E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ?

Diskutiere E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? im Plauderecke Forum im Bereich Community; Guten Morgen - ja ich kann Deine Rechnung nachvollziehen - allerdings rechnest Du immer "netto" - wenn ein Arbeitgeber nicht...
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axlrose666

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Ein Leasing als Dienstrad (über welchen Anbieter auch immer) rechnet sich in erster Linie über den Steuervorteil, aber nur dann, wenn der Vertrag über die 3 Jahre sauber durchläuft und keines der Risiken eintritt. Zuschüsse des Arbeitgebers verbessern die Rechnung.

Am Dienstradleasing wollen viele verdienen: Der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, der Dienstradanbieter, die Leasinggesellschaft, die Versicherung (falls Bestandteil des Vertrags) und der Händler. All das führt zu einen Aufschlag auf den Preis des Rads. Insofern kann man nicht einfach von "Wucherzinsen" sprechen. Es ist eher die Summe vieler Gebühren und Geschäftsmodelle. Das ganze rechnet sich dann über den Steuervorteil auf Kosten des Staates, der dieses Modell aber bewusst geschaffen hat. Aus Sicht des Staates führt das Dienstradleasing kurzfristig zu Steuerausfällen, aber langfristig zu geringeren Kosten in der Gesundheitsvorsorge und bei den Klimafolgen.

Die Rechnung des TO, dass das Leasing eines 7.000 €-Rads zu 9.400 € Gesamtkosten führt, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Wenn ich den Steuervorteil nicht berücksichtige, dann im Gegenzug auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils nicht ansetze, keine Versicherung und kein Service-Paket inkludiere, lande ich im Rechner von JobRad bei Gesamtkosten von 8587 €.

Am Beispiel des Rechners bei Jobrad.
  • Kaufpreis des Rads: 7.000 €
  • Arbeitgeber schießt 0 € dazu
  • Keine Versicherung (AG/AN versichern selbst)
  • Kein Service-Paket
Das führt ohne Steuervorteil zu einer Monatsrate von 203,53 €, d.h. 7.327,08 € über 36 Monate. Dazu kommt der (nicht garantierte) Kauf des Rad zum Restwert von 18 %, also 1.260 € - darin ist allerdings schon die Versteuerung des geldwerten Vorteils enthalten. Insgesamt kommt man ohne Steuervorteil auf 8587,08 €. Das ist schon deutlich niedriger als die 9.417,21 €, die der TO berechnet hatte.

Berücksichtigt man jetzt den Steuervorteil und eine typische Arbeitgeberbeteiligung, geht die Rechnung (aus meiner Sicht) auf. Umso mehr, je höher die Steuerbelastung vorher war.
  • Arbeitgeber schießt 0 € dazu
  • Arbeitgeber trägt die Versicherung (hat auch indirekte Vorteile für ihn)
  • Kein Service-Paket
Beispiel 1 - vergleichsweise niedriges Gehalt und günstige Steuerklasse:
  • 3000 € Bruttogehalt
  • Steuerklasse 3, keine Kinder
  • Niedersachsen
  • keine Kirchensteuer, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, 1,1 % Zusatzbeitrag der Kasse
  • AG ist vorsteuerabzugsberechtigt
Dann landet man bei einer tatsächlichen Nettobelastung von 136,62 €, also 4.918,32 € über 36 Monate. Dazu kommt wieder der (nicht garantierte) Kauf des Rad zum Restwert von 18 %, also 1.260 €. Insgesamt 6178.32 €. Im Idealfall ca. 12 % gespart und dabei 36 Monate Versicherung enthalten.

Beispiel 2 - hohes Gehalt und teure Steuerklasse:
  • 6000 € Bruttogehalt
  • Steuerklasse 1, keine Kinder
Dann landet man bei einer tatsächlichen Nettobelastung von 116,18 €, also 4.182,48 € über 36 Monate. Dazu kommt wieder der (nicht garantierte) Kauf des Rad zum Restwert von 18 %, also 1.260 €. Insgesamt 5.442,48 €. Im Idealfall ca. 22 % gespart und dabei 36 Monate Versicherung enthalten.

Über die Risiken eines Dienstradleasings wurde hier schon in verschiedenen Threads geschrieben. Ob Ersparnis und Risiken im richtigen Verhältnis zu einander stehen, muss jeder für sich selbst beurteilen.

Natürlich kann man ein Rad auch bar bezahlen oder über einen günstigen Kredit finanzieren. Dabei lässt sich ggf. ein höherer Rabatt auf den Kaufpreis verhandeln. Auch beim Dienstradleasing kann der Preis mit der Händler ausgehandelt werden: Die Raten hängen vom tatsächlichen Preis des Rads ab, nicht vom UVP. Nur der geldwerte Vorteil hängt am UVP. Da der Händler eine Provision an den Dienstradanbieter zahlen muss, lässt sich ohne Finanzierung ggf. mehr Rabatt herausholen.
Guten Morgen - ja ich kann Deine Rechnung nachvollziehen - allerdings rechnest Du immer "netto" - wenn ein Arbeitgeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist dann ist es immer der Bruttobetrag - weil in den ganzen Kalkulationen steht immer der Nettobetrag. Letztendlich ist es auch egal - denn die meisten können sich kein Rad in der Grössenordnung von 7000 € realisieren und somit ist das Bike-Leasing indiskutabel. Ich für mich werde das Bike bar zahlen - schreibe es über 36 Monate ab - somit kostet mich das Teil keine 7.000 - sondern lediglich 4.200 € (nach Steuern) und es gibt keine Schlussrate etc. - wäre ich Vorsteuerabzugsberechtigt dann würde mich das Ding lediglich 3.530 € kosten (über die gesamte Zeit) - und diese Rechnung hat keiner bis dato aufgemacht. :)

Aber wie schon gesagt - Deine Rechnung bei einem Arbeitnehmer geht auf - allerdings nur über den Steuervorteil - ich finde es halt eine "sauerei" wenn die Leasing Firmen hier massiv auf Einsparungen apellieren und vorher einen ordentlichen Betrag aufgerechnet haben - ähnlich wie es bei der Förderung der Hybrid Autos vor 2 Jahren noch war .... Staat gab 4.500 € und die Autos wurden vorher preislich aufgepimpt ....
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #42
Blackburn5

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Wie steht es denn mit der Privatnutzung des Firmenfahrrades? 0,5% oder 1% im Monat?
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #43
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Ravenous

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Aber wie schon gesagt - Deine Rechnung bei einem Arbeitnehmer geht auf - allerdings nur über den Steuervorteil - ich finde es halt eine "sauerei" wenn die Leasing Firmen hier massiv auf Einsparungen apellieren und vorher einen ordentlichen Betrag aufgerechnet haben - ähnlich wie es bei der Förderung der Hybrid Autos vor 2 Jahren noch war .... Staat gab 4.500 € und die Autos wurden vorher preislich aufgepimpt ....
Und schon wieder so eine merkwürdige Verdrehung der Tatsachen.

Bikeleasing war von Anfang an als Gehaltsumwandlungsmodell bei Arbeitnehmern gedacht. Dass es jetzt auch Angebote für Selbstständige gibt ist eher eine unbedeutende Randerscheinung.

Und die Preise der Bikes werden immer noch von den Fahrradherstellern und den Händlern gemacht. Die Leasingfirmen haben da gar keinen Einfluss drauf und schlagen da auch nichts drauf.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #44
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Ravenous

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Wie steht es denn mit der Privatnutzung des Firmenfahrrades? 0,5% oder 1% im Monat?
Der geldwerte Vorteil wird bei Fahrrädern, die über Gehaltsumwandlung geleast werden mit monatlich 0,25% des Listenpreises angesetzt.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #45
goofy1968

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Wer aber auch mal in einer deutschen Stadt das Rad für 5 Minuten aus den Augen lassen muss, der kommt um eine Versicherung nicht rum. Egal ob Leasingrad oder privates Eigentum.

Man braucht immer eine Versicherung. Hat man keine, und es passiert was, hat man schnell ein Problem.
Habe aktuell 4 Pedelecs, wohne in einer deutschen Stadt und lasse sie auch mal
mehre Stunden alleine stehen.

All das ohne ein Versicherungsvertrag abgeschlossen zu haben für die Pedelecs.
Pauschale Aussagen das eine Versicherung zwingend sein muss ist nicht richtig.

Ist genauso wie beim Bike-Leasing jeder muss selbst entscheiden ob er das braucht.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #46
Andre5

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Aber wie schon gesagt - Deine Rechnung bei einem Arbeitnehmer geht auf - allerdings nur über den Steuervorteil - ich finde es halt eine "sauerei" wenn die Leasing Firmen hier massiv auf Einsparungen apellieren und vorher einen ordentlichen Betrag aufgerechnet haben - ähnlich wie es bei der Förderung der Hybrid Autos vor 2 Jahren noch war .... Staat gab 4.500 € und die Autos wurden vorher preislich aufgepimpt ....
Das ist ganz normale Werbung. Es wird ja nichts Falsches gesagt, sondern nur dies und das weggelassen.
Die Kundschaft sollte sich schon im eigenen Interesse intensiv mit dem Thema befassen oder sich unabhängig beraten lassen.
Auch hier im Forum haben viele Mitglieder ihre verschiedenen Erfahrungen gut und ausführlich geschildert. Es gibt also viele Informationsquellen.
 
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  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #47
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figo

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Guten Morgen - ja ich kann Deine Rechnung nachvollziehen - allerdings rechnest Du immer "netto" - wenn ein Arbeitgeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist dann ist es immer der Bruttobetrag - weil in den ganzen Kalkulationen steht immer der Nettobetrag. Letztendlich ist es auch egal - denn die meisten können sich kein Rad in der Grössenordnung von 7000 € realisieren und somit ist das Bike-Leasing indiskutabel. Ich für mich werde das Bike bar zahlen - schreibe es über 36 Monate ab - somit kostet mich das Teil keine 7.000 - sondern lediglich 4.200 € (nach Steuern) und es gibt keine Schlussrate etc. - wäre ich Vorsteuerabzugsberechtigt dann würde mich das Ding lediglich 3.530 € kosten (über die gesamte Zeit) - und diese Rechnung hat keiner bis dato aufgemacht. :)

Aber wie schon gesagt - Deine Rechnung bei einem Arbeitnehmer geht auf - allerdings nur über den Steuervorteil - ich finde es halt eine "sauerei" wenn die Leasing Firmen hier massiv auf Einsparungen apellieren und vorher einen ordentlichen Betrag aufgerechnet haben - ähnlich wie es bei der Förderung der Hybrid Autos vor 2 Jahren noch war .... Staat gab 4.500 € und die Autos wurden vorher preislich aufgepimpt ....
Hi,
du schreibst mehrmals von einer Abschreibung über 36 Monate.
Wie kommst du da drauf?
Soweit mir bekannt wird ein E-Bike als Selbständiger/Freiberufler etc.. über 7 Jahre, sprich 84 Monate abgeschrieben.

mfg figo
 
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  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #49
Carsten HH

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Es wurde ja schon fast alles dazu gesagt.
Es wird immer wieder von "Diebstahlversicherung" geschrieben.
Das Rad gehört einem ja gar nicht, also hat man auch keinen Pfennig Anspruch. Das Geld kriegt die Leasing!
Wie @Ravenous schon schrieb: Wenn einem das Rad geklaut wird (besonders zum Ende der Leasingzeit) , dann ist man sehr teuer Pedelec gefahren.
Das ist eben auch der Unterschied zum PKW, der Leasingfaktor ist immens höher.

Gruß
Carsten
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #50
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axlrose666

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Hi,
du schreibst mehrmals von einer Abschreibung über 36 Monate.
Wie kommst du da drauf?
Soweit mir bekannt wird ein E-Bike als Selbständiger/Freiberufler etc.. über 7 Jahre, sprich 84 Monate abgeschrieben.

mfg figo
ok ... das ändert natürlich die Situation - ich hatte das der Leasingdauer gleichgesetzt. Danke für den Hinweis !!!
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #51
Fcube

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So viel Blödsinn, wie einige hier schreiben, habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Vergleicht Leasing nicht mit Kauf
Dann sollte man aber solche Fragen gar nicht stellen und von Wucherpreisen schreiben.

Vmtl ist Leasing für viele der einzige Weg, sich ein teures Pedelec leisten zu können. Da rückt man schon gerne mal die Fakten für sich passend zurecht. Gönne es jedem, aber ...

Jedem der least oder finanziert muss klar sein, dass bei solchen Geschäften Dritte Geld verdienen wollen und werden. Wer's im Endeffekt bezahlt? Dreimal dürfen die Raten, die das noch nicht verstanden haben.
Das fängt beim FH, der keien Nachlass gewähren muss, an und die Leasingfirma, und die Versicherung, und die Werkstatt, die das Rad regelmäßig in die Hand nimmt. Drauflegen müssen der Leasingnehmer und Väterchen Staat, ein klein wenig.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #52
Andre5

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Dann sollte man aber solche Fragen gar nicht stellen und von Wucherpreisen schreiben.

Vmtl ist Leasing für viele der einzige Weg, sich ein teures Pedelec leisten zu können. Da rückt man schon gerne mal die Fakten für sich passend zurecht. Gönne es jedem, aber ...

Jedem der least oder finanziert muss klar sein, dass bei solchen Geschäften Dritte Geld verdienen wollen und werden. Wer's im Endeffekt bezahlt? Dreimal dürfen die Raten, die das noch nicht verstanden haben.
Das fängt beim FH, der keien Nachlass gewähren muss, an und die Leasingfirma, und die Versicherung, und die Werkstatt, die das Rad regelmäßig in die Hand nimmt. Drauflegen müssen der Leasingnehmer und Väterchen Staat, ein klein wenig.
Genau so ist das.
Es sei denn, ein paar liebe Menschen übernehmen die Organisation des Leasinggeschäftes als Hobby in ihrer Freizeit mit allen Kosten und Pflichten und finanzieren noch die gesamte Beschaffung und sonstige Logistik bzw. beauftragen Banken und Händler damit, die ebenfalls natürlich alles freiwillig und ehrenamtlich erledigen, weil ihnen das so viel Freude macht.
Dann wären die Leasingraten durchaus deutlich günstiger und die Welt eine bessere.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #53
H

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Drauflegen müssen der Leasingnehmer und Väterchen Staat, ein klein wenig.
Ich denke mal, den Leasingnehmern ist das oft nicht klar. Und vielleicht deswegen gibt es zwischenzeitlich ein so großes Angebot an überteuerten Bikes.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #54
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Moin Zusammen,

ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema und habe es schon einige Male bei Freunden mitverfolgt.
Und ich sehe es ähnlich wie der Urheber des Threads!
Die Leasingfirmen verdienen sich hier eine goldene Nase!

Natürlich ist Leasing ein Geschäftsmodell mit Gewinnabsicht, aber aus meiner Perspektive kann das zum Vergleich herangezogene Autoleasing nicht ausschließlich ein Hersteller finanziertes Verkaufswerkzeug sein.
Sixt, Leaseplan und Co. bieten oft sogar bessere Konditionen als die Automobilhersteller...
Und auch bei anderen gewerblichen Leasingangeboten (sei es eine Maschine, der neue Server oder die neue PC-Vollausstattung für 200 Mitarbeiter) wird nicht mit so satten Kosten gerechnet.

Bei mir geht es um ein Rad für 1.650,- € brutto Listenpreis (kein eBike).
Rabatt beim Händler nicht möglich weil Leasing (einen kleinen Sigma Rox Tacho gibts aber dazu).
Rabatt bei Audi, und BMW gibt selbst in diesen schweren Zeiten...
Netto Leasingrate laut Eurorad: 45,34 €.Macht nach 36 Monaten: 1632,24 € netto.
Inkl. Mwst: 1.942,- €. Das sind schon etwa 18% Aufschlag.
Jetzt noch die 18% Restwert und wir sind bei 36%.
Das alles ist die reine Leasingrate. Versicherung, Wartung und Co.
kommt jetzt noch dazu und ich lande bei 72,39 € brutto und damit bei 2.606,38 € in 36 Monaten. Die 18% Restwert sind da noch nicht drin!
Dazu kommt nun noch, dass ich ein Rad mit Riemenantrieb, Nabenschaltung und Scheibenbremsen habe. Ich fahre durchaus ein paar tausend Kilometer im Jahr, aber mehr als einmal Bremsbeläge wechseln wird in den 36 Monaten nicht passieren.

Das darf man meines Erachtens durchaus als Wucher bezeichnen.
Und die Versicherungs- und Wartungspakete sind oft so gewählt, dass die Firma immer das größte Paket vorschreibt, weil nur bei diesem alle Risiken für die Firma abgedeckt sind. Mir würde das kleinste Paket reichen...

Aber natürlich haben die meisten Recht:
Unterm Strich gewinnt der Leasinggeber, die Firma und ich als Mitarbeiter und viele Mitarbeiter würden sich teure eBikes von 5.000,- € oder mehr normalerweise nie kaufen.

Ich werde mein Rad jetzt bar bezahlen. Denn ich möchte nicht mit unseren Steuergeldern die Leasingfirmen füttern.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #55
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mumpel

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Denn ich möchte nicht mit unseren Steuergeldern die Leasingfirmen füttern
Jetzt komm doch nicht mit den Steuern. In Deutschland werden Geringverdiener stärker belastet als Spitzenverdiener. Und auch wenn es Entgeltumwandlung gibt, die Abrechnung kommt immer erst am Schluß. Und man zahlt auch bei Jobrad Steuern an den Staat (geldwerter Vorteil).
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #56
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Ravenous

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Ich verstehe das Geheule echt nicht. Es wird doch niemand zum Fahrradleasing gezwungen.

Regt ihr euch genauso über die Preise von Top Smartphones, Mobilfunktarifen, Streamingsiensten etc. auf? Firmen wollen nun mal Geld verdienen. Davon bezahlen sie auch ihre Mitarbeiter.

Wir leben in einer freien Marktwirtschaft. Wenn mir der Preis nicht gefällt, kaufe ich halt nicht oder lease kein Fahrrad.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #57
M

mumpel

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Du sagst es.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #58
UR-MIFA

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TSDZ2 > Canyon, Mifa, Velotraum, Villiger
Bei meinem Arbeitgeber wird das Leasing von Pedelecs und Fahrrädern rege genutzt. Die Anzahl ist mittlerweile 4-stellig. Viele Mitarbeiter leasen gleich zwei Fahrzeuge und der zulässige Betrag von 10.000,- € wird dabei meist ausgeschöpft.

Überwiegend werden die Fahrzeuge nach Leasingende übernommen und es werden gleich wieder neue geleast. Einige verkaufen diese gewinnbringend weiter und andere nutzen sie innerhalb der Familie.

Mitarbeiter, Arbeitgeber, Leasinggesellschaft, Versicherung, Fahrradhersteller und Fahrradhändler scheinen alle davon zu profitieren.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #59
jm1374

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Soweit mir bekannt wird ein E-Bike als Selbständiger/Freiberufler etc.. über 7 Jahre, sprich 84 Monate abgeschrieben.

Das können Arbeitnehmer auch über ihren Arbeitgeber machen. Der AG kauft das Rad und stellt es dem AN zur Verfügung. Dafür werden über 84 Monate 1% des Kaufpreises vom Bruttolohn abgezogen.
Falls das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit endet, kann der AN das Rad mit den restlichen Raten vom AG abkaufen.
Um die Versicherung und die Wartung kümmert sich der AN.
So hab ich jedenfalls mein erstes S-Pedelec bekommen. Sehr viel angenehmer als Leasing.
 
  • E-Bike Leasing - Wucherkonditionen ? Beitrag #60
Andre5

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Ich werde mein Rad jetzt bar bezahlen. Denn ich möchte nicht mit unseren Steuergeldern die Leasingfirmen füttern.
So hatte ich mir 1989 mein erstes Rennrad gekauft. Für damals unsagbare 1599 DM und dennoch nicht eine Sekunde bereut obwohl es mindestens für ein halbes Jahr nur trocken Brot mit Senf zum Essen gab 😄
Also Kopf hoch und auf eine schöne Zeit mit dem Rad freuen 👍🏻
Leasing fürs Rad gab es damals noch nicht. Höchstens einen Kredit von der Sparkasse deines Vertauens mit günstigen 12 bis 14 % Zinsen. Wunderbar.
 
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