Wir haben Ernst Brust, den Geschäftsführer des ZIV, um eine rechtliche Einordnung zu selbst gebauten E-Bikes gebeten. Er meint: „Auch Pedelecs, die von Privatpersonen zum Eigengebrauch gebaut werden und außerhalb eines Privatgeländes benutzt werden, unterliegen der Maschinen- und EMV-Richtlinie und müssen gemäß der Norm DIN EN 15194-2017 geprüft werden. Dies schließt auch ein CE-konformes Typenschild am Pedelec mit ein.“
Ernst Brust ist Geschäftsführer des ZIV und öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Fahrräder.
Aber was genau umfasst diese DIN EN 15194-2017 für E-Bikes? Was muss man bei der Prüfung alles vorweisen können? Branchengrößen wie das Zweiradmechaniker-Handwerk, velotech.de, VSF., das Zedler-Institut und der ZIV haben gemeinsam den
Leitfaden Wissenswertes über das Nachrüsten von Fahrrädern mit E-Antrieb erarbeitet. Darin listen sie auch auf, welche Prozesse zum Erfüllen dieser Norm durchgeführt werden müssen und welche Dokumente ihr haben müsst:
- Risikoanalyse erforderlich
- Stückliste und Entsorgungshinweise
- Betriebsfestigkeitsnachweis aller sicherheitsrelevanten Bauteile muss erbracht werden
- EMV-Nachweis (elektromagnetische Verträglichkeit) für das komplette Fahrzeug erforderlich
- Nachweis der funktionalen und elektrischen Sicherheit
- Original-Betriebsanleitung in Landessprache in gedruckter Form
- Konformitätsbewertung
- Konformitätserklärung
- CE-konformes Typenschild