Doc Thor
02.10.2008, 13:43
Hallo,
für diese Frage war es etwas schwierig, die nötigen Schlagworte für den Titel des Beitrags zu finden.
Kürzlich fuhr ich ein Rad zur Probe, das mit einem E-Motor ausgestattet war, der einen Schalter mit drei Stellungen besaß. Mit der ersten Stufe konnte man lediglich bis zur ominösen 25 km/h-Grenze beschleunigen, mit Stufe 3 ging's bis 50 km/h.
An anderer(n) Stelle(n) wurden hier ja bereits diverse versicherungs/polizeirechtlichen Verschleierungstaktiken diskutiert, von "Kabel ziehen" bis hin zum "verdeckten Schalter, der nur bei Dauerdrücken mehr Power zuläßt, beim Loslassen aber automatisch auf 25 km/h drosselt".
Meine Frage:
Kann man belangt werden, wenn man z.B. mit Stufe 3 einen Unfall baut, aber noch geistesgegenwärtig auf Stufe 1 runterschaltet, bevor die Polizei eintrifft?
Denn auch wenn der Gutachter feststellen sollte, daß man schneller als 25 km/h unterwegs war, so kann er allein aus dieser Tatsache ja nicht auf die Art & Weise Rückschlüsse ziehen, wie man diese Geschw. erreicht hat d.h. die hohe Geschw. könnte man ja schließlich auch mit reiner Human Power oder eben weil's bergab ging erreicht haben. Mit anderen Worten: die perverseste aller Geldabzocketaktiken kommt ja bekanntlich von der GEZ, d.h. man zahlt für etwas, das man zwar hat, aber eigentlich gar nicht haben will (Beispeil: DVD-Player gekauft zum reinen DVD-Gucken - da der aber zusätzlich auch Radio empfangen kann (was man ja eigentlich gar nicht will!) muß man GEZ zahlen (OT zwar, aber das Beipsiel paßt IMHO doch sehr gut). Diese miese Taktik ist hoffentlich nicht auf andere Bereiche übertragbar, d.h. Stufe 3 hat man zwar, will man aber gar nicht! Oder ist es doch übertragbar?!? Allerdings hieße das doch, daß man mit dem Erwerb einer Waffe zum Mörder erklärt wird, da man es ja MACHEN KÖNNTE!
Ich hoffe, den von mir gemeinten/erfragten Casus cnactus halbwegs deutlich gemacht zu machen?!
Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!
:-)
Schönen Cruise,
Daniel.
für diese Frage war es etwas schwierig, die nötigen Schlagworte für den Titel des Beitrags zu finden.
Kürzlich fuhr ich ein Rad zur Probe, das mit einem E-Motor ausgestattet war, der einen Schalter mit drei Stellungen besaß. Mit der ersten Stufe konnte man lediglich bis zur ominösen 25 km/h-Grenze beschleunigen, mit Stufe 3 ging's bis 50 km/h.
An anderer(n) Stelle(n) wurden hier ja bereits diverse versicherungs/polizeirechtlichen Verschleierungstaktiken diskutiert, von "Kabel ziehen" bis hin zum "verdeckten Schalter, der nur bei Dauerdrücken mehr Power zuläßt, beim Loslassen aber automatisch auf 25 km/h drosselt".
Meine Frage:
Kann man belangt werden, wenn man z.B. mit Stufe 3 einen Unfall baut, aber noch geistesgegenwärtig auf Stufe 1 runterschaltet, bevor die Polizei eintrifft?
Denn auch wenn der Gutachter feststellen sollte, daß man schneller als 25 km/h unterwegs war, so kann er allein aus dieser Tatsache ja nicht auf die Art & Weise Rückschlüsse ziehen, wie man diese Geschw. erreicht hat d.h. die hohe Geschw. könnte man ja schließlich auch mit reiner Human Power oder eben weil's bergab ging erreicht haben. Mit anderen Worten: die perverseste aller Geldabzocketaktiken kommt ja bekanntlich von der GEZ, d.h. man zahlt für etwas, das man zwar hat, aber eigentlich gar nicht haben will (Beispeil: DVD-Player gekauft zum reinen DVD-Gucken - da der aber zusätzlich auch Radio empfangen kann (was man ja eigentlich gar nicht will!) muß man GEZ zahlen (OT zwar, aber das Beipsiel paßt IMHO doch sehr gut). Diese miese Taktik ist hoffentlich nicht auf andere Bereiche übertragbar, d.h. Stufe 3 hat man zwar, will man aber gar nicht! Oder ist es doch übertragbar?!? Allerdings hieße das doch, daß man mit dem Erwerb einer Waffe zum Mörder erklärt wird, da man es ja MACHEN KÖNNTE!
Ich hoffe, den von mir gemeinten/erfragten Casus cnactus halbwegs deutlich gemacht zu machen?!
Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!
:-)
Schönen Cruise,
Daniel.