Fahrrad mit normalem Autokennzeichen

Diskutiere Fahrrad mit normalem Autokennzeichen im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Die THG-Quote belohnt aber Stromverbrauch. Je größer der geschätzte Verbrauch, desto mehr Geld bekommt man. Bei Omnibussen gibt es richtig viel...
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.181
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Karacho

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Ok, auch wenn es eine Gesetzeslücke war, hätte doch im Sinne von weniger CO2 gehandelt werden können. Ein S-Pedelec kann eben auch ein Auto überflüssig machen, wenn man es möchte. Das sollte belohnt werden. Aber diese Schildbürgerstreiche der Zulassungsstellen sind reine Schikane.
Die THG-Quote belohnt aber Stromverbrauch. Je größer der geschätzte Verbrauch, desto mehr Geld bekommt man. Bei Omnibussen gibt es richtig viel Kohle. Den für einen PKW geschätzten Verbrauch wird man mit einem S-Pedelec kaum verbrauchen.
Davon abgesehen hat die freiwillige Zulassung noch andere Vorteile:
- kein Wechsel der Schilder,
- eine Haftpflichtpolice, die Schadensfreiheitsjahre sammelt und dann z.B. für einen PKW übernommen werden kann (interessant für Jugendliche),
- sehr günstige Versicherung von Diebstahl über Teilkasko,
- man muss nur noch den Fahrzeugschein mitführen,
- deutlich mehr Respekt von den anderen Verkehrsteilnehmern,
- und ich erhoffe mir eine abschreckende Wirkung auf Diebe.
Also nicht nur auf der THG-Quote rumreiten. ;)
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.182
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AMM

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2. Mit großen Kennzeichen sei es zu gefährlich, ich würde ja zum Beispiel ständig kontrolliert werden weil es dazu Verwirrung gibt.
Also ich bin am 1. April (kein Aprilscherz) nachts schiebend mit meinem E45 mit großem Kennzeichen "kontrolliert" worden: Die Polizeistreife fuhr eine kurze Zeit leicht versetzt hinter uns, öffnete dann das Fenster und fragte aus dem in Schrittgeschwindigkeit rollendem Auto interessehalber, ob das freiwillig zugelassen sei und ob ich dafür THG-Quote kassiere. Dann haben sie gemeint, dass es das erste Mal ist, dass sie das in freier Wildbahn sehen und dass es ein ungewohnter, aber durchaus hübscher Anblick sei mit großem Kennzeichen. Anschließend haben sie uns eine gute Nacht gewünscht und sind weitergefahren. Da ich den Akku in den Tiefschlaf geschickt hatte, weil sonst die M99 Pro dauerhaft leuchtet, hatte ich weder vorne noch hinten Licht. Ich hatte aber meinen Cratoni Vigor Helm und die Warnjacke an.
zu 2) aus meiner Erfahrung ist genau das Gegenteil der Fall. Man wird endlich als richtiger Verkehrsteilnehmer erkannt, im Gegensatz zu dem Mini-Schildchen.
Ich werde definitiv respektvoller behandelt, wobei ich nicht weiß, ob es an der Supernova M99 Pro, dem Kennzeichen oder meiner Benutzung von Radwegen an notorischen Nötigungsstellen liegt. Ich wurde jedenfalls seit ich das große Kennzeichen habe noch nicht einmal angemault ich solle gefälligst den Radweg benutzen. Das kam sonst gefühlt mindestens einmal die Woche vor. Umgekehrt hat sich nach wie vor noch nie jemand über meine Benutzung von Radwegen beschwert, im Gegenteil stößt es meistens auf Interesse und die Leute suchen das Gespräch ("wie schnell fährt das, was kostet es, wieso hat das ein Kennzeichen?")
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.183
Lukas4000

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Die THG-Quote belohnt aber Stromverbrauch. Je größer der geschätzte Verbrauch, desto mehr Geld bekommt man. Bei Omnibussen gibt es richtig viel Kohle. Den für einen PKW geschätzten Verbrauch wird man mit einem S-Pedelec kaum verbrauchen.;)
Es wird Stromverbrauch belohnt, aber nur wenn dadurch fossile Kraftstoffe gespart werden. Es geht also nicht um einen möglichst hohen Stromverbrauch sondern um eine möglichst große CO2-Einsparung.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.184
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Omarad

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Wenn dem so wäre, dann würden Menschen ganz ohne KFZ, die zu Fuß gehen, sich kurze Wege organisiert haben oder öffentlich fahren die THG Quote bekommen und nicht clevere s-pedelecer oder gar e-Panzerfahrer.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.185
Lukas4000

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Wenn dem so wäre, dann würden Menschen ganz ohne KFZ, die zu Fuß gehen, sich kurze Wege organisiert haben oder öffentlich fahren die THG Quote bekommen und nicht clevere s-pedelecer oder gar e-Panzerfahrer.
Über Sinn und Unsinn kann man lange diskutieren. Man muss mit dem arbeiten was man hat.

Für meinen Arbeitsweg musste ich mich zwischen Verbrenner-PKW und S-Pedelec entscheiden. Daher habe ich kein schlechtes Gewissen mir die THG-Prämie zu beantragen.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.186
Wolfgang42

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Was krieg ich eigentlich an THG-Prämie wenn ich mit Öffis fahre? Dann habe ich persönlich ja einen noch geringeren Energieverbrauch als mit dem SPedelec
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.187
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Karacho

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Was krieg ich eigentlich an THG-Prämie wenn ich mit Öffis fahre? Dann habe ich persönlich ja einen noch geringeren Energieverbrauch als mit dem SPedelec
Das halte ich für ein Gerücht:

uba_emissionstabelle_personenverkehr_2021_0.jpg

Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr

Ich brauche ca. 15Wh pro Kilometer. Bei ca. 500g CO2/kWh sind das 7,5g CO2/km. ÖPNV wird immer als Allheilmittel dargestellt, ist es aber nicht. Die Mobilität ist das Problem. Das Pedelec /S-Pedelec ist deutlich Umweltfreundlicher unterwegs und zusätzlich sind die zurückgelegten Strecken kleiner.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.188
flavor82

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Was krieg ich eigentlich an THG-Prämie wenn ich mit Öffis fahre? Dann habe ich persönlich ja einen noch geringeren Energieverbrauch als mit dem SPedelec
Ist zwar OT, aber ich kann es mir nicht vorstellen. Das s-pedelec verbraucht 2kwh/100km und ein Bus allein schon 1,5l/100km/Person und das auch nur bei 75% Auslastung. Also 15kwh/100km und das meist Diesel. Bei der Bahn sieht es noch viel schlechter aus, wenn man offiziellen Studien glaubt. In den Studien wird jedoch auch ein Teil der Infrastruktur wie Bahnhöfe mit einbezogen. Für die Beheizung und Beleuchtung eines kleinen Bahnhofs (ohne geschäfte) können schon viele S-Pedelec 100km weit fahren. Ob die Betrachtung sinnvoll ist, kann aber jeder selbst beurteilen.

*Beitrag oben zu spät gesehen*
Gruß
 
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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.189
jm1374

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Dann habe ich persönlich ja einen noch geringeren Energieverbrauch als mit dem SPedelec

Ein Irrtum deinerseits. Selbst wenn der ÖV immer zu 100% Auslastung hätte, wäre der Energieverbrauch pro Person höher als beim S-Pedelec.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.190
MisterFlyy

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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.191
ibims1hummel

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Erstmal vielen Dank für die vielen Beiträge, ich hatte eigentlich auch Hoffnung bezüglich des Bescheids aber heute kam ein Anruf vom TÜV: Man müsse das Gutachten zurückziehen. Der Grund war interessant: Er dürfe für ein L1e-A kein solches Gutachten erstellen. Außerdem läge ich wegen der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 18km/h sowieso in einem Graubereich, da ich als S-Pedelec ja schneller fahren würde. Auf Nachfrage hat man mir aber zugesichert, dass es bei einem L1e-B kein Problem wäre, das Gutachten zu erstellen (WTF?).

Was genau der Fahrzeugschlüssel L1e mit der Verkehrssicherheit des großen Nummernschilds zu tun hat weiß ich aber immernoch nicht.

Auf den Hinweis, dass die COC von 2012 ist und sich die Richtlinie bezüglich der Schlüsselung und Höchstgeschwindigkeit bereits geändert hat, konnte er mir natürlich nichts sagen
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.192
ibims1hummel

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Nach Studium der zahlreichen Beiträge zu dem Thema Klassifizierung vor und nach 2017 möchte ich mein Gutachten nicht kampflos aufgeben und versuche folgendes:


Änderung des Gutachtens GXXXXXXXXXXXX wegen fehlerhafter Fahrzeugklasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Änderung des oben genannten Gutachtens, das Sie aufgrund meines Antrags auf freiwillige Zulassung meines Fahrzeugs der Firma XXX nach §3 Abs.3 FZV angefertigt haben.

Das Gutachten verwendet in Punkt (5) die falsche Fahrzeugklasse L1E/A. Diese Einordnung entspricht nicht der Fahrzeugklasse meines Kleinkraftrads, da diese Typklasse L1e-A im Jahr 2017 mit der Typklasse L1e-B neu definiert wurde. Das Fahrzeug würde, wenn es heute gebaut und verkauft werden würde, als L1e-B klassifiziert werden. Dieser Unterklasse gehört auch mein Kleinkraftrad an, da es den Pedaltrieb bis 45 km/h unterstützt.

Die falsche Einordnung ist auf das Alter meines Fahrzeugs (Baujahr 2012) zurückzuführen. Zur damaligen Zeit galt die Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7, in der die Fahrzeugklasse L1e die folgenden Unterklassen hatte:
  • 1.3.1. Fahrzeuge der Klasse A, d. h. Kleinkrafträder;
  • 1.3.2. Fahrzeuge der Klasse B, d. h. Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 und einer Leistung bis zu 11 kW;
  • 1.3.3. Fahrzeuge der Klasse C, d. h. Krafträder mit einer Leistung bis zu 25 kW und einem spezifischen Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg; berücksichtigt wird hierbei die Masse in fahrbereitem Zustand gemäß Anhang II Fußnote (d) Nummer 2 der Richtlinie 92/61/EWG;
  • 1.3.4. Fahrzeuge der Klasse D, d. h. andere Krafträder als die der Klassen B und C

Daraus resultierte damals die Fahrzeugklasse L1e-A für mein Fahrzeug, die es lediglich als Kleinkraftrad ohne weitere Angaben zur Geschwindigkeit klassifiziert. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der heutigen Bedeutung der Unterklasse L1e-A und kann daher nicht aus der COC übernommen werden.

Die Unterstützung bis 45 km/h ist auch mit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h in Punkt 44 der COC vereinbar, da zu diesem Zeitpunkt die bbH ohne Treten gemessen wurde und das Fahrzeug damals als Leichtmofa zugelassen wurde. Sie werden diese auch bei anderen Pedelecs älteren Baujahres finden, da die Geschwindigkeit mit Pedaltrieb erst 2017 mit der bereits beschriebenen Bedeutung von L1e-A und L1e-B erfasst wurde.

Aus den genannten Gründen ändern Sie bitte die Fahrzeugklasse im Gutachten in L1E/B.

Mit freundlichen Grüßen
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.193
ibims1hummel

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Hat jemand schon Erfahrung mit Angaben, die nicht 1:1 aus der COC übernommen werden können?
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.194
K

Karacho

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Nach Studium der zahlreichen Beiträge zu dem Thema Klassifizierung vor und nach 2017 möchte ich mein Gutachten nicht kampflos aufgeben und versuche folgendes:


Änderung des Gutachtens GXXXXXXXXXXXX wegen fehlerhafter Fahrzeugklasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Änderung des oben genannten Gutachtens, das Sie aufgrund meines Antrags auf freiwillige Zulassung meines Fahrzeugs der Firma XXX nach §3 Abs.3 FZV angefertigt haben.

Das Gutachten verwendet in Punkt (5) die falsche Fahrzeugklasse L1E/A. Diese Einordnung entspricht nicht der Fahrzeugklasse meines Kleinkraftrads, da diese Typklasse L1e-A im Jahr 2017 mit der Typklasse L1e-B neu definiert wurde. Das Fahrzeug würde, wenn es heute gebaut und verkauft werden würde, als L1e-B klassifiziert werden. Dieser Unterklasse gehört auch mein Kleinkraftrad an, da es den Pedaltrieb bis 45 km/h unterstützt.

Die falsche Einordnung ist auf das Alter meines Fahrzeugs (Baujahr 2012) zurückzuführen. Zur damaligen Zeit galt die Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7, in der die Fahrzeugklasse L1e die folgenden Unterklassen hatte:
  • 1.3.1. Fahrzeuge der Klasse A, d. h. Kleinkrafträder;
  • 1.3.2. Fahrzeuge der Klasse B, d. h. Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 cm3 und einer Leistung bis zu 11 kW;
  • 1.3.3. Fahrzeuge der Klasse C, d. h. Krafträder mit einer Leistung bis zu 25 kW und einem spezifischen Leistungsgewicht bis zu 0,16 kW/kg; berücksichtigt wird hierbei die Masse in fahrbereitem Zustand gemäß Anhang II Fußnote (d) Nummer 2 der Richtlinie 92/61/EWG;
  • 1.3.4. Fahrzeuge der Klasse D, d. h. andere Krafträder als die der Klassen B und C

Daraus resultierte damals die Fahrzeugklasse L1e-A für mein Fahrzeug, die es lediglich als Kleinkraftrad ohne weitere Angaben zur Geschwindigkeit klassifiziert. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der heutigen Bedeutung der Unterklasse L1e-A und kann daher nicht aus der COC übernommen werden.

Die Unterstützung bis 45 km/h ist auch mit der eingetragenen Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h in Punkt 44 der COC vereinbar, da zu diesem Zeitpunkt die bbH ohne Treten gemessen wurde und das Fahrzeug damals als Leichtmofa zugelassen wurde. Sie werden diese auch bei anderen Pedelecs älteren Baujahres finden, da die Geschwindigkeit mit Pedaltrieb erst 2017 mit der bereits beschriebenen Bedeutung von L1e-A und L1e-B erfasst wurde.

Aus den genannten Gründen ändern Sie bitte die Fahrzeugklasse im Gutachten in L1E/B.

Mit freundlichen Grüßen
Genau der richtige Ansatz. Demnach wäre es schon immer ein Kleinkraftrad.
Es ist erschreckend, wie wenig Ahnung die zu scheinen haben. Aber zum Querstellen finden sie immer eine Vorschrift.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.195
VierNullEins

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Alternativvorschlag:

Weiß die Zulassungsstelle irgend etwas davon, dass der TÜV das Gutachten zurückziehen möchte?

(Ich vermute ja, dass die miteinander telefoniert haben. Aber vielleicht haben sie das auch gar nicht ...)

Vorschlag: Geh mit dem Gutachten, das du jetzt hast, zur Zulassungsstelle und beantrage die freiwillige Zulassung.

(Die Anfrage des TÜV erst einmal ignorieren. "Welcher Telefonanruf? Ich war gar nicht zu Hause." oder so ähnlich :) )

Edit: Was mir gerade noch einfällt:
Er dürfe für ein L1e-A kein solches Gutachten erstellen.

Vielleicht denkt er an L1e-A "nach 2017". Dann darf er es tatsächlich nicht.

Schreib ihnen:
Zur damaligen Zeit galt die Richtlinie 97/24/EG Kapitel 7, in der die Fahrzeugklasse L1e die folgenden Unterklassen hatte:
  • 1.3.1. Fahrzeuge der Klasse A, d. h. Kleinkrafträder;

... mehr nicht.

Dein Rad nächträglich in ein aktuelles -B zu ändern wird vermutlich eher nicht gehen (wäre dann eine Einzelabnahme und unbezahlbar denke ich).

Viel Erfolg!
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.196
ktmb

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Was für ein Aufwand ... Und wenn ich daran denke, dass es Länder gibt, die solche Verwaltungsaufgaben bereits zu 100 % digital abwickeln, dann fehlen mir die Worte.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.198
ktmb

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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.199
ibims1hummel

ibims1hummel

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Alternativvorschlag:

Weiß die Zulassungsstelle irgend etwas davon, dass der TÜV das Gutachten zurückziehen möchte?

(Ich vermute ja, dass die miteinander telefoniert haben. Aber vielleicht haben sie das auch gar nicht ...)

Vorschlag: Geh mit dem Gutachten, das du jetzt hast, zur Zulassungsstelle und beantrage die freiwillige Zulassung.
Von der Idee her gut aber ich bin sicher dass das Gutachten nur auf Hinweis der Zulassungsstelle zurückgezogen wurde. Ich gehe dort nur mit einem gültigen Gutachten hin, ansonsten lehnen sie den Antrag sowieso sofort ab wegen fehlender Unterlagen. Die sahen die freiwillige Zulassung kritisch.

Ich habe nochmal wegen der Typklasse recherchiert weil die Begründung gestern sehr langatmig ist. Ich habe mein Fahrzeug Derby Cycle Kalkhoff Pro Connect S45 tatsächlich in einem Verzeichnis des KBA gefunden inkl. Schlüsselnummer und Typklasse. Dort wird es einfach nur als L1e geführt, erst die Modelle nach 2018 sind explizit mit L1e-B gelistet! Ich werde also weiterhin auf die falsche Typklasse L1e-A hinweisen und die Typklasse L1e entsprechend des Verzeichnisses des KBAs eintragen lassen. Mit der Schlüsselnummer passt das dann hoffentlich. Wenn die Unterklasse noch eingetragen werden muss, dann muss nach aktueller Typisierung "B" dort eingetragen werden.

1682153697925.png


Quelle: Verzeichnis der Hersteller und Typen der zwei-, drei- und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge (Klasse L) Stand: Februar 2023(!)

Allerdings ist doch die Tatsache, dass mein Fahrzeug beim KBA auf einer Liste zu Kraftfahrzeugen geführt wird, schon ein eindeutiger Hinweis, dass es sich um ein Kleinkraftrad handelt oder?
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.200
K

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Allerdings ist doch die Tatsache, dass mein Fahrzeug beim KBA auf einer Liste zu Kraftfahrzeugen geführt wird, schon ein eindeutiger Hinweis, dass es sich um ein Kleinkraftrad handelt oder?
Ja schon. Und ich würde da tunlichst auf L1e pochen. Das alte A oder die neue Klasse L1e-B führt doch nur wieder zu Problemen. Für L1e-B musst du ja dann auch die aktuellen Regeln einhalten. Beleuchtetes Nummernschild, Hupe, Bremslicht usw.
 
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