
Kai123
Hallo Nurbike,
kannst du was zu deiner Testfahrt vom Ampler sagen
Schon jetzt danke
kannst du was zu deiner Testfahrt vom Ampler sagen
Schon jetzt danke
Die 2019 Modelle haben es in der App ausgebaut, soweit ich weiss.
Dass das Cowboy nicht legal genutzt werden kann, trifft nicht zu, es kommt auf das Verhalten des Nutzers an!
Wer ist den der andere Hersteller, der Deiner Meinung nach Fahrräder verkauft, die nicht legal genutzt werden können?
Nein, dem ist nicht so.
Tuning darf nicht einfach "per Schalter" abgestellt werden.
Der andere Hersteller ist vanMoof
Mich würde interessieren, in welchem Gesetzt und wo genau das so steht?!
Leider nein, das ist eine Norm - wie auch im Link beschrieben - und kein Gesetz. Ampler, VanMoof und Cowboy Räder entsprechen den aktuellen Gesetzgebungen.
Ampler seit 2019.die beiden anderen nicht.
Rechte und Gesetze rund ums Thema E-Bike: Alles Wissenswerte
Alle juristisch relevanten Texte stehen in dem von mir verlinkten Artikel. Bitte einfach lesen.
Kurz: Ab 25kmh gilt ein Pedelec nicht mehr als Fahrrad...
Leider ist das kein/e juristische/r Text oder Abhandlung und somit sollte man diesen auch nicht als "juristisch relevanten Text" bezeichnen!
Dieser wurde journalistisch recherchieren und zusammengefasst. Alles gut. Nur eben nicht rechtsverbindlich.
Also bitte nicht einfach Aussagen in den Raum werfen und andere belehren. Auf Gesetz, den Paragrafen, Absatz oder aktuelles Urteil verweisen und gut. Nicht einfach besser wissen wollen ;-)!
Ampler und VanMoof sind klasse, tolle und sichere Bikes, die ich gerne öfter auf der Straße sehe - auch in DHiermit schließe ich das Thema ab!
Das tut jetzt wirklich langsam weh.
Im verlinkten Artikel stehen allgemeinverständlich aufbereitet die gesetzlichen Vorschriften und für Menschen wie Dich stehen im Artikel die nachgefragten Quellen, wie EU-Verordnungen und das Bundesgesetzblatt, in dem die relevanten Regelungen veröffentlicht wurden.
Soll ich für Dich jetzt auch noch in die Bibliothek gehen und die Quellen ausleihen?
Tut mir ja Leid, dass es Dir nicht gefällt, wie es nunmal ist.
„Das Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 118 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.
Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.“
...und wer langsam ausfallend wir hat trotzdem immer noch nicht recht ;-)
Aber Du bist juristisch schon mal auf dem richtigen Weg und hast es ganz richtig erfaßt: Ampler und VanMoof entsprechend genau dem von dir zitierten und sind somit im deutschen Straßenverkehr erlaubt :-D :-D :-D ich bin raus :-D