Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung

Diskutiere Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung im Nabenmotoren Forum im Bereich Fertig-Pedelecs; Hallo Nurbike, kannst du was zu deiner Testfahrt vom Ampler sagen Schon jetzt danke
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #101
Kai123

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Hallo Nurbike,
kannst du was zu deiner Testfahrt vom Ampler sagen
Schon jetzt danke
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #102
Nurbike

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Hallo Kai123,
ich habe über die Website einen Kontakt zu einem Testpartner in München vermittelt bekommen, was unkompliziert geklappt hat.
Ich kann nichts schlechtes über das Bike sagen. Sieht toll aus, ist leicht, fährt gut, Preis ist auch noch vertretbar, finde ich. Es ist nicht so sehr komfortabel, aber dafür ist es ja auch nicht ausgelegt.
Allein: Ich suche ein Bike, das noch ein bisschen schneller ist, wie das Cowboy zum Beispiel. Das gefällt mir allerdings nicht so sehr von der Optik. Das Curt hört exakt bei 25 km/h auf. Ein wenig mehr Toleranz würde mir bei meinem geplanten Einsatz als Commuter Bike helfen. Mag spitzfindig sein, aber 1,5 km/h mehr sind rund sieben Prozent mehr unterstützter Speed mehr. Aber ich möchte einfach schneller sein, als mit meinem bisherigem (Bio)bike.
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #103
Kai123

Kai123

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Hallo Nurbike,
vielen Dank für die Info.
Das mit der Geschwindigkeit kann ich zu 100% nachvollziehen ich habe mir eins selbst zusammengebaut und da ist es auch frei wählbar

Aber ich dachte die Ampler APP Lässt auch höhere Unterstützungen zu? so dass man da auch z.B. 30 km/h eingeben kann?!
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #104
Genarij

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Die 2019 Modelle haben es in der App ausgebaut, soweit ich weiss.
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #105
Vito

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Die 2019 Modelle haben es in der App ausgebaut, soweit ich weiss.

Ja, Ampler möchte - anders als noch zwei weitere Hersteller - Räder verkaufen, die auch legal im öffentlichen Straßenverkehr zu benutzen sind.
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #106
Nurbike

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Dass das Cowboy nicht legal genutzt werden kann, trifft nicht zu, es kommt auf das Verhalten des Nutzers an!

Wer ist den der andere Hersteller, der Deiner Meinung nach Fahrräder verkauft, die nicht legal genutzt werden können?
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #107
Vito

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Dass das Cowboy nicht legal genutzt werden kann, trifft nicht zu, es kommt auf das Verhalten des Nutzers an!

Wer ist den der andere Hersteller, der Deiner Meinung nach Fahrräder verkauft, die nicht legal genutzt werden können?

Nein, dem ist nicht so.

Tuning darf nicht einfach "per Schalter" abgestellt werden.

Der andere Hersteller ist vanMoof
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #108
Nurbike

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Habe zufällig gerade etwas zu diesem Thema gefunden:
Es handelt sich um eine online Petition auf der Seite change.org mit folgendem Titel:
Klimaschutz und mehr durch E-Bike Regeln wie in USA (32 km/h, 750 Watt)
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #109
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Chrihu

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Nein, dem ist nicht so.

Tuning darf nicht einfach "per Schalter" abgestellt werden.

Der andere Hersteller ist vanMoof

Mich würde interessieren, in welchem Gesetzt und wo genau das so steht?!
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #110
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Bozo

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Hallo an alle,
habe seit kurzem ein Ampler Curt ebike (2019) . Wer könnte mir helfen beim Tuning ( bin für jeden Tip dankbar ):
a) passender Seitenständer
b) 33 - 35 km/h Umstellung

Danke
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #113
Vito

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  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #114
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Chrihu

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Bitte schreib mir das Gesetz, den Paragrafen, Absatz oder aktuelles Urteil, woraus sich erschließt, dass VanMoof und Cowboy nicht der aktuellen Rechtslage entsprechen! Sie entsprechen dieser!
Du verweist auf einen Text der die Unterschiede von E-Bike, Pedelec und S-Pedelec erklärt! Alles bestens. Aber selbst hier steht nirgends, dass Ampler, VanMoof und Cowboy nicht der aktuellen Gesetzeslage entsprechen sollen.
Bitte auf juristischer Basis rechachieren, nicht technischer ;-) Das sind zwei paar Schuhe :)
Bitte Fakten liefern.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #115
Vito

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Alle juristisch relevanten Texte stehen in dem von mir verlinkten Artikel. Bitte einfach lesen.

Kurz: Ab 25kmh gilt ein Pedelec nicht mehr als Fahrrad...
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #116
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Chrihu

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Alle juristisch relevanten Texte stehen in dem von mir verlinkten Artikel. Bitte einfach lesen.

Kurz: Ab 25kmh gilt ein Pedelec nicht mehr als Fahrrad...

Leider ist das kein/e juristische/r Text oder Abhandlung und somit sollte man diesen auch nicht als "juristisch relevanten Text" bezeichnen!
Dieser wurde journalistisch recherchieren und zusammengefasst. Alles gut. Nur eben nicht rechtsverbindlich.
Also bitte nicht einfach Aussagen in den Raum werfen und andere belehren. Auf Gesetz, den Paragrafen, Absatz oder aktuelles Urteil verweisen und gut. Nicht einfach besser wissen wollen ;-)!

Ampler und VanMoof sind klasse, tolle und sichere Bikes, die ich gerne öfter auf der Straße sehe - auch in D :) Hiermit schließe ich das Thema ab!
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #117
Vito

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Leider ist das kein/e juristische/r Text oder Abhandlung und somit sollte man diesen auch nicht als "juristisch relevanten Text" bezeichnen!
Dieser wurde journalistisch recherchieren und zusammengefasst. Alles gut. Nur eben nicht rechtsverbindlich.
Also bitte nicht einfach Aussagen in den Raum werfen und andere belehren. Auf Gesetz, den Paragrafen, Absatz oder aktuelles Urteil verweisen und gut. Nicht einfach besser wissen wollen ;-)!

Ampler und VanMoof sind klasse, tolle und sichere Bikes, die ich gerne öfter auf der Straße sehe - auch in D :) Hiermit schließe ich das Thema ab!


Das tut jetzt wirklich langsam weh.

Im verlinkten Artikel stehen allgemeinverständlich aufbereitet die gesetzlichen Vorschriften und für Menschen wie Dich stehen im Artikel die nachgefragten Quellen, wie EU-Verordnungen und das Bundesgesetzblatt, in dem die relevanten Regelungen veröffentlicht wurden.

Soll ich für Dich jetzt auch noch in die Bibliothek gehen und die Quellen ausleihen?

Tut mir ja Leid, dass es Dir nicht gefällt, wie es nunmal ist.

„Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 118 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.
Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.“
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #118
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Chrihu

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Das tut jetzt wirklich langsam weh.

Im verlinkten Artikel stehen allgemeinverständlich aufbereitet die gesetzlichen Vorschriften und für Menschen wie Dich stehen im Artikel die nachgefragten Quellen, wie EU-Verordnungen und das Bundesgesetzblatt, in dem die relevanten Regelungen veröffentlicht wurden.

Soll ich für Dich jetzt auch noch in die Bibliothek gehen und die Quellen ausleihen?

Tut mir ja Leid, dass es Dir nicht gefällt, wie es nunmal ist.

„Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 118 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.
Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.“

...und wer langsam ausfallend wir hat trotzdem immer noch nicht recht ;-)
Aber Du bist juristisch schon mal auf dem richtigen Weg und hast es ganz richtig erfaßt: Ampler und VanMoof entsprechend genau dem von dir zitierten und sind somit im deutschen Straßenverkehr erlaubt :-D :-D :-D ich bin raus :-D
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #119
Vito

Vito

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...und wer langsam ausfallend wir hat trotzdem immer noch nicht recht ;-)
Aber Du bist juristisch schon mal auf dem richtigen Weg und hast es ganz richtig erfaßt: Ampler und VanMoof entsprechend genau dem von dir zitierten und sind somit im deutschen Straßenverkehr erlaubt :-D :-D :-D ich bin raus :-D

Das hattest Du schon weiter oben versprochen.

Und wenn Du noch ganz oft mit den Füßchen aufstampfst, so werden Deine Behauptungen dennoch nicht wahrer... Alle anderen können das ja nun auch hier nachlesen.
 
  • Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung Beitrag #120
R

Ravenous

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Bosch Performance CX Gen 4
Wenn die Räder schneller als 25km/h mit Motorunterstützung fahren, dann sind sie per Definition S-Pedelecs bzw. Leichtkrafträder.

Für diese besteht eine Pflicht über folgende Komponenten: Rückspiegell, Hupe, Kennzeichenbeleuchtung, Bremslicht, Dauerfahrlicht

Haben die das? ;-)

Als Fahrer eines S-Pedelec besteht: Führerscheinpflicht, Helmpflicht, Versicherungspflicht, Straßenbenutzungspflicht.

Spätestens da wird das Eis vermutlich bei der Mehrzahl der Fahrer solcher Räder dünn.
 
Thema:

Erfahrung mit Amplerbikes, Erfahrung, Wartung

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