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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geschwindigkeitsregelung in Stufen einstellbar - was ist erlaubt?!



Doc Thor
02.10.2008, 13:43
Hallo,

für diese Frage war es etwas schwierig, die nötigen Schlagworte für den Titel des Beitrags zu finden.

Kürzlich fuhr ich ein Rad zur Probe, das mit einem E-Motor ausgestattet war, der einen Schalter mit drei Stellungen besaß. Mit der ersten Stufe konnte man lediglich bis zur ominösen 25 km/h-Grenze beschleunigen, mit Stufe 3 ging's bis 50 km/h.

An anderer(n) Stelle(n) wurden hier ja bereits diverse versicherungs/polizeirechtlichen Verschleierungstaktiken diskutiert, von "Kabel ziehen" bis hin zum "verdeckten Schalter, der nur bei Dauerdrücken mehr Power zuläßt, beim Loslassen aber automatisch auf 25 km/h drosselt".

Meine Frage:
Kann man belangt werden, wenn man z.B. mit Stufe 3 einen Unfall baut, aber noch geistesgegenwärtig auf Stufe 1 runterschaltet, bevor die Polizei eintrifft?

Denn auch wenn der Gutachter feststellen sollte, daß man schneller als 25 km/h unterwegs war, so kann er allein aus dieser Tatsache ja nicht auf die Art & Weise Rückschlüsse ziehen, wie man diese Geschw. erreicht hat d.h. die hohe Geschw. könnte man ja schließlich auch mit reiner Human Power oder eben weil's bergab ging erreicht haben. Mit anderen Worten: die perverseste aller Geldabzocketaktiken kommt ja bekanntlich von der GEZ, d.h. man zahlt für etwas, das man zwar hat, aber eigentlich gar nicht haben will (Beispeil: DVD-Player gekauft zum reinen DVD-Gucken - da der aber zusätzlich auch Radio empfangen kann (was man ja eigentlich gar nicht will!) muß man GEZ zahlen (OT zwar, aber das Beipsiel paßt IMHO doch sehr gut). Diese miese Taktik ist hoffentlich nicht auf andere Bereiche übertragbar, d.h. Stufe 3 hat man zwar, will man aber gar nicht! Oder ist es doch übertragbar?!? Allerdings hieße das doch, daß man mit dem Erwerb einer Waffe zum Mörder erklärt wird, da man es ja MACHEN KÖNNTE!

Ich hoffe, den von mir gemeinten/erfragten Casus cnactus halbwegs deutlich gemacht zu machen?!

Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

:-)

Schönen Cruise,

Daniel.

Reinhard
02.10.2008, 14:08
Hallo Daniel,



Meine Frage:
Kann man belangt werden, wenn man z.B. mit Stufe 3 einen Unfall baut, aber noch geistesgegenwärtig auf Stufe 1 runterschaltet, bevor die Polizei eintrifft?

Das kommt drauf an: wenn Dein Rad ein typgeprüftes S-Pedelec ist, welches zusätzlich per Schalter auf max. 25 km/h gedrosselt wird (um bspw. den Unterschied Pedelec vs. S-Pedelec erfahrbar zu machen) dann vermutlich nicht.

Wenn Du andererseits die Abfrage des Tretsensors unterbindest und keine Typprüfung für das Fahrzeug hast, dann wohl. Ähnlich wie ein Roller, dessen (elektronische) Drossel per Schalter überbrückt wird.

Da das aber alles theoretisch ist, musst Du das wohl mal testen ...

P.S.: schon erholt von der Bergtour ...?

Doc Thor
02.10.2008, 14:21
P.S.: schon erholt von der Bergtour ...?

Hahahaaaaahahaaaaaharharhar, komm aus dem Lachen nicht mehr raus! ;-)

Erholung? Wer braucht Erholung! Bei leckerem frischgepreßtem BioApfelMost kommt die Energie doch wie von selbst! ;-)

Btw: von 2Radlern organisierte Bergtouren sind nicht direkt der Grund fürs E-Motoren-Interesse - vielmehr kam das wieder auf wegen durchs Meeting gestärktem Interesse an einem "GehEinshochDrei", da besagte Probefahrt mit Elektrounterstützung vor einiger Zeit "evolutionär" beim Herrn Beyss stattgefunden hatte.

Danke übrigens für Deine Infos :-)
(die ich zugegebenermaßen (noch) nicht ganz verstanden habe, aber ich hoffe, das kommt bei mehrmaligem Lesen)

Christian
02.10.2008, 20:34
(die ich zugegebenermaßen (noch) nicht ganz verstanden habe, aber ich hoffe, das kommt bei mehrmaligem Lesen)
Falls nicht ;) :

Wenn Du ein typgeprüftes S-Pedelec fährst, mit dem man die 50 km/h legal erreichen kann/darf (dürfte bei kommerziellen S-Pedelecs eigentlich immer gelten), dann ist alles in Ordnung.

Fährst Du mit etwas nicht typgeprüftem (einem Eigenbau z.B.), das jenseits von 25 km/h die Motorunterstützung nicht einstellt, dann ist das illegal. Auch wenn Du durchgängig nur mit 15 km/h unterwegs bist.

Gruß,

Christian

Doc Thor
06.10.2008, 15:27
Hy Christian,

danke für die Antwort. Es geht im Speziellen um ein GoOne (http://www.go-one.de/deindex.shtml). Und da VMs alles andere sind als Massenproduktion, ist das bei VMs eben mit Aussagen zu "typgeprüft" u.ä. immer sone Sache ;-)

Aber trotzdem sollte das an der Grundfrage ja nicht viel ändern.

Danke nochmals.

LG,

Daniel.