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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : E-Motor Zulassung als Kleinkraftrad



schuhmax
02.07.2008, 22:57
Hallo, schnelle pedelecs müssen ja mit einem versicherungskennzeichen ausgestattet werden.
Das versicherungskennzeichen beinhaltet aber gleichzeitigt einen haftpficht und diebstahlschutz, für ganze 70 € im jahr.


Warum das nicht nutzen, versuche doch einmal ein trike mit einem wert von
€ 3000 gegen diebstahl zu versichern.

Mein vorhaben ist ein versicherungskennzeichenpflichtiges trike zu bauen,
wo ich die vorzüge der besagten versicherung nutzen kann,
aber den e-antrieb nur als unterstützung mal hier und da nutzen will,
weil ich eh nur auf radwegen unterwegs bin und keine 45 km/h fahren will.


Wer hat da erfahrung wie man so etwas auf die beine stellt,
muss ich zum tüv, brauche ich eine betriebserlaubniss,
oder wie läuft das ?

Schuhmax

Reinhard
02.07.2008, 23:15
Hallo Dietmar,

nach meinen Recherchen bei TÜV und Dekra hast Du als Einzelperson keine Chance eine Zulassung als "Kleinkraftrad geringer Leistung" (= Power/Sport-Pedelec) zu erlangen bzw. es wird schnell sehr teuer werden.

Falls Du Dich einlesen willst: die EG-Richtlinie 2002/24/EG beschreibt die Voraussetzungen.

Patrick
02.07.2008, 23:33
die EG-Richtlinie 2002/24/EG beschreibt die Voraussetzungen.

... für eine Typengenehmigung, oder? Einzelabnahme ist doch was anderes? (hab nicht die leiseste Ahnung, bitte als Frage und nicht als Belehrung verstehen ;))

Gruß,
Patrick

schuhmax
02.07.2008, 23:35
Hallo Dietmar,

nach meinen Recherchen bei TÜV und Dekra hast Du als Einzelperson keine Chance eine Zulassung als "Kleinkraftrad geringer Leistung


Hallo Reinhard,

das habe ich mir fast gedacht, wie beim motorrad einzeilabnahme,
modellprüfung.

Danach könnte ich dann das modell exclusiv verkaufen.

Na vielleicht hat ja ein hersteller / vertreiber interesse so ein e-trike auf die beine zu stellen.

Wie vielleicht die junge vertriebsfirma "gforce" wo ich mein trike gekauft habe.

Es wäre aufjedenfall schon, und glaubt man dem bericht von radfahren,
gehört dem e-bike die zukunft.

Schuhmax

Reinhard
03.07.2008, 09:04
Hallo Patrick,

das ist richtig, aber die Voraussetzungen gelten nach meinen Infos für beide (Typengenehmigung und Einzelzulassung).

Mein Anliegen bei den Anfragen war, ob es möglich sei, bspw. eine Leitra mit dem 500 Watt BionX als "Kleinkraftrad geringer Leistung" zuzulassen. Mit den Vorteilen bzgl. Versicherung, keine Helmpflicht und den "Nachteilen" Mofaschild und Führerschein.

Das Problem dabei ist nun, das niemand dazu eine definitive Aussage treffen kann oder will, welche Voraussetzungen nun exakt benötigt werden. Es wurde angeboten, eine entsprechende Ausarbeitung zu erstellen, die dann als Grundlage für eine Zulassung bzw. Betriebserlaubnis dient. Das Angebot dazu bewegt sich im unteren 5-stelligen EUR-Bereich ...

Das eine Einzelzulassung grundsätzlich möglich ist, sieht man am Alleweder. Ich weiß aber nicht, zu welcher "Fahrzeugklasse" das dann zählt.

Dani18
06.07.2008, 14:28
Meine frage ist hat Jemand Erfahrungen bezüglich der Zulassung als Kleinkraftrad bei einem selbst elektrifizierten VELO den Alleweder gibt’s ja mit einer Zulassung als Kleinkraftrad. Voraussetzungen kosten etc.

Christian
06.07.2008, 16:50
Das Fahrzeug benötigt m.W.

- Reifen
- Bremsen
- Lichtanlage
- Blinker

aus dem Mopedbereich (Liste evtl. nicht vollständig).

Ich vermute, dass es als Leichtfahrzeug der Klasse L2e zugelassen wird.


[...] Kleinkrafträder, d. h. zweirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L1e) oder dreirädrige Kraftfahrzeuge (Klasse L2e) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und folgenden Eigenschaften:

i) zweirädrige Kraftfahrzeuge:
Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Verbrennungsmotoren
oder
maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren;

ii) dreirädrige Kraftfahrzeuge:
Hubraum von bis zu 50 cm3 im Falle von Fremdzündungsmotoren
oder
maximale Nutzleistung von bis zu 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren
oder
maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren; [...]

Gruß,

Christian

mrsued
06.07.2008, 16:58
interessiert mich auch sehr das thema. gerade der 500er bionx müsste doch irgendwie legal in d-land betrieben werden können oder? wer ist denn bionx händler in d-land und kann hierzu ggf. etwas sagen?

Dani18
06.07.2008, 17:37
Ich hoffe auch das es eine preislich humane Lösung gibt ansonsten gibt’s noch die Möglichkeit den Alleweder mit Zulassung zu kaufen

Reinhard
06.07.2008, 18:26
gerade der 500er bionx müsste doch irgendwie legal in d-land betrieben werden können oder?

Ich habe dazu schon weiter oben und in anderen Threads etwas geschrieben: das funktioniert nur dann, wenn Dir jemand von TÜV oder Dekra eine Betriebserlaubnis für ein mit dem BionX 500 Watt ausgestattetes Fahrrad (egal, ob Upright, Trike oder VM) ausstellt und zwar als "Kleinkraftrad geringer Leistung". Analog der Zulassung der Sport-Pedelecs.

In dem Fall braucht man dann auch keine Zutaten aus dem "Moped-Bereich", wie Christian vermutet.

Einziges Problem: Du musst jemand finden, der das macht :D. Sag Bescheid, wenn Du fündig geworden bist. Ich fahre dann auch hin ;).

Patrick
06.07.2008, 19:21
Das eine Einzelzulassung grundsätzlich möglich ist, sieht man am Alleweder. Ich weiß aber nicht, zu welcher "Fahrzeugklasse" das dann zählt.

Hallo Reinhard,

hast Du Lohmeyer mal gefragt? Vielleicht kennt der ja einen zugänglichen TÜV-Prüfer. Die sollen ihren Ermessensspielraum ja auch gemäß persönlicher Neigungen auslegen - wenn man manchen Zulassungsnomaden aus dem Motorrad- und Autotunigsbereich glauben schenken mag...

Gruß,
Patrick

trubby
06.07.2008, 20:46
Die sollen ihren Ermessensspielraum ja auch gemäß persönlicher Neigungen auslegen - wenn man manchen Zulassungsnomaden aus dem Motorrad- und Autotunigsbereich glauben schenken mag...

Ich würde das ja eher als Qualifizierung durch privates Engagement bezeichnen. ;)

Berlin/Brandenburg und NRW scheinen da nach meinem Kenntnisstand (der nicht sehr tief recherchiert ist) lohnende Anlaufstellen zu sein. Rumtelefonieren kann wohl durchaus lohnen. Vielleicht auch mal Kontakt zu div. TU-Projekten suchen ...

Grüße,
André

Dani18
07.07.2008, 07:28
Hallo Reinhard,

hast Du Lohmeyer mal gefragt? Vielleicht kennt der ja einen zugänglichen TÜV-Prüfer. Die sollen ihren Ermessensspielraum ja auch gemäß persönlicher Neigungen auslegen - wenn man manchen Zulassungsnomaden aus dem Motorrad- und Autotunigsbereich glauben schenken mag...

Gruß,
Patrick

Ob Herr Lohmeyer uns Auskunft gibt flicht ist es ja ein "Betriebsgeheimnis" nachfragen würde beistimmt nicht schaden. Wenn jemand mehre weiss Posten

noch eine frage Wenn es als Kleinkraftrad zugelassen ist ist es dann überhaupt noch erlaubt ein Rad Anhänger dran zumachen und wie sieht es mit der Helm pflicht aus

rikschaprofi
07.07.2008, 08:51
Ob Herr Lohmeyer uns Auskunft gibt flicht ist es ja ein "Betriebsgeheimnis" nachfragen würde beistimmt nicht schaden. Wenn jemand mehre weiss Posten

noch eine frage Wenn es als Kleinkraftrad zugelassen ist ist es dann überhaupt noch erlaubt ein Rad Anhänger dran zumachen und wie sieht es mit der Helm pflicht aus

Fahrzeuge die als Kleinkraftrad oder ähnliches abgenommen wurden sollten über Fahrzeugpapiere verfügen... dort dürfte drinnstehen welche Tüv-Station das Fahrzeug abgenommen hat (jedenfalls wenn es über die angesprochene Einzelabnahme erfolgt ist).

(Einachsige) Anhänger sollten erlaubt sein. Die Anhängerkupplung muß aber in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Dafür ist wieder eine Tüv-Abnahme des Anbaus der Anhängerkupplung nötig. So war der Stand zu meinen Mopedzeiten. Als Anhängerkupplung wurden ähnliche wie bei Fahrrädern verbaut; gleiche Mechanik, aber statt Befestigung an der Sattelklemmung, eine Grundplatte die am Moped verschraubt wurde. In Fahrradläden mit Mopedabteilung sollte es sowas zu kaufen geben.

Gruß Heiko

Dani18
12.07.2008, 19:00
Danke rikschaprofi

HorstG
12.07.2008, 21:58
Ich trage mich bereits seit längerer Zeit mit dem Gedanken, ein Pedelec mit einem Solaranhänger analog zum "Solar Taxi" zu bauen. Bei der Suche in der Strassenverkehtrs Zulassungsordnung stehen für Fahrradanhänger Maximalwerte von Breite =1m Länge=2m (Ausnahme Anhänger zum Transport von Sportgeräten = 4m) und Gewicht ungebremst 40 kg, gebremst 80 kg - für Kleinkrafträder § 32.9 vom 1.6.2008 gleiche Werte mit Ausnahme der Länge - generell 4m.
D.h. abgesehen von der Kasko Versicherung (Diebstahl) ist die Zulassung als Kleinkraftrad sinnvoll, wenn der Anhänger länger als 2m ist (mein Solargenerator ist 2,65 m lang)
Dagegen stehen 1000 bis 1200 Euro für die Einzelbetriebserlaubnis (+ Reifen, Beleuchtung, Spiegel)
Falls man jedoch die Elektrounterstützung nur für Steigungen benötigt und sich mit 20 km/h begnügt, entfallen die Voraussetzungen für Reifen + 12V Mopedbeleuchtung und die Helmpflicht.
Falls Du aber unbedingt mit 80+ km/h den Berg hinuntersausen möchtest, kauf Dir ne Quest o.ä. , die werden nämlich vom Amtsschimmel genauso eingestuft, wie ein prähhistorischer Drahtesel und benötigen nur eine Lichtanlage für Fahrräder gemäß StVZO.
Deutschland Deine Bürokraten!

Horst

schuhmax
12.07.2008, 23:40
Falls man jedoch die Elektrounterstützung nur für Steigungen benötigt und sich mit 20 km/h begnügt, entfallen die Voraussetzungen für Reifen + 12V Mopedbeleuchtung und die Helmpflicht.


Horst


Hallo Horst,

ich möchte mein trike mit einem kleinen 250 watt e-motor zur unterstützung ausrüsten.

Wegen kasko und diebstahl möchte ich das teil über ein versicherungskennzeichen gerne versichern.

Ohne einzelabnahme und kosten, so weit wie möglich.

Will auch nicht schneller wie 20 km/h im unterstützungsmodus fahren,
würde mich aber auch der helmpflicht beugen.

Meine idee ist nun den motor nicht im pedelecbetrieb zu fahren,
sondern mit gasdrehgriff, somit wäre ich ja versucherungspfichtig, oder?

Falls das gefährt dann zu schnell sein sollte, würde ich auch auf 180 watt umsteigen.

Habe ich da eine chance ?

Schuhmax

handworx
13.07.2008, 00:29
hallo :-)
nach allem was ich weiss,
hast du keine chance.
Egal wieviel watt Dein motor leistet
-mittreten ist wohl pflicht
Wobei ich ähnliche gedankengänge hege und über (das bleibt unter uns)
verschiedene SCHNELLentfernungsmöglichkeiten eines beschleunigungsreglers sinniere.
(wegsprengen,abreissen,runterschlucken im fall der fälle) :eek:
jedenfalls schränkt die rechtslage die kreativität auf mir unbegreifliche weise ein.
Denn was soll schlimm daran sein einen berg mit 20 km/h zu bezwingen,wenn bergab kein limit existiert.... :confused:

schuhmax
13.07.2008, 00:54
Hallo,
also ich möchte schon mittreten, und zwar ganz schön kräftig,
der hauptgedanke ist wirklich mein hab und gut preiwert zu versichern.

Der motor wird natürlich mit pedalsensor geliefert, aber er hat einen
schalter und einen gasdrehgriff.
Weil der motor im pedelecbetrieb immer voll mitläuft, möchte ich ja nicht,
werde ich sowieso per drehgriff regeln.

Ich fahre z.b. seit 20 jahren mit akku und ohne dynamo am fahrrad,
5 babyzellen im sattelrohr, norale lampen, keiner sieht etwas und keiner motzt rum, nur der dynamo fehlt und das licht brennt im stehen weiter,

heute nix besonderes, aber vor 20 jahren.

Grüsse Schuhmax

HorstG
13.07.2008, 09:56
1.) Ohne einzelabnahme und kosten, so weit wie möglich.

2.)Meine idee ist nun den motor nicht im pedelecbetrieb zu fahren,
sondern mit gasdrehgriff, somit wäre ich ja versucherungspfichtig, oder?

3.)Falls das gefährt dann zu schnell sein sollte, würde ich auch auf 180 watt umsteigen.

Schuhmax

Hallo Schuhmax

zu1.) Sobald das Gefährt versicherungspflichtig ist, ist eine Abnahme mit den entsprechenden Kosten erforderlich. Erkundige Dich mal beim örtlichen TÜV, ob dort noch eine Einzelbetriebserlaunis für Fahrzruge als "Leicht Mofa bis 20 km/h nach der Richtlinie 92/61 " erteilt wird und was das dann kostet. (Hab' noch eine :ohne Helmpflicht, ohne mittreten, mit Fahrradreifen und Fahrradbeleuchtung eingetragen)

zu2.) Sobald Du ohne mittreten fahren kannst, oder der Motor mehr als 250 Watt hat oder schneller als 25 km/h ist, ist eine Abnahme erforderlich.

zu3.) 250 W sind für ein Trike das Minimum, habe ich bisher als Pedelec gefahren, und am Berg zieht der Motor dann max. 900W !!! Besser ist ein kleineres Ritzel am Motor.

Horst

handworx
13.07.2008, 10:46
Hallo Schuhmax

zu1.) Sobald das Gefährt versicherungspflichtig ist, ist eine Abnahme mit den entsprechenden Kosten erforderlich. Erkundige Dich mal beim örtlichen TÜV, ob dort noch eine Einzelbetriebserlaunis für Fahrzruge als "Leicht Mofa bis 20 km/h nach der Richtlinie 92/61 " erteilt wird und was das dann kostet. (Hab' noch eine :ohne Helmpflicht, ohne mittreten, mit Fahrradreifen und Fahrradbeleuchtung eingetragen)


Dies habe ich vor einem viertel jahr bei meinem örtlichen TÜV zu erfragen versucht,
welcher mir dann zur auskunft gab,
dass der TÜV in münchen gegen entsprechend hohe gebühr
dafür bei mir im süden die einzige anlaufstelle sei.
Bei mir bezog sich die frage allerdings auf den einbau eines saxonette leichtmofamotors (verbrenner).
Relevant dürfte der unterschied elektro/verbrenner bei der zualssung aber nicht sein.

Patrick
13.07.2008, 11:57
der TÜV in münchen gegen entsprechend hohe gebühr
Wieviel kostet das in etwa?

Gruß,
Patrick

handworx
13.07.2008, 12:57
hab dann leider entmutigt nicht den nächsten schritt gemacht,
also mich nicht in münchen gemeldet.
Der tüv vor ort konnte mir dazu keine auskunft geben.
Hab nur summen von einigen 1000 euro im kopf von denen hier und da zu lesen war
(hab keine konkrete quelle zur hand-also OHNE gewähr).
Hatte damals die hoffnung,dass durch die bereits bestehende zulassung des saxonetteantriebes eine einzelbetiebserlaubnis NICHT von nöten sei,
wenn ich diesen antrieb für ein velomobil nutzen würde.
Dieser hoffnung wurde ich beraubt.
Wobei ich auch nicht ausschliessen möchte,dass mein TÜVansprechpartner vielleicht auch nicht Alles wusste..