Fahrrad mit normalem Autokennzeichen

Diskutiere Fahrrad mit normalem Autokennzeichen im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Ich habe gestern ein S-Pedelec mit dem grossen Kennzeichen in natura gesehen. Sieht schon irgendwie merkwürdig aus. Komplett unverständlich, dass...
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.141
jm1374

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Ich habe gestern ein S-Pedelec mit dem grossen Kennzeichen in natura gesehen. Sieht schon irgendwie merkwürdig aus.

Komplett unverständlich, dass man S-Pedelecfahrern, für die Erlangung der THG Quote solche Hindernisse bereitet. Viel mehr kann man nicht machen um im Mobilitätssektor CO2 einzusparen.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.142
Hektor1989

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Bin auch gerade dabei, auch mein neues Flyer freiwillig zuzulassen. Ist bisher auch noch gar nicht versichert.
Die HUK will dieses Mal nicht (obwohl mein Haibike dort versichert ist), die LVM macht's aber und das sogar günstiger als das Haibike.
Das Straßenverkehrsamt ist auch informiert und stellt sich auch nicht quer, allerdings muss eine Prüfeinrichtung bestätigen, dass am Rad ein großes Kennzeichen (bei mir nun 220x200; dafür gibt es bessere Träger als für 200x200) befestigt werden kann.
Das hat man hier ja schon mal gelesen und ist wohl durch einen neuen Erlass notwendig geworden.

Mal sehen, ob sich hier der TÜV oder DEKRA damit auseinander setzen wollen... Vorbereitet ist alles.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.143
Magikweis

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Wie formuliert die HUK ihre neue Haltung - du wirst sie ja sicher auf das Haibike aufmerksamgemacht haben ?
Hat sich dein HUK-Vertreter geändert oder bis direkt übers Web an sie rangetreten ?
Wenn jetzt auch noch die Versicherungen in das selbe Horn blasen, wirds immer verfahrener.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.144
Hektor1989

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Hatte wie damals online bzw. per Mail nach einem Angebot gefragt (inkl. beigefügter CoC, ohne von S-Pedelec zu sprechen), weil es etwas vorgefertigtes für ein Kleinkraftrad nicht gibt. Damals hatte ich dann eines inkl. eVB bekommen, dieses Mal sollte ich mich mit denen telefonisch unterhalten. Dort wurde mir dann erklärt, dass man es nicht mehr machen würde und es fiel sofort auch der Hinweis zur THG-Prämie. Mein Haibike bleibt davon natürlich unberührt.
Gut möglich, dass es bei einem anderen Sachbearbeiter wieder anders aussieht, dieses Mal war es halt so. Letztlich halb so schlimm, die LVM ist günstiger und hätte direkt eine Niederlassung im Ort.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.145
Magikweis

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find ich von der HUK (und ich bin selbst bei denen) ein Armutszeugnis, dass sie nicht mehr den Arsch in der Hose haben - sorry, da muss ich mal ausfällig werden.
Wenn ich mit meinem S ins Ausland fahren will oder muss und mir kein übergroßes "D" auf das Schutzblech klatschen will, dann hab ich wohl wegen er THG-Thematik bei der HUK keine Chance.
Also sollte ich nochmal nach Canossa müssen, dann LVM. Dank Dir für die Info.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.146
ibims1hummel

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Ich wende mich jetzt auch an die LVM weil ich nach einem Rückruf von der HUK ebenfalls eine Absage bekommen habe. Selbst wenn es sich um ein Kleinkraftrad handeln würde, so sehen sie bauartbedingt keine Chance, eine eVB für das Fahrrad (so haben sie selbst genannt) auszustellen. Das war übrigens die Aussage der Fachabteilung der HUK, an die ich von meinem Versicherungsberater weitergeleitet wurde.
Montag habe ich den Termin beim TÜV wegen der Kennzeichenhalterung und Mitte April gibt's dann den Showdown in der Zulassungsstelle. Ich bin gespannt 😖
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.147
ibims1hummel

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Kurzes Update zum Kennzeichenhalter mit Beleuchtung: Das Legal Kit konnte mit etwas Fantasie, einer Extraschraube und zusätzlicher Verschraubung mit dem Schutzblech befestigt werden und sollte das Kuchenblech aushalten. Die Beleuchtung mit der BM 6V Kennzeichenleuchte scheint mir etwas zu punktuell, aber nachts ist das Kennzeichen definitiv zu erkennen.

Von meiner Seite eine klare Kaufempfehlung, die Meinung des TÜV folgt.
 

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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.148
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Omarad

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Also wäre ich TÜVtler, ich würd's dir nicht abnehmen.
-Die Kennzeichenleuchte muss an den Rand des Kennzeichens in einer Ebene mit dem Kennzeichen gesetzt werden, dann leuchtet die auch wunderbar aus. Da du jetzt einen Winkel drin hast endet die Ausleuchtung nach der ersten Zeile.
-Ob der Kennzeichenwinkel noch unter 30° ist kann ich nicht genau erkennen, scheint aber grenzwertig. Flacher als 30° darf nicht sein. Es steht auf jeden Fall flacher als vorher.
-Eventuell könnte argumentiert werden, dass die Kennzeichenleuchte das punktförminge Rücklicht aus manchen Blickwinkeln verdeckt
-Die Befestigung des Kennzeichenhalters mit 3 Schrauben in einer Längs-Ebene, davon die obere unsachgemäß im Knick wird eventuell auch nicht auf Begeisterung stoßen.
Aber ich bin ja kein TÜVtler, deshalb, versuch dein Glück.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.149
FW1980

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-Eventuell könnte argumentiert werden, dass die Kennzeichenleuchte das punktförminge Rücklicht aus manchen Blickwinkeln verdeckt
Genau das hatte ich auch gedacht. Bin deshalb auch sehr gespannt was raus kommt.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.150
ibims1hummel

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Ich hatte gerade den Termin beim TÜV HESSEN und es mit einem sehr netten Prüfer zu tun, der meine Halterung allerdings abgelehnt hat:

Laut internen Papier darf das Kennzeichen nicht über den hinteren Fahrzeugaufbau hinaus seitlich herausragen. Der Lenker bzw vordere Teil des Fahrzeugs spielt dabei keine Rolle. Als Beispielfoto hat er ein Lastenrad gezeigt, bei dem der Gepäckträger hinten extrem breit war. Das Papier mit der Anweisung durfte ich leider nicht abfotografieren.

Als Lösung nannte er entweder einen breiten Gepäckträger/einen Aufbau oder fest installierte seitliche Gepäckboxen.

Als weitere Gründe dagegen führte er an, dass die Kennzeichenhalterung mindestens 20 cm lang sein müsse und dass der neigungswinkel nicht über 15 Grad sein dürfe (ich nehme an die 30° von denen Omarad gesprochen hat wären auch in Ordnung gewesen).

Ich überlege, die Verbesserung jetzt durchzuführen auch weil er meinte dass, sobald die Bescheinigung vom TÜV vorliegt, die zulassungsstelle das wahrscheinlich auch übernehmen würde. Ich schaue jetzt nach gepäckträgern von alten postfahrrädern und bringe die Kennzeichenhalterung entsprechend seiner Vorgaben an. Außerdem achte ich dann drauf, dass die Kennzeichenhalterung etwas fachmännischer aussieht damit der Gesamteindruck stimmt (Stichwort Schraube im Knick).
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.151
ibims1hummel

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Schwarz lackieren, Kennzeichenhalterung im rechten Winkel dran und oben drüber die Kennzeichenleuchte mit guter Ausleuchtung. Dann sollten alle Punkte erfüllt sein.
 
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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.152
H

Hybrid

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So ich hab jetzt auch mein Geld von THG Prämie bekommen. Hier mein Übersicht:

Elektrovorteil.de
20/12/2022 beantragt und 350€ am 30/03/2023 erhalten.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.153
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Omarad

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Die 30° hatte ich auch ergoogelt, flacher kostet Bußgeld. Der Prüfer und seine Einwände zeigt doch nur wieder, dass wir in Absurdistan leben. Ich würde so einen Kunststoff Kennzeichenverstärker drunter machen. Der steht ringsrum etwa 1cm über und ist dann
1) Teil des Aufbaus
2) Breiter als das Kennzeichen
3) länger als 20cm
Man muss das System mit den eigenen Waffen schlagen
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.154
MisterFlyy

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Ich würde so einen Kunststoff Kennzeichenverstärker drunter machen.

So etwas habe ich noch auch verwendet, aber aus freien Stücken. Mit dem Versicherungskennzeichen hatte ich mir mal eine ordentliche Schnittwunde am Schienbein zugelegt. Das wollte ich nicht wiederholen.

Vor knapp einem Jahr hat bei meiner Zulassung noch niemand genauer hingeschaz.
 
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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.156
S

super-michi

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Ich hatte gerade den Termin beim TÜV HESSEN und es mit einem sehr netten Prüfer zu tun, der meine Halterung allerdings abgelehnt hat:

Laut internen Papier darf das Kennzeichen nicht über den hinteren Fahrzeugaufbau hinaus seitlich herausragen. Der Lenker bzw vordere Teil des Fahrzeugs spielt dabei keine Rolle. Als Beispielfoto hat er ein Lastenrad gezeigt, bei dem der Gepäckträger hinten extrem breit war. Das Papier mit der Anweisung durfte ich leider nicht abfotografieren.

Als Lösung nannte er entweder einen breiten Gepäckträger/einen Aufbau oder fest installierte seitliche Gepäckboxen.
Wenn das Kennzeichen nicht überstehen soll hätte er doch einfach ein Gutachten erstellen können das ein schmales Kennzeichen bauartbedingt notwendig zuzuteilen ist.
Ich kann immer noch nicht glauben wie im überregulierten Deutschland so eine Willkür möglich ist. Ich habe an meinem unbeleuchteten Kennzeichenhalter 130x 190mm.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.157
flavor82

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Wenn das Kennzeichen nicht überstehen soll hätte er doch einfach ein Gutachten erstellen können das ein schmales Kennzeichen bauartbedingt notwendig zuzuteilen ist.
Habe ich dem Mann vom TÜV auch gesagt. Er sagte daraufhin, dass dürfe er nicht, wenn 200x200 nicht möglich sind, soll er es ablehnen. Woraufhin ich gefragt habe unter welchen Bedingungen man die Ausnahme bekommt. Das wollte/konnte er nicht beantworten. Bei der Zulassungsstelle haben sie mir ein kleines Kennzeichen gegeben, wsl aus Unwissenheit gegen die Anweisung von oben.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.158
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Omarad

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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.159
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Karacho

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  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.160
ibims1hummel

ibims1hummel

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Immerhin habe ich inzwischen eine eVB, hatte telefonisch Kontakt mit der WGV und bezahle jetzt 54,99€ für Haftpflicht und dazu nochmal 26,60€ für Teilkasko (wegen der Abdeckung bei Diebstahl mit 150€ SB). Nächste Woche dann der TÜV als letzte Station vor der Zulassungsstelle
 
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