Fahrrad mit normalem Autokennzeichen

Diskutiere Fahrrad mit normalem Autokennzeichen im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Müssen die / haben die ein E-Zeichen? Hättest du einen Link?
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #881
VierNullEins

VierNullEins

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Müssen die / haben die ein E-Zeichen? Hättest du einen Link?
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #883
granobs

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Jetzt mal ganz praktisch: Welche Kennzeichenbeleuchtung wäre denn geeignet, möglichst so, daß sie sich parallel zum Rücklicht anklemmen lässt, auch bei 6 Volt Ausgängen Bosch gen2 und Bosch classic?
Bei mir sind die Supernova montiert, da ist alles mit drin (Rücklicht, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung)
RücklichtSupernova M99, integrated plate illumination and brake light

Suche: 4 Ergebnisse gefunden für "Rücklicht Supernova M99, integrated plate illumination and brake light"
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #884
graceone2019

graceone2019

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Es wird gemunkelt, dass die Möglichkeit der freiwilligen Zulassung für die THG-Quote übersehen wurde und schon ein Referentenentwurf zur Änderung existieren würde:

THG-Quotenhandel - schon registriert? - Seite 45
THG-Quotenhandel - schon registriert? - Seite 54


Anderes Thema: In Kiel kann man anscheinend Kennzeichen in 130x100 stempeln lassen. Ohne EU-Sterne und vermutlich auch ohne rechtliche Grundlage: ;)

Freiwillige zulassung - Mini Kennzeichen
Bild dazu: https://drive.google.com/file/d/1sufXBq6xQtzVz9NtgGGtC9Doosq0yyb-/view?usp=sharing

Zum "Kennzeichen" 130x100: Kreativ, hübsch, sinnfrei und vielleicht auch noch Ärger mit der Polizei.

Einige Zulassungsstellen sperren sich gegen die freiwillige Zulassung. Ich habe mehrere Wochen mit der Zulassungsstelle diskutiert und letztendlich, mein(e) Grace zulassen können. Sogar mit Motorrad-Kennzeichen.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #885
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Douze-V2

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Es ist nicht verboten eine Mini LED mit einer einzelnen akkuzelle völlig getrennt vom Licht manuell zuschaltbar am Kennzeichen anzubringen, die billigste Methode.
Die Kennzeichenbeleuchtung muss automatisch zusammen mit dem Licht geschaltet werden.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #886
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mumpel

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Die Kennzeichenbeleuchtung muss automatisch zusammen mit dem Licht geschaltet werden.
Das lässt sich aber auch mit einer Akku-betriebenen LED realisieren. Einfach ein monostabiles Relais zwischenschalten. Nur Strom beim Fahrradakku spart man damit nicht.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #887
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mumpel

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Welche Kennzeichenbeleuchtung wäre denn geeignet,
Z.B. eine aus dem Motorradhandel. Man muss dann allerdings darauf achten, dass der Lichtanschluss nicht überlastet wird. Bei Bosch z.B. wird der Leistungsbedarf am Lichtanschluß gemessen, bei Überlastung schaltet der Anschluß aus Sicherheitsgründen ab.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #889
Hamburch

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Die Kennzeichenbeleuchtung muss automatisch zusammen mit dem Licht geschaltet werden.
Wo ist das festgeschrieben? Bist Du mittlerweile weiter gekommen?
Ich frage, da ich ein S-Pedelec mit Dynamo betriebenem Licht habe (alles so original). Wenn ich nun die Kennzeichenbeleuchtung nachrüste wäre sie ja mit dem Licht geschaltet wenn es keine weitere Vorgabe gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #892
Hamburch

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Da dürfte/könnte der Strom für die Kennzeichenbeleuchtung nicht reichen.
Der Strom reicht schon (bereits ausprobiert) nur leuchtet es logischerweise nur während der Fahrt ;-)
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #894
K

Karlheinzz

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Mich wundert, dass die Zulassungsstellen noch nicht auf die Idee gekommen sind Tagfahrlicht und Blinker zu fordern. So wie es bei aktuellen Rollern Pflicht ist.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #895
B

Ben1986

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Ich glaube dass diese ganzen Forderungen nur eine Masche sind. Vielleicht abhängig vom Leiter der Zula oder auch bedingt durch irgendwelche Anweisungen von oben.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #897
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Douze-V2

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Bist Du mittlerweile weiter gekommen?
Ich persönlich zwar nicht, zusätzlichen Erkenntnisgewinn gibt es aber hier bzgl. der Nicht-Zuteilung von vierstelligen Erkennungsnummern in Hamburg. Es besteht demnach offenbar doch noch nicht eine Knappheit an vierstelligen Erkennungsnummern. Die Zuteilung vierstelliger Erkennungsnummern im Rahmen der freiwilligen Zulassung zu verweigern und auf fünfstellige Erkennungsnummern zu verweisen (wodurch ein Kennzeichen am Heck eines Speed-Pedelecs i.d.R. vermeidbar überragt – was wiederum zu einer Verweigerung der Zulassung führt), könnte somit als Schikane angesehen werden und dürfte höchstwahrscheinlich ermessensfehlerhaft und somit rechtswidrig sein.
Frag den Staat: Freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #898
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Douze-V2

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  1. Liegt die Zuständigkeit zur Anwendung, d.h. rechtliche Bewertung der FZV allein bei den Bundesländern?
  2. Verfolgt das BMDV die Absicht, dass Speed-Pedelecs/Kleinkrafträder nicht mehr freiwillig zugelassen werden können (§ 3 Absatz 3 FZV)?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat mir dazu heute mitgeteilt:
Nach Rücksprache mit der Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

Für die Umsetzung und Anwendung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften sind nach Aufgabenverteilung des Grundgesetzes die Länder zuständig. Insbesondere steht dem Bund insofern kein Weisungsrecht zu.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und die Länder vertreten gemeinsam die Auffassung, dass eine freiwillige Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr im Sinne des § 3 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nur in Frage kommt, wenn die einschlägigen technischen Anforderungen erfüllt sind. Darüber entscheidet im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Eine Änderung des § 3 Absatz 3 FZV in Bezug auf Leichtkrafträder und zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder ist derzeit nicht vorgesehen.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #899
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Douze-V2

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Update aus Hamburg: Jetzt sind auch in Hamburg nur noch zweizeilige Kennzeichen in normaler Schriftgröße erlaubt. Höhe 200 mm, Größtmaß der Breite 280 mm. Hieraus ergibt sich, dass Hamburg für Kleinkrafträder nun doch wieder vierstellige Erkennungsnummern zuweisen muss. Dann reicht allerdings auch auch eine Breite von 260 mm (2 Buchstaben + 2 Ziffern) bzw. 250 mm (1 Buchstabe + 3 Ziffern) aus. (Noch besser wären natürlich dreistellige Erkennungsnummern.) Voraussetzung für die Zulassung jetzt auch in Hamburg: Gutachten vom TÜV, dass die Kennzeichenhalterung den Vorschriften entspricht, insbesondere keine scharfkantigen Ränder aufweist. Die Kennzeichenhalterung muss also aus Plastik sein und das Kennzeichen umschließen. Zudem ist eine Kennzeichenbeleuchtung erforderlich. Insbesondere die Ausleuchtung und der Winkel der Kennzeichenhalterung werden nach Auskunft eines TÜV-Mitarbeiters überprüft. Dass die Halterung wenige Zentimeter übersteht, sieht der Mitarbeiter als nicht kritisch an.
 
  • Fahrrad mit normalem Autokennzeichen Beitrag #900
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Omarad

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Das ist doch grotesk. Jeder Dodge Ram fährt mit nem Winzkennzeichen, den Fahrrädern verordnet man Kuchenbleche und verlangt Umrandungen, dass man sich an den schartigen Dingern nicht schneidet.
Was von keinem Motorrad verlangt wird. Egal, bei mir hat es heute im 2. Anlauf geklappt, es gab auch eine schöne Nummer für ein 45er s-Pedelec...

20221205_173325.jpg


2. Anlauf wurde nötig, weil das Teil von 2015 ist und ein originales TÜV-Gutachten nach Paragraf 21 zur Erlangung einer Betriebserlaubnis hatte. Dieses hat der Vorbesitzer aber nie auf der Rückseite abstempeln lassen, es fehlte der Stempel "Einzelgenehmigung erteilt"oder "Betriebserlaubnis erteilt". Somit hatte es eigentlich keine Betriebserlaubnis.
Laut Zulassungsstelle hätte das Abstempeln innerhalb 18 Monaten erfolgen müssen, jetzt sei das Gutachten verfallen. Also musste ich erst zum TüV, ein neues erstellen lassen. Was dann problemlos, aber natürlich kostenpflichtig möglich war. Mit dem neuen Gutachten gabs dann auch die Zulassung.
 
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