
VierNullEins
Müssen die / haben die ein E-Zeichen? Hättest du einen Link?
Bei mir sind die Supernova montiert, da ist alles mit drin (Rücklicht, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung)Jetzt mal ganz praktisch: Welche Kennzeichenbeleuchtung wäre denn geeignet, möglichst so, daß sie sich parallel zum Rücklicht anklemmen lässt, auch bei 6 Volt Ausgängen Bosch gen2 und Bosch classic?
Es wird gemunkelt, dass die Möglichkeit der freiwilligen Zulassung für die THG-Quote übersehen wurde und schon ein Referentenentwurf zur Änderung existieren würde:
THG-Quotenhandel - schon registriert? - Seite 45
THG-Quotenhandel - schon registriert? - Seite 54
Anderes Thema: In Kiel kann man anscheinend Kennzeichen in 130x100 stempeln lassen. Ohne EU-Sterne und vermutlich auch ohne rechtliche Grundlage:
Freiwillige zulassung - Mini Kennzeichen
Bild dazu: https://drive.google.com/file/d/1sufXBq6xQtzVz9NtgGGtC9Doosq0yyb-/view?usp=sharing
Die Kennzeichenbeleuchtung muss automatisch zusammen mit dem Licht geschaltet werden.Es ist nicht verboten eine Mini LED mit einer einzelnen akkuzelle völlig getrennt vom Licht manuell zuschaltbar am Kennzeichen anzubringen, die billigste Methode.
Das lässt sich aber auch mit einer Akku-betriebenen LED realisieren. Einfach ein monostabiles Relais zwischenschalten. Nur Strom beim Fahrradakku spart man damit nicht.Die Kennzeichenbeleuchtung muss automatisch zusammen mit dem Licht geschaltet werden.
Z.B. eine aus dem Motorradhandel. Man muss dann allerdings darauf achten, dass der Lichtanschluss nicht überlastet wird. Bei Bosch z.B. wird der Leistungsbedarf am Lichtanschluß gemessen, bei Überlastung schaltet der Anschluß aus Sicherheitsgründen ab.Welche Kennzeichenbeleuchtung wäre denn geeignet,
Wo ist das festgeschrieben? Bist Du mittlerweile weiter gekommen?Die Kennzeichenbeleuchtung muss automatisch zusammen mit dem Licht geschaltet werden.
DeWiki > KennzeichenbeleuchtungWo ist das festgeschrieben?
Da dürfte/könnte der Strom für die Kennzeichenbeleuchtung nicht reichen.mit Dynamo betriebenem Licht habe
Der Strom reicht schon (bereits ausprobiert) nur leuchtet es logischerweise nur während der Fahrt ;-)Da dürfte/könnte der Strom für die Kennzeichenbeleuchtung nicht reichen.
So soll es sein. Nabendynamo?Der Strom reicht schon (bereits ausprobiert) nur leuchtet es logischerweise nur während der Fahrt ;-)
Weil das am S-Pedelec nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die ZS kann nur fordern was auch Gesetz/Vorschrift ist.Tagfahrlicht und Blinker zu fordern.
Ich persönlich zwar nicht, zusätzlichen Erkenntnisgewinn gibt es aber hier bzgl. der Nicht-Zuteilung von vierstelligen Erkennungsnummern in Hamburg. Es besteht demnach offenbar doch noch nicht eine Knappheit an vierstelligen Erkennungsnummern. Die Zuteilung vierstelliger Erkennungsnummern im Rahmen der freiwilligen Zulassung zu verweigern und auf fünfstellige Erkennungsnummern zu verweisen (wodurch ein Kennzeichen am Heck eines Speed-Pedelecs i.d.R. vermeidbar überragt – was wiederum zu einer Verweigerung der Zulassung führt), könnte somit als Schikane angesehen werden und dürfte höchstwahrscheinlich ermessensfehlerhaft und somit rechtswidrig sein.Bist Du mittlerweile weiter gekommen?
Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Für die Umsetzung und Anwendung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind nach Aufgabenverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Insbesondere steht dem Bund insofern kein Weisungsrecht zu.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Länder vertreten gemeinsam die Auffassung, dass eine freiwillige Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr im Sinne des § 3 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nur in Frage kommt, wenn die einschlägigen technischen Anforderungen erfüllt sind. Darüber entscheidet im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Eine Änderung des § 3 Absatz 3 FZV in Bezug auf Leichtkrafträder und zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder ist derzeit nicht vorgesehen.