Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigenbau, was ist erlaubt?
Hallo,
in welchem Rahmen darf man bei der "Hilfselektrifizierung" selbst Hand anlegen?
Ist der gesamte Antrieb vorgeschrieben und muß dieser abgenommen sein? Gilt vielleicht nur eine maximale Leistungsobergrenze von 250W? Die 25km/h Max dürften auf jeden Fall Pflicht sein. Wenn man das einhält, darf man dann selbst basteln?
Ist das "Mittreten" Pflicht, oder dürfte man auch "rein elektrisch" fahren?
Gruß
Heiko
Eusebius
02.08.2007, 13:59
In der Schweiz ist bei 25km/h Höchstgeschwindigkeit Mittreten Pflicht. Bei reinem E-Antrieb gilt die Beschränkung auf 20 km/h, das Fahrzeug gilt dann als Motorfahrrad.
Eusebius
In der Schweiz ist bei 25km/h Höchstgeschwindigkeit Mittreten Pflicht. Bei reinem E-Antrieb gilt die Beschränkung auf 20 km/h, das Fahrzeug gilt dann als Motorfahrrad.
Eusebius
In Deutschland ist es m.W. für Fahrräder mit Hilfsmotor ohne Anmeldepflicht und ohne TÜV-Pflicht so:
E-Motor darf max. 250 Watt haben. Er darf bis max. 25 km/h unterstützen. Danach muss er abschalten. Der E-Motor darf nur dann laufen , wenn mitgetreten wird.
Die neuseste Regelung erlaubt beim Anfahren Motorunterstützung ohne Mittreten bis 6 km/h,ich weiss allerdings nicht , wie lange dies Unterstüzuung ohne Mittreten gestattet ist.
Alles was diese Bedingungen nicht erfüllt muss zum TÜV und angemeldet werden.
Es gibt in der wikipedia Artikel dazu, z.B. Pedelec
Markus
In Deutschland ist es m.W. für Fahrräder mit Hilfsmotor ohne Anmeldepflicht und ohne TÜV-Pflicht so:
E-Motor darf max. 250 Watt haben. Er darf bis max. 25 km/h unterstützen. Danach muss er abschalten. Der E-Motor darf nur dann laufen , wenn mitgetreten wird.
Die neuseste Regelung erlaubt beim Anfahren Motorunterstützung ohne Mittreten bis 6 km/h,ich weiss allerdings nicht , wie lange dies Unterstüzuung ohne Mittreten gestattet ist.
Alles was diese Bedingungen nicht erfüllt muss zum TÜV und angemeldet werden.
Es gibt in der wikipedia Artikel dazu, z.B. Pedelec
Markus
so oft, wie ich in letzter Zeit angehalten werden "wo ist denn der Motor?" würde ich persönlich nichts einbauen, was irgendwie nach Motor aussieht. Bin 6 mal insgesamt angehalten worden wegen Motorsuche, 3mal alleine dieses Jahr. (Lief immer ganz freundlich ab, teils mit Gruppenfoto)
so oft, wie ich in letzter Zeit angehalten werden "wo ist denn der Motor?" würde ich persönlich nichts einbauen, was irgendwie nach Motor aussieht. Bin 6 mal insgesamt angehalten worden wegen Motorsuche, 3mal alleine dieses Jahr. (Lief immer ganz freundlich ab, teils mit Gruppenfoto)
Du bist zu schnell. Das kommt mit Motor eher selten vor ....
so oft, wie ich in letzter Zeit angehalten werden "wo ist denn der Motor?" würde ich persönlich nichts einbauen, was irgendwie nach Motor aussieht. Bin 6 mal insgesamt angehalten worden wegen Motorsuche, 3mal alleine dieses Jahr. (Lief immer ganz freundlich ab, teils mit Gruppenfoto)
Ja und? Wenn's legal ist, dürfte es doch keine Probleme geben :)
Und auch ohne Motor wird man angehalten... also kein Vorteil :rolleyes:
Gruß
Heiko
Radlerpeter
01.10.2008, 23:16
In Deutschland ist es m.W. für Fahrräder mit Hilfsmotor ohne Anmeldepflicht und ohne TÜV-Pflicht so:
E-Motor darf max. 250 Watt haben. Er darf bis max. 25 km/h unterstützen. Danach muss er abschalten. Der E-Motor darf nur dann laufen , wenn mitgetreten wird.
Die neuseste Regelung erlaubt beim Anfahren Motorunterstützung ohne Mittreten bis 6 km/h,ich weiss allerdings nicht , wie lange dies Unterstüzuung ohne Mittreten gestattet ist.
Alles was diese Bedingungen nicht erfüllt muss zum TÜV und angemeldet werden.
Hallo,
wo stehen eigentlich zu der ganzen Problematik die gesetzlichen Vorgaben. Ich habe bisher nur überall in den Raum gestellte Hypothesen gelesen. Irgendwo muß es doch aber Baubestimmungen für Pedelecs/e-bikes geben.
Wer kennt sich hier aus?
Grüße aus Ostthüringen
Peter
Reinhard
02.10.2008, 00:06
Hallo Peter,
Siehe EU-Richtlinie 2002/24/EC.
Christian
02.10.2008, 13:23
Siehe EU-Richtlinie 2002/24/EC.
Die Krux mit dieser Richtlinie ist, dass Pedelecs dort ausdrücklich von der Behandlung ausgenommen sind:
Diese Richtlinie gilt nicht für die nachstehend genannten Fahrzeuge:
[...]
h) Fahrräder mit Trethilfe, die mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher, wenn der Fahrer im Treten einhält, unterbrochen wird.
Mehr steht da zum Thema Pedelec nicht drin. Muss auch nicht, da sie als Fahrräder gelten.
Bei S-Pedelecs sieht's anders aus. Das sind Fahrzeuge der Klasse L1e, und die werden tatsächlich in der o.a. Richtlinie behandelt.
Gruß,
Christian
Reinhard
02.10.2008, 13:57
Mehr steht da zum Thema Pedelec nicht drin. Muss auch nicht, da sie als Fahrräder gelten.
Das reicht aber schon für die Eckdaten zur Ausgangsfrage, oder?
Christian
02.10.2008, 20:19
Das reicht aber schon für die Eckdaten zur Ausgangsfrage, oder?
Ja. Was einfache Pedelecs betrifft, ist das wohl ausreichend. Ein gewissser Auslegungsspielraum ist aber dennoch vorhanden. "Nenndauerleistung" sagt z.B. nichts aus hinsichtlich einer etwaigen Überlastbarkeit, weder in Bezug auf deren Höhe noch auf deren Dauer.
;)
Gruß,
Christian
herrgismo
02.10.2008, 20:33
EU-Richtlinie 2002/24/EC.
Danke! Warum gibt's den knopp hier nicht?
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