Fahrrad mit normalem Autokennzeichen

Diskutiere Fahrrad mit normalem Autokennzeichen im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Zurück auf Los....Bitte mal informieren - THG Quoten werden sinken dieses Jahr - sagen alle Anbieter und ist wohl absehbar. Ich mindestens hatte...
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.061
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steichris

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Scheinbar variieren die THG-Quoten. Habe jetzt eben bei Polarstern 200 € angezeigt bekommen. Gab es nicht mal 450 €? Dann dieser bürokratische Aufwand mit Fahrzeugschein, TÜV (?) etc..
Zurück auf Los....Bitte mal informieren - THG Quoten werden sinken dieses Jahr - sagen alle Anbieter und ist wohl absehbar. Ich mindestens hatte letztes Jahr so 350EUR bekommen.
Wenn Dir das pdf absenden und Schein einreichen zuviel ist - mache ich gerne für einen Fuffi für Dich... Und TÜV braucht es nach freiwilliger Zulassung weiterhin NICHT.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.062
ktmb

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Habe jetzt bei meinem S-Pedelec Versicherer HWI etwas gefunden. Das scheint relativ idiotensicher zu sein. Ich kriege dann irgendeine E-Nummer und muss dann noch einmal zum Kfz-Amt. Oder?
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.063
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steichris

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Oder? Du liest ein paar der Beiträge hier im thread oder findest einen der sie Dir nochmal vorliest....
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.064
ktmb

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Bezüglich KfZ bin ich tatsächlich so etwas wie ein Analphabet. War neulich das erste Mal seit 40 Jahren auf einem kfz-Amt, um meinen alten DDR-Führerschein wieder zu reaktivieren. Ich halte mich dann aber an die Schritte von meinem Versicherungsunternehmer HWI und schaue dann einmal. Dort wird übrigens noch von 350 € gesprochen.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.065
ktmb

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"Bitte beachten Sie: Wir bieten nur das Gesamtpaket an. Eine Haftpflichtversicherung ohne die Registrierung der THG Quote können Sie bei uns leider nicht erhalten!"

Es wird kompliziert. Dabei habe ich von denen bereits eine Haftpflichtversicherung. Oder brauche ich eine zweite?
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.066
Chaos

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Ich vermute die meinen den Wechsel zur normalen KfZ Haftpflicht (die du mit dem grossen Schild brauchst), das ist ein anderer Tarif als du mit dem kleinen Versicherungsschild zusammen hast.

Die andere Versicherung wird auch mit der Zeit günstiger (Schadensfreiheitsklasse und so), Versicherungsschild hat einen fixen, günstigen Preis.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.067
ktmb

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Kann ich dann die aktuelle Haftpflicht noch kündigen? Wäre ja blöd, doppelt zu zahlen. Ich bin wie gesagt in solchen Fragen Analphabet, da ich noch nie ein Auto besessen habe.

Deshalb finde ich dieses Bild für Analphabeten wie mich ideal. Bedeutet das, dass die Damen und Herren von HWI sich auch um die Vorgänge bei der Zulassungsstelle kümmern?

Bildschirm­foto 2023-03-05 um 11.38.20.png
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.068
MisterFlyy

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Du musst soga, denn doppelt versichern ist nicht erlaubt.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.069
ktmb

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Ihr habt bestimmt alle Versicherungswesen studiert. ;)
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.070
ktmb

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Irgendwie habe ich schon eine zweite weitere Versicherung: Fahrrad-Vollkasko Premium Plus
Das scheint aber für Diebstahl und sonstige Dinge zu sein. Hhmm ...
Muss ich die dann auch kündigen?
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.071
ktmb

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Und irgendwo gab es noch einen Trick die 188x200 noch zu verkleinern. Schild für US-Importe mit kleineren Buchstaben/Zahlen?
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.072
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Karacho

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Irgendwie habe ich schon eine zweite weitere Versicherung: Fahrrad-Vollkasko Premium Plus
Das scheint aber für Diebstahl und sonstige Dinge zu sein. Hhmm ...
Muss ich die dann auch kündigen?
Doppelt versichern ist in der KFZ-Haftpflicht und wahrscheinlich auch der Kasko nicht erlaubt. Du wechselst ja jetzt quasi von Prepaid (Versicherungskennzeichen für ein Jahr ohne automatische Verlängerung) zu einem Festvertrag. Wie bei Autos oder genauer Motorrädern gibt es dann Haftpflicht und optional Teilkasko ("Diebstahl") und Vollkasko ("Unfälle") dazu. Es gibt dann eine Regionalklasse (abhängig vom Wohnort) und eine Schadensfreiheitsklasse (Anzahl unfallfreier Jahre auf deiner Versicherung). Die Beiträge werden also jedes Jahr ohne Schadensereignis günstiger.
Dein Versicherungskennzeichen muss auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Anmeldung gekündigt sein. Deshalb da ein paar freie Tage einplanen. Wenn du dann Teil- oder Vollkasko dazu nimmst, musst du wahrscheinlich auch diese Fahrrad-Vollkasko Premium Plus kündigen. Da musst du mal schauen, was teurer kommt und welche Leistungen du bekommst. Vollkasko beinhaltet keine normalen (Verschleiß-)Reparaturen. Bei mir wäre Vollkasko unverschämt teuer geworden während die Teilkasko sehr günstig war und eben Diebstähle (meines Wissens also auch den geklauten Scheinwerfer) abdeckt. Glasschäden wohl auch, aber die spielen eher keine Rolle.
Und irgendwo gab es noch einen Trick die 188x200 noch zu verkleinern. Schild für US-Importe mit kleineren Buchstaben/Zahlen?
Nicht wirklich. Das dürfte schon das Motorradkennzeichen mit den kleinen Buchstaben sein. Je nach Zulassungsstelle gibt es unterschiedliches zur Auswahl. Für Kennzeichen aus der Reihe braucht man dann einen Eintrag in die Papiere oder eine Sondergenehmigung. Beides kostspielig und vermutlich nicht erfolgreich.

PS: die THG kannst du dann auch in Ruhe beantragen, wenn du die Papiere in der Hand hast.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.073
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Dein Versicherungskennzeichen muss auf jeden Fall zum Zeitpunkt der Anmeldung gekündigt sein.
Das war bei mir nicht so.
Zur freiwilligen Zulassung musste ich das KKR mitnehmen (Pflicht zur Vorführung bei der Zulassungsstelle zur Prüfung der Kennzeichenbeleuchtung) und das geht (Fahrt über öffentliche Wege) nur mit gültiger Versicherung, hier die Versicherung mit dem Versicherungskennzeichen (jährlich wechselndes Kennzeichen/Farbe).
Bei der Zulassungsstelle wurde nicht nach der bisherigen Versicherung, sondern nur nach der neuen Versicherung (Bezeichnung EVB war doch richtig, oder?) gefragt.

Nach der erfolgreichen freiwilligen Zulassung habe ich meiner Versicherung (des Versicherungskennzeichen) die freiwillige Zulassung mitgeteilt, das Versicherungskennzeichen mitgeschickt und um Erstattung des Versicherungsbeiträge ab Datum der Zulassung bis zum Ende des Versicherungsjahres gebeten. Das Ganze mit dem Hinweis, dass ich eine Doppelversicherung vermeiden will. Nach ein paar Wochen habe ich den Beitrag für den Rest des Jahres erstattet bekommen.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.074
AQ11

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Das kann so klappen, ja. Aber wenn die Zulassungsbehörde nachsieht (was sie eigentlich tun sollte) und bemerkt, dass das Fahrzeug bereits versichert ist, dann schickt sie dich gleich wieder heim.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.075
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Karacho

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Das kann so klappen, ja. Aber wenn die Zulassungsbehörde nachsieht (was sie eigentlich tun sollte) und bemerkt, dass das Fahrzeug bereits versichert ist, dann schickt sie dich gleich wieder heim.
So sieht es aus. Bei mir haben sie gefragt und wahrscheinlich geschaut, ob schon eine Versicherung besteht. Eine Doppelversicherung ist per Gesetz verboten und das würde dann ja vorliegen.
Ist natürlich schon eine verzwickte Lage, wenn sie zur Gängelung dann die Kennzeichenbeleuchtung kontrollieren wollen.
Mit einem PKW darf man ja zur Zulassung und zum TÜV unangemeldet fahren, aber dann muss eine Nummer dran sein, also die alten Schilder oder die neu zugewiesenen. Am besten die Zulassungsstelle fragen. Wenn sie dich weiter gängeln wollen, dann bestehen sie auf ein Kurzzeitkennzeichen.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.076
ktmb

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Oh Mann. Hört sich verdammt kompliziert an. Ich bin halt mit mittlerweile ca. 30 Bahncards großgeworden, weiß was ein Avmz oder Apmz ist, mit diesem ganzen Bürokratiekram kenne ich mich leider nicht aus.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.077
K

Karacho

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Oh Mann. Hört sich verdammt kompliziert an. Ich bin halt mit mittlerweile ca. 30 Bahncards großgeworden, weiß was ein Avmz oder Apmz ist, mit diesem ganzen Bürokratiekram kenne ich mich leider nicht aus.
Hört sich komplizierter an, als es ist. Auf der Webseite der Zulassungsstelle gibt es eine Liste der Dokumente, die man mitbringen soll und dann einfach hin. Die sagen dir dann schon, wenn was fehlt. Nicht zuviel Wind vorher machen.
Vielleicht darf man das Versicherungskennzeichen spontan vor Ort kündigen. Jede Zulassungsstelle tickt da ein bisschen anders, auch wenn es klar durch Gesetze geregelt ist. Ich hab z.B. das Elektro-E bekommen, obwohl das nicht zulässig ist. War mir dann Wurscht.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.078
MisterFlyy

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Ich konnte mein noch versichertes S-Pedelec trotzdem anmelden.
Wobei sie zunächst das Kennzeichen entwerten wollten, was ja nicht geht, da keine Plakette.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.079
Pivo

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Bei mir hat die Zulassungsstelle mein Versicherungskennzeichen einfach einbehalten, somit war das Thema Doppelversicherung erledigt.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #1.080
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super-michi

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Bei mir hat die Zulassungsstelle mein Versicherungskennzeichen einfach einbehalten, somit war das Thema Doppelversicherung erledigt.
Die Version hatten wir hier noch nicht. Wie hat denn die Versicherung reagiert als du dir den Restbetrag rückerstatten lassen wolltest? Normalerweise schickt man ja Kennzeichen mit Versicherungsschein zurück.
 
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