Folgen einer nicht regelkonformen S-Pedelec-Nutzung

Diskutiere Folgen einer nicht regelkonformen S-Pedelec-Nutzung im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Das macht @rio eigentlich nicht, er weiß schon, dass Tuning eines Pedelecs eine ganz andere Hausnummer ist, als ein S-Pedelec auf dem Radweg. Das...
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Seemann

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Aber wieso versuchst du nun mit aller Gewalt das S-Pedelc auf die selbe Schiene zu heben?

Das macht @rio eigentlich nicht, er weiß schon, dass Tuning eines Pedelecs eine ganz andere Hausnummer ist, als ein S-Pedelec auf dem Radweg.
Das was @rio sucht, sind Urteile zu Unfällen mit 2 rädrigen Kraftfahrzeugen (verbotswidrig) auf Fahrradwegen und die zugehörige Schuldfrage.
(also auch genau dem Thread Titel entsprechend)

Die gibt es frei im Netz tatsächlich nicht viel, obwohl es relevante Mopeds und Fahrradwege mindestens seit den 1950er Jahren gibt.
Im Gegensatz dazu findet man haufenweise Urteile zwischen Fahrrad/Pedelec/S-Pedelec/Mofa/Moped einerseits und Auto andererseits,
wo klar dem Auto die Schuld zugewiesen wird. Selbst bei Urteilen, wo ich gesagt hätte, klarer Fall, der Mofa-Fahrer ist schuld, wird dem Auto
in der Rechtsprechung teilweise eine Mitschuld aufgrund der "Betriebsgefahr" zugesprochen. Richtig und gut, wissen leider viele Autofahrer nicht.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das Thema Haftung oder Mithaftung bei (vermeintlich) schuldhaften Unfällen von 2-rädrigen Kraftfahrzeugen einfach nicht relevant ist, das sind extremste Ausnahmesituationen.

Ich habe schon häufiger selbst (da ich ja viel mit dem S-Pedelec auf Radwegen unterwegs bin) dazu recherchiert und nur 1 einziges Urteil gefunden,
wo versucht wurde einem Mofa-Fahrer, der sich "illegaler" Weise auf einem Radweg befand und einen Passanten anfuhr, der plötzlich vor sein Mofa gelaufen ist. Dabei ging es um "fahrlässiges" Verhalten. Das Gericht verneinte allerdings das fahrlässige Verhalten. Leider finde ich das Urteil nicht mehr und weiß daher auch die letztendliche Begründung nicht mehr. Ich vermute man bezeichnete die max. V des Mofas (25 km/h) als eine übliche Fahrradgeschwindigkeit.

Es ist daher in der Realität (nicht in der Jura Vorlesung) wohl sehr schwer sich mit dem S-Pedelec auf dem Radweg so zu verhalten, dass man eine Mitschuld bekommt, WENN man entsprechend defensiv fährt.

Schon länger bekannt sind u.a. die Urteile auf der Seite www.pdeleuw.de bei der (als Beispiel) ein Rennradfahrer mit 45 km/h (in "gebeugter Haltung") auf einer innerörtlichen Straße einen Passanten anfährt, der die Straße überquert zu 50 % Mitschuld bekam, oder ein Radfahrer mit "erheblichem Tempo" bekam im gleichen Fall 70 % Mitschuld.

Es kommt also sehr stark auf Zeugen an, wie man vorher in Erscheinung getreten ist. Wenn man mit dem S-Pedelec wie ein Geisteskranker auf dem Radweg brettert erhält man auch vor Gericht keine Gnade.
 
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tw463

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Das ist mir mit dem PKW genau so passiert.
AUTO steht, ca 5 sec zum Abbiegen, Blinker links an
Doofe Tante fährt mir in die Seite

Ergebnis ich 100% Schuld, weil ich da nicht hätte abbiegen dürfen, weil da ein durchgezogener Strich war....
Dieses Beispiel ist untauglich. Du hast ein Manöver ausgeführt, mit dem kein Mensch rechnen musste (ein durchgezogener Strich ist im Prinzip eine Betonmauer).

Dort wo Fahrräder grundsätzlich fahren dürfen, muss jedoch mit Fahrrädern gerechnet werden, egal ob mit oder ohne Motor. Manche Rennradfahrer sind genauso schnell wie ein S-Pedelec. Bei unangepasstem Tempo wird da kein grosser Unterschied gemacht werden.
 
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Seemann

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Das ist mir mit dem PKW genau so passiert.
AUTO steht, ca 5 sec zum Abbiegen, Blinker links an
Doofe Tante fährt mir in die Seite

Ergebnis ich 100% Schuld, weil ich da nicht hätte abbiegen dürfen, weil da ein durchgezogener Strich war....

Interessant wäre auch hier die Begründung (des Einzelfalles).
In deinem Fall (so vermute ich) konnte die Unfallgegnerin glaubhaft machen, dass man nicht damit rechnen musste, das du dort zu diesem Zeitpunkt anhälst, da eine durchgezogene Linie vorhanden ist. Es kann aber auch eine richterliche Entscheidung sein, die anfechtbar wäre, aber aufgrund des geringen Schadens nicht weiter verfolgt wurde, da man eigentlich in der Ortschaft auch kurz stoppen darf. Die Unfallgegnerin konnte ja nicht wissen, warum du stoppst (Kind oder Tier auf der Fahrbahn), m.E. hätte sie mind. eine Mitschuld bekommen müssen.

Im Falle eines parkenden PKWs innerhalb einer Ortschaft ("ruhender Verkehr") ist immer damit zu rechnen.

Ein S-Pedelec auf einem Radweg, welches sich in üblicher Fahrradgeschwindigkeit ( 25 km/h oder weniger, falls erforderlich) ist in ALLEN objektiven Belangen einem Pedelec gleichgestellt. Es wird wohl kein Richter aus der alleinigen Ordungswidrigkeit "Fahren mit einem S-Pedelec auf dem Radweg" eine Mitschuld stricken.

Mit einem 45 km/h Velomobil (wie mein Alleweder A6-45) kann das schon wieder anders aussehen.
Das sieht zumindest erheblich massiver aus, als ein Pedelec/S-Pedelec und führt von daher bestimmt zu Irritationen.
 
Du hast ein Manöver ausgeführt, mit dem kein Mensch rechnen durfte

Jein, s.o. :)
 
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Gast51825

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Seemann

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Das muss dann im Einzelfall berücksichtigt werden.

Genau, denn genauso gilt §4 StVO: (1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Daraus folgt, dass man eigentlich IMMER ausreichend Abstand halten muss, denn man weiß ja nicht ob es einen "zwingenden Grund" gab.

Das Beispiel von @markustoe ist dann nun analysiert :unsure::) , wir sollten jetzt wieder zum Thread Titel kommen.
 
Es wird noch komplizierter:

Auch ein "motorlos" betriebenes Mofa muss nach BVerwG 2001 (3B183/00) zwingend auf dem Radweg fahren.

Das heißt im Falle eines Unfalles mit einem S-Pedelec auf einem Radweg muss sogar nachgewiesen werden,
dass zum Zeitpunkt des Unfalles (bzw. kurz davor) der Motor lief (unterstützte) !

Das ist natürlich immer dann der Fall, wenn man mit dem 35 kg S-Pedelec mit 45 km/h von Zeugen gesehen wird.
Bei 25 km/h sieht das dann schon ganz anders aus, das könnte man theoretisch auch getreten haben.
 
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tw463

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Sie ist ihm ja nicht hinten drauf, sondern in die Seite gefahren! Das kann genauso gut eine zweispurige Strasse mit ausgezogener Linie gewesen sein, wie wir sie vor Lichtsignalen kennen. Es ist nicht sinnvoll, über einen Unfall zu schwadronieren, ohne die genaue Situation zu kennen. Die ganze Diskussion hier ist sowieso grösstenteils OT.
 
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Seemann

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Die ganze Diskussion hier ist sowieso grösstenteils OT.

Na ja, nicht die Ganze, evtl. Post 263 (von Dir @tw463) bis 266 von mir.
Ich habe dann in Post 266 wieder zum Thema gepostet.
(Ab der Ergänzung von 19.57 Uhr)
 
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MvC

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Genau, denn genauso gilt §4 StVO: (1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

Daraus folgt, dass man eigentlich IMMER ausreichend Abstand halten muss, denn man weiß ja nicht ob es einen "zwingenden Grund" gab.

Das Beispiel von @markustoe ist dann nun analysiert :unsure::) , wir sollten jetzt wieder zum Thread Titel kommen.
 
Es wird noch komplizierter:

Auch ein "motorlos" betriebenes Mofa muss nach BVerwG 2001 (3B183/00) zwingend auf dem Radweg fahren.

Das heißt im Falle eines Unfalles mit einem S-Pedelec auf einem Radweg muss sogar nachgewiesen werden,
dass zum Zeitpunkt des Unfalles (bzw. kurz davor) der Motor lief (unterstützte) !

Das ist natürlich immer dann der Fall, wenn man mit dem 35 kg S-Pedelec mit 45 km/h von Zeugen gesehen wird.
Bei 25 km/h sieht das dann schon ganz anders aus, das könnte man theoretisch auch getreten haben.
Was heißt denn 35 kg s-ped? Meines wiegt 23 kg? 🤔🙋🏽‍♀️
 
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tw463

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schmadde

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Dort wo Fahrräder grundsätzlich fahren dürfen, muss jedoch mit Fahrrädern gerechnet werden, egal ob mit oder ohne Motor. Manche Rennradfahrer sind genauso schnell wie ein S-Pedelec. Bei unangepasstem Tempo wird da kein grosser Unterschied gemacht werden.
Es muss sogar mit Fahrrädern gerechnet werden wo sie nicht fahren dürfen aber der facto häufig fahren. Klassiker und für mich zunächst schwerer einsichtig: Radfahrer kommt von rechts aus einer Einbahnstraße in falscher Richtung (nicht freigegeben für Radfahrer) und wird umgefahren. Autofahrer bekommt erhebliche Mitschuld weil der Radfahrer Vorfahrt hatte (RvL)
 
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mawadre

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Klassiker und für mich zunächst schwerer einsichtig: Radfahrer kommt von rechts aus einer Einbahnstraße in falscher Richtung
Hier bei uns ist nahezu jede Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben. Auf meinem täglichen kurzen Pendelweg durch die städtischen Wohnquartiere fahre ich selbst mehrfach in der "falschen Richtung" durch Einbahnstraßen. Leider bin ich aber gleichzeitig immer wieder aufs neue überrascht, wenn an einer gleichrangigen Kreuzung plötzlich aus der Einbahnstraße, wo doch gar niemand herauskommen dürfte, ein Radfahrer herausgeschossen kommt und dank "rechts vor links" Vorfahrt hat.
Immer wieder überraschend, wie stark im Straßenverkehr alles nach Gewohnheit und unbewusst abläuft und was auch für langjährige Fahrer alles noch an bösen Fällen lauert...
 
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Hier bei uns ist nahezu jede Einbahnstraße für Radfahrer freigegeben.
So steht es eigentlich bei uns auch im Gesetz. Die Realität sieht vielerorts anders aus. Das Urteil stammt aber noch aus einer Zeit wo das noch Seltenheitswert hatte. Es gibt aber auch gleichlautende Urteile bei Radfahrern, die verkehrt herum auf den Radweg fahren.
 
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Definitiv. Meine Frau wurde auf dem Radweg in die falsche Richtung fahrend von einer Autofahrerin, die aus der Nebenstraße kam, umgefahren. Die Haftpflicht der Autofahrerin hat 100% übernehmen müssen. Meine Frau ist nichtmal wegen des Geisterfahrens belangt worden. Gehandelt hatte sie so, weil es auf ihrer Straßenseite keinen Radweg gab und das Fahren direkt auf der Straße baustellenbedingt lebensgefährlich gewesen wäre.
 
  • Folgen einer nicht regelkonformen S-Pedelec-Nutzung Beitrag #274
Seemann

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Es ging mir hierdrum:

über einen Unfall zu schwadronieren

Ich gebe mir in der Regel viel Mühe bei meinen Antworten und versuche möglichst alles zu belegen.
Gerade die ganze "Juristerei" ist nicht einfach zu durchschauen und immer wieder überraschend.
Hier in diesem Thread geht es ja gerade um Regeln und Gesetze.

Das dann als "schwadronieren" zu bezeichnen empfand ich als unfair, daher die kleinkarierte Antwort.:)
 
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tw463

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Es steht nicht geschrieben, wie genau der Unfall genau zu Stande gekommen ist und wir haben keinen Schimmer, wie die Strassenführung aussieht. Deshalb ist eine Diskussion darüber reine Spekulation und deshalb müssig.
 
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Seemann

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Deshalb ist eine Diskussion darüber reine Spekulation und deshalb müssig.

Warum hast DU denn dann spekuliert, wenn du es müßig findest ?

Du hast ein Manöver ausgeführt, mit dem kein Mensch rechnen musste

Du hast insofern Recht, dass man einen Unfall immer dann besser beurteilen kann, wenn man möglichst viele Informationen erhält. ALLE Wahrheiten hat man nie, auch der Richter nicht.

@markustoe wollte mit seinem Beispiel in #261 zeigen, dass man sehr wohl Schuldig sein kann, nur weil man gegen eine Verkehrsregel verstößt, die eigentlich gar nichts mit dem Unfall zu tun hat. Also als Vergleich zu dem S-Pedelec auf dem Radweg, was von einem Auto über den Haufen gefahren wird. Er wollte die sehr logische Definition von @jm1374 in Frage stellen.

Da ich die Argumentation von @jm1374 in jeder Hinsicht nachvollziehbar finde, hielt ich es für angemessen, sich mit dem Beispiel zu beschäftigen. Ist an der Sache was dran, ist es vergleichbar, kann es eine richtehrliche Fehlentscheidung gewesen sein ?

Du @tw463 warst dir anscheinend auch ohne weitere Infos sofort sicher:
Dieses Beispiel ist untauglich.

Ich war es nicht.
 
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Diese Diskussion ist mir zu blöd. Bitte reisse meine Aussagen nicht aus dem Zusammenhang.
Ich habe keine Lust um des Kaisers Bart zu diskutieren und bin raus aus diesem Thread.
 
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Zawatoku

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Der Knackpunkt ist, das S Pedelec hat nach der aktuellen Gesetzeslage ein klares Verbot für die Nutzung von Rad,Waldwegen.

Ist es nicht genauso verboten, mit einem Mountainbike Radwege und Straßen zu benutzen? Zumindest solange das MTB nicht eine Straßenverkehrszulassung hat und ausgestattet ist mit
  • Klingel
  • reflektierenden Reifen / Speichen
  • Pedalreflektoren
  • Front- und Heckreflektor
Mit dem S-Pedelec ist man immerhin noch auf der Straße legal :)
 
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Janine

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Dies ist der Radweg, den ich auf dem Weg zur Arbeit nicht nutzen darf..... ich glaube, es erklärt sich von selbst, wo ich fahre....
 

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Und so ähnlich sieht es ja überall aus wenn S-Pedelecfahrer den Radweg nutzen. Die wenigsten werden sich auf schmalen und verwinkelten Radwegen quälen. Sobald zu viele langsamere Radfahrer den Radweg nutzen, weicht der S-Pedelecfahrer automatisch auf die Strasse aus. Dann hat man wenigstens ein Argument für Autofahrer.
Wie soll man denn dem Autofahrer begreiflich machen dass man diesen leeren Radweg nicht nutzen darf?
 
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