Ja schon, aber ist das wirklich illegal?
Sofern der Motor keine höhere Leistung hat und die Höchstgeschwindigkeit sich nicht ändert, sollte das doch egal sein.
Zumindest bei Autos und Motorrädern darf man meines Wissens die Übersetzung ohne Eintragung ändern, sofern sich das maximale Übersetzungsverhältnis um nicht mehr als 5% ändert. Warum sollte das bei S-Pedelecs anders sein?
Zudem hängt das beim Fahrrad doch allein von der größe von Kettenblatt und Ritzeln ab, der Motor hat damit gar nichts zu tun.
Auto wie auch Motorrad haben keine in der Fahrzeugklasse beschränkte Höchstgeschwindigkeit.
Aber selbst da brauchst du für die Änderung der Übersetzung eine Freigabe, sei es E Nummer, Gutachten oder Eintragung. Meist liegt es dem neuen Teil bei. Ein selbst gebautes Ritzel fürs Motorrad ist nicht legal verwendbar.
Ohne Gutachten trägt kein Tüv irgendwas ein.
Aber Abseits der Theorie, habs auch ausprobiert. Bei mir war allerdings dann auf meiner Pendelstrecke ein Akku Wechsel notwendig. Das machte die gewonnene Zeit fast komplett zunichte. Habs daher sein lassen. Akku mit Chip reichte nur noch ca. 25km (im Sommer). Dazu wurde der Motor so warm, dass es zur quasi Abschaltung kam, also nur noch minimal Leistung möglich. Auch der Akku wurde sehr warm, ließ sich dann nach der Fahrt nicht mal laden.
Ich denke der alte Bosch ist im S-Ped im Original Setup schon auf Kante.