Nochmal eine Nachfrage zu dem Fischerrad: wenn ich das in der Betriebsanleitung richtig lese, dann ist das a) nicht für Kinderanhänger zugelassen und b) bei 135 kg Gesmatgewicht ist Schluss?
https://www.fischer-fahrrad.de/fileadmin/all_user/downloads/info/2019_fischer_2in1.pdf
Seite 25 und 54
Das verwirrende ist, daß das wieder so eine allgemeine Betriebsanleitung ist und (ich vermute) alle E-Bikes von Fischer umfasst. Die Besonderheiten der einzelnen Varianten muss man entweder rauslesen, oder aber wie im hinteren Teil von Werk aus (oder vom Händler nach Vorgabe vom Hersteller) mit Abhaken definiert.
Ich habe das nur mal schnell überflogen, aber:
Seite 14: (mittlere Spalte, oberstes graues Feld) Das steht auch was zum Gesamtgewicht.
Kinder dürfen in passenden Kindersitzen oder mit dafür vorgesehenen Anhängern transportiert werden.
Seite 23/24:
Mitnahme von Kindern / Kinderanhänger
Zum Thema Kinderanhänger:
- Achten Sie bei Kinderanhängern auf hochwer-
tige Qualität.
- Befestigen Sie Kinderanhänger nur an Pedelecs
und mit Befestigungseinrichtungen, die dafür vom
Hersteller vorgesehen oder freigegeben sind.
Vollgefederte Pedelecs sind nicht für den Betrieb von Anhängern und Kinderanhängern geeignet! Lage-
rungen und Befestigungen sind nicht für die dann auftretenden Kräfte ausgelegt. Starker Verschleiß und Bruch mit schweren Folgen können auftreten.
Seite 43:
Informieren Sie sich, ob Ihr Pedelec für den Betrieb mit Anhänger zuge- lassen ist. Auf der Seite „Übergabe-
Dokumentation“ sollte das von Ihrem Ver- käufer eingetragen worden sein.
Seite 53 müsste der Händler/Hersteller oder wer auch immer abhaken, ob das jeweilige Rad für Anhängerbetrieb zugelassen ist.
Bzgl. dem Gesamtgewicht steht da ja auch:
Das höchstzulässige Gesamtgewicht (Gewicht Fahrrad + Fahrer + Gepäck + Anhänger)beträgt 135 kg bei MTBs und 150 kg bei City- und Trekking-Bikes.
Das Leergewicht des Fahrzeugs beträgt 25-28 kg.
Das höchste zulässige Gewicht des Fahrers einschließlich Gepäck beträgt 107 kg bei MTBs und 122 kg bei City- und Trekking Bike
Prinzipiell besteht also die Möglichkeit, daß ein Fahrrad von Fischer für den Anhängerbetrieb zugelassen ist. Ob daß dann für ein bestimmtest zutrifft, muss der Händler/Hersteller in der Betriebsanleitung angeben.
Ich weiß ja nicht wieviel Wert ihr auf eine Gesetzes- und Herstellerkonforme Verwendung des Fahrrades und Anhängers Wert legst, aber wie ja andere schon schrieben, theoretisch kann man mit jedem Rad jeden Anhänger ziehen (ob das dann den Vorgaben entspricht sei mal dahingestellt). Bei den meisten geht das auch zig tausende Kilometer jahrelang gut.
Bei manchen halt nicht und da sollte man sich fragen, FALLS es soweit kommt, wie wohl die Versicherung reagiert.
WENN ihr darauf Wert legt, müsst ihr halt evtl in Kauf nehmen noch etwas länger auf der Suche zu sein. Und dann würde ich mir bestätigen lassen oder vorzeigen lassen daß das Rad für den Anhängerbetrieb zugelassen ist. Normalerweise (?) sollte dann auch angegeben werden wo und wie man die Kupplung befestigt, ob vom Anhängerhersteller ein Adapter (andere Achse oder so) von Nöten ist oder nicht etc.
Meine Frau und ich haben so ca 2 Monate gebraucht, vom Entschluss der Anschaffung von Fahrrädern über versuchen sich selber zu informieren, wöchentliche Besuche von mehreren Geschäften, Informationen sortieren/verarbeiten/weitersuchen (so gut wie täglich), bis wir ein Geschäft gefunden hatten in dem wir fündig geworden sind.
Beim Lastenanhänger ging es etwas schneller, aber: Der Fahrradhersteller gibt vor wo das ganze zu befestigen ist und daß man einen Adapter vom Lastenanhängerhersteller zu verwenden hat. Auch wenn ein Händler man könne die Universalkupplung bisserl abflexen, dann würde das schon passen.