Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis

Diskutiere Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Stimmt, du hast recht. War, glaube ich, im Umbau Bereich. Aber war das ein S? Ich meine es war keines. Mal gucken ob ich es finde.
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Gast21999

Stimmt, du hast recht. War, glaube ich, im Umbau Bereich. Aber war das ein S? Ich meine es war keines. Mal gucken ob ich es finde.
 
  • Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis Beitrag #322
Jenss

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Glaube das ist ohne pedale. Crazy teil!
 
  • Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis Beitrag #324
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Gast21999

So, war heute bei dem Motoren- und Reglerhersteller meiner Wahl und bin nun sehr zuversichtlich bezüglich der Zulassung.
Eine EMV-Prüfung brauche ich nicht, da ich der Hersteller des Fahrzeugs bin. Der Hersteller von Fahrzeugen dieser Klasse versichert, dass das Fahrzeug den geltenden Richtlinien entspricht und haftet dafür. Dies stellt für mich kein Problem dar, da der Regler vom Hersteller EMV getestet ist und allen Sicherheitsstandards für Regler zum Personentransport entspricht. Somit bleibt nur noch die technische Einzelabnahme beim TÜV in dem schon erwähnten Preisbereich von €250- €300.
Tom hat offensichtlich andere Informationen zu den Kosten bezüglich Einzelabnahme. Vielleicht kann Tom zu dem Thema hier auch mal ein wenig etwas ausführen.
 
  • Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis Beitrag #325
Jenss

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Also kein s-ped!

Quasie s-ped ohne pedale mit Gasgriff.
 
  • Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis Beitrag #326
Tom_TiPLEX

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Tom hat offensichtlich andere Informationen zu den Kosten bezüglich Einzelabnahme. Vielleicht kann Tom zu dem Thema hier auch mal ein wenig etwas ausführen.

Gebt mir noch bis März... Bis die ganzen Beleuchtungs- und Antriebskomponenten und der Akku drin sind dauert noch etwas,
auch aus finanziellen Gründen ;)
Hatte aber schon ein erstes Gespräch mit dem Prüfer und bin danach immer noch zuversichtlich die Einzelzulassung in einem vertretbaren Rahmen durchzukriegen.
Drückt mir die Daumen!
 
  • Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis Beitrag #327
BB-33

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Einzelzulassung §21 > Betriebserlaubnis durch wen?​


Für ein selbstentwickeltes Elektro-Liege-Trike - Klasse L2e - soll eine Einzelzulassung nach §21 Stvzo stattfinden, da hat sich nach einigem Suchen auch ein Prüfer gefunden.
So ein Gefährt ist ja nicht zulassungs- und nicht steuerpflichtig, man braucht das Verfahren nur, um letztlich ein Versicherungs-Kennzeichen zu bekommen.

Der Prüfer sagte aber nun, ich müsse (dann) auch eine Betriebserlaubnis beantragen, dafür sei die lokale Zulassungstelle zuständig.
Das erstaunt mich nun, denn aus Web-Recherche ergab sich eher, dass das KBA zuständig ist, etwa:
Betriebserlaubnis beantragen, aber wo? - Kfz-Zulassung 2021

Kennt jemand das Verfahren bei S-Pedelecs - wer erteilt die Betriebserlaubnis?
 
  • Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis Beitrag #328
Callamon

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Viel Erfolg. Das ist nämlich nicht mal eben so erledigt:

Wir haben Ernst Brust, den Geschäftsführer des ZIV, um eine rechtliche Einordnung zu selbst gebauten E-Bikes gebeten. Er meint: „Auch Pedelecs, die von Privatpersonen zum Eigengebrauch gebaut werden und außerhalb eines Privatgeländes benutzt werden, unterliegen der Maschinen- und EMV-Richtlinie und müssen gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden. Dies schließt auch ein CE-konformes Typenschild am Pedelec mit ein.“

Ernst Brust ist Geschäftsführer des ZIV und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrräder.
Aber was genau umfasst diese DIN EN 15194-2017 für E-Bikes? Was muss man bei der Prüfung alles vorweisen können? Branchengrößen wie das Zweiradmechaniker-Handwerk, velotech.de, VSF., das Zedler-Institut und der ZIV haben gemeinsam den Leitfaden Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieb erarbeitet. Darin listen sie auch auf, welche Prozesse zum Erfüllen dieser Norm durchgeführt werden müssen und welche Dokumente ihr haben müsst:
  • Risikoanalyse erforderlich
  • Stückliste und Entsorgungshinweise
  • Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
  • EMV-Nachweis (elektromagnetische Verträglichkeit) für das komplette Fahrzeug erforderlich
  • Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
  • Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
  • Konformitätsbewertung
  • Konformitätserklärung
  • CE-konformes Typenschild
Quelle: Einzelzulassung §21 > Betriebserlaubnis durch wen?

Und das gilt nur für Pedelecs, nicht für S-Pedelecs, welches Kraftfahrzeuge sind. Du willst ja einen S-Pedelec-Eigenbau zulassen - meines Wissens nach darfst du da mit Kosten für alle möglichen Tests und Prüfungen im hohen 5-stelligen Bereich rechnen.
 
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Die DIN-Norm gilt für massenhaft produzierte Fahrräder, die naturgemäß sonst keinerlei Prüfung vor der Zulassung unterliegen. Diese "Branchengrößen" haben natürlich kein Interesse daran, dass findige Schrauber sich Pedelecs selbst bauen und stellen es gerne so dar, dass ihre Normen auch für einzelne Umbauten gelten.

So oder so - hier geht es um ein (Leicht-) Fahrzeug - kein Pedelec - das einzeln hergestellt und gem. StVZO geprüft wird. Da ist grundsätzlich einschlägig der §30:
"1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass 1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt, 2.die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folgen von Verletzungen möglichst gering bleiben.
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein. ..."
Das lässt dem Prüfer viel Spielraum, er _kann_ dann weitere EU-Vorschriften heranziehen, nach billigem Ermessen.

Bei meiner Frage ging es ja um etwas anderes: Den Verwaltungsprozess für die Betriebserlaubnis.
Aber ich lese so heraus, du kannst dazu auch nichts beitragen.
 
  • Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis Beitrag #330
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Der Landkreis Marburg-Biedenkopf schreibt in Kfz: Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung beantragen:

Sie [die Betriebserlaubnis] wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde erteilt.

Dein Ansprechpartner ist also deine lokale Zulassungsstelle.

Genau so funktioniert es bei HP Velotechnik mit seinem L2e. Einzelgutachten nach §21 vom TÜV Hessen (Pfungstadt) und damit dann die Betriebserlaubnis von Marburg-Biedenkopf.
 
  • Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis Beitrag #331
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...dass findige Schrauber sich Pedelecs selbst bauen und stellen es gerne so dar, dass ihre Normen auch für einzelne Umbauten gelten.
Korrekt!
Solange man das Pedelc nicht gewerblich mit dem Zweck des "In den Verkehr bringen" (also Verkaufen) aufbaut, ist das mit dem CE-Kennzeichen etc. nicht nötig.
Aber da gibt es viele Stilblüten, siehe auch sowas: Neuer Leitfaden für E-Bike-Teiletausch
AUs der Überschrift (Der ZIV ist natürlich auch dabei) :
ZIV, VSF, Bundesinnungsverband und das Zedler-lnstitut haben den Ende 2015 veröffentlichten Leitfaden für den Teiletausch an E-Bikes aktualisiert.
Mir wurde mal in einer Fahrradwerkstatt der Umbau auf einen anderen Vorbau meines damaligen Haibike abgelehnt mit Verweis auf diese verlinkte "Vorschrift" 😂.
Dabei wissen Zedler-Gruppe und Konsorten natürlich ganz genau, warum sie ihren "Leitfaden" nicht Verordnung nennt, dafür haben sie nicht die Kompetenz/Befugnis.
DIeser Leitfaden hat natürlich lediglich den Charakter einer Empfehlung und hat keinerlei bindende Wirkung.
 
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Naja, für Innungsbetriebe oder Angehörige von Branchenverbänden können solche Papiere dann auch den Charakter von Gesetzestexten bekommen. Und wenn der Kunde nur solche Läden findet, dann ist das für ihn kein Unterschied.
Gilt alles für Fahrrad und Pedelec, die nicht als KFZ gelten.
Das ist im gefragten Beispiel anders, da gelten eben die Vorschriften für KFZ (-Zulassung).
 
  • Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis Beitrag #333
Seemann

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Die Betriebserlaubnis kannst du bei jedem Straßenverkehrsamt erhalten, wenn du dort ein Einzelgutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis vom TÜV vorlegen kannst.

Beim Straßenverkehrsamt ist das nur noch eine Formsache.
Kostet glaube ich mich zu erinnern ca. 20 EUR.
Die Betriebserlaubnis kommt halt formal vom Staat.
Die werden aber kein Gutachten vom TÜV ablehnen, wenn die wichtigsten Punkte im Gutachten ausgefüllt sind.
 
  • Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis Beitrag #334
Seemann

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CoC (Betriebserlaubnis) unterschiedlicher S-Pedelecs

Dort sind überwiegend COC von S-Pedelecs abgebildet.
z.B Unter Post 7 von @trifi70 siehst Du eine Betriebserlaubnis, die für ein S-Pedelec ausgestellt ist und auf einem Einzelgutachten beruht.

Dort kannst du die mind. Erforderlichen Einträge sehen.

Ich fahre übrigens ein E-Velomobil (Alleweder A6-45) mit Betriebserlaubnis, welche aufgrund eines Einzelgutachtens ausgestellt wurde.

Das Einzelgutachten wurde von der Firma Akkurad beim TÜV Köln erwirkt.

Bitte berichte unbedingt, wo und wie du das Gutachten erhalten hast.

Im Velomobilforum versucht derzeit ein früherer Mitarbeiter von Akkurad für den neuen Sunrider eine Serienabnahme zu erhalten, damit er COC Papiere ausstellen darf. Das ist aber deutlich heftiger als ein Einzelgutachten und liegt vor allem an der EMV Prüfung.
 
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jm1374

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Der Prüfer sagte aber nun, ich müsse (dann) auch eine Betriebserlaubnis beantragen, dafür sei die lokale Zulassungstelle zuständig.


Der PI soll dir das Einzelgutachten ausfertigen und damit gehst du zur Zulassungsstelle. Bitte berichte wie es läuft. Auch die Kosten sind interessant. Frag den Prüfer ob er auch für andere Interessierte Leichtkrafträder prüft und Einzelgutachten erstellt. Es gibt ja anscheinend immer mal wieder welche ihre Eigenbauten( >250W und >25km/h) legal fahren wollen.
 
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BB-33

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Die Betriebserlaubnis kannst du bei jedem Straßenverkehrsamt erhalten, wenn du dort ein Einzelgutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis vom TÜV vorlegen kannst.
Oder von einer anderen Prüforganisation - §21 dürfen (in NRW) neuerdings auch Dekra, KÜS und GTÜ.

@jm1374, an Kosten wurden einmal "grob" 1.500€ genannt, das lohnt sich also nicht für ein einzelnes Fahrzeug, sondern nur wenn wie in meinem Fall später eine (Klein-) Serie folgen soll.
 
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Callamon

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Wenn ich mich nicht irre, muss doch Gutachten und Betriebserlaubnis für jedes einzelne Fahrzeug erstellt werden - die Kosten sind also pro Fahrzeug identisch, egal ob Einzelanfertigung oder Kleinserie, oder?
 
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Seemann

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Wenn ich mich nicht irre, muss doch Gutachten und Betriebserlaubnis für jedes einzelne Fahrzeug erstellt werden - die Kosten sind also pro Fahrzeug identisch, egal ob Einzelanfertigung oder Kleinserie, oder?
Nein, die erste Abnahme kostet nach Aufwand, danach jede weitere Abnahme nur 1-2 Ingenieurstunden (120-240 EUR).

Ob es bei der ersten Abnahme 1500 EUR sind ist hier im Forum nicht tatsächlich bekannt,
es werden Zahlen von bis zu 4000 EUR genannt bzw. geschätzt.

Das große Problem ist die EMV Prüfung (elektromagnetische Verträglichkeit).
Wenn der TÜV die bei der Einzelabnahme fordert, ist man da mit Fehlersuche schnell bei 2000 EUR.

Allerdings reicht es dem TÜV bei Einzelabnahmen ggf aus, wenn für die Einzelkomponenten EMV Bescheinigungen vorliegen.

Wurde hier im Forum aber alles schon tausend mal besprochen.

@BB-33 Du darfst auch „gefällt mir“ verteilen, wenn Leute deine Fragen genau beantworten. ;)
 
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Gast35493

an Kosten wurden einmal "grob" 1.500€ genannt, das lohnt sich also nicht für ein einzelnes Fahrzeug,
Das kommt drauf an finde ich.
Bei einem Fahrzeug das ich selbst perfekt auf mich selbst abstimme und was dann wohl über viele Jahre hinweg keine Werkstatt braucht und ich selbst auch jedes Ersatzteil beschaffen kann würden sich die 1,5€k schon lohnen so meine ich.

Alleine wenn man überlegt wieviel Akkukapazität man da integrieren könnte ohne zusätzliche Fantasiekosten.... Da hat man gegenüber eines Fertig S-Pedelecs an der Position schon die Kosten drinne - sogar mehr als das!

10k€ mit gerade mal max. 1-1,3kWh Akku sind ja bei den Fertig-Spitzenmodellen keine Seltenheit mehr.
Und für 8,5k€ kann man m.E. ein S selbst aufbauen das vom aller feinsten ist.

Aber wie geasagt, das es "nur" 1,5k€ kostet weiss ja keiner bzw hat hier noch keiner belegt.
 
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BB-33

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@BB-33 Du darfst auch „gefällt mir“ verteilen, wenn Leute deine Fragen genau beantworten. ;)
Och, ich habe heute meinen großzügigen Tag - jede Antwort in dem Thread gefällt mir :)

@iGude, kann man so sehen, und wenn es nur ein S-Pedelec ist, das anderen zugelassenen S-Pedelecs technisch seeehr nahe kommt, dürfte es auch weniger Aufwand sein.
Aber - mein Eindruck und auch Verdacht von Dritten lautet, dass die Prüforganisationen sich hier nicht (nur) wie Unternehmer verhalten, die ihren Umsatz maximieren, sondern dass es Absprachen gibt weil man letzten Endes -industriepolitisch- nicht möchte, dass Selbstbaufahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren.
 
Thema:

Einzelbetriebserlaubnis (S-Pedelecs haben keine Zulassung!) für S-Pedelec, E-Bike, E-Moped: Theorie und Praxis

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