Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ElfkW 500W HR Motor "8FUN"
Hieronymus
24.12.2009, 11:01
Hab erste Erfahrungen mit dem neuen starken Getriebemotor von ElfkW zu melden:
BIN ULTIMATIV begeistert!!!
Meine Konfi: 22A Controller (elfkw), 48V/10Ah Akku (Ping), Gasgriff mit Tempohalte (elfkw), Giant Coldrock MTB (ca 20y alt), xtracycle free radical extension, Lucent Lichtwandler (auch von Elfkw), B&M Lichter mit Standlicht...
Vmax ohne treten in der Ebene: ca 33 km/h
Vmax mit "normalen" treten in der ebene: ca 36 km/h
Ap 23.6A
Wp 1164W bis jetzt
Verbrauch war natürlich eher heftig mit mehr als 17Wh/km, aber ich bin auch bergauf mit Freundin (55kg) hinten drauf gefahren (20kmh mit leichtem treten bei ca 5%), und das viel schneller und mit weniger Aufwand als mit meinem Kalkhoff ProConnect S ohne "Gepäck"!
Also warum begeistert?
Der Motor erfüllt 2 Wünsche gleichzeitig, zum einen eine schöne Basisgeschwindigkeit in der Ebene und gar nicht so weit weg vom Legalen (die meisten fertigen Pedelecs gehen ja auch 30 kmh) und andereseits eine geniale Berggängigkeit, die mir bis jetzt immer abgegangen ist.
Auch nett ist das Wegstarten aus dem Stand... Mopedartig.
Nachteil:
x) Vor allem bei niedrigen Geschwindigkeiten kann man den E-Motor nicht verheimlichen, macht klare Surr-Geräusche, die ich vom Panasonic-Teil nicht gewohnt bin, ist aber akzeptabel.
x) Freilauf ist eher bescheiden im Vergleich zum klassischen 250W ElfKw HR Motor, rückwärts noch schlimmer als vorwärts. Der Saft sollte einem nicht ausgehen ;-)
x) Legalität... in Ö sind sowohl 500W als auch Gasgriff alone legal, allerdings ist die Geschwindigkeit ein bisschen zu viel... mein Controller hat aber den berühmten 25km/h Kurzschlusskontakt, das werd ich noch ausprobieren. Damit sollte das Gerät von vorn bis hinten legal sein!!! :D
Für die Deutsche E-Bike Gemeinde: Österreich ist ein schönes Land ;)
Hat jemand anderer noch Erfahrung mit diesem Motor?
Grüsse H
x) Legalität... in Ö sind sowohl 500W ... legal ...
Das kann man auch anders sehen. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) legt die speziellen österreichischen Regelungen dahingehend aus, dass es sich bei den zulässigen 600W nicht um die Nenndauerleistung, sondern um die maximal mögliche Leistung handelt:
http://www.pedelecforum.de/forum/attachment.php?attachmentid=3260&d=1254832840
Danach wäre ein 500W Nenndauerleistungsmotor nicht mehr legal, wenn die Abgabeleistung in der Spitze überhalb 600W ist, was wohl der Fall sein dürfte.
Die Rechtslage ist jedenfalls bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung nicht eindeutig.
(http://www.pedelecforum.de/forum/attachment.php?attachmentid=3260&d=1254832840)
tonitiger
24.12.2009, 13:14
Vmax ohne treten in der Ebene: ca 33 km/h
Vmax mit "normalen" treten in der ebene: ca 36 km/hBei welchem Gewicht?
Müsste weit über 100 kg sein, oder du hast sonst irgend welche einbußen.
Mit meinm 250W 8-Fun mit 12A controller bei 48V(2xAlu-Rex Li-Ion) läuft der Motor im Leerlauf 44kmh
ohne Treten 38kmh (auf 26" Felge)
Bist du sicher, dass du den neuen Bafang bpm mit 4kg und 137mm statt 135mm hast?
martinko
24.12.2009, 13:24
Das kann man auch anders sehen. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) legt die speziellen österreichischen Regelungen dahingehend aus, dass es sich bei den zulässigen 600W nicht um die Nenndauerleistung, sondern um die maximal mögliche Leistung handelt:
http://www.pedelecforum.de/forum/attachment.php?attachmentid=3260&d=1254832840
Danach wäre ein 500W Nenndauerleistungsmotor nicht mehr legal, wenn die Abgabeleistung in der Spitze überhalb 600W ist, was wohl der Fall sein dürfte.
Die Rechtslage ist jedenfalls bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung nicht eindeutig.
(http://www.pedelecforum.de/forum/attachment.php?attachmentid=3260&d=1254832840)
hatten wir schon paarmal: Zum Glück ist das Ministerium/Regierung nicht Gesetzgeber in Demokratien, sondern das Parlament :-)
Der Gesetzgeber hat sich deklariert, dass er Behindertenfahrzeuge mit 600W Dauerleistung legalisieren wollte, daher gelten die 600W auch für Fahrräder (denn diese Fahrzeuge sind in AT gleichgestellt), auch wenn das Ministerium das nicht gerne hört oder anders sieht.
Gruß
Martinko
martinko
24.12.2009, 13:28
Bei welchem Gewicht?
Müsste weit über 100 kg sein, oder du hast sonst irgend welche einbußen.
Mit meinm 250W 8-Fun mit 12A controller bei 48V(2xAlu-Rex Li-Ion) läuft der Motor im Leerlauf 44kmh
ohne Treten 38kmh (auf 26" Felge)
Bist du sicher, dass du den neuen Bafang bpm mit 4kg und 137mm statt 135mm hast?
Bafang is just a brand, 8FUN is just a brand:
Auch der "8FUN Motor" wird von vielen Firmen hergestellt.
Der von uns vertriebene 8FUN hat ca 190mm Polrad-Durchmesser, nicht 135 -- oder ich weiss nicht was du mit den 135mm meinst?
Das was üblicherweise als 8FUN verkauft wird, ist mit 12A aus meiner Sicht unterversorgt.
Gruß
Martinko
Das was üblicherweise als 8FUN verkauft wird, ist mit 12A aus meiner Sicht unterversorgt.
Gruß
Martinko
Ich hab an meinen einen 14A Controller dran gemacht. Kommt schon besser. 12A sind wenig.
hatten wir schon paarmal: Zum Glück ist das Ministerium/Regierung nicht Gesetzgeber in Demokratien, sondern das Parlament :-)
Ja, und bei Problemen zwischen Legislative und Exekutive entscheidet die Judikative :-)
Der Gesetzgeber hat sich deklariert, dass er Behindertenfahrzeuge mit 600W Dauerleistung legalisieren wollte, daher gelten die 600W auch für Fahrräder (denn diese Fahrzeuge sind in AT gleichgestellt), auch wenn das Ministerium das nicht gerne hört oder anders sieht.
Es ist ja auch klar, warum das Ministerium das anders ausgelegt haben will. So würde der durch nationales Recht legalisierte Einsatz von 600W als Nenndauerleistung beim zulassungsfreien Pedelec ein Verstoß gegen die europäische Pedelec-Richtlinie darstellen.
Wenn sich der Europäische Gerichtshof damit befasst, ob dieses nationale Recht mit den Vorgaben des europäischen Rechts vereinbar ist, wird er also sehr wahrscheinlich die Feststellung treffen, dass dies nicht der Fall ist. Damit wäre Österreich verpflichtet, das nationale Recht den europäischen Vorgaben anzupassen (Art. 228 Abs 1 EGV). Erfolgt dies nicht, so kann der EuGH ein empfindliches Zwangsgeld verhängen, das so gestaltet sein kann, dass es für jeden Tag anfällt, an dem die unvereinbare Gesetzeslage andauert.
So was muss natürlich erst mal beim EuGH angeleiert werden... und dauert.
tonitiger
24.12.2009, 16:35
Der von uns vertriebene 8FUN hat ca 190mm Polrad-Durchmesser, nicht 135 -- oder ich weiss nicht was du mit den 135mm meinst?
Ich meinte auch nich den von euch, sondern den von e-bike-solutions.
Scheint ein wenig kleiner zu sein: nur 4kg
martinko
26.12.2009, 08:44
Wenn sich der Europäische Gerichtshof damit befasst, ob dieses nationale Recht mit den Vorgaben des europäischen Rechts vereinbar ist, wird er also sehr wahrscheinlich die Feststellung treffen, dass dies nicht der Fall ist. Damit wäre Österreich verpflichtet, das nationale Recht den europäischen Vorgaben ypanzupassen (Art. 228 Abs 1 EGV). Erfolgt dies nicht, so kann der EuGH ein empfindliches Zwangsgeld verhängen, das so gestaltet sein kann, dass es für jeden Tag anfällt, an dem die unvereinbare Gesetzeslage andauert.
So was muss natürlich erst mal beim EuGH angeleiert werden... und dauert.
ich glaube nicht dass es dazu kommt. eher schon wird es zu einer allgemeinen angleichung auf 500W kommen, die initiative dazu gibt es ja achon. in AT wird es allerdings in nächster zeit insb bei Förderungen zu einer differenzierung kommen.
gruß
martinko
Kraeuterbutter
26.12.2009, 11:11
wobei auch 600Watt ABGABELEISTUNG nicht zu verachten wären....
bei 70% Wirkungsgrad sind das ja immernoch ca. 850Watt Eingangsleistung
also bei 48V Akku ca. 17A
(also ca. doppelte Leistung eines 36V Antriebes der auf 12A begrenzt ist)
vor allem wenn diese 600Watt AUSGANGSLEISTUNG noch bei sub 25km/h (womit man dann legal ist) anliegen..
600Watt bei 40km/h - da bleibt wenn es auf 25km/h legal über Regler runtergeregelt wird nur noch wenig über
aber wenn der Motor die Leistung bei sub-25km/h abgeben kann sollte das schon für so einige Steigungen reichen
Hieronymus
19.03.2010, 21:47
wollt nur mal kurz verkünden dass der freilauf des 500W 8FUN deutlich besser geworden ist mit der zeit, bergab roll ich jetzt schon bis 50 km/h auf meiner "daily" test-strecke, am anfang war das eher peinigend mit bissi mehr als 30...
RaoulDuke
20.03.2010, 15:52
Spricht was dagegen, den Motor anfangs falschrum laufen zu lassen um den Freilauf "einzufahren"?
finnzwerg
22.03.2010, 19:49
Bei welchem Gewicht?
Müsste weit über 100 kg sein, oder du hast sonst irgend welche einbußen.
Mit meinm 250W 8-Fun mit 12A controller bei 48V(2xAlu-Rex Li-Ion) läuft der Motor im Leerlauf 44kmh
ohne Treten 38kmh (auf 26" Felge)
Bist du sicher, dass du den neuen Bafang bpm mit 4kg und 137mm statt 135mm hast?
Welchen Bafang hast du genau? Und welchen Regler?
den ersten hiervon?
http://www.das-elektrorad.de/Motoren.htm
Danke!
Gruß Finn
HIPPODAMOS
15.04.2010, 13:44
ich glaube nicht dass es dazu kommt. eher schon wird es zu einer allgemeinen angleichung auf 500W kommen....
Hallo Martinko,
ist der 500W-8-FUN-Motor mit 22 A-Controler, wie er von elfKW angeboten wird, in Deutschland legal?
Danke für die Antwort!
Gruß, HIPPO
Postmann
15.04.2010, 14:12
Der Motor ist legal. Es kommt nur darauf an, wofür du ihn verwenden willst.
Die 500W Nenndauerleistung des Motors ist in Deutschland grundsätzlich nicht legal. Ob man so einen Motor mit einem entsprechenden Regler vielleicht doch noch legal in Deutschland betreiben kann, ist eine andere Frage.
HIPPODAMOS
15.04.2010, 15:07
Die 500W Nenndauerleistung des Motors ist in Deutschland grundsätzlich nicht legal. Ob man so einen Motor mit einem entsprechenden Regler vielleicht doch noch legal in Deutschland betreiben kann, ist eine andere Frage.
Hallo didi28,
danke für die Antwort!
Die Besonderheit besteht ja darin, dass elfKW auf seinen webseiten behauptet, der Motor erbringe in Kombination mit dem 25A-MMC seine 500 Watt nicht dauerhaft, weshalb er in Deutschland legal sei.
Zitat: "Legalität in Deutschland: In Zusammenarbeit mit dem 25A-Multi-Modus-Controller kann gewährleistet werden, dass die 500W Nennleistung nicht als Dauerleistung, sondern nur für bestimmte Situationen zur Verfügung steht (etwa Bergauf-fahrten). "
Gruß, HIPPO
HIPPODAMOS
15.04.2010, 15:13
Der Motor ist legal. Es kommt nur darauf an, wofür du ihn verwenden willst.
Hallo,
überwiegend in den Bergen abseits öffentlicher Straßen.
ABER: Es kommt immer wieder vor, dass die MTB-Tour an anderer Stelle endet, als sie angefangen hat, weshalb ich dann schon mal den einen oder anderen Kilometer auf öffentlichen Straßen zu meinem Auto zurück fahren muss.
P.S. Wenn ich es so recht überlege, ist aber die Beleuchtung an meinem MTB auch nicht vorschriftsmäßig. Also was solls, auf den Motor kommts dann auch nicht mehr an. ;)
Gruß, HIPPO
Also das ganze Spiel mit "Dauer-Nennleistung" ist ein relativ gefährliches. Falls das mal vor Gericht kommt, kann das durchaus schiefgehen.
Sinn des Gesetzes war es, auf 250 Watt Leistung zu beschränkten. Wenn sowohl Motor als auch Controller eine deutlich höhere Nennleistung haben, dann stehen die Chancen gut, das der Richter sich garnicht für solche Spitzfindigkeiten interessiert.
P.S.
Natürlich ist der Motor in Deutschland legal. In einem Zugelassenen Motorfahrzeug...
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