BMW gibt zum Beispiel keine Garantie sondern nur eine Gewährleistung von 24 Monate
Passt zwar nicht zum eigentlichen Thema, aber das stimmt so nicht.
1. gibt BMW seit einigen Jahren 36 Monate Gewährleistung
2. gibt es bei BMW keine Beweislastumkehr nach 6 Monaten
Die BMW Gewährleistung umfasst die gesetzliche Gewährleistung der ersten 6 Monate für den gesamten Zeitraum. Besser als jede Garantie mit diversen Ausschlüssen.
Lässt sich bei Kauf auch dirket auf 5 jahre verlängern. Nennt sich Gewährleistungsverlängerungspaket. Kostet natürlich extra, aber sinnvoller als eine Gebrauchtwagenanschlussgarantie über ein Versicherungsunternehmen mit div. Ausschlüssen und Selbstbeteiligung.
Wäre schön, wenn es sowas auch bei Fahrrädern / EBikes gäbe.
Aber wie bereits vorher erwähnt, sind BMW Händler an Vorgaben von BMW München gebunden. Das lässt sich nicht vergleichen mit einem Fahrradhändler der etliche Marken im Angebot hat.
Das gleiche gilt für Vertragshändler von anderen Herstellern im KFZ oder Motorradbereich.
Und generell wird hier immer wieder Garantie und Gewährleistung AKA Sachmängelhaftung nach BGB verwechselt.
Garantie vs Gewährleistung
Und viele Händler kennen den Unterschied selber nicht und erzählen einem was von Garantie. Wenn man dann nachfragt, merkt man sehr schnell, wer eigentlich weiß was seine Rechte und Pflichten sind.
Also immer selber vorher kundig machen. Dann kann man auch sauebr diskutieren und erspart sich unnötihen Ärger und Verweise auf "Wenden Sie sich an den Hersteller direkt"