das Buch im Laden 20 kostet, bekommt der Autor 1, bestenfalls 2.

Und der Autor zahlt oft auch noch extra Anteile für Marketing, Gestaltung, Cooperate Identity. Nicht wenige Bücher sind vom Autor finanziert. "Kreativer" Buchautor ist typischerweise ein brotloses Hobby. Das selbe bei der Musik.

Defakto unterschreibt man als Urheber die Verträge die den Verwertern ihren Status sichern oder es gibt halt kein Buch, keinen Plattenvertrag...

Das ganze sind Pyramidenspiele. Es gibt jeweils eine riesige Masse, die nie was davon hat und einige Wenige (große Buch und Musik-Verlage, Top-Acts, Bestsellerautoren) für die es ein megagutes Geschäft ist. Achso und längere Zeit haben auch Buchläden und Plattenläden gut verdient. Aber das ist dank Internet auch vorbei (Amazon, Spotify etc.)

Da fragt man sich schon, was es mit dem unveräußerlichen, starken Urheberrecht auf sich hat?

Übrigens hat Amazon vor Jahren einen eigenen Buchverlag gegründet. Der zahlt den Autoren einiges mehr als klassische Verlage.
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #10
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Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Es sichert sozusagen die schöpferischen Werte des Künstlers

Wenn ein Künstler eine Skulptur erschafft, du sie warscheinlich in schwarz/weiss fotografierst, wer hat das Urheberrecht an was ?
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #11
mawadre

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Wenn ein Künstler eine Skulptur erschafft
Dann hat er das Urheberrecht und man darf ohne Erlaubnis kein Bild davon (kommerziell) veröffentlichen. Gibt's gerade bei Architekten öfters Streit um ihre "Skuluturen" sprich Gebäude was auch wiederrum absurd ist. Der Bauherr zahlt für alles aber der Architekt hat das Recht am Bild...
Wenn Du die Erlaubnis hast, die Skulptur zu Fotografieren, gehört Dir (je nach Vertrag, der an der Erlaubnis dran hängt) das Foto und es darf nicht einfach ohne Deine Erlaubnis verwendet werden.

Aber das ist in Praxis alles widersprüchlich und wird oft davon beeinflusst, wer wo welche Pfründe zu sichern hat.

Beispielsweise gibt's die Panoramafreiheit, die wohl erlaubt, einfach ein Foto in die Landschaft zu machen. Ok. Aber wenn da zufällig der nachts beleuchtete Eifelturm oder Schloss Sanssouci im Bild steht, gibt's mit dem Bild im Netz Ärger.

Genauso, wenn man ein gemeinfreies Gemälde von 17 Hundertsonstwas in der Galerie alter Meister fotografiert und ins Netz stellt.

Da wird halt immer gut Geld mit den Motiven verdient und dem entsprechend böse reagiert man auf Konkurrenz.
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #12
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Wenn ein Künstler eine Skulptur erschafft, du sie warscheinlich in schwarz/weiss fotografierst, wer hat das Urheberrecht an was ?
Das ist eindeutig geklärt:

https://www.erkunde-die-welt.de/2016/02/28/panoramafreiheit-rechtliches-fotografieren/

Antwort: Du darfst sie in Deutschland gar nicht fotografieren, wenn sie nicht öffentlich zugänglich oder nur temporär ausgestellt ist. Wenn du sie fotografieren darfst, dann nur ohne kommerzielles Interesse. Heißt: Du kannst deine Rechte an deinem Foto mit diesem Motiv nicht kommerziell auswerten.
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #13
mawadre

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Dann hat er das Urheberrecht und man darf ohne Erlaubnis kein Bild davon (kommerziell) veröffentlichen.
Du darfst sie in Deutschland gar nicht fotografieren, wenn sie nicht öffentlich zugänglich oder nur temporär ausgestellt ist. Wenn du sie fotografieren darfst, dann nur ohne kommerzielles Interesse. Heißt: Du kannst deine Rechte an deinem Foto mit diesem Motiv nicht kommerziell auswerten.
Wow, wir haben eine übereinstimmende Antwort gegeben. (y):D
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #14
Manfred

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Nun, wenn Du die ursprüngliche Grafik nicht selbst erstellt hast, so verletzt Du auch das Urheberrecht des Künstlers.
Tatsächlich, UrhG noch mal durchgelesen. Selbst als Besitzer darf man ein Kunstwerk nur öffentlich Ausstellen (§44Abs.2) aber nicht "drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit zugänglich machen" (§19a). Gilt also selbst für das Minibild von einem 10 EUR-Flohmarktfund :rolleyes:. Nehme ich eben ein anderes, wurde eh schon lange nicht mehr gewechselt.
 
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Jürgen15

Etwas toleranter wird es hier (noch) bei geklauten Produktfotos (vom Bikehersteller o.ä.) gesehen, wenn ein vernünftiger Link zur Webseite* darunter eingefügt wird und der Forenbeitrag als kostenlose Werbung für den Hersteller verstanden werden kann. Die werden sich dann kaum darüber beschweren.
Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen, da das Urheberrecht immer beim Photographen verbleibt. Der Mensch hinter der Kamera verkauft i.d.R. die Nutzungsrechte am Bild zu bestimmten Bedingungen.
Eine Weitergabe zur millionenfachen Veröffentlichung muss nicht abgedeckt sein. Wenn, dann hätte der Photograph ein höheres Honorar vereinbaren können.
Es geht also nicht nur um einen möglichen Anspruch von Bosch & Co gegen das Forum, sondern auch um die Rechte z.B. der Werbeagentur, die den Photographen beauftragt hat.
Du müsstest dir also grundsätzlich das Recht zur Veröffentlichung für jedes Bild beim Photographen einholen.

ein anderes Beispiel:
Ein Biker veröffentlicht einen Bericht in einer Zeitung. Anschließend kopiert er den Text und stellt ihn hier als sein Werk ein. Rein theoretisch ist das sein Werk. Nun hat aber die Zeitung einen kleinen Text eingefügt, dass die Rechte an diesem Beitrag beim Verlag liegen, da dieser ein Honorar gezahlt hat.
Damit könnte der Verlag ein Honorar von dir fordern.

LG
Jürgen
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #16
mawadre

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Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.
Dann hat er das Urheberrecht
Tatsächlich, UrhG
Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen, da das Urheberrecht immer beim Photographen verbleibt

Leute, könnt ihr das nicht woanders diskutieren? Das Thema geht völlig unter!
@Manfred Vielleicht könnte man die rechtlichen Diskussionen wirklich zu einem eigenen Thread machen?
 
Der Mensch hinter der Kamera verkauft i.d.R. die Nutzungsrechte am Bild zu bestimmten Bedingungen.
Typischerweise sind das sogenannte Werkverträge oder der Fotograf ist sogar komplett Angestellt und seine Arbeit gehört wie üblich seinem Arbeitgeber. Nur die Fotografen, die auf eigene Rechnung schaffen und vertraglich so stark beschränkte Nutzungen lizensieren, können darauf hoffen, nachträglich mit Anwaltlicher Drohkullisse noch weiteres Geld zu verdienen. Beliebt macht man sich damit aber nicht...
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #17
Manfred

Manfred

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Es geht also nicht nur um einen möglichen Anspruch von Bosch & Co gegen das Forum
Soweit ich das verstehe, bestünden folgende Ansprüche nach derzeitiger Rechtslage:
("Störer" ist derjenige, der das Foto unter Missachtung der Forenregeln hochgeladen hat)

- gegen das Forum auf umgehendes Löschen des Bildes und Herausgabe der Daten des Störers (E-Mail Adresse und IP)
- gegen den Störer auf Unterlassung und Schadenersatz (Gebühren für die Dauer der Einstellung des illegal veröffentlichten Bildes)

Dem Störer sollte auch klar sein, dass eine Urheberrechtsverletzung strafbar ist (§ 106 UrhG) und er vom Urheber ggf. angezeigt wird .
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #18
J

Jürgen15

Ich bin mir nicht sicher, ob Anspruch auf Schadensersatz besteht. Zur Zeit ist es wohl allgemeine Rechtsprechung, dass Bilder nach Aufforderung des Rechteinhabers in angemessener Zeit gelöscht werden müssen.

Nochwas anderes:
*²Beispiele für falsche Links, die nur zum Bild selbst und nicht zur Webseite führen, auf der das Bild steht:
- Quelle: https://cdn.cultofmac.com/wp-content/uploads/2016/06/shot-on-iphone-780x529.jpg
- Levo Expert FSR (falsch)
Richtig: Link zur Webseite mit dem Bild
Verstehe ich das richtig? Wenn ich ein Bild wie von mir gewohnt und oft praktiziert, verlinke, dann würde ich es nach deiner Regelung nach falsch machen.
verschiedene ergonomische Formen von Daumengas.............

Der "richtige" Link zur Webseite mit dem Bild lautet unter Komponenten letztes Bild unten rechts
Das macht kein Mensch.

LG
Jürgen
 
  • Fremde Bilder und Texte - was man in Foren einstellen darf Beitrag #19
Manfred

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Ich bin mir nicht sicher, ob Anspruch auf Schadensersatz besteht.
Wenn ein geklauter Text ein Jahr benutzt wurde (bis das bemerkt wird), steht dem Urheber für diese Zeit der Nutzung doch eine Vergütung zu? Sonst wäre der illegale Nutzer ja besser gestellt als derjenige, der mit dem Urheber eine Nutzungsvereinbarung getroffen und dafür bezahlt hat.

Das macht kein Mensch.
Es geht um einen vernünftigen Link unter dem eingestellten Bild, nicht um Links ohne Bild.
Wenn dir das zu viel ist, dann stell das Bild halt nicht hier ein sondern nur den Link. I.d.R. sind die Seiten auch nicht so per Script verschachtelt.
(EBS erlaubt hier übrigens sowieso das Einstellen seiner Produktbilder)

Das Bild hier wurde per Frame eingebettet, das ist erlaubt (siehe Post #1, Update 28.03.2019).
EBS-IPS-Gasgriff-Optionen-nummeriert.jpg

Es sollte aber die Quelle darunter:
Quelle: EBS - Komponenten
 

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Aber im Ernst, wenn sich diese nicht näher erläuterte Aussage auf den Unterschied zwischen einem auf "Kopien" abzielenden Rechts (Copyright) und ein auf den Urheber (Urheberrecht) abzielen soll - wo ist der praktische Unterschied?
Der Unterschied ist tatsächlich hochrelevant. Das deutsche "Urheberrecht" hat jeder der etwas schöpft automatisch, auch ohne dass er etwas dazuschreibt. Dadurch kann man erstmal nichts kopieren bzw. wiederveröffentlichen, bei dem nichts Entsprechendes dabeisteht, wenn das streng ausgelegt wird. Vernünftig ist natürlich das erstmal so auszulegen wie Manfred für hier erklärt hat "Notice and Take Down", mit dem Wunsch das "Notice" soweit wie möglich zu vermeiden.
 
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