sonstige(s) Dual Battery für Bosch

Diskutiere Dual Battery für Bosch im Bosch Forum im Bereich Fertig-Pedelecs; Was möchte denn der eine Händler mit der Produkthaftung? Die Produkthaftung hat der Hersteller eines Produktes zu leisten, nicht der Händler...
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #481
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Ravenous

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Die Begründung, die Händler würden mir das schreiben, um mich abzuwimmeln, ergibt keinen Sinn.

Denn von diesen Händlern wird mir die Bereitschaft ausgedrückt, den Auftrag zu übernehmen.

Die Händler, die darauf keine Lust haben, haben mir das auch geschrieben.

Hier noch ein Zitat eines seit 40 Jahren ansässigen Händlers, der servicetechnisch eine exzellenten Ruf genießt:

"Sehr geehrter Herr X,

ein nachträgliches Upgrade auf DualBatt ist weder von BOSCH vorgesehen,
noch von CUBE freigegeben. Das können wir Ihnen daher aus
produkthaftungsrechtlichen Gründen nicht anbieten."


Der nächste Händler schreibt:


"zunächst müsstest du mit Cube abklären, ob der Umbau an deinem Bike
realisierbar ist oder ob dadurch evtl. deine Garantie verloren geht."


Und ein weiteter Händler schreibt:

"eine Umrüstung wie Sie es wünschen haben wir vor einiger Zeit bei einem unserer Räder vorgenommen zu einem Preis
von ca. 1000,- €
Die speziellen Halter für den Zusatzakku haben wir beim Hersteller geordert, in unserem Fall von Bergamont.
Da Pedelecs der CE Norm unterliegen darf man nicht einfach etwas grundsätzliches ändern,
und muß den Umbau vom Hersteller genehmigen lassen,
da wir kein Cube Händler sind verkompliziert sich der Umbau so sehr, dass man so eine Erweiterung
besser bei einem Cube Vertragshändler überlässt."

Und noch einer:

"Da eine nachträgliche Umrüstung auf Dual Bat von Bosch und Cube nicht freigegeben ist, können wir den Auftrag nicht durchführen. Dies liegt unter anderem an Gründen der Haftung, dass die Betriebserlaubnis erlöschen würde (auch bei Pedelecs ohne Kennzeichen), da der Hersteller das Rad so nicht hat prüfen lassen, aber auch daran, dass Händler die entsprechende Software die benötigt wird nicht bekommen können."

Was möchte denn der eine Händler mit der Produkthaftung?
Die Produkthaftung hat der Hersteller eines Produktes zu leisten, nicht der Händler.
Hersteller des Rades an sich ist bekannt - Cube. Hersteller des Akkus auch - Bosch.

Der andere Händler teilt Dir durch die Blume mit, dass er nicht an Deinem Cube schrauben will. Vermutlich hast Du es auch nicht bei ihm gekauft.

Und der Dritte Händler kommt mit der Fabel zur Betriebserlaubnis (die ein Pedelec NICHT hat) und dem Märchen von einer Software (die es NICHT braucht).

Merkst Du was? ;)

Also entweder erzählen mir gerade mehrere Händler etwas Falsches oder meine Frage wird hier falsch beantwortet.

Beides gleichzeitig geht nicht.
Oder Du magst nicht akzeptieren, dass die Händler einfach keine Lust auf Dich und Deinen Umbau haben, da sie sowas nicht tagtäglich machen und sie Gewährleistung geben müssten. Über die Verfügbarkeit der Teile wurde da noch gar nicht gesprochen....

Ach so, weil Du ja grundsätzlich ALLES in Frage stellst hier ein offizieller Auszug zur Betriebserlaubnis vom KBA (ich hoffe diese Stelle ist offiziell genug für Dich) :p

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  • Dual Battery für Bosch Beitrag #482
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Ach so, weil Du ja grundsätzlich ALLES in Frage stellst
Lieber Ravenous,

wenn dich meine Fragestellung so aufgeregt, warum schreibst Du dann dazu?

Das mit der Betriebserlaubnis hatten wir schon vor zwei Seiten.

Ich habe eigentlich auch nicht so Lust auf wütende Beiträge.

Bitte lass das.
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #483
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Ravenous

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Ich bin nicht wütend und rege mich auch nicht auf. Fehlinterpretation Deinerseits. Ich habe eher meinen Spaß ;)

Warte doch einfach noch etwas mit dem Umbau. In 2 Monaten sind Garantie von Bosch auf Motor und Akku und die Gewährleistung aus dem Kauf beim ursprünglichen Händler auf das Rad eh abgelaufen. Dann kannst Du die beiden Bedenken schon mal zu den Akten legen.
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #484
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"Das DualBattery-System ist nicht nachrüstbar und nur in der Originalausrüstung am eBike vom Radhersteller erhältlich. Eine nachträgliche Änderung wird auch nicht empfohlen, da bei technischen Änderungen, die durch den Fahrradhändler vorgenommen werden, die CE-Kennung des Rades erlöschen kann"

Quelle: Bosch Kundenservice (Mail)

Ganz großes Kino.

Frage wurde nun beantwortet. Und -oh Wunder- Die Antwort ist gegenteilig zu dem, was Du @Ravenous seit mehreren Seiten genervt schreibst. 🤣
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #485
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Ravenous

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"Da eine nachträgliche Umrüstung auf Dual Bat von Bosch und Cube nicht freigegeben ist, können wir den Auftrag nicht durchführen. Dies liegt unter anderem an Gründen der Haftung, dass die Betriebserlaubnis erlöschen würde (auch bei Pedelecs ohne Kennzeichen), da der Hersteller das Rad so nicht hat prüfen lassen, aber auch daran, dass Händler die entsprechende Software die benötigt wird nicht bekommen können."

Quelle: Bosch
Jetzt ist Bosch die Quelle? Weiter Oben war es noch ein Händler.

Wäre mir auch neu, dass Bosch als Hersteller Umbauten an Fahrrädern von privaten Endkunden durchführt.

Und wenn etwas keine Betriebserlaubnis hat, dann kann die auch nicht erlöschen....
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #486
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  • Dual Battery für Bosch Beitrag #487
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Danke für den Link. Habe den zu spät geöffnet.

Da steht drin, dass Bosch-Akku Umbauten eine Freigabe brauchen, da es ansonsten CE Probleme gibt.
Das deckt sich mit der Bosch Mail und drei Händler Mails.

Dann wird das wohl so sein. Nachträgliche Umrüstung auf Dual Battery hat von Bosch keine Freigabe.
Damit ist meine Ausgangsfrage beantwortet.

Das es technisch möglich ist, erklärt sich dadurch, dass die Komponenten universal auch zur Montage von Ab-Werk-Dual Battery Pedelecs geeignet sein sollen. Und als Ersatzteile.
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #488
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Ravenous

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"Das DualBattery-System ist nicht nachrüstbar und nur in der Originalausrüstung am eBike vom Radhersteller erhältlich. Eine nachträgliche Änderung wird auch nicht empfohlen, da bei technischen Änderungen, die durch den Fahrradhändler vorgenommen werden, die CE-Kennung des Rades erlöschen kann"

Quelle: Bosch Kundenservice (Mail)

Ganz großes Kino.

Frage wurde nun beantwortet. Und -oh Wunder- Die Antwort ist gegenteilig zu dem, was Du @Ravenous seit mehreren Seiten genervt schreibst.
Hmm, Ich lese da weder, das es nicht freigegeben ist, noch das es verboten ist. Es wird "nicht empfohlen" und die CE Kennzeichnung "könnte erlöschen"

Das ist eine typisch schwammige "Cover my Ass" Hotline Mail um sich lästige Kunden vom Hals zu halten und die Diskussion zu beenden.

Natürlich wird ein Hersteller so einen Umbau nie schriftlich empfehlen. Du kannst ja mal bei Audi nachfragen, was sie davon halten z.B. ein Bilstein Gewindefahrwek in einen Audi RS3 einzubauen. (Kleiner Tip, das Auto fährt sich mit dem Bilstein Fahrwerk jenseits der 250 km/h viel besser als mit dem Serienfahrwerk - selber schon gemacht und der Tüv hat da auch keine Einwände gehabt.)

Zum Erlöschen der CE Kennzeichnung (i.S.d. Maschinenrichtline bzw. dem Produktsicherheitsgesetz) bedarf es einer wesentlichen Veränderung, damit aus dem ursprünglich CE Zertifizierten Produkt ein neues Produkt wird und die CE . Durch den Anbau eines zusätzlichen Akkus ergibt sich aber vermutlich keine wesentliche Veränderung, sofern wie schon weiter Oben angeführt das zulässige Systemgewicht nicht überschritten wird und keine strukturelle Schwächung des Rahmens vorgenommen wird. Alleine durch den 2. Akku geht von Deinem Pedelec jetzt keine größere Gefahr bei der Nutzung aus.

Aber interpretiere es wie Du möchtest und lass es dann einfach sein mit einem Umbau. Den Rat zum 2. Akku in der Satteltasche oder dem Hänger gab es ja jetzt schon mehrfach.

Jeder andere Interessent für die tolle Möglichkeit von Dual Akku bei Bosch sollte sich selber überlegen, wie er mit dem Thema gut schlafen kann und es machen oder sein lassen. Ist ja zum Glück ein freies Land.
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #489
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Hmm, Ich lese da weder, das es nicht freigegeben ist, noch das es verboten ist.
Dass es Freigabe benötigt, ist unter dem vom SilverSurfer geposteten Link zu lesen.
Durch den Anbau eines zusätzlichen Akkus ergibt sich aber vermutlich keine wesentliche Veränderung, sofern wie schon weiter Oben angeführt das zulässige Systemgewicht nicht überschritten wird und keine strukturelle Schwächung des Rahmens vorgenommen wird.
Nix für ungut aber das ist deine Vermutung. Deine letzte Vermutung zu dem Thema war nicht zutreffend.


Den Rat zum 2. Akku in der Satteltasche oder dem Hänger gab es ja jetzt schon mehrfach.
Ich weiß natürlich selbst, dass man einen Zweitakku mitnehmen kann.
Das war aber nicht meine Frage und ist nicht Thema dieses Threads.
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #490
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Ravenous

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Danke für den Link. Habe den zu spät geöffnet.

Da steht drin, dass Bosch-Akku Umbauten eine Freigabe brauchen, da es ansonsten CE Probleme gibt.
Das deckt sich mit der Bosch Mail und drei Händler Mails.

Dann wird das wohl so sein. Nachträgliche Umrüstung auf Dual Battery hat von Bosch keine Freigabe.
Damit ist meine Ausgangsfrage beantwortet.

Das es technisch möglich ist, erklärt sich dadurch, dass die Komponenten universal auch zur Montage von Ab-Werk-Dual Battery Pedelecs geeignet sein sollen. Und als Ersatzteile.
Ähmmm, nein.

In dem Leitfaden (der ja anscheinend kein Gesetz sondern eine Empfehlung eines Verbandes ist) geht es um den TAUSCH des Original Akkus gegen ggf. einen ganz anderen Akku z.B. eines Fremdherstellers. Der Originalakku wird aber durch den Anbau des Zusatzakkus gar nicht verändert.
In erster Linie muss auch der Fahrradhersteller gefragt werden und nicht jeder einzelne Teilelieferant. Denn der Fahrradhersteller läßt sein Produkt CE zertifizieren und hat dafür Sorge zu tragen, dass es in der Gesamtheit der Komponenten getestet wurde.

Hast Du Dir eigentlich z.B. für den Umbau der härteren Federn Deiner Federgabel oder den Anbau des Gepäckträgers auch schriftlich eine Freigabe von Cube für Dein Rad geholt? Denn gemäß des Leitfadens ist das ohne Freigabe gar nicht erlaubt sowas umzubauen? :oops:
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #491
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OT:

@Ravenous Es wurde nun wirklich von mir mit Quelle belegt, dass nachträgliche Umrüstung auf Dual Battery bei Bosch keine Freigabe hat.

Ich setze dich jetzt auf ignorieren, da ich deine nachweislich falschen Theorien als die Thematik störend ansehe.


So, weiter zur Fragestellung.

Rüstet man auf Dual Battery um, verliert man ggf. CE Kennzeichnung.

Jetzt ist weiter die Frage: Welche Konsequenz hat Radeln mit Bike ohne CE?

Da war schnell etwas im Wiki des Pedelecforums findbar. Den entscheidenen Satz habe ich fett markiert:

"Fehlt das CE-Kennzeichen an einem gewerblich hergestellten Pedelec, liegen nach § 39 I Nr. 6 ProdSG Ordungswidrigkeiten auf Seiten des gewerblichen Herstellers und des gewerblichen Verkäufers vor. Diese können gemäß § 39 Absatz 2 ProdSG mit Bußgeldern geahndet werden, die gegenüber dem gewerblichem Hersteller und dem gewerblichem Händler (nicht gegenüber dem Käufer oder Verwender) verhängt werden können. Auch stellt das Fehlen der CE-Kennzeichnung an einem gewerblich hergestellten Pedelec einen Mangel gemäß § 434 Abs. 1 BGB dar und der Käufer hat gemäß § 437 BGB verschuldensunabhängige Mängelansprüche gegenüber dem gewerblichen Verkäufer. Eine CE-Kennzeichnung ist straßenverkehrsrechtlich jedoch nicht erforderlich, da für den Einsatz von Pedelecs im öffentlichen Straßenverkehr allein § 1 Abs. 3 StVG und § 63a Absatz 2 StVZO maßgeblich sind."

Zusammenfassung:

Es besteht keine Freigabe für nachträglich Umrüstung auf Bosch Dual Battery.
Es droht Verlust der CE Zertifizierung. Ein gewerbl. Händler begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.
Dennoch darf das Bike ohne CE im öffentlichen Raum gefahren werden.

Fazit: Als Radler hat man mit einem auf Bosch Dual Battery nachgerüsteten Fahrzeug nichts zu befürchten!
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #492
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Zwecks Hervorhebung ein zweiter kurzer Beitrag: Ich weiß jetzt also, dass ich mein Bike für mich legal auf Dual Battery umrüsten darf.

Danke für die Hilfe 😉
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #493
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Ravenous

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Fazit: Als Radler hat man mit einem auf Bosch Dual Battery nachgerüsteten Fahrzeug nichts zu befürchten!
Nichts anderes habe ich und andere User vor mehreren Seiten geschrieben:

Du kannst mit Deinem Pedelec machen was Du willst. Da musst Du nicht Bosch um Erlaubnis bitten......
Beim Fahrrad baue ich um wie ich es will und habe mir da noch keinerlei Gedanken darüber macht.

Ob die ursprüngliche CE Kennzeichnung erlischt durch den Anbau eines Zusatzakkus ist weiterhin sehr fraglich. Für Dein Rad ja vermutlich eh irrelevant, da die ja durch den Umbau der Federgabel und den Anbau eines Gepäckträgers ebenfalls schon erloschen sein könnte.
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #494
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"Das DualBattery-System ist nicht nachrüstbar und nur in der Originalausrüstung am eBike vom Radhersteller erhältlich. Eine nachträgliche Änderung wird auch nicht empfohlen, da bei technischen Änderungen, die durch den Fahrradhändler vorgenommen werden, die CE-Kennung des Rades erlöschen kann"
Natürlich erlischt die alte CE bei Änderungen am Rad. Immer, auch wenn z.b. nur die Reifen gewechselt werden, haftet der Wechsler dann für Räder und Felgen und der Reifenherstelller für die Reifen.
Aber die CE wird ja auch nur beim "Inverkehrbingen" gebrauchst, also wenn das Rad verkauft wird. Danach bist du der Chef und du bestimmst was du ändern darfst, ohne in den Knast zu kommen.

Baut ein Händler ein Radel um, ist ehr im Sinne der Produkthaftung der neue Hersteller und haftet, (also haftet nicht mehr der alte Hersteller)

Baust du es um bist du nicht in der Produkthaftung, weil die nicht für Privatleute gilt, du haftest nach BGB, also bei grober Fahrlesigkeit. Arbeite sorgfälltig.

Zum Hersteller wirst du, wenn du das umgebaute Rad mit Gewinnstreben Verkaufst, also z.B. beim Verkauf sagst "Das hab ich angebaut, dafür will ich etwas haben".

Herrmann
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #495
UR-MIFA

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Wenn man sich mit der Maschinenrichtlinie auskennt, ist es eigentlich ganz einfach.

wesaen.jpg


Mit dieser Entscheidungsmatrix, kann man das ganz gut beurteilen.

wesaen1.jpg


Wichtig ist noch das Kapitel, nicht bestimmungsgemäße Verwendung/ vorhersehbarer Fehlgebrauch, in der Betriebsanleitung zu beachten.
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #496
R

Ravenous

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@UR-MIFA genau auf diese Vorgehensweise hatte ich mich ja auch in #489 bezogen.

Und da in der zum Pedelec gehörigen Bosch Bedienungsanleitung der Akkus sogar der optionale Betrieb und die Handhabung von Dualakku beschrieben ist, dürfte das alles nicht so kompliziert sein.
 
  • Dual Battery für Bosch Beitrag #497
Dede

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@Ravenous Mach Dir nichts draus. Manche kann man nicht zu ihrem Glück zwingen, die leben in ihrer eigenen Matrix. Der ist mir auch schon in anderen Freds aufgefallen.
Solche musst Du einfach machen lassen........
 
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