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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gutachterliche Stellungnahme zu Alu-Rex E-Bike



didi28
30.11.2008, 20:11
Bin zufällig auf das Gutachten des TÜV Rheinlandes zum Alu-Rex E-Bike gestoßen:

http://www.google.de/url?sa=t&source=web&ct=res&cd=1&url=http%3A%2F%2Fwww.tuvdotcom.com%2Fpi%2Fweb%2FPi nDownload.xml%3FstrUrlId%3D3%26strUserId%3D%26TUVd otCOMID%3D0000022334%26strType%3DUserManualDownloa d%26strDocumentID%3D16616%26strTypeID%3D2%26menuOp tion%3Dpicture%26isManualNeeded%3Dtrue%26isPicture Needed%3Dfalse%26isRatingNeeded%3Dfalse%26isSecure Needed%3Dfalse%26isIDNeeded%3Dfalse%26isTypeNeeded %3Dtrue%26isHolderNeeded%3Dtrue&ei=NuMySenbCoP60AWKvMDDCw&usg=AFQjCNEqVUtmY3t68KVnxJoQkhPJ8f8cmg&sig2=zBoaxtqFUYRm-ST-NoKdTA

Dipl.Ing. Thomas Rohr machte es sich ja recht einfach. So wurde z.B. die Nenndauerleistung des Motors nicht selbst nachgemessen, sondern den Angaben des Herstellers vertraut.

Die machen sowas anscheinend öfter:
http://www.smike.ch/pdf/061103_Gutachtliche%20Stellungnahme.pdf

Zur wohl nicht vorhandenen CE-Kennzeichnung der Einzelteile des Umbausatzes wird kein Wort verloren.

Auf ihren Internetseiten reden sie aber vollmundig davon, dass für die meisten in der EU verkauften Produkte die Verwendung der CE-Kennzeichnung und ein Konformitätsnachweis obligatorisch sei:

http://www.tuv.com/de/was_ist_ce_kennzeichnung_.html

pibach
30.11.2008, 20:42
Dipl.Ing. Thomas Rohr machte es sich ja recht einfach. So wurde z.B. die Nenndauerleistung des Motors nicht selbst nachgemessen, sondern den Angaben des Herstellers vertraut.

Wir als Pedelec-Forum sollten doch dafür sein, diese Zulassungverfahren zu vereinfachen - und nicht auch noch Motorleistungs- oder CE-Prüfung erwarten. Die Nenndauerleistung des Herstellers ist doch hier völlig ausreichend zu Prüfung (zumindest solange kein Verdacht für eine Manipulation vorliegt). Bei der Steuerberechnung eines KFZ würde ja auch keiner auf die Idee kommen, die ccm des Motors nachzumessen. Die Bremsleistung für die Verkehssicherheit wurde vermessen. Elektromagnetische Abstrahlung offenbar nicht, das ist für die Verkehrssicherheit aber auch zweitrangig (und wäre so einfach auch nicht möglich). Und was hier gemacht wurde erscheint doch völlig im Rahmen, akribische Dateilprüfung würde den Pedelec-Einsatz nur behindern und alles unnötig verteuern, das kann auch nicht im Sinne der Zulassungstellen sein. In sofern wundere ich mich, wie andere hier auf "5-stellige Summen" bei einer Zulassung kommen, das waren vermutlich komplexe Spezialfälle. Naja, denke es ist prima hierzu mehr Infos zusammenzutragen, in sofern Danke an Didi für diesen Nice Find, Genaueres incl. der Kosten werden wir schon noch rausbekommen.

didi28
30.11.2008, 20:53
Also ich wundere mich ständig, wie hier über das Thema diskutiert wird. Die Nenndauerleistung des herstellers ist doch hier völlig ausreichend.

Für diese "Gutachtliche Stellungnahme", was auch immer das sein soll (Werbemaßnahme des Herstellers und Verdienstquelle des TÜV ?) ist das hier wohl ausreichend. Ich vermisse aber z.B. einen Hinweis im Gutachten wie: Die Leistungsangaben basieren auf der Mitteilung des Herstellers des Nabenmotors etc. ...


Bei der Steuerberehnung eines KFZ würde ja auch keiner auf die Idee kommen die ccm des Motors nachzumessen.

Der Hubraum wird bei der Typenzulassung eines Kfz - Motors genau ausgelitert.

pibach
30.11.2008, 21:03
Für diese "Gutachtliche Stellungnahme", was auch immer das sein soll (Werbemaßnahme des Herstellers und Verdienstquelle des TÜV ?) ist das hier wohl ausreichend. Ich vermisse aber z.B. einen Hinweis im Gutachten wie: Die Leistungsangaben basieren auf der Mitteilung des Herstellers des Nabenmotors etc. ...

Ja, das stimmt. Auch, ob die 24V nachgemessen wurden. Ebenso die Abschaltung der Unterstützung bei 25km/h. Das findet offenbar alles nicht statt. Wie es aussieht geht es dabei um Einordnung als Pedelec, möglicherweise bei einem Versicherungsfall? Bei einem S-Pedelec könnte die Prüfung (bzw. das Gutachten dazu) ggf. schon etwas umfangreicher sein. Leider findet man dazu kaum was.



Der Hubraum wird bei der Typenzulassung eines Kfz - Motors genau ausgelitert.tatsächlich? Interessant. Demzufolge müsste das (bzw. die Nenndauerleistung) bei einer S-Pedelc Typprüfung auch stattfinden? Wie ist das denn beim KFZ bei einer Einzelzulassung? Da kann ja nicht "nachgelitert" werden, das wäre ja zu aufwändig.

Christian
30.11.2008, 22:05
Und was hier gemacht wurde erscheint doch völlig im Rahmen, akribische Dateilprüfung würde den Pedelec-Einsatz nur behindern und alles unnötig verteuern, das kann auch nicht im Sinne der Zulassungstellen sein. In sofern wundere ich mich, wie andere hier auf "5-stellige Summen" bei einer Zulassung kommen, das waren vermutlich komplexe Spezialfälle.
Du verwechselst da etwas. Pedelecs müssen keinerlei Prüfung durchlaufen. Sie müssen lediglich die Vorgaben nach EU-Richtlinie 2002/24 erfüllen. Was hier zum Thema Typgenehmigung/Einzelzulassung diskutiert wurde, bezog sich auf L1e/L2e-Fahrzeuge ("Kleinkrafträder"). Lies Dir mal bitte die entsprechenden Abschnitte der EU-Richtlinie 2002/24 durch, insbesondere den Teil, der sich mit den Einzelprüfungen befasst. Dort ist im Anhang I aufgelistet, welche Einzelrichtlinien erfüllt werden müssen, z.B. die EU-Richtlinie 97/24 "über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen" (ca. 520 Seiten). Erleichterungen für S-Pedelecs ("Kleinkrafträder mit niedriger Leistung") existieren, trotzdem ist der Aufwand erheblich.

Sorry, wenn das jetzt mal wieder zu "bremsend" klingt. Auf der anderen Seite: Es kann nichts schaden, wenn man sich auch auskennt bei dem, was man in Frage stellt.

Gruß,

Christian

pibach
30.11.2008, 22:34
Ja, weiß ich doch. Aber a) sind S-Pedelecs ja auch Pedelecs, wenn mans genau nimmt und b) in dem obigen Fall ging es vielleicht um einen Versicherungsfall, dann muss ein Gutachter Einhaltung der Pedelec Bestimmungen prüfen (so denke ich mir das zumindest, kann natürlich auch ein anderer Fall sein).

Übrigens - kann es sein, dass sich gut Auszukennen die Bereitschaft einschränkt, sich auf ungewöhnliche Ansätze einzulassen ? ;)

Christian
30.11.2008, 22:44
Übrigens - kann es sein, dass sich gut Auszukennen die Bereitschaft einschränkt, sich auf ungewöhnliche Ansätze einzulassen ?;)
Ja, definitiv. ;)

Gruß,

Christian