Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderanhänger Kupplung
Herr Rossi
06.05.2009, 22:11
Hallo zusammen,
vielleicht weis das zufällig jemand hier.
Ich will mir einen Kinderanhänger für mein Flyer S zulegen.
Jetzt weis ich nicht, welche Kupplung ich dazu brauche.
http://www.burley.de/Kupplungen
Kennt sich damit jemand aus hier was beim Flyer passt?
Ich habe ja eine Nabenschaltung und Scheibenbremse...
Gruß
Daniel
S-Pedelec und Kinderanhänger ist nicht erlaubt, genauso wenig wie an einem Mofa oder Moped.
Im Übrigen erlischt die Betriebserlaubnis des S-Pedelecs, wenn Du dafür Teile anbaust.
Herr Rossi
07.05.2009, 12:34
Danke für den Hinweis, ich machs trotzdem.
Gibt es dazu auch nen eindeutigen Paragraphen in der STVO?
Welche relevanten Teile baue ich denn dauerthaft an?
Ich sehe da keine Probleme. Der Kupplung wird angeschraubt, ist somit nicht dauerhaft fixiert. Das ist in meinem Augen nichts anderes als ein Dachträger am Auto, der braucht auch keine ABE oder TÜV. Und passieren sollte hier auch nichts, da das Teil ja an einem Fahrrad auch funktioniert.
Zudem habe ich nicht vor, mit meinem Sohn im Hänger, schneller als 15 bis max 20 km/h zu fahren.
Und da wir sowieso nur einsame Waldwege fahren, mache ich das sogar gänzlich ohne Kennzeichen. Ich muß den Motor ja nicht anhaben, und solange ich das nicht tue, ist es ein Fahrrad.
Herr Rossi
07.05.2009, 13:23
http://www.fahrschule24.net/stvzo/61a.htm
Ich glaube, daß ist gemeint, oder?
Ein/Mein S Pedelec ist "bauartbedingt" nur 20 km/h schnell, wenn ich mich nicht täusche, irgend sowas steht in den Papieren.
Gibt es dazu auch nen eindeutigen Paragraphen in der STVO?
§ 61a StVZO (klick (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__61a.html)) regelt nur die generelle Zulässigkeit von Anhängern hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor bis 25 km/h.
Das S-Pedelec wird im Rahmen einer Einzelzulassung (klick (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__21.html), eine allgemeine Betriebserlaubnis kann es bei der derzeitigen Rechtslage noch nicht geben, da dieser Fahrzeugtyp in der Fahrzeugzulassungsverordnung noch nicht geregelt ist) gestützt auf die alte Leichtmofaverordnung (Fahren mit Gasgriff bis 20 km/h, klick (http://bundesrecht.juris.de/stvrausnv/BJNR039400993.html)) zugelassen. Es gelten also die Verkehrsvorschriften wie für ein Leichtmofa ("Saxonette"), für die wiederum weitestgehend die Vorschriften für Mofas gelten (mit Ausnahmen, z.B. keine Helmpflicht).
Grundsätzlich ist also nach § 61a StVZO ein Anhänger hinter einem S-Pedelec zulässig.
Aber damit ist noch lange nicht ein Transport eines Kindes in einem Anhänger hinter einem S-Pedelec zulässig !
Bei Fahrrädern wird in Ermangelung einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in Absprache mit den obersten Straßenverkehrsbehörden der Länder § 21 Absatz 3 StVO (Mitnahme von Kindern auf Fahrrädern, klick (http://bundesrecht.juris.de/stvo/__21.html)) für die Mitnahme von Personen in Fahrradanhängern analog angewandt.
Diese Analogie ist aber ganz eindeutig auf Fahrräder beschränkt und nicht auf Mofas oder Motorräder ausdehnbar. Damit gilt § 21 Abs 3 StVO auch nicht analog für S-Pedelecs.
So lange Du ohne Motor fährst, darfst Du den Kinderanhänger allerdings ziehen, wobei dann immer noch das Problem bleibt, dass durch den Anbau von bauartgenehmigungspflichtigen Bauteilen an einem S-Pedelec die Betriebserlaubnis erlischt, wenn diese Teile kein Prüfzeugnis gemäß § 19 Abs. 3 StVZO (klick (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html)) haben und keine Änderungsabnahme erfolgt ist.
Anhängerkupplungen, auch die an Mofas und damit auch an S-Pedelecs, gehören zu den bauartgenehmigungspflichtigen Bauteilen. Eine entsprechende Änderung muss geprüft werden. Falls für das Teil ein Prüfzeugnis gem. § 19 Abs. 3 StVZO (klick (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html)) vorliegt und der dort aufgeführte Verwendungsbereich und ggfls. vorhandene Auflagen eingehalten werden, ist eine Änderungsabnahme beim TÜV möglich.
Sollte kein Nachweis für die Kupplung vorhanden sein, muss ein amtlich anerkannter Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" diese Änderung als Begutachtung nach § 21 StVZO (klick (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__21.html)) durchführen.
Herr Rossi
07.05.2009, 16:27
Danke! (idiotische) Gesetze hin oder her, ich sehs gelassen. Im Zweifelsfall: Wer will mir nachweisen, daß ich mit E-Antrieb gefahren bin?
Herr Rossi
07.05.2009, 16:34
So lange Du ohne Motor fährst, darfst Du den Kinderanhänger allerdings ziehen, wobei dann immer noch das Problem bleibt, dass durch den Anbau von bauartgenehmigungspflichtigen Bauteilen an einem S-Pedelec die Betriebserlaubnis erlischt, wenn diese Teile kein Prüfzeugnis gemäß § 19 Abs. 3 StVZO (klick (http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__19.html)) haben und keine Änderungsabnahme erfolgt ist.
Aber wenn ich ohne Motor fahre, dann ist es doch ein Fahrrad.
Und für dieses Fahrrad erlischt doch nix.
Danke! (idiotische) Gesetze hin oder her, ich sehs gelassen. Im Zweifelsfall: Wer will mir nachweisen, daß ich mit E-Antrieb gefahren bin?
Letztlich nur, wenn es ein Zeuge aussagt, weil er den Motor gehört oder gesehen hat, wie Du z.B. das Teil ein- oder ausgeschaltet hast oder weil Du Dich verplapperst ...
Aber wenn ich ohne Motor fahre, dann ist es doch ein Fahrrad. Und für dieses Fahrrad erlischt doch nix.
Ein S-Pedelec bleibt auch mit ausgeschaltetem Motor ein S-Pedelec.
Nur bezüglich der Radwegebenutzung gilt wie beim Mofa etwas anderes, siehe § 2 Absatz 4, Satz 4 StVO, klick (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php).
Auszug hieraus:
"(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen."
Von daher korrigiere ich meine Rechtsansicht bezüglich des Kinderanhängers im Fahrradbetrieb: Da ein S-Pedelec immer ein S-Pedelec bleibt, darf auch im Fahrradbetrieb kein Kinderanhänger gezogen werden.
Eine vergleichbare gesetzlich geregelte Ausnahme wie beim Mofa, das durch Pedalieren bewegt wird und nur deswegen nach § 2 Absatz 4, Satz 4 StVO den Radweg innerorts benutzen darf, ist beim Kinderanhänger nämlich nicht ersichtlich.
Herr Rossi
07.05.2009, 17:06
Oh mann, heutzutage braucht man wohl für alles erstmal den Anwalt.
Und nicht mal der weis es am Schluß wirklich. Als Geschäftsführer steht man sowieso laufend mit einem Bein im Knast, da macht die Freizeit keine Ausnahme mehr. Einfach zK. Geht auch mal irgendwas ohne unverständliche und nicht nachvollziehbare Gesetze?
Sind im Herbst nicht Wahlen? Vielleicht wäre das ein Wahlkampfthema "Pro Kinderanhänger an S Pedelec"
Oder "Helm und Versicherungpflicht für Rennradfahrer" oder "dauerhupenpflicht für radelnde Rentner"
Fahrradhändler sollten eigentlich von den Pedelec-Herstellern über die rechtliche Seite informiert worden sein und dieses Wissen dann an ihre Kunden weitergeben. Mir drängt sich aber der Verdacht auf, dass insbesondere bei S-Pedelecs nicht ungefragt auf die Rechtslage hingewiesen wird. Zum einen wohl schon deswegen, weil einzelne Verkäufer wirklich keine Ahnung haben, aber wohl auch, um S-Pedelecs leichter zu verkaufen. Schließlich sind das Verbot der innerörtlichen Radwegebenutzung im Motorbetrieb und die Nichtzulässigkeit eines Kinderanhängers neben dem hohen Preis schwerwiegende Verkaufshemmnisse. Und jeder Teilnehmer im Straßenverkehr ist grundsätzlich dazu verpflichtet, sich selbst über die Verkehrsregeln zu informieren. Falsche Auskünfte dürfen Fahrradhändler allerdings nicht geben. Wenn man das nachweisen kann, ist das eine Möglichkeit, den Kauf rückgängig zu machen.
Dieses Jahr soll noch eine Novellierung der Fahrzeugzulassungsordnung kommen, bei der u.a. S-Pedelecs geregelt werden. Damit können die dann endlich eine allgemeine Betriebserlaubnis bekommen. So werden die teureren "Sammel-Einzelzulassungen" ein Ende haben, was S-Pedelecs ca. 130 EUR günstiger machen müsste.
Aber bei den Kinderanhängern sieht es wohl nicht gut aus. S-Pedelecs sind (Leicht)Mofas rechtlich und tatsächlich zu ähnlich. Wenn man Kinderanhänger bei S-Pedelecs erlauben würde, müsste man das dann wohl auch bei Mofas tun und das glaube ich nicht, dass so was kommt.
Wer Kinderanhänger ziehen will, kann ja immer noch das normale Pedelec nehmen. Mit Kinderanhänger sollte man sowieso nicht über 25 km/h fahren.
Herr Rossi
07.05.2009, 18:41
Wer Kinderanhänger ziehen will, kann ja immer noch das normale Pedelec nehmen. Mit Kinderanhänger sollte man sowieso nicht über 25 km/h fahren.
Aber man darf mit 50 nen berg runter, und das ist doch absurd.
Es sollte einfach ein Vmax für Hängerbetrieb geben, also max 25 und fertig.
So ist es beim Auto ja auch geregelt, mit der 80 km/h Grenze.
Auuserdem habe ich nicht das Geld für 2 Pedelecs....
Aber man darf mit 50 nen berg runter, und das ist doch absurd.Es sollte einfach ein Vmax für Hängerbetrieb geben, also max 25 und fertig.So ist es beim Auto ja auch geregelt, mit der 80 km/h Grenze.
Fahrradkinderanhänger sind wie schon oben ausgeführt in keiner Weise gesetzlich geregelt. Es gelten allerdings immer die allgemeinen Verkehrsregeln, also insbesondere §1 StVO:
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Auuserdem habe ich nicht das Geld für 2 Pedelecs....
Du kannst Dein S-Pedelec ja auf 25 km/h rückbauen ...
Herr Rossi
07.05.2009, 20:16
Ein Pedelec bleibt für mich ein Fahrrad, wie jedes andere Fahrrad auch.
Jeder Rennradfahrer der Halbwegs trainiert ist, fährt an mir vorbei.
Und wenn so einer einen Kinderwagen zieht? Das darf er, egal wie schnell.
Ich werde mich nicht wegen idiotischen Gesetzen, die auch noch irgendwie zusammengewürfelt sind, total verbiegen.
Allerhöchstens werde ich eine 2. Steuerung im Wechsel anbringen, falls das Möglich ist, nicht das ich noch aus versehen im Wahn mit meinem Sohn die Schallmauer versuche zu durchbrechen. Aber dann dürfte ich ja. ha ha ha
So ein Bull*hit. Alle abwählen. Im Herbst sind Wahlen.
sitzpickel
07.05.2009, 20:17
Aber man darf mit 50 nen berg runter, und das ist doch absurd.
Es sollte einfach ein Vmax für Hängerbetrieb geben, also max 25 und fertig.
So ist es beim Auto ja auch geregelt, mit der 80 km/h Grenze.
Auuserdem habe ich nicht das Geld für 2 Pedelecs....
Hallo Hr Rossi :-))
Ich benütze die Weberkupplung mit Ständer(mittlerweile am Kalkhoff Pro Connect) siehe Bild:
sitzpickel
07.05.2009, 20:26
Halllo Hr Rossi
Hier am Kalkhoff montiert:
Herr Rossi
07.05.2009, 20:28
Die scheint sehr gut zu sein. Ich habe heute erstmal mit der Standardkupplung bestellt.
Der Herr meinte, diese sollte auch funktionieren. Mal schauen. :)
Hallo Herr Rossi,
die "liberale" Werbung finde ich penetrant und möchte die hier in einem Pedelec-Forum auch nícht gerne sehen.
grosserschnurz
07.05.2009, 20:34
Hallo Herr Rossi,
du darfst dich ja als FDPler outen und dich gegen jeglich gesetzliche Reglung stemmen.
Aber halte das Forum wahlkampffrei.
grosserschnurz meint, du solltest das Logo umgehend entfernen
Herr Rossi
07.05.2009, 20:37
@peline, dafür gibts PN.
grosserschnurz
07.05.2009, 20:37
Hallo Reinhard,
du solltest darauf achten, dass das Forum nicht zur Plattform für irgendwelche Parteifreunde wird.
Grosserschnurz sagt Danke
Herr Rossi
07.05.2009, 20:40
Mein Gott, darf man schon noch Wählen gehen? Oder habt ihr komplett aufgegeben.
Was daram so schlimm ist, verstehe ich sowieso nicht. Ist ja nicht gerade die NPD.
BTW. es ist auch nicht OK, daß ihr meinen Thread zumüllt. Dafür gibts PN
Reinhard
07.05.2009, 21:32
Siehe es doch mal so: es gibt Vorschriften, die halt gewisse Dinge regeln. Ob sie nun für Dich Bull*hit sind, spielt überhaupt keine Rolle. didi28 hat Dir den aktuellen Sachverhalt umfangreich dargelegt. Das wird ihn einiges an Zeit gekostet haben ...
Was Du nun daraus machst, ist Deine Sache ...
Herr Rossi
07.05.2009, 22:23
Das wird ihn einiges an Zeit gekostet haben ...
Hör ich da einen Vorwurf?
Habe ich mich bedankt oder habe ich mich bedankt? :mad:
Und aktuelle Gesetze hin oder her. Wenn WIR hier nicht drüber diskutieren können, bzw nicht über aktuelle unsinnige Regelungen schimpfen dürfen, wer soll es denn sonst machen?
Gesetze fallen ja auch nicht einfach vom Himmel und stehen dann einbetoniert da. (obwohl ich da manchmal meine Zweifel habe)
Reinhard
07.05.2009, 22:31
Habe ich mich bedankt oder habe ich mich bedankt? :mad:
Du hast Dich bedankt. Habe ich durchaus gesehen.
Ob eine Vorschrift unsinnig ist oder nicht, liegt immer im Auge des Betrachters. Wir können hier gerne darüber diskutieren, ich fürchte nur, das wird nichts bringen. Ergo kann ich mir die Zeit dafür auch sparen und einfach fahren ... ;)
Es bringt wohl für uns hier im Forum wirklich nichts, darüber lang und breit zu diskutieren, ob die bestehende Rechtslage unsinnig ist.
Nur so viel sei noch angemerkt:
Rennradfahrer sind nicht mit normalen Radfahrern vergleichbar, nur in geringer Stückzahl vorhanden und fahren wohl auch selten mit Kinderanhänger hohes Tempo.
Schon normale Pedelecs sind mit ihrem zulassungsfreien Motorantrieb, also ihrer rechtlichen Einstufung als Fahrrad, privilegiert.
Wenn man bei S-Pedelecs den Einsatz von Kinderanhängern gestatten würde, dann müsste man dies wohl zumindest auch bei Leichtmofas und Mofas tun.
Die Gründe, warum man Kinderanhänger beim Mofa nicht erlaubt hat und beim S-Pedelec wohl nicht erlauben wird, sind gleich:
Natürlich kann man mit einem Fahrrad + Kinderanhänger auch mal schneller als 25 km/h fahren, aber dies wird sehr selten sein. Die tatsächlich gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten werden vielmehr weit darunter liegen. Schon bei einem normalen Pedelecgespann wird die Durchschnittsgeschwindigkeit etwas steigen. Sind wir also froh, dass wenigstens dies erlaubt ist.
Mit Mofa oder insbesondere 500W-S-Pedelec wird man noch weit höhere Durchnittsgeschwindigkeiten erreichen. Eine höhere Geschwindigkeit stellt aber immer auch ein erhebliches zusätzliches Gefährdungspotential dar. Da hier Kinder im Spiel sind, die dem Tun ihrer Eltern hilflos ausgeliefert sind, glaube ich nicht, dass es im Hinblick auf den Kinderschutz politisch durchsetzbar ist, dass S-Pedelecs mit Kinderanhänger erlaubt werden.
Herr Rossi
08.05.2009, 12:59
Doch, ich finde es absolut sinnvoll genau hier zu diskutieren. Denn hier sind die Leute, wie ich, die ein 250 W Pedelec fahren, welches auch noch über 25 km/h beim treten mithilft.
Ich von meiner Seite aus habe absolut keine Bedenken, was den Anhängerbetrieb mit Kind angeht. Ich liebe meinem Sohn, und handle in Eigenverantwortung richtig.
Ich glaube das tun wohl die meisten Eltern, und die, die mit ihren Kindern solche Touren machen wohl erst recht.
Ich fahre mit meinem Sohn, egal ob Fahrrad oder Pedelec langsam, da ist es völlig Banane, ob das Rad auch schneller könnte.
Die 45 km/h für so ein Rad stehen sowieso nur irgendwo auf Papier und sind im Normalfall nur mit sehr viele Mühe zu erreichen und mit nem Anhänger der wie ne Schrankwand im Wind steht wirds sicher nicht besser.
Ich sehe da einen erheblichen Unterschied zu einem 45 km/h Roller mit 2000-4000 Watt Leistung, wo man nur am Gashahn dreht und praktisch die V max ständig mühelos erreicht.
Und das sollte der Gesetzgeber auch erkennen können.
Ausserdem findet die Hauptgefährdung für ein Kind im Hänger eher durch Autos die einen überfahren statt, und nicht durch zu hohe Geschwindigkeiten.
Dasselbe "Problem" habe doch die Roller seit der 45 km/h Grenze genauso.
Die Realgeschwindigkeiten in der Stadt von Autos liegen bei min.60 km/h.
Das ist ein viel größeres Problem, als ein Roller welcher 60 statt 45 läuft.
Man zwingt den Rollerfahrer auf die Straße, und dort ist der dann ein Hinderniß, welches ununterbrochen oft gefährlich überholt wird.
sitzpickel
08.05.2009, 17:40
Doch, ich finde es absolut sinnvoll genau hier zu diskutieren. Denn hier sind die Leute, wie ich, die ein 250 W Pedelec fahren, welches auch noch über 25 km/h beim treten mithilft.
Ich von meiner Seite aus habe absolut keine Bedenken, was den Anhängerbetrieb mit Kind angeht. Ich liebe meinem Sohn, und handle in Eigenverantwortung richtig.
Ich glaube das tun wohl die meisten Eltern, und die, die mit ihren Kindern solche Touren machen wohl erst recht.
Ich fahre mit meinem Sohn, egal ob Fahrrad oder Pedelec langsam, da ist es völlig Banane, ob das Rad auch schneller könnte.
Die 45 km/h für so ein Rad stehen sowieso nur irgendwo auf Papier und sind im Normalfall nur mit sehr viele Mühe zu erreichen und mit nem Anhänger der wie ne Schrankwand im Wind steht wirds sicher nicht besser.
I
hallo Hr.Rossi
Muß dir zu 100% zustimmen(auch wenns nichts hilft:))
Erstens sind 45km/h mit Hänger nicht mal von mir zu schaffen und zweitens
spielt Erfahrung und Gespür für Gefahrensituationen im öffentlichen Straßenverkehr eine weitaus größere Rolle, als die Frage ob das Rad einen Hilfsmotor besitzt oder nicht(egal ob 250W oder 1kw). Bei unterstütztem Fahren bin ich sogar aufmerksamer als sonst, da ich nicht ständig am Limit fahren muß um zügig vorwärts zu kommen.
Gruß
Markus
Herr Rossi
11.05.2009, 11:36
Antwort von Biketec:
"Sehr geehrter Herr xyz
Vielen Dank für Ihr Schreiben. Zu Ihren Fragen kann ich wie folgt Stellung nehmen:
- Die FLYER S-Serie ist tatsächlich ein sogenanntes schnelles E-Bike und kann in Deutschland mit einer TÜV-Einzelzulassung gefahren werden. Der FLYER ist in der Kategorie "Kleinkraftrad" zugelassen.
- In dieser Kategorie ist ein Kinderanhänger tatsächlich nicht zugelassen, da wir uns an die Rechtsgrundlage von Kleinkrafträder halte müssen.
- Da wir an der S-Serie eine DD Schaltung, also 24 Gänge haben, ist es auch nicht möglich, mit einem "Handgriff" den FLYER zu einem normalen "Pedelec" umzubauen.
- Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass Sie den FLYER mit Kinderanhänger "ohne Unterstützung" fahren würden, dann nämlich wäre der FLYER ein ganz normales Fahrrad. Die Polizei müsste Ihnen dann beweisen, dass Sie mit eingeschaltetem Motor gefahren sind...dies ist mE. Nicht ganz so einfach....
Ich bedaure Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen"
- Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass Sie den FLYER mit Kinderanhänger "ohne Unterstützung" fahren würden, dann nämlich wäre der FLYER ein ganz normales Fahrrad. Die Polizei müsste Ihnen dann beweisen, dass Sie mit eingeschaltetem Motor gefahren sind...dies ist mE. Nicht ganz so einfach....
Das ist leider falsch. Bei einem Mofa darf man auch keinen Kinderanhänger anhängen, selbst wenn man ohne Motorunterstützung fährt. Auch bleibt das Problem der ABE für die Anhängerkupplung und deren Eintragung in die Zulassungspapiere. Ein S-Pedelec darf man also unter keinen Umständen mit einem Kinderanhänger fahren.
Übrigens wird ein Mofa, Moped oder Motorrad auch nicht rechtlich zum Fahrrad, wenn man den Motor ausschaltet und nur den Berg hinunterrollt ...
Es gibt, wie in Beitrag #8 bereits oben näher erläutert, nur eine gesetzlich geregelte Ausnahme bei Mofas, die zwischen Motorbetrieb und Tretbetrieb unterscheidet und auch bei S-Pedelecs Anwendung findet: Im motorlosen Tretbetrieb dürfen diese alle Radwege benutzen. Dies ist aber nur eine Sonderregelung für den Tretbetrieb auf Radwegen und kann nicht auf Kinderanhänger entsprechend angewandt werden.
Das S-Pedelec ist im Übrigen verkehrsrechtlich nicht als Kleinkraftrad eingestuft (dann hätte man z.B. eine Helmpflicht und dürfte auch außerorts keine Radwege benutzen), sondern als Leichtmofa nach der Leichtmofaverordnung (wie die Saxonette).
Herr Rossi
11.05.2009, 12:20
Und wann genau fängt ein Mofa/S-Pedelec ein Fahrrad zu werden?
Motor aus/umbauen? Akku weglassen? Vielleicht einfach das große Kettenblatt "sperren".
Oder andersrum gefragt. Wenn ich bei einem normalem Pedelec einen 1000 Watt Motor einbaue, diesen aber nicht benutze, bleibt es doch auch ein Fahrrad, oder nicht? Oder gilt hier, daß man nicht beliebig während der Fahrt auf den einen oder anderen Betriebszustand einfach wechseln kann?
Oder gilt hier, daß man nicht beliebig während der Fahrt auf den einen oder anderen Betriebszustand einfach wechseln kann?
Das dürfte der Punkt sein.
Sobald der Motor in kurzer Zeit ein oder aus zu schalten ist sind die Vorschriften mit Motor zu beachten.
Ein Motorrad darf auch nicht auf den Radweg, nur weil man schnell den Motor aus macht (schieben ist natürlich eine andere Sache)...
Ich praktiziere es im schnellen Alleweder (z.B. bei Stau...) auch, mal nen Radweg zu benutzen. Und obwohl ich dabei meinen Motor per Schalter ganz ausschalte und mit reiner Muskelkraft fahre, ist mir klar, das ich im, Zweifelsfall dafür von der Rennleitung eine Verwarnung kassieren kann. Die Chancen stehe aber natürlich nicht schlecht, das man ohne Strafe davon kommt, solange der Motor wirklich aus ist. Rechtlich gesehen spielt das aber keine Rolle.
Umgekehrt hieße das ja auch, das die Radwegebenutzungpflicht für mich wieder gelelten würde, sobald ich den Motor nicht benutze...
Das ist aber definitiv nicht der Fall.
Und wann genau fängt ein Mofa/S-Pedelec ein Fahrrad zu werden?
Bein Mofa machst Du das Versicherungskennzeichen ab und baust den Motor aus. Dann hast Du ein Fahrrad.
Wenn Du Dein S-Pedelec zum normalen Pedelec rückbaust, also 250W Nenndauerleistung (mehr hat das Flyer sowieso nicht) und Motorunterstützung bis 25 km/h, dann hast Du rechtlich gesehen auch ein Fahrrad. Dann kannst Du das Versicherungsschild abmachen und den Kinderanhänger dranmachen.:)
Oder andersrum gefragt. Wenn ich bei einem normalem Pedelec einen 1000 Watt Motor einbaue, diesen aber nicht benutze, bleibt es doch auch ein Fahrrad, oder nicht?
Einen 1000W Motor einbauen, den man dann nicht benutzt, ist ein reichlich realitätsfremder Ansatz. Mit diesen Fragestellungen befasse ich mich eigentlich nur ungern.
Aber aus Verständnisgründen mache ich hier mal eine Ausnahme:
Ein Fahrrad wird durch das Spazierenfahren eines dauerhaft funktionslosen 1000W Motors nicht zum E-Bike.
Ein E-Bike mit Versicherungskennzeichen wird durch einen dauerhaft funktionslosen Motor nicht zum Fahrrad.
Wenn man jetzt realitätsfern weiterspinnen will, dann könnte man ein "S-Pedelec" ohne Versicherungskennzeichen und dauerhaft funktionslosem Motor wie ein Fahrrad fahren.
Wenn das S-Pedelec während der Fahrt voll funktionsfähig ist, wird Dir aber niemand glauben, dass es nicht auch zumindest gelegentlich im Motorbetrieb eingesetzt wird. Wenn man damit durchkäme, bräuchte man faktisch keine Zulassung für S-Pedelecs mehr.
GoOneBen
21.07.2009, 10:59
Die Thematik mit dem S-pedelec habe ich so weit verfolgt.
Mein Interesse ist durchaus auch in Verbindung mit dem Kinderanhänger.
Rechtlich nunmal nicht drin wie es aussieht.
Schade.
Andererseits kan ich den Gesetzgeber verstehen.
Meine Punkte:
Trommelbremsen bei einem Velo-Gefährt 55kg+80kg Fahrer,bergab bei 45 km/h und mit auflaufendem und schiebendem ungebremsten Kinderanhänger ca. 30 kg... am besten bei Nasser Fahrbahn..
Nee, also mir persönlich auch zu heikel, dann meine Maus da im Anhäger zu haben...auch so schon ohne Hilfsantrieb ne harte Situation.
Das kann sehr böse ins Auge gehen.
Es ist schade aber doch ganz gut das das so nicht zugelasen ist.
Da ich LKW-Führerschein und SLT-Berechtigung besitze kann ich den Gesetzgeber erst recht verstehen.....
Eine Regressklausel oder Haftungsausschluss bei Unfällen über 25km/h
mit Kinderanhänger wären aber auch schon eine Erleichterung.Des weiteren eine erforderliche Fahrerlaubnis Klasse 3 zu fahrten mit Kinderanhäner.
Dies würde nicht zuletzt die Salonfähigkeit steigern.
Ich mutmasse hier jedenfalls nicht in richtung OPEC und Staat in Verbindung mit Fossil-Verbrennungs-Zwang/ Ottomotor-förderung.Verschwörungstheorien sind angesichts der Planlosgkeit in der Welt ziemlich unglaubwürdig.
Mich regt der Schilderwald persönlich auch auf, keine Sorge...kenn den Schilderwald doch besser als mir lieb ist...
Ein Aspekt ist noch gar nicht angesprochen worden:
Beim Mofa habe ich Abgase, die für das Kind im Anhänger ungesund sein können.
Vielleicht war ja dieser Aspekt (neben der Geschwindigkeit) für den Gesetzgeber der Grund den Anhängerbetrieb mit Kind für Mofas zu verbieten.
Bei S-Pedelecs müsste man das meiner Meinung nach wegen der Abgasfreiheit ganz neu bewerten.
Bei S-Pedelecs müsste man das meiner Meinung nach wegen der Abgasfreiheit ganz neu bewerten.
Willst Du wirklich innerorts auf der Straße (Fahrradwege sind innerorts für S-Pedelecs im Motorbetrieb ja nicht erlaubt) mit einem Kinderanhänger mehr als 25 km/h fahren ?
25km/h mit Kinderanhänger ist meiner Meinung nach der Sicherheitsproblematik des Anhängerbetriebes und eines darin sitzenden Kindes angemessen. Mit einem Fahrrad und Kinderanhänger ist man i.d.R. in der Ebene auf Dauer jedenfalls nicht schneller.
Man könnte an eine Geschwindigkeitsbegrenzung für S-Pedelecs im Kinderanhängerbetrieb denken. Ist die vernünftig kontrollierbar ? Wollt Ihr noch mehr Paragraphen ? Alles wenig zielführend, wer einen Kinderanhänger ziehen will, soll ein normales Pedelec fahren.
eleghost
21.07.2009, 15:30
hallo an alle,
wenn ich die frage ganz am anfang richtig verstanden habe, ging es hier doch bloss um eine anhängerkupplung, oder ?
soweit ich weiss, gibt es anhängerkupplungen, die über eine abe verfügen und an ein mofa gebaut werden dürfen.
diese kupplungen darf man ebenso an ein s-pedelec bauen, ohne dass deren abe erlischt ( anbauvorschriften beachten !)
damit darf man dann also auch einen anhänger ziehen, sogar einen kinderanhänger, bloss dürfen da keine kinder drin sitzen.
und wenn ich mich richtig erinnere, dann gibt es für das ziehen eines anhängers mit einem moped noch eine gesonderte geschwindigkeitsbegrenzung.
@ herr rossi :
wenn Du also so eine kupplung verbaust, deinen anhänger mit kindern damit ziehst, dann handelst Du zwar immer noch regelwidrig, die abe deines pedelec erlischt jedoch nicht.
Du könntest also, wenn Du erwischt wirst, die kinder ausladen, womöglich anders abholen lassen und völlig gestzeskonform Dein pedelec samt anhänger nach hause fahren.
aber ich bin kein jurist, alles, was ich hier schreibe, mache ich aber nach bestem wissen und gewissen, bilde ich mir doch ein, über eine portion gesunden menschenverstandes zu verfügen.
ansonsten mögen mich wissendere korrigieren !
grüsse aus dem hohen norden
ollo
wenn ich die frage ganz am anfang richtig verstanden habe, ging es hier doch bloss um eine anhängerkupplung, oder ?
soweit ich weiss, gibt es anhängerkupplungen, die über eine abe verfügen und an ein mofa gebaut werden dürfen. diese kupplungen darf man ebenso an ein s-pedelec bauen, ohne dass deren abe erlischt ( anbauvorschriften beachten !)
Ich habe starke Zweifel, dass eine ABE für eine Mofa-Anhängerkupplung auch bei der Montage an ein S-Pedelec gilt.
wiebkesaust
21.07.2009, 18:29
hallo im prinzip sollte ja jeder verantwortliche Vater selbst einschätzen können, wie er mit seinem kind fährt.
aber stelle dir vor, du wirst in einen Unfall verwickelt undein Sachverständiger untersucht dein "Fahrrad"
und stellt mit dem zusatz und anhänger keine Betreibserlaubnis..dann hast du keine gültige Haftpflichtversicherung und dann kann passieren dass du haus und Hof verleirst,weil unfAllgener schwer gestürzt ist und auf Dauer behindert!
daher wir haben uns genau vorher erkundigt..unter welchen rechtlichen Voraussetzungen darf man ein "fahrrad-leichtmofa" fahren..damit der Versciherungsschutz besteht.
mein mann hat sein schild immer inder Fahrradtasche,dann hat er eben vergessen,es anzubauen, weil es sonst probleme gibt beim transport mit der Bahn.geben könnte.als behindertenfahhrad.. im Fahrradabteil..weil ja nun kein fahrrad sondern leichtmofa..
aber das ist nur eine fahrlässige Straftat mit kleinem bußgeld..so behält er aber vollen Versicherungsschutz.
mache bloß keine basteleien am mofa..wie viele kids sind so ohne versicherung ihr leben lang pleite, weil sie nie die kosten der Unfallfolgen zahlen können, denn normale Personen-haftpflicht ist dann auch nicht zuständig. herzlicher gruß wiebke
vBulletin® v3.8.4, Copyright ©2000-2010, Jelsoft Enterprises Ltd.