Fahrrad mit normalem Autokennzeichen

Diskutiere Fahrrad mit normalem Autokennzeichen im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Ich bin letztes Jahr genau mit diesen Nummern sowohl zur Versicherung als auch zur Zulassung und habe keine Zweifel aufkommen lassen, dass es ein...
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.201
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Karacho

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Ich bin letztes Jahr genau mit diesen Nummern sowohl zur Versicherung als auch zur Zulassung und habe keine Zweifel aufkommen lassen, dass es ein Kleinkraftrad ist. Das Geschwätz mit den Pedalen hab ich ignoriert. War wohl die Gunst der Stunde, habe aber auch schon ein L1e-B. Dass sie dann am Ende als Hersteller und Typ lauter nullen eingetragen haben, wr mir egal.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.202
jm1374

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Allerdings ist doch die Tatsache, dass mein Fahrzeug beim KBA auf einer Liste zu Kraftfahrzeugen geführt wird, schon ein eindeutiger Hinweis, dass es sich um ein Kleinkraftrad handelt oder?

Schon alleine die CoC besagt, dass du ein Kleinkraftrad freiwillig zulassen willst. Objektiv gibt es keine Möglichkeit diese freiwillige Zulassung abzulehnen. Aber hindert ja einen guten Bürokraten nicht. Einfach nur traurig, wie Staatsbedienstete, die ja eigentlich für den Bürger agieren sollen, sich unnötig Arbeit machen. In 15min wäre die Angelegenheit erledigt und in weiteren 15min beim zuständigen Sachbearbeiter schon wieder vergessen.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.203
ibims1hummel

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Vielen Dank für die schnellen und aufmunternden Rückmeldungen. Ich überlege folgende Formulierung zu nutzen:

Änderung des Gutachtens GXXXXXXXXXXXXXXX wegen fehlerhafter Fahrzeugklasse

Sehr geehrter Herr XXX,

hiermit widerspreche ich dem Rückzug des Gutachtens, da es sich nicht wie von Ihnen am Telefon beschrieben um ein Fahrrad mit Antriebsmotor bis 250W handelt, sondern um ein Kleinkraftrad (350W, 45 km/h). Da Sie von einem Fahrrad ausgegangen sind, beantrage ich außerdem die Änderung des oben genannten Gutachtens in folgendem Punkt:

Es verwendet in Punkt (5) die falsche Fahrzeugklasse L1E/A. Diese Einordnung entspricht nicht der Fahrzeugklasse meines Kleinkraftrads, da diese Typklasse L1e-A mit der weiteren Unterklasse L1e-B im Jahr 2017 neu eingeführt wurde und Fahrzeuge erst seitdem vom KBA damit klassifiziert werden.

Die falsche Einordnung ist auf das Alter meines Fahrzeugs (Baujahr 2012) zurückzuführen. Zur damaligen Zeit galt die Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7, in der die Fahrzeugklasse L1e die folgenden Unterklassen hatte:
  • 1.3.1. Fahrzeuge der Klasse A, d. h. Kleinkrafträder;
  • 1.3.2. Fahrzeuge der Klasse B, d. h. Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 und einer Leistung bis zu 11 kW;
  • 1.3.3. Fahrzeuge der Klasse C, d. h. Krafträder mit einer Leistung bis zu 25 kW und einem spezifischen Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg; berücksichtigt wird hierbei die Masse in fahrbereitem Zustand gemäß Anhang II Fußnote (d) Nummer 2 der Richtlinie 92/61/EWG;
  • 1.3.4. Fahrzeuge der Klasse D, d. h. andere Krafträder als die der Klassen B und C
Daraus resultierte die Fahrzeugklasse L1e-A für mein Fahrzeug, die es lediglich als Kleinkraftrad ohne weitere Angaben zur Geschwindigkeit klassifiziert. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der 2017 eingeführten Unterklasse L1e-A und kann daher nicht aus der COC übernommen werden. Entsprechend ist das Fahrzeug auch im Verzeichnis des KBA als L1e gelistet (ohne Angabe der Unterklasse A oder B). Die entsprechende Seite aus dem Verzeichnis ist dem Schreiben angehängt.

Auch die Unterstützung bis 45 km/h widerspricht nicht der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h in Punkt 44 der COC, da die bbH damals ohne Treten gemessen wurde.

Aus den genannten Gründen ändern Sie bitte die Fahrzeugklasse in L1E gemäß des Verzeichnisses des KBAs und fügen die Herstellernummer 1352 sowie die Typschlüsselnummer AAA hinzu, da es sich bei dem begutachteten Kleinkraftrad um ein Derby Cycle Kalkhoff Pro Connect S45 handelt.

Mit freundlichen Grüßen
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.204
K

Karacho

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Schon alleine die CoC besagt, dass du ein Kleinkraftrad freiwillig zulassen willst. Objektiv gibt es keine Möglichkeit diese freiwillige Zulassung abzulehnen. Aber hindert ja einen guten Bürokraten nicht. Einfach nur traurig, wie Staatsbedienstete, die ja eigentlich für den Bürger agieren sollen, sich unnötig Arbeit machen. In 15min wäre die Angelegenheit erledigt und in weiteren 15min beim zuständigen Sachbearbeiter schon wieder vergessen.
Ich frage mich auch die ganze Zeit, wer da Treiber dieser Blockadehaltung ist. Scheinbar gab es da einen E-Bikevermieter (die Rollerfahrer sind da ja auch gut dabei mit der THG) der massenhaft E-Bikes (also Roller) freiwillig zulassen wollte. Solche Roller gibte es unter 2000€ und dann wird das zum Geschäftsmodell. Aber insgesamt ist die Summe doch lächerlich klein und wird ja nicht aus Steuern, sondern aus der CO2-Abgabe finanziert.

Aber welche Gruppe macht sich da jetzt solche Mühe, das so aktiv zu verhindern? Denen müsste doch klar sein, dass sie am Ende verlieren würden. Ist jemals bei einem Motorrad geprüft worden, ob das Schild hinten zu breit werden würde? Ich hatte da schon ordentliche Bleche hinten drauf (4 Buchstaben und vier Ziffern mit noch den großen Autolettern), die eine wirkliche Gefahr dargestellt haben.

Vielleicht wird es Zeit für einen Fahrzeugclub alternativer Mobilitätskinzepte. Bei den E-Stehscootern war ja zum Glück die Lobby der Vermieter aktiv, aber bei S-Pedelecs sehe ich momentan schwarz.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.205
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Karacho

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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.206
ktmb

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Hoffentlich wird die Gesetzeslücke bald geschlossen, damit die armen Mitarbeiter*innen in den Zulassungsstellen endlich wieder unbehelligt von uns S-Pedelec-Fahrer*innen arbeiten dürfen, damit weiterhin echte Kfz mit Diesel- oder Benzinduft zugelassen werden können. ;)
 
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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.207
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Ottifant12345

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Moin moin,

ich habe bis jetzt durchgelesen und bin echt verwirrt -.-

Wer mir via PM oder WhatsApp persönlich hilft Schritt-für-Schritt führt, meine beiden S-Pedelecs (Speed Klever B & Sachs Electra 3) freiwillig zu versichern inkl. THG-Quote bekommt auf jeden Fall 30,- pro Fahrrad und im Erfolgsfall nochmal zusätzlich 50,- pro Fahrrad von mir via paypal friends. Also ein sehr angemessener Stundenlohn denke ich!! Wer noch in Berlin wohnt oder Freiburg bekommt darüber hinaus ein Radler spendiert.

Hier die Ausgangslage:

- Klever B Speed 45 Plus:
Neukauf vom Händler 2021; Heckspoiler gebrochen mit Rücklicht, also für etwaiges TÜV nicht wirklich vorführbereit; Rest ist in gutem Zustand
- Fahrzeugpapier vorhanden
- HUK will mir die EVB Nummer nicht geben, wo ich es bis jetzt normal versichert habe

- Hercules Electra 3
Vor kurzem voll funktionstüchtig bei ebayKleinanzeigen erworben inkl. Fahrzeugpapier und Kaufbeleg
- in dessen "EG-Schein" steht "Höchstgeschwindigkeit bis 20km/h"
Allerdings bezieht es sich nur auf den Gas-Griff/Selbstfahren ohne Tretteln. Mit Treten unterstützt das Fahrrad bis 35km/h, steht auch so in der Anleitung etc.

Angemeldeter Wohnsitz Berlin, mein Lebensmittelpunkt ist aber derzeit Freiburg (Brsg)
Moin Sebius,

hat deine Zulassung in Freiburg geklappt? Ich habe es hier auch versucht, wurde aber mit der Begründung COC die älter als 2 Jahre sind, müssen vom TÜV bestätigt werden, abgespeist. Kam mir aber eher so vor, als ob dass die erste von viele Aufgaben sind, die ich bekommen werde. Daher würde mich interessieren ob es bei dir in Freiburg geklappt hat;-)

Liebe Grüße
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.208
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Omarad

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CoC oder "Gutachten nach §21 zur Erlangung einer Betriebserlaubnis"? Ich hatte Ende 2022 im Landkreis RA mit CoC keine Probleme, das "Gutachten nach §21" ist aber nur Voraussetzung dafür, dass die Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erteilt, was durch entsprechenden Stempel auf dem Gutachten erfolgt/dokumentiert wird.
Also man kauft(e) das Rad mit Gutachten vom TÜV und musste das Gutachten dann innerhalb von 18 Monaten bei der Zulassungsstelle abstempeln lassen "Betriebserlaubnis erteilt". Das hatte bei mir der Vorbesitzer verbaselt, deshalb war das Gutachten verfallen und ich musste ein neues anfertigen lassen, was damals noch auf Basis des alten Gutachtens relativ stressarm möglich war.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.209
ibims1hummel

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Ich bin nun doch zum Schluss gekommen die Zulassung erstmal aufzuschieben. Der TÜV erstattet mir das Geld für das "ungültige Gutachten" zurück und ich fahre den Sommer über erstmal mit versicherungskennzeichen.

Ich hätte mit Hilfe des Dokuments vom kraftfahrtbundesamt und dem Verweis auf die damalige Richtlinie, wonach l1e-a als normales Kleinkraftrad klassifiziert wurde, mein Fahrzeug bestimmt auch als Kleinkraftrad durchbekommen.

Ich sehe aber in meinem Fall zwei Probleme: wenn die Zulassungsstelle mein Kleinkraftrad nach l1e-b klassifiziert, fehlen mir gegebenenfalls die notwendigen Voraussetzungen wie bremslicht oder Hupe. Außerdem ist in meiner COC, unabhängig davon wieso, 18 kmh als Höchstgeschwindigkeit angegeben. Ich habe noch keine Info, was passiert, wenn diese Geschwindigkeit in den fahrzeugschein übernommen wird. Mein Spedelec fährt ja 45 und nicht 18 (was auch schon bei der Vorfahrt bei der Zulassungsstelle auffallen könnte und wiederum die Zulassung gefährdet, am Ende lassen die mir das als leicht Mofa zu und ich muss es drosseln).

Ich schreibe jetzt erstmal den Hersteller an und frage nach einem Ersatz für die COC. Ich habe zwar wenig Hoffnung aber vielleicht kann für ein aktuelles Dokument die heute ja übliche Höchstgeschwindigkeit übernommen werden. Außerdem frage ich im kraftfahrtbundesamt nach einer Stellungnahme bezüglich der Klassifizierung meines l1e Kleinkraftrads.

Ich bleibe aber weiter Mitleser hier im Forum, um die Erfahrung der anderen mitzubekommen. Trotzdem vielen Dank für die Beiträge und die Hilfe 👍
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.210
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Anasology

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Hallo zusammen,
ist hier jemand, der sein S-pedelec in NRW freiwillig zugelassen hat?

Ich habe es heute in Düsseldorf versucht aber sie wollten es nicht zulassen weil die meinen L1e-B sei nicht zulassungsfähig ausser wenn ich beweisen kann, dass jemanden aus NRW das gleiche gemacht hat und könnte als Referenz genommen werden.

Lg
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.211
MisterFlyy

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Ja ich. Im Kreis Paderborn oder @steichris im Kreis Soest.

Natürlich habe ich nicht vom S-Pedelec gesprochen, sondern vom Kleinkraftrad der Klasse L1e-B. Ein S-Pedelec gibt es in den Gesetzen nicht.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.212
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Gudereit lc75

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Ich habe es ebenfalls in Paderborn zugelassen bekommen.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.213
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KrE45

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Ich habe ein L1e-A und ein L1e-B zugelassen bekommen. In der Nähe von Düsseldorf, aber linksrheinisch - in 1h S-Pedelec, ähh KKR-Entfernung ;)
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.214
N

nitpicker

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Hallo zusammen,

hat zufällig schonmal jemand im Landkreis Ludwigsburg/Vaihingen die freiwillige Zulassung vorgenommen und kann berichten?

Herzlichen Dank schonmal im vorab
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.215
VierNullEins

VierNullEins

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Ich habe der Zulassungsstelle Ludwigsburg vor knapp einem Monat per E-Mail meinen Antrag zur freiwilligen Zulassung eines KKR sowie weitere Fragen zur Größe des Kennzeichens geschrieben, sie habe mir aber bisher nicht geantwortet.

Gibt es Empfehlungen bzgl. des weiteren Vorgehens?
- Der E-Mail nachhaken?
- Den Antrag auf freiwillige Zulassung per Einschreiben senden?
- Einen persönlichen Termin vereinbaren und dort den Antrag stellen?

Muss die Zulassungsstelle auf einen Antrag reagieren oder darf sie diesen ignorieren?
Gibt es hier Zeitvorgaben?
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.216
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Omarad

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Per email wird es nicht gehen, persönlich vorsprechen wird unvermeidlich sein. Sie werden dir dann schon sagen, was du beibringen musst.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.217
VierNullEins

VierNullEins

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OK, danke. Dann werde ich da mal schauen, wann es mir reinpasst vorbeizuschauen.

Aber gar nicht zu antworten finde ich auch keine Art.

Generelle Frage im Zusammenhang mit der Zulassung, also auch Kfz:
Wenn man sich kein Wunschkennzeichen wünscht und das neue Kennzeichen mitgeteilt bekommt, kann man dann den Zulassungprozess an einem anderen Tag fortsetzen, nachdem man das/die Schild(er) im Internet bestellt und geliefert bekommen hat?
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.218
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Rkrug

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Per email wird es nicht gehen, persönlich vorsprechen wird unvermeidlich sein. Sie werden dir dann schon sagen, was du beibringen musst.
Hallo @VierNullEins also bei mir Anfrage per Mail und als Antwort

Sehr geehrter Herr Krug,

nach Rücksprache mit meiner Vorgesetzten unterfällt das S-Pedelec zulassungrechtlich der Definition eines Kleinkradrads.
Für die freiwillige Zulassung eines solchen Vorgang benötigen wir folgende Unterlagen:

Ausweis oder Reisepass im Original ( !!! nicht abgelaufen sonst geht nichts !!! )
COC-Papier bzw. nationale Betriebserlaubnis im Original
Kaufvertrag oder Rechnung als Nachweis Ihrer Verfügungsberechtigung
Fahrgestellnummernüberprüfung und Überprüfung einer ordnungsgemäßen Kennzeichenbeleuchtung durch die Zulassungsstelle
EVB-Nr. von der Versicherung

Das Fahrzeug bleibt steuerfrei. Die Kennzeichengröße beträgt 280mm x 200mm. Eine Hauptuntersuchung nach §29 StVZO ist nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
 
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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.219
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Rkrug

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OK, danke. Dann werde ich da mal schauen, wann es mir reinpasst vorbeizuschauen.

Aber gar nicht zu antworten finde ich auch keine Art.

Generelle Frage im Zusammenhang mit der Zulassung, also auch Kfz:
Wenn man sich kein Wunschkennzeichen wünscht und das neue Kennzeichen mitgeteilt bekommt, kann man dann den Zulassungprozess an einem anderen Tag fortsetzen, nachdem man das/die Schild(er) im Internet bestellt und geliefert bekommen hat?
Das ist kein Problem, nur bescheid sagen dann Stellen die das zurück. Aber normal ist ein Schilderladen um die Ecke.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.220
granobs

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Hallo @VierNullEins,

Theoretisch muss man ja nichts "BEANTRAGEN" ist ja ein legitimer Vorgang -sein Leichtkraftrad anzumelden- die Gesetzeslagen macht es ja möglich.

Online/ telefonisch einen Termin für die Zulassung eines Neufahrzeugs machen und mit den erforderlichen Unterlagen (siehe @Rkrug) hingehen.
Wenn die versierte Person der Zulassungsstelle zum Schluss kommt, kann man ja fragen ob man schon das Kennzeichen machen lassen soll und ob ein Leichtkraftradkennzeichen oder ein Großes Motorradkennzeichen auf dein Leichtkraftrad muss ;-)
Gruß M.
 
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