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Aldibiker
18.09.2008, 21:27
Hi Leute.
Hatte mir ja das Aldi-Pedelec gekauft um den Monat ohne Führerschein zu
überbrücken. Das Rad geht jetzt aber zum eigentlichen Besitzer (meine
Freundin). Sie will damit in der Umgebung samt Kind fahren.
Mich hat aber jetzt das E-Bike Fieber gepackt und heute habe ich mir
alle Komponenten für mein MTB bestellt.
Meine Frage ist jetzt, muß das Rad danach zum TÜV oder kann ich
einfach eine Mofaplakette anbringen? Wenn es zum TÜV muß, was
sollte ich unbedingt beachten (was muß dran sein, was darf nicht sein)?
Braucht man nicht für eine Mofaplakette eine Rahmennummer oder sowas
in der Art? Kann man einfach die vom Fahrrad angeben oder merken
die das die Nummer nicht von einem Mofa ist?
Ich würde das Rad dann sehr gern legal bewegen und bei den
Geschwindigkeiten ist die zusätzliche Versicherung sicher nicht schlecht.
Oder geht ein e-Bike nicht legal auf der Straße?
Danke fürs lesen!
gruß Robert
Reinhard
18.09.2008, 22:00
Oder geht ein e-Bike nicht legal auf der Straße?
E-Bikes bedürfen in Deutschland einer Betriebserlaubnis und sind versicherungspflichtig. Höchstgeschwindigkeit ist 20 km/h.
Der Knackpunkt ist die Betriebserlaubnis: ich will nicht behaupten, das es für Privatleute unmöglich wäre eine zu bekommen, aber ist ganz sicher einfacher und kostengünstiger sich ein E-Bike zu kaufen.
Ich nehme aber an, Du willst schneller als 20 km/h fahren? Dann kommt legal nur ein Power- oder Sport-Pedelec in Frage und wir wären dann in der falschen Rubrik ... :D.
Christian
18.09.2008, 22:08
Meine Frage ist jetzt, muß das Rad danach zum TÜV oder kann ich einfach eine Mofaplakette anbringen?
Hallo Robert,
es gibt derzeit zwei "gesicherte" Formen der elektromotorischen Fortbewegung mit niedriger Leistung: Leichtmofa/E-Bike (bis 500 W und 20 km/h, kein Mittreten, aber Typprüfung und Versicherungskennzeichen erforderlich) und Pedelec (bis 250 W und 25 km/h unter Mittreten, keine Typprüfung bzw. Versicherungskennzeichen erforderlich).
Neu sind "schnelle Pedelecs", auch S-Pedelecs genannt, die so ähnlich wie ein Leichtmofa funktionieren (also max. 20 km/h ohne Mittreten), aber ihre Unterstützung auch bei höheren Geschwindigkeiten (die dann halt durch zusätzliches Treten erreicht werden müssen) nicht abschalten. Daher auch die schwankenden Geschwindigkeitsangaben bei schnellen Pedelecs (35 bis 50 km/h). S-Pedelecs brauchen ebenso wie Leichtmofas eine Zulassung per Einzelabnahme oder Typprüfung. Das ist recht aufwendig und daher eigentlich nur für kommerzielle Anbieter interessant. Sprich mal mit dem TÜV-Prüfer Deines Vertrauens, nach welchen Vorschriften eine Zulassung als S-Pedelec (machmal liest man auch: Kleinkraftrad mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h) möglich ist und berichte dann hier.
Gruß,
Christian
Edit: Reinhard war schneller ...
Die E-Solex wird z.B. als Kleinkraftrad zugelassen. Dafür brauchst du dann einen Führerschein und musst einen Motorradhelm tragen.
Also möglich ist vieles. Irgendwo habe ich gelesen, dass du wohl ein paar hundert Euro in die Einzelzulassung investieren musst.
Gruß Peter
Hatte mir ja das Aldi-Pedelec gekauft um den Monat ohne Führerschein zu
überbrücken.
Hallo Robert,
zum Aldi-Bike habe ich eine Frage:
Wie laut ist der Nabemotor? Es scheint kein Getriebe darin zu sein?
Danke für eine Antwort und Gruß,
Horst.
Aldibiker
19.09.2008, 21:15
Na das klingt ja alles garnicht gut. Wieso werden einem eigentlich immer
und bei Allem Findlinge in den Weg gelegt?! Habe einen 500 Watt Motor
gekauft aber hatte nicht vor damit nur 20 Km/h zu fahren. Das soll mal
alles einer Verstehen. 45 Km/h schnelle Roller müssen doch auch nicht
zum TÜV und die Bremsen an meinem MTB sind sicher wesentlich besser
als die von jedem Baumarkt-Roller. Wäre sogar bereit gewesen ne richtige
H4 Beleuchtung an zu bauen.
Um ein S-Pedelec zu bauen fehlt mir die nötige teure Technik. Dann
bräuchte ich einen Drehmoment abhänigen Trittsensor und den
entsprechenden Regler dazu. Eigentlich sollte mein Bike eine
kostengünstige Lösung werden.
Werd mal bei meinem TÜV anfragen was das kosten soll.
@tüfti
Der Motor im Aldibike ist ein 250 Watt Bafang mit Planetengetriebe. Er
läuft relativ ruhig. Bei 25 Km/h hört man ihn durch die Windgeräusche
schon nicht mehr. Nur beim Anfahren surrt er durch die Speichen.
Am Aldibike führte bei mir aber das Alu-Schutzblech zu Vibrationen.
Ich hab an den Befestigungspunkten einfach zerschnittenen Fahrrad-
schlauch dazwischen geklemmt und schon war Ruhe.
gruß Robert
schuhmax
19.09.2008, 22:13
Das soll malalles einer Verstehen. 45 Km/h schnelle Roller müssen doch auch nichtzum TÜV und die Bremsen an meinem MTB sind sicher wesentlich besserals die von jedem Baumarkt-Roller. Wäre sogar bereit gewesen ne richtigeH4 Beleuchtung an zu bauen.
Natürlich braucht der roller nicht zum tüv, aber du brauchst für eine zulassung eine bauartprüfung.
Ob die bremsen am mtb besser sind als die vom roller ist bnicht ausschlaggebend.
Beispiel, es gibt eine 45 km/h zulassung mit einem tretlagermotor für ein hasetrike,
für ein tadpole wirst du diese nie bekommen, weil sich die karre bei einer vollbremsung überschlagen könnte.
Darum eine bauartprüfung, macht auch der tüv, hat aber nix mit der hauptuntersucheung zu tun.
Schuhmax
Reinhard
19.09.2008, 23:21
Beispiel, es gibt eine 45 km/h zulassung mit einem tretlagermotor für ein hasetrike,
für ein tadpole wirst du diese nie bekommen, weil sich die karre bei einer vollbremsung überschlagen könnte.
Du hast doch sicherlich eine Quelle für den Unsinn? Oder hast Du Dir das selbst ausgedacht?
für ein tadpole wirst du diese nie bekommen, weil sich die karre bei einer vollbremsung überschlagen könnte.
In der "Bucht" hat ei Händler aus Süddeutschland lange sowohl das Lohmeyer Kettwiesel als auch ein Kurzlieger Einspurer mit gleichem Antrieb und Zulassung angeboten. Es liegt also NICHT an der Radanordnung, sondern an all den den Vorschriften bezüglich der erforderlichen Ausstattung und Gutachten.
p.s. Habe noch nie gehört, dass sich jemand mit einem Tadpole über die Vorderräder überschlagen hat.
Horst
Aldibiker
20.09.2008, 11:32
Also, bei mir geht es ja eigentlich um ein normales MTB und ich geh mal
davon aus das ein neumodisches Quad mit 50 ccm Motor sich bei einer harten
Bremsung auch überschlagen würde. Für mich also kein wirklicher Grund
eine Zulassung zu verweigern. Wie gesagt muß man das wohl alles nicht
verstehen. S-Pedelecs die auch bis zu 70 Km/h fahren können dürfen
ohne Helm mit Versichungskennzeichen vom Mofa gefahren werden aber
für ein Fahrrad mit Elektromotor ohne spezielle Motoransteuerung
bedingt durch Trittsensor gibt es keinerlei Möglichkeit es anzumelden.
Das wäre ja auch alles viel zu einfach und kostengünstig. So leicht darf
man die Umwelt eben nicht entlasten.
gruß Robert
Reinhard
20.09.2008, 12:00
Hallo Robert,
das S-Pedelecs zugelassen sind, liegt an einer kleinen "Gesetzeslücke": hier (http://www.extraenergy.org/main.php?language=de&category=information&id=755) kannst Du dazu entsprechendes nachlesen.
Fakt ist jedenfalls, das Du Dir zum momentanen Stand besser ein S-Pedelec kaufen kannst, weil eine Betriebserlaubnis für Privatleute einfach nur teuer wird. Ich habe selbst mehrfach bei den zuständigen Leuten von TÜV und DEKRA angefragt. Das ist leider nichts ohne riesigen Aufwand zu machen.
Fazit: legales Fahren nur mit einer Nachrüstung als normales Pedelec oder der Kauf eines S-Pedelecs. Wobei bei einer Nachrüstung in Eigenregie noch zu bemerken ist, das Du im Falle des Falles nachweisen musst, das alles legal ist. Was Dir bei einem "renommierten" Nachrüstungskit garantiert einfacher fällt, als bei selbst zusammengestellten Komponenten.
Aldibiker
20.09.2008, 12:53
Was fahrt ihr denn für E-Bikes? Habt ihr euch alle eins gekauft oder
interessiert es euch nicht was die Polizei dazu sagt?
Hat denn Jemand ein umgebautes Fahrrad mit E-Motor und kann mir
Erfahrungen im Straßenverkehr mitteilen? Was sagt die Polizei dazu
oder werdet ihr garnicht anghalten? Hab meine Bauteile ja nun schon
bestellt und möchte das Projekt eigentlich schon zuende führen, will
aber nicht nur im Wald damit rumfahren. Was drohen für Strafen wenn
es ein Kollege in grün wirklich drauf ankommen lässt? Ist das dann wieder
Geschwindigkeitsabhängig oder kommt es auf die Motorleistung an?
Ich geh mal davon aus das es noch keine festen Regelungen dafür
gibt.
Ich will doch einfach nur E-Bike fahren! :(
gruß Robert
Die Polizisten kennen sich auf dem Pedelec Gebiet noch nicht aus. So lange Du nicht gerade ein Polizeiauto mit 60 km/h überholst, ist die Wahrscheinlichkeit, angehalten zu werden, sicher sehr gering.
Aber wehe, es passiert ein Unfall ! Dann wird ein Gutachter bestellt. Sollte Dein Pedelec die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhalten (was bei Deinem 500 Watt Motor sicher der Fall ist) so ist das ein Fahren ohne Betriebserlaubnis, ohne Versicherungsschutz, eventuell ohne Führerschein etc. Es gelten die gleichen Strafvorschriften wie bei einem frisierten Mofa ! Die Privathaftpflicht übernimmt den Schaden natürlich nicht wie bei einem normalen Fahrrad oder legalem Pedelec ! So was kann Dich arm machen !
Du kannst ja von Deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, wenn Du die Teile im Internet bestellt hast.
Bei einem 250 Watt Motor (mit der üblichen Pedelec-Steuerung) wärst du auf der legalen Seite. Wenn Du es dann mal etwas schneller haben willst, um damit im Wald herumzudüsen, kannst Du ja je nach Modell mal einen Akku mit höherer Spannung anschließen oder die Geschwindigkeitsabregelung im Regler umklemmen. Für Fahrten durch die Stadt machst Du dann wieder mit ein paar Handgriffen ein legales Pedelec daraus.
E-Fahrer
20.09.2008, 17:44
Du hast doch sicherlich eine Quelle für den Unsinn? Oder hast Du Dir das selbst ausgedacht?
Hallo Reinhard!
Habich mit meinem Anthro selbst erlebt. Vollbremsung wegen Wildwechsel,
Anthro hebt hinten ab,schlägt mit dem Tretlager auf,und wirft mich dann gekonnt ab.
Bei 30kmh keine angenehme Sache mit dem Gesicht zu bremsen.
Gruss Joachim
Reinhard
20.09.2008, 19:39
Hallo Joachim,
ja, ist sicherlich unangenehm, aber mit einem Überschlag hat das noch lange nichts zu tun.
Man muss auch dabei sagen, das ein Anthrotech recht hoch ist. Mit tieferen Trikes wird das sicherlich nicht passieren.
schuhmax
20.09.2008, 23:09
Du hast doch sicherlich eine Quelle für den Unsinn? Oder hast Du Dir das selbst ausgedacht?
Hatte ich einmal, seinerzeit wurde bei ebay ein delta mit dem lohmeyer motor, aber unter anderm namen in einer 45 km/h version angeboten.
Auf nachfrage bekam ich die mitteilung, das eine zulassung bei einem tadpole aus diesem grunde ausgeschlossen wäre.
Kannn natürlich sein, das betreffender nur ein anthro kennt.
Auf jedenfall braucht man für jedes fahrzeug eine einzelabnahme,
das ganze war ja auch nur ein beispiel um zu zeigen warum eine einzelabnahme sinn macht.
Auch finde ich es unangebracht, mich in so einem ton anzureden.
Dietmar
schuhmax
20.09.2008, 23:18
In der "Bucht" hat ei Händler aus Süddeutschland lange sowohl das Lohmeyer Kettwiesel als auch ein Kurzlieger Einspurer mit gleichem Antrieb und Zulassung angeboten. Es liegt also NICHT an der Radanordnung, sondern an all den den Vorschriften bezüglich der erforderlichen Ausstattung und Gutachten.
p.s. Habe noch nie gehört, dass sich jemand mit einem Tadpole über die Vorderräder überschlagen hat.
Horst
Habe ich heute auf der ifma live gesehen, bei einer vollbremsung von einem anfänger, der kerl stand in der luft zum überschlag kam es gott sei dank nicht.
Aber jeder tüv beamter würde hier sein veto einlegen, es liegt einfach an der bauart, vorderräder gebremst und das ganze gewicht geht beim bremsen nach vorne.
Beim kettwiesel müsste sich erst einmal das ganze gewicht von der hinterachse über das vorderrad aufbäumen.
In der bucht, das war übrigens kein lohmeyer motor, sondern eben der motor den lohmeyer auch importiert.
Auch wenn der rheinhard das so einfach als unsinn abtut,
ich bin der festen meinung da ist was dran, und ein tadpole kriegst du mit 45 Km/h nicht durch den tüv.
Aber ich fantasiere ja, habe ich ganz vergessen!
schuhmax
20.09.2008, 23:26
Hallo Joachim,
ja, ist sicherlich unangenehm, aber mit einem Überschlag hat das noch lange nichts zu tun.
Man muss auch dabei sagen, das ein Anthrotech recht hoch ist. Mit tieferen Trikes wird das sicherlich nicht passieren.
Hallo Rheinhard,
auch wenn das kein klassicher überschlag war,
es würde in jedem fall ausreichen eine motorisierte zulassung zu verweigern.
Schuhmax
Reinhard
20.09.2008, 23:33
Auch finde ich es unangebracht, mich in so einem ton anzureden.
Ich finde es unangebracht, irgendwelche Behauptungen in den Raum zu stellen und dann auf Nachfrage mit einer Larifari-Antwort zu kommen.
Gewöhne Dir einfach an, vor dem Absenden Deiner Beiträge zu überlegen, ob das, was Du behauptest, auch nachprüf- oder belegbar ist. Sonst könnte es passieren, das Dich niemand ernst nimmt ...
Reinhard
20.09.2008, 23:45
Aber jeder tüv beamter würde hier sein veto einlegen, es liegt einfach an der bauart, vorderräder gebremst und das ganze gewicht geht beim bremsen nach vorne.
Beim kettwiesel müsste sich erst einmal das ganze gewicht von der hinterachse über das vorderrad aufbäumen.
Also erstmal arbeiten beim TÜV keine Beamten, beim Bremsen ist bei jedem Fahrzeug naturgemäß eine Schwerpunktverlagerung nach vorn festzustellen und bei einem Delta-Trike wie das Kettwiesel hast Du beim scharfen Bremsen noch ganz andere Sorgen ...
Tadpole-Trike ist nicht gleich Tadpole-Trike. Ein Anthrotech ist da deutlich anders als z.B. ein ICE QNT. Allein schon wg. Sitzhöhe und Radstand. Wer dazu mehr wissen will, guckt ins Trike-Forum.
Reinhard
20.09.2008, 23:53
es würde in jedem fall ausreichen eine motorisierte zulassung zu verweigern.
Du träumst ... weil z.B. ein Überschlag beim Flyer mit Scheibenbremse sicherlich einfacher zu "realisieren" wäre und der auch eine Betriebserlaubnis hat. Eine Zulassung ist übrigens für kein S-Pedelec erforderlich.
Außerdem steht in der EU-Richtlinie 2002/24/EC nichts von einer "Überschlagprüfung".
Ich darf nochmals um die Quelle bitten? Sonst werde ich Deinen Beitrag unter "Spam" verbuchen ...
Was fahrt ihr denn für E-Bikes?
Hey Aldibiker,
ich fahre mein Electriccan schon seit einiger Zeit in Deutschland und immer wenn ich die Pozelei sehe, fahre ich eben ohne Motor vorbei. Mal sehen wie lange das noch gut geht. :confused:
Kraeuterbutter
21.09.2008, 23:06
also ich bin bei einer meiner Ausfahrten vor 2 Monaten einen Berg runter gefahren
zuerst oben den Kamm entlang, merk ich, dass ein Auto hinter mir ist (also rechts ran, damit überholen kann)
tut das Auto nicht
die kurvige Bergstrecke bin ich dann in der Mitte der STrasse gefahren, weil ich mir dachte: "hier bei den Kurven usw. will ich nicht überholt werden, ist FÜR mich zu gefährlich"
also bin ich den 1km mitten auf der Strasse mit ca. 70km/h den Berg runtergefahren..
am Rad überall Akkus mit Klettband befestigt, die Kabel vom Regler alle hinten aus der Satteltasche hängend
als ich unten dann im Ebenen ankam wurde ich vom Auto überholt, war die Polizei
Fall zwei:
als ich bei mir das erste mal im Verein war, warne alle begeistert
alle wollten Probefahren
auch ein Polizist war anwesen (in zivil, halt privat)
wollte natürlich auch fahren
kam nach ca. 3km begeistert zurück, begeistert wie gut die Beschleunigung ist und das er bis über 40km/h gekommen ist
also bei uns in Österreich scheint das lockerer zu sein
(natürlich: bei einem Unfall mag die Sache dann anders ausschauen)
Aldibiker
22.09.2008, 17:02
Das klingt ja soweit schonmal ganz gut. Ich weiß nur nicht ob ich dann
jeden Tag mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren sollte wie ich es mit dem
Aldi-Rad gemacht hab. Habe auch wegen den Akkus nicht vor ständig
Höchstgeschwindigkeit zu fahren aber ich benutze einen Kettenantrieb
und keinen Nabenmotor. Das sieht dann schon recht auffällig aus auch
wenn ich nicht mit 40 Km/h unterwegs bin. Werd dann nochmal ein
neues Thema erstellen wenn die Sachen da und das Rad zusammen
gebaut ist. Eventuell liegen dann ja schon neue Gesetze in der Schublade.
Ich verstehe immer noch nicht wo an meinem Fahrrad der Unterschied
zu nem 45 Km/h Baumarktroller sein soll. Deutschland ist zum Kopfschütteln.
gruß Robert
Christian
22.09.2008, 21:17
Ich verstehe immer noch nicht wo an meinem Fahrrad der Unterschied zu nem 45 Km/h Baumarktroller sein soll.
Ganz einfach: Der Baumarktroller ist typgeprüft.
Gruß,
Christian
Und hat ein ganz anderes Fahrwerk, Bremsen usw.:( Leider.
Ich hab´mein Oparad, das ohne Treten ca. 50km/h kann mittlerweile wieder auf ca. 35 "gedrosselt". S´war manchmal einfach zu heftig. Den Gasgriff verwende ich kaum noch. Das war nur zu Anfang interessant.:D MÄNNERSPIELZEUG
Elektro-Velo:
Alleweder 4 mit 500 Watt Motor.
Warum:
Soll ein Auto ersetzen, also kein Fun-Spielzeug (auch wenn es Spass macht...). 60 km jeden Tag zu Arbeit inclusive Gepäck. Durschnittsgeschwindigkeit (80% Vorfahrtsberechtigte Landstrasse): 30-40 km/h
Das Teil muss zur "Zulassung" (ja, falsch, Bauartprüfung) einmal zum Tüv. Und das geht aber auch nur einfach, wenn das Teil schon mal prinzipiell (Gründlich und teuer...) geprüft wurde. Dannach geht jedes weitere "identische" relativ zügig und preisgünstig durch. Teuer ist halt die Erstprüfung, die macht für eine Einzelstück keinen Sinn. Deshalb hatte ich auch keine Andere Wahl, als das von der Firma Lohmeyer machen zu lassen, die für das Alleweder eine solche Bauartprüfung vorliegen haben.
Das Alleweder hat in der Tüv-Variante Hydralische Trommelbremsen vorne und hydraulische Felgenbremsen hinten. Hielt ich für übertrieben.
Bis ich dann feststellen musste, das man bei über 40 km/h (und manchmal auch drunter...) sehr froh ist, wenn die Bremsen gut packen.
Und wenn man mal objektiv ist, kann man wohl auch gewisse Mindestanforderungen an die Beleuchtung nachvollziehen. Ich halte es nicht für Sinnvoll, mit der Beleuchtungsanlage eines Baumarktrades nachts 40 km/h zu fahren.
Auch hat sowas nichts mehr auf einem kombinierten Rad/Fussweg zu suchen, da man doch meist einfach zu schnell unterwegs ist, und sich und andere zu sehr gefährdet. Und mit Versicherungskennzeichen ist die leidige Radwegepflicht passe...
Natürlich sind die Vorschriften nervig und behindern "Inovationen", aber wenn jeder Bastler mit seinem selbstgebastelten Motorfahrzeug die Strassen unsicher macht, dann halte ich das für noch schlechter.
Christian
23.09.2008, 12:32
Du hast es so ziemlich auf den Punkt gebracht, yardonn.
Wichtig in dem Zusammenhang ist meiner Meinung nach auch, dass hier niemandem indirekt vorgeworfen wird, dass er nicht in der Lage sei, ein verkehrstüchtiges S-Pedelec zusammenzubauen.
Es geht vielmehr darum, dass ein Rahmen geschaffen wird, der diese Verkehrstüchtigkeit spezifiziert und allgemeingültige Regeln aufstellt, wie dies zu überprüfen ist. Das ist natürlich mit einem gewissen Aufwand verbunden, und über die Details kann man sicherlich auch diskutieren. Aber die Notwendigkeit einer solchen Regelung kann doch nicht ernsthaft bestritten werden!?
Gruß,
Christian
Aldibiker
23.09.2008, 15:49
Ist denn einer von euch schonmal mit einem Baumarktroller gefahren?
Ich habe einen "Goni" schon länger probe gefahren und kann durchaus
sagen das die Bremsen mehr als schlecht sind, das Fahrwerk seinen
Namen nicht verdient und das schwammige Gefühl durch die Torsion
des Rahmens nicht annähernt vergleichbar mit einem x-beliebigen
500€ MTB ist. Wie auch, der Roller kostet gerade mal 100€ mehr!
Mache ich auf dieses 500€ MTB schmalere Reifen mit ordentlich
Druck fahre ich dir locker ein paar Kilometer mit 40 Km/h durch die
Gegend. Wenns sein muß auch kurzzeitig über 50 Km/h. Ich will aber
eben nicht verschwitzt auf Arbeit ankommen...da schwitze ich genug!
Mein MTB ist kein Lidl-Gerät für 99€ sondern ein zwar altes aber
komplet Shimano XT ausgestattetes, gutes Fahrrad.
Wenn jetzt noch einer nicht versteht warum ich mich ärgere dem ist nicht
zu helfen. Ich will ja keinen V8 in meinem Fahrrad haben sondern ein
500 Watt Elektromotor. Und dafür brauchen wir Gesetze undzwar recht
schnell. Die E-Bike Szene wächst, wenn man sich mal
im Internet umsieht wird man schnell sehen das in anderen Ländern
die Roller und Mofas bald eine untergeordnete Rolle spielen. Und
das ist auch gut so denn sie schaden der Umwelt. Ich würde
sofort nurnoch mit dem Rad zur Arbeit fahren und mein Auto stehen
lassen. Die Mofa-Fahrer sowieso.
Außerdem kann man ein Fahrrad mit Motor ohne Drehmomentsensor
eben NICHT und auch nicht mit Bauartprüfung zulassen. Das geht nur
dann wenn 20 Km/h nicht überschritten werden. Und das wo
Pedelecs 25 Km/h und S-Pedelcs weit schneller fahren dürfen.
Hoffe mein Standpunkt ist jetzt klar. Meine Frage wurde ja auch schon
viel weiter oben im Fred beantwortet. Hauptsache nochmal was in den
Raum schreien.
@Christian
Nein, ich bestreite die Notwendigkeit nicht...ich ärgere mich darüber das es
diese Regelungen nicht schon lange gibt!
Wie ich schon weiter oben geschrieben hab hatte ich vor H4 Beleuchtung an
mein "E-Bike" zu bauen! Es soll kein S-Pedelec werden da die Technik einfach
viel zu teuer ist.
gruß Robert
Christian
23.09.2008, 21:47
@Christian
Nein, ich bestreite die Notwendigkeit nicht...ich ärgere mich darüber das es
diese Regelungen nicht schon lange gibt!
Du meinst eine Regelung, die es erlaubt, einen 500 Watt Motor in ein Fahrrad zu bauen und dies dann ohne Typprüfung/Einzelabnahme zu betreiben?
Ich befürchte, die wird es so schnell nicht geben. Kreuzotter (http://www.kreuzotter.de/deutsch/speed.htm) berechnet die mit 500 Watt erzielbare Geschwindigkeit in einem Rennrad (ohne Mittreten) auf 47 km/h. Wieviele Radfahrer sind heute mit Dauergeschwindigkeiten von über 40 km/h unterwegs und wieviele wären es mit einer solchen Regelung? Ohne Haftpflichtversicherung wäre der Betrieb eines solchen Fahrzeuges viel zu riskant. Würdest Du zustimmen?
Falls ja: Keine Versicherung wird das Risiko annehmen, ohne dass das Fahrzeug zuvor einer standardisierten Prüfung unterzogen wurde (wie auch immer die aussehen mag). Ich kann das durchaus verstehen.
Gruß,
Christian
Außerdem kann man ein Fahrrad mit Motor ohne Drehmomentsensor
eben NICHT und auch nicht mit Bauartprüfung zulassen. Das geht nur
dann wenn 20 Km/h nicht überschritten werden. Und das wo
Pedelecs 25 Km/h und S-Pedelcs weit schneller fahren dürfen.
Welche Regelung steht dem im Wege? (keine Rethorische Frage!)
Ich dachte, es wäre nur ein Problem mit den Kosten für die Einzelabnahme...
Die Firma Lohmeyer baut aus jedem Fahrrad ein Pedelec (aber halt mit 250 Watt und unterstützung nur bis 25km/h). Und es gibt auch S-Pedelecs als "Fahrräder". Wo ist das prinziepielle (nicht finanzielle) Problem?
Reinhard
24.09.2008, 12:44
Es gibt eigentlich kein Problem:
Eine Einzelabnahme für ein Fahrrad mit E-Motor ohne Trittsensor ist möglich als E-Bike bis 20 km/h ("Leichtmofa").
Das gleiche Gefährt, mit Trittsensor, bis 25 km/h, Unterstützung jedoch nur bis 6 km/h ohne Treten, ist ein Pedelec ohne notwendige Abnahme.
Die "Kreuzung" zwischen E-Bike und Pedelec, also mit Unterstützung ohne Treten bis 20 km/h, Unterstützung mit Treten bis 45 km/h und mit Trittsensor ist dann ein S-Pedelec mit Mofa-Schild und Typprüfung oder Einzelabnahme.
Also alles was mit E-Motor ohne Treten schneller als 6 km/h fahren kann braucht eine Betriebserlaubnis, die wiederum eine Typprüfung oder eine Einzelabnahme voraussetzt.
Finanziell ist eine Einzelabnahme beim ersten Mal recht teuer. Mir liegen entsprechende Kostenvoranschläge im 5-stelligen EUR-Bereich dazu vor.
Für den Privatmann kommt also legal eigentlich nur ein gekauftes S-Pedelec in Frage. Die Abschaffung des Zeitwagens amortisiert das Rad übrigens nach kurzer Zeit ...
"Wenn es schnell sein soll, stellt sich zudem die Frage der Einzelzulassung. Diese wird sicherlich in absehbarer Zeit einfacher werden, wenn es entspre-
chend erfahrene Zulassungs-Stellen und auf der anderen Seite bewanderte Monteure gibt, die alle Auflagen kennen und so gleich die richtigen Komponen-
ten verbauen." (http://www.extraenergy.org/main.php?language=de&id=1980)
Denke das bringt es auf den Punkt. Es müssen erstmal mehr Erfahrungen dazu gesammelt werden. Dann wird eine Einzelzulassung - hoffentlich - in Zukunft bald recht einfach möglich sein.
grosserschnurz
25.11.2008, 15:19
Hallo Peter und alle Schnellerfahrenwoller,
Diesen Teil der Artikels habe ich heute Vormittag vorab per eMail an pibach geschickt.
Jetzt möchte ich ihn ergänzen und wen es langweilt, der sollte einfach weiterblättern.
> Ich war heute früh beim TÜV und habe ein sehr informatives und konstruktives längeres Gespräch mit dem für diese Aufgaben zuständigen Ingenieur geführt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass ich mich hier nicht mehr einbringen werde, denn das Ganze läuft auf eine "unendliche" Geschichte raus, die auch finanziell nicht kontrollierbar bleibt.
> Ich werde meine Erkenntnisse ins Forum stellen, wenn du aber vorher informiert werden möchtest, dann melde dich doch bitte noch im Laufe des frühen Abends.
> Nur so viel vorab, momentan wird hier, ausser den sowieso freien Pedelecs, nix begutachtet, hierzu siehe auch Infos von Reinhard. U. a. gibt es offensichtlich zwischen den TÜV Ortsstellen, wie hier bei uns, der für rund 250 000 Einwohner zuständig ist und den übergeordneten TÜV Automotive Stellen, die Sonderabnahmen machen, z. Z. keine klaren Richtlinien.
>
> Beispiel: TÜV Automative Stellen fordern eine witterungsunabhängige Lichtanlage u. a. mit beleuchtetem Versicherungskennzeichen, dies bedeutet, dass es keine Akku- oder Dynamobeleuchtung sein darf, ein Nabendynamo unterliegt dann einer Sonderabnahme.
> Jetzt wird mir die ganze Angelegenheit zu aufwendig, und ich verabschiede mich aus diesem Projekt.
> Wie vorne erwähnt, werde ich meine Erkenntnisse heute Abend ins Forum stellen, vielleicht gibt es noch ein paar Mitstreiter, die dich begleiten wollen/werden, schaun wir mal.
Mag sein, dass der TÜV Berlin oder Hessen das Eine oder Andere mit einer anderen Brille sieht, ich berichte jetzt einfach mal was für Probleme auf die "Einzelzulasser" zukommen wird.
Leider gibt es aus meiner Erkenntnis keinen TÜV-Ingenieur bzw. deutschen Beamten, der etwas freigibt, von dem er nicht mindetens 100 % überzeugt ist.
Jedes als Unikat dem TÜV vorgestellte "schnelle Pedelec" bedarf einer Einzelabnahme, selbst wenn eigentlich nur eine andere Bereifung drauf ist. Wenn das Bike mit dem Reifen X freigegeben wurde, gilt dieses nicht automatisch für den Reifen Y.
Wenn es tatsächlich Rahmen-, Gabel-, Teile-, Komponentenhersteller usw. geben sollte, die für ihre Produkt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, für den Antrieb, der verbaut werden soll, dann würde es diesen Vorgang deutlich vereinfachen. Dies betrifft aber alle am Bike verbauten Teile, dazu gehören auch die Bremsen, der Lenker, die Sattelstütze, die Laufräder, Felgen, Speichen usw.
Für uns ist es eigentlich klar, dass es hier wohl keine Probleme geben wird, aber der TÜV denkt da anders. Ein schnelles Bike muss man wegen der zu fahrenden möglichen Geschwindigkeiten einem Kleinkraftrad gleichgestellt sehen und es wäre deutlich einfacher, so der TÜV, ein Kleinkraftrad auf E-Antrieb umzurüsten als hier Pionierarbeit zu leisten.
Ich bin Optimist, aber ich möchte auch Biken, Pedelecfahren und nicht ständig im Widerspruch mit einem aus meiner Sicht "unbelehrbaren" Beamten rumstreiten.
Wenn es denn schneller als 25 km/h sein muss, dann werde ich einfach etwas mehr üben müssen.
Jedenfalls halte ich es in der momentanen Situation für fast unmöglich diese Idee in die Tat umsetzen zu können.
grosserschnurz drückt den Schnellerfahrenwoller die Daumen
...dass ich mich hier nicht mehr einbringen werde, denn das Ganze läuft auf eine "unendliche" Geschichte raus, die auch finanziell nicht kontrollierbar bleibt.
Bei Deiner hier im Forum gezeigten großen Sachkunde (mit vielleicht einem kleinen Hang zur Pedanterie ? :D Nicht böse sein, ist ja schon gut so...:)) könnte ich nicht nachvollziehen, wenn Du ernstlich etwas anderes erwartet haben solltest !
Es gibt Leute, die wollen dann immer gleich die Gesetze ändern, wenn ihnen was nicht passt. Gut so, wir leben ja zum Glück in einer Demokratie !
Also liebe verhinderte S-Pedelec-Schrauber, nicht verzagen, gründet z.B. einen Verein, macht Lobbyarbeit etc., vielleicht ist ja was zu machen, um das Zulassungsverfahren zu vereinfachen !
Ja, das sind frustrierende Aussichten.
Ich denke es kann aber trotzdem als "Sammel-Einzel-Zulassung" was werden. Man nehme 10 identische elektrifizierte Räder und melde sie an einer erfahrenen und entgegenkommenden Stelle an (denke Berlin könnte da progressiver sein). Das kostet dann vielleicht €3.000,- (einfach mal geraten), wäre also für jeden €300. Und somit immer noch viel billiger realisierbar und technisch wohl auch überlegen als ein Rad von der Stange.
Und ja, sicher, langfristig muss man dies auf der politischen Ebene ändern. Das wird auch so kommen. Bei unserem trägen Aparatschnik dauerts aber.
Christian
26.11.2008, 00:45
Ja, das sind frustrierende Aussichten.
Natürlich, aber das überrascht Dich doch nicht ... ? Meine Hinweise zum Thema basieren aus einem Gespräch mit dem für Zweiräder zuständigen Abteilungsleiter beim TÜV Rheinland und Reinhards Aussagen sind nicht minder fundiert. Diese Hürde dürftest Du also vermutlich schon einkalkuliert haben.
Ich denke es kann aber trotzdem als "Sammel-Einzel-Zulassung" was werden. Man nehme 10 identische elektrifizierte Räder und melde sie an einer erfahrenen und entgegenkommenden Stelle an (denke Berlin könnte da progressiver sein).
Gute Idee. Als "Ortsansässiger" kannst Du das ja vergleichsweise leicht in Erfahrung bringen.
Gruß,
Christian
grosserschnurz
26.11.2008, 12:03
Hallo didi28,
ich nehme dir deinen Ausspruch nicht übel, aber wenn ich mich in etwas einbringe, dann richtig oder ich lasse es bleiben, wenn ich keine Chance sehe dann lasse ich es halt bleiben und begründe es.
Hier sehe ich tatsächlich keine reele Möglichkeit, in vertretbarem Zeitraum und zu überschaubaren Kosten für z. Z. nicht eindeutige gesetzliche Regelungen, meine Zeit zu verplempern.
grosserschnurz wünscht dir einen schönen Tag
Hallo grosserschnurz,
ja, als Hobby nebenbei ist das ganze zu aufwendig, aber jetzt steht ja anscheinend der Herr Kranawetter (http://www.pedelecforum.de/forum/showpost.php?p=7550&postcount=5) dahinter. Mal sehen, die Akkusammelbestellung ist letztlich auch im Sande verlaufen, obwohl er sich angeboten hatte.
Gruß
didi
rascal92
29.11.2008, 16:00
Hallo!
so wie es mommentan aussieht haben auch "renomierte" Firmen Probleme mit der E-Bike- Zulassung bei 500W Motoren.
Aktuell sind die Jungs von Riese und Müller nicht in der Lage das Modell Delite yellow (500 W Bionix) zuzulassen, da das KBA sich bis auf weiteres querstellt.
Gruss, rascal92
Hallo Forengemeinde
Bei Euch im "grossen Kanton" scheint ja bezüglich E-Bikes auch ein Chaos zu sein.
In meinem Land (Schweiz) ist das geregelt wie ein löchriger Käse und das sieht so aus:
Pedelec (bis 25 km/h):
Tretunterstützung bis 25 km/h darf der Motor nicht stärker als 250 Watt sein (von der Voltanzahl steht nix :rolleyes:) und gilt als Kategorie Fahrrad mit Velovignette, ohne Sturzhelmpflicht.
Mofa oder Roller (bis 45 km/h)
Mit oder ohne Tretunterstützung bis 45 km/h, der Motor darf nicht stärker als 500 Watt sein (auch da keine Voltangaben), gilt als Motorfahrrad und bedarf einer Mofaprüfung und einer Mofanummer und die kann man erst ab 14 Jahren machen, das gilt aber nur für 14 bis 16 jährige. Was darüber ist fährt ohne Führerschein legal, auch da bedarf es keiner Helmpflicht.
Dies soweit zum Schweizerischen Strassenzulassungsgesetz über Elektrovelos. Meiner Meinung nach auch so löchrig wie ein Emmentalerkäse, denn Volt mal Ampere ergibt Kraft, je höher die Voltzahl desto stärker der Antrieb, egal ob der Motor auf max. 250 Watt begrenzt ist. ;)
Über das wird trotzdem fleissig Elektrovelo gefahren, Gesetze hin oder her.
martinko
16.12.2008, 16:08
...denn Volt mal Ampere ergibt Kraft, je höher die Voltzahl desto stärker der Antrieb, egal ob der Motor auf max. 250 Watt begrenzt ist.
das ist so nicht richtig. die Spannung definiert bei einem bestimmten Motor die Drehzahl.
Meiner Meinung nach auch so löchrig wie ein Emmentalerkäse, denn Volt mal Ampere ergibt Kraft, je höher die Voltzahl desto stärker der Antrieb, egal ob der Motor auf max. 250 Watt begrenzt ist.
In der EG ist klar: Der Motor darf eine Nenndauerleistung von 250W nicht überschreiten, egal mit welcher Spannung das erzielt wird. Es gibt Motoren, die haben 250W Nenndauerleistung mit 24V, andere mit 36V.
Wenn man z.B. einen 36V/250W Motor mit 48V Akku betreibt, hat er etwa 1/3 mehr Leistung (also ca. 330W), somit ist diese Kombination nicht mehr legal.
Wenn man z.B. einen 36V/250W Motor mit 48V Akku betreibt, hat er etwa 1/3 mehr Leistung (also ca. 330W), somit ist diese Kombination nicht mehr legal.
Das ist nicht so ganz klar, da die Spitzenleistungen ja nicht geregelt sind und mehr als 250 Watt der Motor zumindest lt. Spezifikation nicht dauerhaft leistet ohne zu überhitzen bzw. stark zu verschleißen. In sofern widerspricht ein Betrieb mit hohen Spannungen und kurzfristig (!) hoher Leistung nicht unmitelbar der Gesetzeslage. Im Zweifelsfall käme es nun auf eine Prezendenzentscheidung an - die gibt es m.W. aber noch nicht.
Ja eben...ich hatte kurze Zeit 24 Volt E-Bikes im Sortiment, die Nenndauerleistung des Motors (veraltete und schwere Generation) war auf 200 Watt beschränkt. Zwar war der Start des Motors als sehr sanft einzustufen, auf dem flachen Gelände kam man klar mit dem Bike, keine 8-10% Steigungen waren zu bewältigen und wenn, war der Motor schnell mal überhitzt bzw. gewisse unterdimensionierte Kabel (hüllen) schmolzen sogar. Mit dem 36 Volt Antrieb ist das Problem behoben, wenn auch die Bikes bis 16%ige Steigungen mühelos bewältigen können, es werden die neuesten, kleineren, leichteren und bürstenlosen 240 Watt Nabenmotoren aus China verwendet. Das ganze wird mittels einem Elektronikbauteil gesteuert, was beim 24 Volt Antrieb nicht der Fall war.
Das ist nicht so ganz klar, da die Spitzenleistungen ja nicht geregelt sind und mehr als 250 Watt der Motor zumindest lt. Spezifikation nicht dauerhaft leistet ohne zu überhitzen bzw. stark zu verschleißen. In sofern widerspricht ein Betrieb mit hohen Spannungen und kurzfristig (!) hoher Leistung nicht unmitelbar der Gesetzeslage. Im Zweifelsfall käme es nun auf eine Prezendenzentscheidung an - die gibt es m.W. aber noch nicht.
Ein 36V/250W Motor bei dauerhaftem Betrieb mit 48V entspricht also der Pedelec-Gesetzeslage, weil der Motor das nach der Spezifikation eigentlich nicht aushalten dürfte ? :)
Bevor Du hier den werten Leser auf dumme Gedanken bringst: Warum führst Du die Präzedenzentscheidung nicht selbst herbei ? :D
Bevor Du hier den werten Leser auf dumme Gedanken bringst: Warum führst Du die Präzedenzentscheidung nicht selbst herbei ? :D
Dumm ist hier nur Deine Schlussfolgerung. Kurzfristig mehr Leistung abzurufen ist nicht klar geregelt.
Kurzfristig mehr Leistung abzurufen ist nicht klar geregelt.
Selbst du gibts zu, das es nicht klar geregelt ist (also würde ich jedem davon abraten, das als gegeben anzunehmen, es sei denn, ihr wollte euer Geld in langen Rechtstreitigkeiten verbraten...)
Und von "Kurzfristig" kann wohl keine Rede sein, wenn man dauerhaft eine höher Spannung anliegen hat.
Ergo wird man die selben Konsequenzen wie beim regulären "Frisieren" zu befürchten haben.
Ich bin mir sicher, die Richter kennen schon die Begründung "Ich nutze die Frisierte Leistung nur kurzfristig...."
Selbst du gibts zu, das es nicht klar geregelt ist (also würde ich jedem davon abraten, das als gegeben anzunehmen, es sei denn, ihr wollte euer Geld in langen Rechtstreitigkeiten verbraten...
Na genau von diesen Rechtsunklarheiten reden wir ja.
M.E. könnte man z.B. 48V kurzfristig am Berg schalten, um damit besseres Drehmoment zu erreichen (trotzdem <=250 Watt) evtl auch für ein Überholmanöver (>250 Watt) und sonst mit der normalen Spannung fahren. Dafür müsste natürlich der Motor zugelassen sein. Das wäre z.B. ein Fall, der rechtlich sauber sein müsste, zumindest wenn das im Controller fest vorgegeben programmiert ist. Weitere solcher Fälle sind denkbar. Da wirds dann aber schnell schwammig. Ich vermute ja nicht, dass man hier tatsächlich große Befürchtungen haben muss belangt zu werden. Im Zweifelsfall, insbesondere wenn es zu einem Unfall kommt, kann es aber gegen einen ausgehen mit fatalen Konsequenzen. Dieses Risiko möchte wohl niemand eingehen, daher wäre eine genauere Klärung und bessere Rechtssicherheit schon sehr interessant.
Nette Definition von Kurzfristig...
Meiner Definition nach sollte sich Kurzfristig maximal im Sekundenbereich, eher < 1 Sekunde abspielen, um nicht gesetzlich geandet zu werden. Aber das ist natürlich Ansichtssache.
Nach deiner Definition wäre auch der "Nitrobooster" beim Verbrenner legal...
Da ist die Gesetzteslage aber eindeutig.
Ich denke, da kann sich jeder nun sein eigenes Bild mache, ob er zuschaltbare Spannungserhöhungen für legal hält oder nicht.
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