Die Definition des Pendelns zur Arbeit beinhaltet die Überschreitung mindestens einer Ortsgrenze.
Ich überschreite hier sogar eine Landesgrenze.
Wurde heute sogar im Radio drüber berichtet. Hessen und RLP haben die Quarantäne-Regeln angepasst (wer Corona hat, muss sich nicht mehr isolieren

), in NRW gilt das aber weiterhin.
Wird jetzt spannend, wenn der Arbeitgeber nach Landesrecht auf Präsenz besteht, das Wohnsitz-Land einen aber einsperren möchte.
Über Sinn und Unsinn dieser Maßnahme brauchen wir nicht zu diskutieren. Das hat dann nix mehr mit Pendeln zu tun.
In meinem Fall ist das vermutlich irrelevant, mein AG hat mich neulich schon prophylaktisch ins Homeoffice geschickt, nachdem ich Kontakt zu einem positiven Kollegen hatte. Ist aber nix passiert und mittlerweile darf ich wieder pendeln.
@Waldamsel warst du das eben, der mir mit dem s-pedelec entgegen gekommen ist?