Vielen Dank für die schnellen und aufmunternden Rückmeldungen. Ich überlege folgende Formulierung zu nutzen:
Änderung des Gutachtens GXXXXXXXXXXXXXXX wegen fehlerhafter Fahrzeugklasse
Sehr geehrter Herr XXX,
hiermit widerspreche ich dem Rückzug des Gutachtens, da es sich nicht wie von Ihnen am Telefon beschrieben um ein Fahrrad mit Antriebsmotor bis 250W handelt, sondern um ein Kleinkraftrad (350W, 45 km/h). Da Sie von einem Fahrrad ausgegangen sind, beantrage ich außerdem die Änderung des oben genannten Gutachtens in folgendem Punkt:
Es verwendet in Punkt (5) die falsche Fahrzeugklasse L1E/A. Diese Einordnung entspricht nicht der Fahrzeugklasse meines Kleinkraftrads, da diese Typklasse L1e-A mit der weiteren Unterklasse L1e-B im Jahr 2017 neu eingeführt wurde und Fahrzeuge erst seitdem vom KBA damit klassifiziert werden.
Die falsche Einordnung ist auf das Alter meines Fahrzeugs (Baujahr 2012) zurückzuführen. Zur damaligen Zeit galt die Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7, in der die Fahrzeugklasse L1e die folgenden Unterklassen hatte:
- 1.3.1. Fahrzeuge der Klasse A, d. h. Kleinkrafträder;
- 1.3.2. Fahrzeuge der Klasse B, d. h. Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 und einer Leistung bis zu 11 kW;
- 1.3.3. Fahrzeuge der Klasse C, d. h. Krafträder mit einer Leistung bis zu 25 kW und einem spezifischen Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg; berücksichtigt wird hierbei die Masse in fahrbereitem Zustand gemäß Anhang II Fußnote (d) Nummer 2 der Richtlinie 92/61/EWG;
- 1.3.4. Fahrzeuge der Klasse D, d. h. andere Krafträder als die der Klassen B und C
Daraus resultierte die Fahrzeugklasse L1e-A für mein Fahrzeug, die es lediglich als Kleinkraftrad ohne weitere Angaben zur Geschwindigkeit klassifiziert. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der 2017 eingeführten Unterklasse L1e-A und kann daher nicht aus der COC übernommen werden. Entsprechend ist das Fahrzeug auch im Verzeichnis des KBA als L1e gelistet (ohne Angabe der Unterklasse A oder B). Die entsprechende Seite aus dem Verzeichnis ist dem Schreiben angehängt.
Auch die Unterstützung bis 45 km/h widerspricht nicht der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h in Punkt 44 der COC, da die bbH damals ohne Treten gemessen wurde.
Aus den genannten Gründen ändern Sie bitte die Fahrzeugklasse in L1E gemäß des Verzeichnisses des KBAs und fügen die Herstellernummer 1352 sowie die Typschlüsselnummer AAA hinzu, da es sich bei dem begutachteten Kleinkraftrad um ein Derby Cycle Kalkhoff Pro Connect S45 handelt.
Mit freundlichen Grüßen