Anhänger am S-Pedelec

Diskutiere Anhänger am S-Pedelec im S-Pedelecs und anderes mit E-Motor Forum im Bereich Diskussionen; Der Blog KSV Polizeipraxis schreibt da was ganz interessantes unter dem Punkt: "... 2.4 Kein eigenständiges Erlöschen der Betriebserlaubnis durch...
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #101
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harsenbein

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Der Blog KSV Polizeipraxis schreibt da was ganz interessantes unter dem Punkt: "...

2.4 Kein eigenständiges Erlöschen der Betriebserlaubnis durch unterlassene Prüfabnahme​

Vielfach wird die Ansicht vertreten, die Betriebserlaubnis könne nach § 19 Abs. 3 S. 2 StVZO auch dann erlöschen, wenn ohne Vorliegen einer der drei o.g. Tatbestände aus § 19 Abs. 2 StVZO nach dem Einbau eines genehmigten Zubehörteils eine vorgeschriebene Prüfabnahme nicht durchgeführt oder eine Einschränkung nicht beachtet wird. Es wird also ein unabhängiger, vierter Erlöschungstatbestand angenommen.

Diese Auffassung ist jedoch falsch.[6] § 19 Abs. 3 StVZO besagt lediglich, dass, wenn durch den Einbau des Zubehörteils eigentlich ein Erlöschungstatbestand des § 19 Abs. 2 StVZO eingetreten ist, die Betriebserlaubnis ausnahmsweise doch nicht erlischt, falls die in der Teile-Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung oder Genehmigung aufgeführten Einschränkungen und Einbauanweisungen eingehalten werden (z.B. Durchführung einer Prüfabnahme). Unter bestimmten Voraussetzungen darf durch Einbau eines Zubehörteils also doch der Fahrzeugtyp oder das Abgas- oder Geräuschverhalten geändert werden, ohne dass es zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis kommt.

Lediglich wenn die Einschränkungen und Einbauanweisungen nicht beachtet werden, erlischt die Betriebserlaubnis dann doch (Ausnahme von der Ausnahme). Dies setzt aber selbstverständlich nach wie vor voraus, dass überhaupt erst einmal ein Erlöschungstatbestand des § 19 Abs. 2 StVZO gegeben ist.

Beispiel: Ein Tuner baut streng gem. der Einbauanweisung nicht serienmäßige Fahrzeugfedern aus dem Zubehörhandel an seinem Pkw ein. Dadurch wird weder der Fahrzeugtyp geändert, noch ist eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten. Auch das Abgas- und Geräuschverhalten ändern sich nicht. Allerdings unterlässt der Tuner die im Teilegutachten vorgeschriebene Prüfabnahme bei einer technischen Prüfstelle. Hier liegt kein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor, da kein Eröffnungstatbestand des § 19 Abs. 2 StVZO gegeben ist.
..."


Da brat mir doch einer nen Storch! Ist die alte Hebie M1 Anhängerkupplung ein "genehmigtes Zubehörteil" durch das Prüfzeichen H560? Das Prüfzeichen wird wie folgt erklärt:
1678810285290.png

"...
Montageanweisung
Beim Befestigen des Kupplungsholms auf der Zugstange des Anhängers ist darauf zu achten, dass die volle Winkelbeweglichkeit der Kupplung erhalten bleibt. Diese Forderung lässt sich leicht erfüllen, wenn der untenstehenden Skizze entsprechend verfahren wird.
..."

Die Skizze zeigt nur die Positionierung des Kupplungsholms auf der anzuschrägenden Zugstange. Da steht nix von muss die Kräfte da und dort einleiten. Könnte ich sogar die Kupplung unten nahe der Hinterradnabe einbauen? Dann schräge ich auch gern die Tiefdeichsel an, ehrlich!

Verleitet mich das jetzt zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit? Bin ja eher rechtschaffen. Ich muss den TÜV Prüfer da nochmal drauf ansprechen. Oder ist sogar ein TÜV Prüfer hier im Forum?
 
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  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #102
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Eicher

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Ein Kraftfahrzeug hat, wenn AHK , vom Hersteller vorgegebene
Befestigungspunkte...... zu haben. Mit Angaben über Stützlast und
Anhängelasten, gebremst und ungebremst. Die Hersteller von AHK
haben sich an die Vorgaben des KFZ Herstellers zu halten.
Eigentlich ganz einfach, oder?
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #103
Eddy.m

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Mein S-Pedelec (KKR) hat es :) , siehe Bild, und nun? Darf ich damit Anhängerbetrieb betreiben oder nicht? Die auf dem Markt befindlichen AHK für Fahrradanhänger erfüllen diese (abgebildeten) Kriterien, haben aber leider keine E-Kennung, die Fahrradanhänger sind genau für diesen abgebildeten Anwendungsbereich konzipiert. Ein Lamborghini Sian kann 350km/h fahren, aber mit Anhänger darf er aber auch nur 80 bzw. 100km/h fahren. Beim Ziehen von Anhängern gibt, das schwächste Glied - der Anhänger - das max. zulässige Tempo vor. Warum auch nicht bei Fahrrädern inklusive deren elektrisch unterstützten Kollegen (Pedelec und S-Pedelec)?

Fahrräder mit Anhänger max. 25 km/h, in der StVO festschreiben, egal ob Bio-, Ped. oder S-Ped., dafür sind dessen Anhänger und dessen Kupplungen ausgelegt.

Hier in Deutschland scheint es ein Phänomen zu geben, ein Problem zu erahnen, wo andere erst gar keins erkennen und erst darauf gestoßen werden müssen, dass es eventuell ein Problem geben könnte, sich dann darüber Gedanken machen, und im Anschluss zu indifferenten Ansichten über dieses Problem kommen (besser, sie hätten es nicht getan), die dann wiederum zu nicht mehr logisch nachvollziehbaren Ergebnissen bei der Entscheidungsfindung für die Umsetzbarkeit von diesem Problem / Nichtigkeit führen. (z.B. ein S-Ped darf nicht am Fahrradständer abgeschlossen werden, sondern muss auf der Straße zu den anderen Autos abgestellt werden).
 

Anhänge

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  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #104
FW1980

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Fahrräder mit Anhänger max. 25 km/h, in der StVO festschreiben,
Wieso? Das geben doch schon meist die Hersteller der Anhänger so vor.
Das ist auch bei den meisten Kindersitzen nicht anders wenn man da mal in die Bedienungsanleitung schaut. Alles nur bis max 25 km/h freigegeben.
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #105
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Eicher

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Fahrräder mit Anhänger max. 25 km/h, in der StVO festschreiben, egal ob Bio-, Ped. oder S-Ped., dafür sind dessen Anhänger und dessen Kupplungen ausgelegt.
Was soll das den jetzt wieder?
Ist doch geregelt. 2Rad Kraftfahrzeuge dürfen bis zu 60Km/h mit Hänger.
Es gelten die Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Für das Zugfahrzeug
und für den Anhänger. Bei KFZ wie ein S-Pedelc gibt es Papiere,
nennt man Betriebserlaubnis, und was da drin steht ist Maßgeblich.
Ein S-Pedelec ist kein Fahrrad!
;)

Wenn ein S-Pedelec Hersteller so einen Aufkleber
AHK-Last.jpg

auf Sein Produkt klebt,
der an einen Fahrradanhänger gehört..... dann ist das für mich
Dokumentenmissbrauch, wenn Er dies nicht in Seinen S-Pedelec
Dokumenten aufgenommen hat.
 
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  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #106
FW1980

FW1980

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Was soll das den jetzt wieder?
Ist doch geregelt. 2Rad Kraftfahrzeuge dürfen bis zu 60Km/h mit Hänger.
Es gelten die Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Für das Zugfahrzeug
und für den Anhänger. Bei KFZ wie ein S-Pedelc gibt es Papiere,
nennt man Betriebserlaubnis, und was da drin steht ist Maßgeblich.
Ein S-Pedelec ist kein Fahrrad!
;)

Wenn ein S-Pedelec Hersteller so einen Aufkleber
Anhang anzeigen 491682
auf Sein Produkt klebt,
der an einen Fahrradanhänger gehört..... dann ist das für mich
Dokumentenmissbrauch, wenn Er dies nicht in Seinen S-Pedelec
Dokumenten aufgenommen hat.
Das ist wohl dem geschuldet das es ein Schweizer Hersteller ist und dort das mit den Anhängern anders gehandhabt wird.
In den Dokumenten wird sicher der Hinweis zu finden sein das man sich bzgl. Anhänger an die jeweils geltenden Vorschriften des eigenen Landes zu halten hat.
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #107
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Eicher

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der Hinweis zu finden sein das man sich bzgl. Anhänger an die jeweils geltenden Vorschriften des eigenen Landes zu halten hat.
Jou,
und der Importeur sollte die Beklebung auch entsprechend anpassen, so lange es unterschiedliche
Landes Bestimmungen gibt. Führt nur zu Verwirrungen.
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #108
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harsenbein

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Ein Kraftfahrzeug hat, wenn AHK , vom Hersteller vorgegebene
Befestigungspunkte...... zu haben.
Hallo Eicher! Die Befestigungspunkte hat es. Das Snapit-System von Racktime am Gepäckträger. Das sind vier horizontale Löcher, die die Zapfen vom Einrast-Adapter aufnehmen. Also Anhängerkupplung auf eine Platte, Adapter drunter und fertig wäre die abnehmbare Anhängerkupplung.
Angaben über Stützlast und Anhängelasten, gebremst und ungebremst.
Die hats bei mir leider nicht, Herstellerlogik: keine zugelassene Anhängerkupplung am Markt (EU-Recht sei Dank) also keine Veranlassung (Gespräch auf der Cyclingworld Düsseldorf). Was mich wurmt ist, dass der Verkäufer in Ahrensburg mir zugesichert hat (leider mündlich) Anhänger ist kein Problem. Na mal sehen.
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #109
jm1374

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Ich bin gestern wieder mit Hund im Anhänger am S-Pedelec gefahren. Komisch, das hat niemanden interessiert.
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #110
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Eicher

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Die Befestigungspunkte hat es.
Sollte halt auch in der Betriebserlaubniss stehen, was es damit so auf sich hat.
Wenn nicht, einem KFZ- Sachverständigen die Angelegenheit zeigen.
Leider ist es in D halt so, zumindest in Bayern, dass das Verkehrsministerium
dem Bauministerium "angegliedert" ist. Also nicht einmal eine selbständige
Behörde. Wie es in anderen Bundesländern ist, kann ja Jeder selber nachschauen.
Also brauch man sich nicht wundern, wenn da so Blödsinn fabrieziert wird.
Ab KFZ, was ein S-Pedelec halt nun mal ist, gehört das anständig geregelt,
Was da wie angehängt werden kann. Das gleiche gilt natürlich auch für die
Anhängerbauer. Die E-Tretroller hat man ja auch auf die Straße gebracht.....
Soll ich jetzt sagen, schade, dass man den "Andy" nicht mehr in der Disco
überreden kann...... Vieleicht lässt sich der "Neue" ja mit einem Kanister
KI-Porschetreibstoff für Seinen Parteichef überzeugen............. :ROFLMAO:
Und schon währe Ruhe im Karton.
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #111
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harsenbein

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Habe gerade mit dem TÜV Prüfer telefoniert, 135 kg Systemgewicht (S-tinker von R&M + Fahrer + Hänger) sind ihm zu niedrig, um eine Anhängerkupplung freizugeben. Da krieg ich Merkelmundwinkel.
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #113
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harsenbein

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Hat jemand Erfahrung mit dem Umbau von Stinker auf Tinker? :giggle:
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #115
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Fischer Viator 4.1 Bafang M400
135 kg Systemgewicht (S-tinker von R&M + Fahrer + Hänger) sind ihm zu niedrig
Doofe Frage: wäre das dann Dein Systemgewicht oder das maximal zulässige? wenn das maximal zulässige, könnte ich ihn verstehen, da bleibt für den Anhänger nicht viel übrig. Und er darf ja nicht davon ausgehen, das da immer nur 60kg auf dem Sattel platz nehmen
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #116
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Eicher

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Ich wenn schon "Systemgewicht" höre, warum denk ich da an Maschinenbau?!
Bei Fahrzeugen spricht man von Leer- und Gesamtgewicht, zulässiges GG.
Wenn Du natürlich davon ausgehst, dass Du an Dein Fahrzeug 400kg hinhängen
kannst, dann geht das nicht gut. Der Prüfer traut sich halt nicht, oder weis es nicht,
dass Er : AH max 40kg GG, max 16Km/h bei Handelsüblichen Kinderanhänger/Lastenanhänger
mit geeigneter Kupplung an die Betriebserlaubnis anfügen könnte.
Das sind die Werte, bei denen Er ruhig schlafen kann.
Irgend wo hab ich auch mal gelesen, dass 20" Räder am Zugfahrzeug auch ein
Ausschlußkriterium sein soll...... weis nicht mehr wo/warum.
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #117
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harsenbein

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Mass in running order 21 kg, Fahrer 90 kg, Anhänger 12kg, ALDI-Einkauf bis zu 12kg. Das käme hin.
 
  • Anhänger am S-Pedelec Beitrag #118
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harsenbein

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Der Prüfer traut sich halt nicht, oder weis es nicht,
dass Er : AH max 40kg GG, max 16Km/h bei Handelsüblichen Kinderanhänger/Lastenanhänger
mit geeigneter Kupplung an die Betriebserlaubnis anfügen könnte.
Das sind die Werte, bei denen Er ruhig schlafen kann.
Nee, ich hatte ihn gefragt, ob er limitieren könnte oder auf das zulässige Gesamtgewicht hinweisen, das wollte er aber nicht. Irgendwie hätte er wohl trotzdem nicht ruhig schlafen können. TÜV ist irgendwie wie auf dem Amt. 🥴👎
 
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