Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : S-Flyer: rechtliche Fragen
zwischenzeit
14.10.2008, 08:40
Hallo,
nachdem ich es geschafft habe meinen S-Flyer zu versichern, stellen sich für mich einige Fragen zum Fahren auf Radwegen/Straßen/Feldwegen.
Auf der website meines Verkäufers steht: Rechte & Pflichten wie Radfahrer.
Darf, oder muss ich sogar, Radwege benutzen ?
Gilt "Radfahrer frei" auch für schnelle Pedelecs ?
Muss ich dieses hässliche Kennzeichen am Heck befestigen ?
Gruß aus Hamburg
Andreas
Schwarzwaldelch
14.10.2008, 10:23
viermal JA
Hallo Andreas,
die Sache mit dem S-Flyer ist nicht so einfach.
Grundsätzlich gilt die EU-Richtline 2002/24/EG über die Typengenehmigung für zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge vom 18. März 2002:
In Artikel 1 (h) werden „Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h {...} unterbrochen wird“ von der Typenprüfung befreit.
Das S-Pedelec ist hier nicht erwähnt.
Dann gilt noch das:
http://www.pedelec-forum.de/forum/showpost.php?p=4011&postcount=2
Und dann noch dies hier:
http://www.extraenergy.org/main.php?language=de&category=information&id=755
Auszug:
Der deutsche TÜV Rheinland Berlin Brandenburg hat eine Möglichkeit gefunden, auch Pedelecs über 25 km/h EU-weit zuzulassen, ohne dass sie gleich einem Moped mit allen Konsequenzen (Motorradhelm etc.) gleichzusetzen sind.
Die Swizzbee AG aus dem schweizerischen Baar hat als erste Firma Anfang 2004 eine europäische Straßenzulassung für ihr Pedelec bekommen, dessen Motor nicht bei 25 km/h abschaltet. Das Swizzbee 50C ist bis 35 km/h schnell wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Über einen Knopf am Lenker kann man es auch ohne Mittreten als Moped bis maximal 15 km/h fahren. Vom rechtlichen Gesichtspunkt kann das Swizzbee 50C daher als „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“ (engl. “Low-Performance Moped“) betrachtet werden, d.h. als Zweirad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und funktionsfähigen Pedalen (92/61/EWG and 2002/24/EC). „Kleinkrafträder mit geringer Leistung“ sind eine Untergruppe der europäischen Kategorie „Kleinkraftrad“ (bis 45 km/h / engl. “Moped“). Für sie gelten vereinfachte Bestimmungen zur Typenprüfung, z.B. dürfen Fahrradlampen statt Moped-Scheinwerfern verwendet werden.
In einem EU-Staat offiziell zugelassen – in diesem Fall vom Kraftfahrt Bundesamt (KBA) in Flensburg – ist das Swizzbee 50C in allen anderen EU-Ländern ebenfalls legal.
Allerdings sind die Bestimmungen zur Helm- und Versicherungspflicht unterschiedlich, da diese noch zur Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten gehören. In Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern braucht das Swizzbee ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Der Fahrer muss eine Mofaprüfbescheinigung besitzen.
(...)
Auf Fahrradwegen darf das Swizzbee nur gefahren werden, wenn ein Schild ausdrücklich auf die Erlaubnis von motorisierten Fahrzeugen hinweist.
Mehr zu Swizzbee (http://www.swizzbee.de/)
Mehr zu Gesetzen und Typenprüfung (http://www.extraenergy.org/main.php?language=de&category=information&subcateg=39)
Liste der EU- Mitgliedsstaaten (http://www.extraenergy.org/main.php?language=de&category=information&subcateg=&id=386)
Fragen zur Strassenzulassung können Sie an
Herrn Thomas Rohr (rohr@de.tuv.com) beim TÜV Rheinland Berlin Brandenburg in Köln richten.
Da das S-Pedelec somit im Wesentlichen wie ein Mofa behandelt wird, musst Du auch das Versicherungskennzeichen anbringen.
Gruß
didi
Schwarzwaldelch
14.10.2008, 10:30
Kennzeichen musst du zwar befestigen, wenn du es nicht machst,droht ein Verwarnungsgeld von 10,-Euro. Die Chance,erwischt zu werden, wenn du das Versicherungskennzeichen in der Jacken-Innentasche mitführst und nichtdranschraubst, ist jedoch sehr gering. Versichert ist das Radl ja....
zwischenzeit
14.10.2008, 10:41
Also ist der S-Flyer ein Mofa.
Wie steht es dann mit der Lichtpflicht am Tage und warum darf ich ohne Helm fahren ?
Nebenbei gefragt: wird ein Polizist über diese neuen Gefährte im Verkehr informiert sein ?
@ Schwarwaldelch:
Ja, es kann ja schon passieren, dass so ein Kennzeichen mal abfällt :D
@ zwischenzeit:
Die ganze Sache funktioniert nur deshalb, weil besagter TÜV Rheinland Berlin Brandenburg eine Gesetzeslücke gefunden hat, um das Teil zuzulassen.
Unsere Freunde und Helfer werden sicher im Rahmen von Fortbildungen irgendwann einmal darüber informiert, derzeit denke ich ist das eher die Ausnahme. Wenn aber ein Unfall passiert, wird das S-Pedelec u.U. durch einen Sachverständigen begutachtet und wenn es dann trotz Zulassungs- und Versicherungspflicht nicht versichert war darfst Du den Schaden (Krankenhausbehandlung etc.) des Unfallgegners bei eigenem Verschulden selbst zahlen. Da hilft auch keine Privathaftpflicht, wenn man das Teil illegal betreibt.
Gruß
didi
zwischenzeit
14.10.2008, 10:51
Ja, es kann ja schon passieren, dass so ein Kennzeichen mal abfällt :D
Bevor wir Tipps zum umgehen der Regeln finden, sollten wir zuerst diese genau kennen.
Welche Tipps ? Die Regeln sind eindeutig.
Es kostet 10 EUR, wenn man ohne Versicherungskennzeichen, warum auch immer, fährt:
BKatV, Lfd. Nr. 184:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html
Versichert ist das S-Pedelec natürlich auch, wenn das Versicherungskennzeichen nicht angebracht ist, deswegen ist das Bußgeld ja so gering. Das Versicherungskennzeichen dient in erster Linie nämlich gerade nicht dazu, den Verkehrsteilnehmer zu identifizieren, wie dies beim Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen der Fall ist, sondern zum Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung. Das ist auch der Grund, warum die geringe Größe des Versicherungskennzeichens ausreicht.
zwischenzeit
14.10.2008, 13:32
Das Versicherungskennzeichen dient in erster Linie nämlich gerade nicht dazu, den Verkehrsteilnehmer zu identifizieren, wie dies beim Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen der Fall ist, sondern zum Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung. Das ist auch der Grund, warum die geringe Größe des Versicherungskennzeichens ausreicht.
Kann ich das Kennzeichen dann auch an anderer Stelle als am Heck anbringen ?
Die Schweizer haben eine Versicherungspflicht für Velos. Da muss die Plakette an das Rad, aber nicht zwingend an das Heck.
Siehe FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung):
§ 27 FZV Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens (http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=243&paid=27#)
(3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.
Ausführlich hierzu:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=243&paid=27
Gilt natürlich alles nur für Deutschland ! Die EU ist da noch nicht so weit vereinheitlicht und die Schweiz ist ja eh nicht im Club.
zwischenzeit
14.10.2008, 14:22
Stand der Diskussion bis jetzt:
Eine Versicherung muss sein.
Das Kennzeichen muss hinten ran.
Keine Erlaubnis auf Radwegen ohne "Moped frei".
Keine Erlaubnis auf Wegen mit "Radfahrer frei".
Verkauft wurde es mir aber so:
http://www.rbk-fahrraeder.de/2tourenrad/elektro.htm
Ganz unten links steht es.
Sport-Pedelecs (z.B. Sport-Flyer)
werden beim Hersteller vom TÜV abgenommen
und sind vom Eigentümer als MOFA zu versichern (ca. 60,- Euro/Jahr)
und mit einem MOFA-Kennzeichen zu versehen.
Sensoren messen die Tretkraft und eine Elektronik regelt automatisch
die Verdoppelung der Tretleistung durch den E-Motor
bis zu einer Geschwindigkeit von ca. 45 km/h.
Sport-Pedelec-Fahrrer/-innen haben Rechte und Pflichten wie Radfahrer."
(Zitat www.rbk-fahrraeder.de/2tourenrad/elektro.htm (http://www.rbk-fahrraeder.de/2tourenrad/elektro.htm) Ende)
Was die Verkäufer alles so schreiben ...
Der letzte Satz stimmt offensichtlich nicht. Es ist eben eine rechtliche Besonderheit, dass man keinen Helm tragen muss, aber ansonsten wie ein Mofa behandelt wird.
Die Gesetzeslücke im Hinblick auf die Helmpflicht wurde vom TÜV Rheinland Berlin Brandenburg (s.o.) wohl darin gesehen, dass ein S-Pedelec nicht als Kraftrad i.S.d .§21aStVO gilt:
§ 21a StVO Sicherheitsgurte, Schutzhelme (http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=57&paid=21a&mvpa=24#)
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Und zwar ist ein Kraftrad wie folgt definiert:
§ 2 FZV Begriffsbestimmungen (http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=243&paid=2&mvpa=1#)
9. Krafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm(hoch)3 im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h;
Und ein S-Pedelec hat nun einmal keinen Verbrennungsmotor und fährt maximal 45 km/h, also kann es kein Kraftrad sein, ergo gilt auch die Helmpflicht nicht.
Hinweis:
Ich bin nach dem Befassen mit der Materie der Meinung, dass S-Pedelecs überhaupt nicht auf Radwegen fahren dürfen, auch nicht zum Zusatzschild "Mofa". Es dürfen nämlich nur Mofas bis 25 km/h auf Radwegen fahren, wenn es ein Zusatzschild erlaubt oder außerhalb geschlossener Ortschaften, aber kein Moped, das 45 km/h fährt:
§ 2 StVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=57&paid=2&mvpa=2#)
(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Der Gesetzgeber hat sich offensichtlich mit der Materie noch nicht befasst. Es wird die Rechtsprechung zeigen, wie sie S-Pedelecs auf Radwegen einstuft. S-Pedelec Fahrer sind auf dem Radweg somit einer völlig unklaren Haftungssituation ausgesetzt !
Die Geschwindigkeitsunterschiede auf dem Radweg sind natürlich ein großes Problem ! Wenn S-Pedelecs auf dem Radweg allerdings nicht erlaubt werden, dann ist deren Marktfähigkeit nur als gering einzustufen.
zwischenzeit
14.10.2008, 15:16
Entsprechendes gilt dann wohl auch für Beleuchtungsvorschriften etc.
Muss dann noch dieser riesige Rückspiegel sein ?
Warum hat das Rad seitlich an der Gabel die gelben runden Rückstrahler ?
Lieber zwischenzeit :),
in www.jusline.de (http://www.jusline.de) gibt es eine gute SUFU !!! :)
Den zitierten Text habe ich gerade wieder gelöscht, weil ich mir diesbezüglich nicht sicher bin und gerade keine Lust mehr habe, die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) danach abzusuchen.
Offensichtlich gehen die S-Pedelec Hersteller davon aus, dass die Bauvorschriften des Mopeds hinsichtlich des Spiegels und der Gabelrückstrahler gelten. Anscheinend genügen wiederum die normalen Fahrradlampen den "Mopedansprüchen".
Wie gesagt, meiner Meinung nach handelt es sich hier um eine Zwitterstellung des S-Pedelecs, die nicht ausdrücklich geregelt ist. So lange das der Fall ist, muss man versuchen, bestehende Vorschriften entsprechend anzuwenden, was natürlich eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach sich zieht. Ich möchte derzeit kein S-Pedelec Fahrer sein und vielleicht zum Präzedenzfall beim Bundesgerichtshof werden !
Gruß
didi
zwischenzeit
14.10.2008, 15:38
Wenn S-Pedelecs auf dem Radweg allerdings nicht erlaubt werden, dann ist deren Marktfähigkeit nur als gering einzustufen.
Wenn S-Pedelecs auf dem Radweg nicht erlaubt werden, dann geht meines retour an den Verkäufer.
Frage doch mal bei einer großen Polizeidienststelle nach, die sind zur Auskunft verpflichtet !
Oder schreibe doch mal eine nette Anfrage an das Bundesverkehrsministerium !
Dann sind wir alle klüger ! :)
Aber poste bitte das Ergebnis, damit andere vielleicht nicht von den gleichen falschen Voraussetzungen ausgehen wie Du !
Ich hoffe natürlich für alle S-Pedelec Fahrer, dass ich mich irre, aber bei dem Geschwindigkeitsunterschied gegenüber normalen Radfahrern auf dem Radweg habe ich Bauchschmerzen und Mopeds mit 45 km/h dürfen ja auch nicht den Radweg benutzen.
zwischenzeit
14.10.2008, 15:53
Ich schreibe gerne irgendwelche Anfragen.
Noch lieber fahre ich einfach mit dem S-Pedelec umher.
Hier im Forum gibt es ja einige mit einer S-Klasse.
Hat einer von denen schon Erfahrungen mit der Rennleitung (Polizei) gemacht ?
Das Problem ist, dass der normale Streifenbeamte vermutlich von S-Pedelecs keine Ahnung hat. Eine mündliche Auskunft nützt Dir im Übrigen im Zweifelsfalle nichts, sie kann bei der verbreiteten Unwissenheit auf diesem Gebiet falsch sein. Du musst was schriftlich von der Polizei oder einer anderen Behörde in der Hand haben. Sollten die sich irren, hast Du im Schadensfall bei einem Unfall auf dem Radweg die Möglichkeit, die Behörde im Rückgriff haftbar zu machen.
Reinhard
14.10.2008, 16:02
Hinweis:
Ich bin nach dem Befassen mit der Materie der Meinung, dass S-Pedelecs überhaupt nicht auf Radwegen fahren dürfen, auch nicht zum Zusatzschild "Mofa".
Ich will zu der rechtlichen Seite nicht spekulieren, aber es sollte eigentlich klar sein, das man mit 45 km/h nicht auf Radwegen fährt und je nach Zustand auch nicht (schnell) fahren kann. Ergo ist die Fahrbahn i.d.R. für ein S-Pedelec besser geeignet.
Wenn man aber mal an 'ner Bundesstraße auf dem Radweg fährt, wird das vermutlich kein Problem sein. Allerdings würde ich mir dann verkneifen, dort mit Volldampf unterwegs zu sein.
Herr Rossi
14.10.2008, 17:04
Also ich fahr damit auf dem Radweg. Die Unterschiede zwischen S Pedelec und Fahrrad empfinde ich als Sicherheitstechnisch nicht relevant.
Sportliche Radler sind auch nicht viel langsamer, wenn überhaupt.
Aber gegen ein Auto empfinde ich mich schon "etwas" im Nachteil.
Wird man ja dauernd von bekloppten überholt, die es nicht nötig haben, langsam zu tun und Abstand zu halten, als wäre es etwas mühsames mit nem Auto zu lenken, bremsen und beschleunigen.
45 km/h schafft man ohnehin kaum. Auf Dauer fährt man max. 30-38 km/h und das auch nur bei hoher Unterstützung. Damit ist man auf der Fahrbahn einfach zu sehr Hinderniß.
zwischenzeit
14.10.2008, 17:10
Rossi hat genau meine Überlegungen zum Radwege benutzen angesprochen.
Ich wohne am Stadtrand von Hamburg. Was hier auf den Straßen los ist, lässt sich nur noch mit Krieg bezeichnen.
Reinhard
14.10.2008, 17:33
Nun, die Überlegungen gehen meist von der persönlichen Umgebung aus und ich wohne bspw. im Münsterland. Dort ist das durchaus kein Problem.
Allerdings gehe ich auch mehr vom Velomobil aus, das auf den meisten Radwegen eher nicht den optimalen Auslauf hat.
Es ist Euch aber bewusst, dass weitaus mehr Radunfälle auf Radwegen vorkommen als auf der Straße ? Heikel sind die Straßeneinmündungen bei denen die Autos grundsätzlich nicht vor dem Radweg halten (sondern erst vorne an der Straße), Hofausfahrten etc.
Im Hamburg scheint im Übrigen nicht nur auf den Straßen, sondern auch auf den Radwegen Krieg stattzufinden:
http://www.abendblatt.de/daten/2005/05/27/438774.html
Wie dem auch sei, die rechtliche Situation wird davon nicht berührt.
zwischenzeit
14.10.2008, 17:43
Die rechtliche Situation scheint nur für die Verkäufer geklärt zu sein.
Hier ist noch einer der sagt es ist wie ein Rad:
http://www.flyer-center.de/index.php?option=com_content&task=view&id=10
Woher haben die wohl ihre Informationen ?
Ich habe jedenfalls eine hardcopy von der Seite meines Händlers...
Da schreibt einer vom anderen ab, das ist doch offensichtlich ! :)
Aber wie gesagt, würde mich für die S-Pedelec Fahrer freuen, wenn jemand hier im Forum schwarz auf weiß durch Hinweis auf einen Gesetzestext mich eines besseren belehren würde. Leere Phrasen wie bei den Händlern bringen uns nicht weiter !
Habe im Wiki unsere Diskussion nochmal kurz zusammengefasst :
http://www.pedelecforum.de/wiki/doku.php?id=rechtliches:start
Reinhard
14.10.2008, 19:50
Es ist Euch aber bewusst, dass weitaus mehr Radunfälle auf Radwegen vorkommen als auf der Straße ?
Ein Hinweis: das Endlos-Thema wurde hier (http://www.velomobilforum.de/forum/showthread.php?t=1433) schon mehr als ausführlich behandelt. In diesem Forum möchte ich keine Kopie davon haben ... Danke!
zwischenzeit
15.10.2008, 09:37
Der Hersteller sagt auch nicht viel zum Thema Radwege.
“Wussten Sie, dass sie mit den FLYER der Fahrrad-Kategorie auch den Radweg benutzen dürfen? "
http://www.biketec.ch/m/mandanten/145/topic9864/story26667.html
Können wir daraus schließen, dass die schnellen Flyer nicht auf Radwegen benutzt werden dürfen ?
Das würde ich schon so sehen ! Da es eine schweizer Seite ist gilt diese Aussage jedoch nur für die Schweiz !
Hallo Zwischenzeit. Ich halte es nach dem Motto. Wo kein Kläger da kein Richter. Der kategorische Imperativ lautet. Was Du nicht willst was man Dir tut,das füg auch keinem anderen zu. Gruß Thomas
Wieso ist hier immer die Rede von 45 km/ - Schneller als 40 km/h dürfen die zugelassenen S-Bikes doch nicht sein !?!?!?
Wieso ist hier immer die Rede von 45 km/ - Schneller als 40 km/h dürfen die zugelassenen S-Bikes doch nicht sein !?!?!?
Wo steht den DAS ?
Sie dürfen und können.
Der Versicherungsmakler war aber auch irritiert.
* Einerseits "Fahrzeugklasse": KKR 45 kmh
* Dann "Höchstgeschwindigkeit": 20 kmh
(im reinen Motorbetrieb stimmt das sogar)
* und noch "Fahrzeugart national" : KKR Mofa bis 25 kmh.
Schließlich hat er den "Mittelwert" 25 kmh im Versicherungsschein angekreuzt.
Ich hoffe, der Fall eines Versicherungsproblems bei 45 kmh tritt nie ein ...
Viele Grüße, UGi
Wenn das mit den 45 Km/h stimmt, wieso wird dann das Kalkhoff Pro Connect S nur mit 40 Km/h verkauft und beworben !?!?!
Wenn das mit den 45 Km/h stimmt, wieso wird dann das Kalkhoff Pro Connect S nur mit 40 Km/h verkauft und beworben !?!?!
...weil es so eingestellt ist, dass du über 40 km/h keine Unterstützung mehr bekommst. Sie geht schon vorher arg zurück.
Christian
13.08.2009, 10:08
Wenn das mit den 45 Km/h stimmt, wieso wird dann das Kalkhoff Pro Connect S nur mit 40 Km/h verkauft und beworben !?!?!
S-Pedelecs müssen nicht die volle Typprüfung eines Kleinkraftrades (Fahrzeugklasse L1e, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h) durchlaufen. Es dürfen beispielsweise auch bei sicherheitsrelevanten Teilen wie Bremsen und Reifen Fahrradkomponenten verwendet werden. Der zuständige TÜV-Prüfingenieur legt fest, bis zu welcher Geschwindigkeit ein sicherer Betrieb mit dieser Ausrüstung möglich ist.
Gruß,
Christian
Winter-Radler
20.11.2009, 23:13
Ich galube, ich fahre nur noch Fahrrad .... ; )
Wollte eigentlich ein Pedelec kaufen und bin auch Akademiker, aber um mit dem Pedelec zu fahren wollte ich nicht noch etxra einen Master darin machen ; )
Es sieht ja danach aus, als würde der Gesetzgeber bald einmal aktiv werden und verschiedene Arten zusammenfassen. Im Sommer 2010 könnte es nach Unfällen zum Sommerlochthema werden, dann kommen polemische Aussagen und danach wird es Monate/Jahre später eine Gesetzesänderung geben.
Gefallen tut mir die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Es würde in meinen Augen eindeutig für ein S-Pedelec sprechen : )
Herr Müller
21.11.2009, 23:54
Tja, wenn das was man legal als S-Pedelec fahren kann nicht so hoffnungslos überteuert wäre...
Vielfach heisst es von deutscher Seite die Schweiz sei ein "Papiertiger". Wenn ich hier die Diskussion lese, so sehe ich dass dem gar nicht so ist.
Ein S E-Bike gilt bei uns als Mofa, Punkt. ;)
Ein S E-Bike gilt bei uns als Mofa, Punkt. ;)
Zum Glück ist das bei uns nicht so. Dann müsste man nämlich als S-Pedelec-Fahrer auch einen Mofahelm tragen. Müssen in der Schweiz Mofahrer keinen Helm tragen ?
Martinez
22.11.2009, 12:35
Hi
In der Schweiz tragen alle Mofafahrer Helme.
Bezüglich Pedelecs gilt:
"In der Schweiz werden für Elektroräder, die 25 km/h überschreiten, Führerschein, Nummernschild und Versicherungsnachweis benötigt. Ist das Elektrorad ein Pedelec, gilt keine Helmpflicht und keine Geschwindigkeitsbegrenzung, da die Geschwindigkeiten von Motor und Mensch addiert werden dürfen, so dass auf der Ebene je nach menschlicher Kraft 35-45 km/h möglich ist."
Mfg Martäng
Habe da von offizieller Seite Gesetzestexte (http://www.brego.ch/pdf/verordnung_e_bike.pdf) über den Betrieb von Elektrobetriebenen Fahrzeuge in der Schweiz. ;)
Martinez
22.11.2009, 22:57
Für Schweizer
a) Schnelle Pedelecs gelten als Mofa
b) Mofanummer ist Pflicht
c) Helmpflicht besteht nicht
Quelle
http://www.newride.ch/Downloads/Zulassungsvorschriften%20E-Bikes.pdf
oder hier
http://www.bike-elektro-antrieb.ch/gesetze.htm
Edit: Hmmm, leider finde ich besagten Art. 3b Abs. 4f VRV nicht, kann aber auch sein das ich mich bei der Suche nicht besonders gschickt angestellt habe. Sollte jemand weiter als Art. 3b Abs. 4e VRV kommen würde ich mich freuen über einen Link.
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