
Seemann
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Aber wieso versuchst du nun mit aller Gewalt das S-Pedelc auf die selbe Schiene zu heben?
Das macht @rio eigentlich nicht, er weiß schon, dass Tuning eines Pedelecs eine ganz andere Hausnummer ist, als ein S-Pedelec auf dem Radweg.
Das was @rio sucht, sind Urteile zu Unfällen mit 2 rädrigen Kraftfahrzeugen (verbotswidrig) auf Fahrradwegen und die zugehörige Schuldfrage.
(also auch genau dem Thread Titel entsprechend)
Die gibt es frei im Netz tatsächlich nicht viel, obwohl es relevante Mopeds und Fahrradwege mindestens seit den 1950er Jahren gibt.
Im Gegensatz dazu findet man haufenweise Urteile zwischen Fahrrad/Pedelec/S-Pedelec/Mofa/Moped einerseits und Auto andererseits,
wo klar dem Auto die Schuld zugewiesen wird. Selbst bei Urteilen, wo ich gesagt hätte, klarer Fall, der Mofa-Fahrer ist schuld, wird dem Auto
in der Rechtsprechung teilweise eine Mitschuld aufgrund der "Betriebsgefahr" zugesprochen. Richtig und gut, wissen leider viele Autofahrer nicht.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Thema Haftung oder Mithaftung bei (vermeintlich) schuldhaften Unfällen von 2-rädrigen Kraftfahrzeugen einfach nicht relevant ist, das sind extremste Ausnahmesituationen.
Ich habe schon häufiger selbst (da ich ja viel mit dem S-Pedelec auf Radwegen unterwegs bin) dazu recherchiert und nur 1 einziges Urteil gefunden,
wo versucht wurde einem Mofa-Fahrer, der sich "illegaler" Weise auf einem Radweg befand und einen Passanten anfuhr, der plötzlich vor sein Mofa gelaufen ist. Dabei ging es um "fahrlässiges" Verhalten. Das Gericht verneinte allerdings das fahrlässige Verhalten. Leider finde ich das Urteil nicht mehr und weiß daher auch die letztendliche Begründung nicht mehr. Ich vermute man bezeichnete die max. V des Mofas (25 km/h) als eine übliche Fahrradgeschwindigkeit.
Es ist daher in der Realität (nicht in der Jura Vorlesung) wohl sehr schwer sich mit dem S-Pedelec auf dem Radweg so zu verhalten, dass man eine Mitschuld bekommt, WENN man entsprechend defensiv fährt.
Schon länger bekannt sind u.a. die Urteile auf der Seite www.pdeleuw.de bei der (als Beispiel) ein Rennradfahrer mit 45 km/h (in "gebeugter Haltung") auf einer innerörtlichen Straße einen Passanten anfährt, der die Straße überquert zu 50 % Mitschuld bekam, oder ein Radfahrer mit "erheblichem Tempo" bekam im gleichen Fall 70 % Mitschuld.
Es kommt also sehr stark auf Zeugen an, wie man vorher in Erscheinung getreten ist. Wenn man mit dem S-Pedelec wie ein Geisteskranker auf dem Radweg brettert erhält man auch vor Gericht keine Gnade.